Chipart Geschrieben 9. Dezember 2014 Geschrieben 9. Dezember 2014 (bearbeitet) Lieber Franc, Nein, wir wiederholen jetzt nicht den ganzen Thread. Lies bitte posts #1, #7 und #8 Florian Bearbeitet 9. Dezember 2014 von Chipart 1 Zitieren
Sfera72 Geschrieben 9. Dezember 2014 Autor Geschrieben 9. Dezember 2014 Franc, eben genau das ist in der Schweiz nicht so. Gewerblich wird es erst wenn du deinen Lebensunterhalt damit bestreitest. Rein rechtlich darfst du in der Schweit sehr wohl ab und zu mal einen PAX mitnehmen und dafür mehr verlangen wie der Flug kostet. Zitieren
paraglider Geschrieben 9. Dezember 2014 Geschrieben 9. Dezember 2014 (bearbeitet) Franc, eben genau das ist in der Schweiz nicht so. Stimmt, da hast du recht. Ich hatte den Eingangsthread im Kopf wo es darum ging die Flüge mittels Handzettel anzubieten, also ein unbestimmter Kreis von Personen. Richtig ist, das sofern die Flüge nicht an einem unbestimmten Kreis von Personen angeboten werden, nirgends im Gesetz die Rede davon ist das man mehr als die Eigenkosten verlangen darf/kann, also darf man sehr wohl die eigene Leistung als PIC in Rechnung stellen. Ich hatte die "und" Bedingung ganz vergessen. Denn immerhin müssen zwei Bedingungen erfüllt sein damit ein Flug als gewerbemässig anzusehen ist, nämlich das die Flüge an einem unbestimmten Kreis von Personen angeboten werden und das mehr als die Eigenkosten verlangt werden (keine "oder" Bedingung, keine "und/oder" Bedingung). Im Klartext: man darf mehr als die Eigenkosten verlangen sofern die Flüge nicht an einem unbestimmten Kreis von Personen angeboten werden. Tja, da haben wir ganze 51 Post gebraucht um die Sache zu klären, dafür sind wir jetzt alle etwas schlauer. Eine Bedingung wird aber sehr wohl vom Gesetz verlangt gemäss Art. 100 Ziff.3: " Bei nicht gewerbsmässigen Flügen, für die ein Entgelt entrichtet wird, sind die Passagiere vor dem Abflug auf den privaten Charakter des Fluges und auf die damit verbundenen Folgen hinsichtlich des Versicherungsschutzes hinzuweisen." Franc Bearbeitet 9. Dezember 2014 von paraglider Zitieren
Sfera72 Geschrieben 9. Dezember 2014 Autor Geschrieben 9. Dezember 2014 Auch da muss man unterscheiden. Unbestimmt heisst keine Werbung die einen Personenkreis anspricht den man nicht kennt. Also Zeitungsanzeigen, Homepage etc. Handzettel jedoch sind erlaubt, da du die den Leuten in die Hand drückst und sie somt zu bestimmten Personen werden. :-) Zitieren
Chipart Geschrieben 9. Dezember 2014 Geschrieben 9. Dezember 2014 Handzettel jedoch sind erlaubt, da du die den Leuten in die Hand drückst und sie somt zu bestimmten Personen werden. :-) Nur der Vollstaendigkeit halber: Auch das waere nach deutschem Recht anders. Bei uns wuerde ein Personenkreis nicht schon dadurch bestimmt werden, dass das "die sind, denen ich einen Zettel in die Hand gedrückt habe". Aber bei uns spielt die Gewerbsmaessigkeit ja ohnehin eher ne kleinere Rolle, da es meistens an der Entgeltlichkeit scheitert. Florian Zitieren
Niggi Geschrieben 9. Dezember 2014 Geschrieben 9. Dezember 2014 Auch da muss man unterscheiden. Unbestimmt heisst keine Werbung die einen Personenkreis anspricht den man nicht kennt. Also Zeitungsanzeigen, Homepage etc. Handzettel jedoch sind erlaubt, da du die den Leuten in die Hand drückst und sie somt zu bestimmten Personen werden. :-) Wer hat Dir denn das erzählt? Humbug^2! Gruss Niggi Zitieren
F-LSZH Geschrieben 9. Dezember 2014 Geschrieben 9. Dezember 2014 Der Grund, warum hier drei Seiten lang scheinbar alle aneinander vorbeireden, ist das Verquirlen von Rechtsbegriffen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und Ländern. Franc hat z.B. Begriffe und Argumente aus dem Steuerrecht gebraucht. Dann gibt es die luftrechtliche Frage der Gewerbsmässigkeit, d.h. braucht der Operator ein AOC oder nicht. Und dann die Frage der Entgeltlichkeit, die kommt aus dem Lizenzrecht (PPL oder CPL). Für den gleichen Flug kann die Prüfung in den drei Rechtsgebieten komplett unterschiedlich ausfallen. Ein Flug kann nach Luftrecht gewerbsmässig und entgeltlich, aber nach Steuerrecht noch als nicht gewerbsmässige Tätigkeit gelten. Er könnte aber nach Luftrecht nicht gewerbsmässig aber entgeltlich sein, aber für das Steueramt bereits eine gewerbsmässige Tätigkeit darstellen. Und hier ist in der Schweiz die lizenzrechtliche Frage der Entgeltlichkeit eben scheinbar an die luftrechtliche Gewerbsmässigkeit gekoppelt, wenn die letzten Stellungnahmen des BAZL noch ihre Gültigkeit haben. Dann noch die Rechtslage in Deutschland damit zu vermischen bringt aber für diese Diskussion wirklich nicht viel. Aber vielleicht sparen wir uns wirklich noch etwas auf für 2015? Ciao Friedrich 1 Zitieren
paraglider Geschrieben 9. Dezember 2014 Geschrieben 9. Dezember 2014 (bearbeitet) Ich kann Friedrich aus dem vorhergehenden Post insofern zustimmen als das mehrere juristische Sachlagen zu berücksichtigen sind, egal ob man nun als PIC für seine Dienste ein Entgeld verlangt oder blos die anteilmässige Selbstkosten in Rechung stellt. Schlussendlich muss man sich der Tatsache bewusst sein das auch Flüge welche zu Selbstkosten angeboten werden, konkret Flüge bei denen man nicht ein Cent verdient, ebenfals der Umsatzsteuer unterliegen können. Im Klartext bedeuted dies nicht anderes als das man schlussendlich sogar als PIC noch draufzahlen muss sobald eine Steuer seitens des Fiskus anliegt! Im übrigen ist diese ein triftiger Grund seine Leistung als PIC auf jeden Fall in Rechnung zu stellen sofern man gedenkt die Einkünfte in die Steuererklärung einfliessen zu lassen. Kompliziert dürfte es dann werden wenn die Eigenkosten noch in Abzug gebracht werden, sollte aber mit einem Steuerberater/Treuhändler nicht eine allzu grosse Sache sein. Verlangt man aber mehr als die eigenen Selbstkosten, dann ist es definitiv ein Einkommen bzw. ein Gewinn den es zu versteuern gilt. Wer nun auf die Idee kommt das er ja Flüge anbieten könnte welche zusätzlich zu den Selbstkosten noch die eigene Leistung als PIC beinhaltet und für diese Leistung keine Quittung/Rechnung auf Verlangen des PAX ausstellt, der riskiert nicht nur seine Lizenz sondern nimmt in Kauf das er womöglich bekanntschaft mit dem Strafgericht (Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit) machen wird. Naja es sind alle alt genug um zu wissen was sie tun, soll ja auch jeder für sich selber entscheiden was und wie er es tut. Franc Bearbeitet 9. Dezember 2014 von paraglider Zitieren
paraglider Geschrieben 9. Dezember 2014 Geschrieben 9. Dezember 2014 Und dann die Frage der Entgeltlichkeit, die kommt aus dem Lizenzrecht (PPL oder CPL). Sofern ein Einkommen und oder Gewinn erzielt wird kommt das Steuerrecht ganz sicher zum tragen: inwiefern hier die vorliegende Lizenz (PPL oder CPL) eine Rolle spielt weiss ich nicht. Zitieren
Giuseppe Geschrieben 10. Dezember 2014 Geschrieben 10. Dezember 2014 Sofern ein Einkommen und oder Gewinn erzielt wird kommt das Steuerrecht ganz sicher zum tragen: inwiefern hier die vorliegende Lizenz (PPL oder CPL) eine Rolle spielt weiss ich nicht. Hallo Franc Jetzt sind wir aber schon etwas am Abdriften. Was soll jetzt noch das Steuerrecht ?? :angry: Bisher war ich immer der Meinung, dass ein Hobby steuerlich nicht relevant ist. Oh, jetzt habe ich gleich eine Idee. Ich gehe zum Steuerbeamten und sage dem, dass ich meine Fliegerei als Gewerbe betreibe und und setzte so meine gesamten Auslagen für mein geliebtes Hobby (100%iges Verlustgeschäft) von den Steuern ab B). Nein im Ernst, das ist ja wohl wirklich kein Thema für jemanden hier oder? Wie andere auch schon gesagt haben: ich bin schon froh, wenn jemand mit mir kommt und mir vielleicht mal ein Nötli steckt oder mich zu einem Nachtessen einlädt. Ansonsten macht es auch viel Freude jemanden der ebenfalls angefressen von der Fliegerei ist, umsonst mit zu nehmen!! 2 Zitieren
paraglider Geschrieben 10. Dezember 2014 Geschrieben 10. Dezember 2014 Hallo Franc Jetzt sind wir aber schon etwas am Abdriften. Was soll jetzt noch das Steuerrecht ?? :angry: Wie andere auch schon gesagt haben: ich bin schon froh, wenn jemand mit mir kommt und mir vielleicht mal ein Nötli steckt oder mich zu einem Nachtessen einlädt. Hallo Giuseppe und alle die hier mitlesen ich gebe zu das mein Ton im vorhergehenden Post doch recht scharf ist und daher möchte ich micht bei allen entschuldigen, war übrigens nicht absicht. Der Gedanke dahinter ist genau das Gegenteil wie es im besagten Post den Eindruck vermittelt: wenn man weiss worum es geht, dann weiss man auch was zu tun ist damit man sich nicht ärgern muss, ich will es öffentlich nicht im Detail erwähnen warum und wieso. Im übrigen halte ich es als PAX eh so das ich immer von mir aus 1-2 Nötli draufgebe, auch dann wenn ich einen geplanten Flug kurzfristig aus geschäftlichen Gründen absagen muss damit der PIC wenigstens eine Entschädigung für die Arbeit (FPL canceln, Flugvorbereitung) hat. Franc Zitieren
Sfera72 Geschrieben 11. Dezember 2014 Autor Geschrieben 11. Dezember 2014 Also grundsätzlich ist es doch nun in der CH so, dass ich einen PAX befördern darf und, solange er zu einem bestimmten Personenkreis gehört, dies auch gegen höhere Kosten als nur die Charterkosten machen darf. Der bestimmte Personenkreis heisst, dass ich die Leute kennen muss, aber es müssen keine engen Freunde/Verwandte sein. Ich darf also durch Anzeigen etc. keinen unbestimmten Personenkreis ansprechen. Bei Handzetteln mache ich das nicht, also erlaubt. Gewerbemässig ist es erst, wenn ich damit meinen Lebensunterhalt oder einen grossen Teil davon verdiene. Ergo ist alles im Lot. Ob ich einen eventuellen Gewinn versteuern muss steht auf einem anderen Blatt und hat mit meiner Lizenz nichts zu tun. Das ist nun das was ich für die Schweiz daraus lese. Zitieren
aussi1971 Geschrieben 11. Dezember 2014 Geschrieben 11. Dezember 2014 Auch da muss man unterscheiden. Unbestimmt heisst keine Werbung die einen Personenkreis anspricht den man nicht kennt. Also Zeitungsanzeigen, Homepage etc. Handzettel jedoch sind erlaubt, da du die den Leuten in die Hand drückst und sie somt zu bestimmten Personen werden. :-) Hallo Serfa72, das mit den Handzettel (Flugblätter) stimmt also sicher nicht. Eine unbekannte Menge an Personen wird sicher nicht dadurch zu einem bestimmten Personenkreis, indem du ihnen einen Flyer in die Hand drückst! Dadurch nimmst du mit den Personen keinen wirklichen Kontakt auf und kannst diese auch nicht benennen. Wenn's so wäre, wäre ja auch eine Anzeige in einer Zeitung nur für einen bestimmtem Personenkreis zugänglich (nämlich den Abonennten). Oder ein Gratisinserat im Migros / Coop, die könnten "nur" die Kunden lesen = bestimmter Personenkreis??? mitnichten! Oder auch deine Homepage, dann wäre der bestimmte Personenkreis die Besucher auf deiner Homepage.... Ne ne, so funktioniert das nicht. "Bestimmter Personenkreis" bedeutet auch, dass du diesen benennen kannst (z.B. alle Mitglieder der Feuerwehr xY und ihre Angehörigen). Vielleicht, aber auch wirklich nur vielleicht würde das mit den Handzettel funktionieren, wenn du eine Namensliste erstellen würdest und es ein zeitlich begrenztes Angebot darstellen würde (siehe im Post #3 "advocat-Luftrecht", Punkt 4.2). Also, wenn du auf der sicheren Seite bleiben möchtest, dann lass es sein mit den Handzettel. Zumal du (und jetzt werfe ich schon wieder ein neues Gesetz auf) in den meisten Gemeinden eine Bewilliung brauchen würdest, um diese (auf öffentlichen Grund) verteilen zu dürfen. Gruss Roger Zitieren
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