yep2go Geschrieben 17. November 2014 Geschrieben 17. November 2014 Ich lebe als Auslandschweizer in New York. Bin in der Schweiz vollstaendig abgemeldet, komme aber einmal im Jahr nach zurueck um Hallo zusagen. Bezueglich Zollbestimmungen habe ich nun zwei Fragen: (1) Einfuhr in die CH Normalerweise kann man ja als Schweizer Ware im Wert von 300 CHF frei einfuehren. Nun, grosszuegig wie ich bin, werden meine Weihnachtsgeschenke einen hoeheren Wert haben. Muss ich die Geschenke nun ganz normal anmelden und MWST abliefern oder gelten andere Bestimmungen, da ich ja nicht in der Schweiz lebe? (2) Transit durch CH Meine Anzugsgroesse ist hier nur schwer erhaeltlich. Ich wuerde deshalb gerne einen Abstecher nach Metzingen machen um ein paar Anzuege kaufen. Ich habe mich nun gefragt, ob ich die Ware ueber 300 CHF anmelden und MWST bezahlen muss, wenn ich sie 2 Tage spaeter in die USA ausfliege. Gemaess diesem Link kann ich die Waren aus Transitgut deklarieren. Hat jemand Erfahrung damit? http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04342/04359/04360/index.html?lang=de Vielen Dank fuer eure Hilfe, Fabian Zitieren
JanBu Geschrieben 17. November 2014 Geschrieben 17. November 2014 Hoi Fabian Ich bin gelernter Speditionskaufmann und habe drei Jahre in der Luftfrachtspedition gearbeitet, also kann ich dir gerne helfen - versuche es zumindest ;) : Normalerweise kann man ja als Schweizer Ware im Wert von 300 CHF frei einfuehren. Nun, grosszuegig wie ich bin, werden meine Weihnachtsgeschenke einen hoeheren Wert haben. Muss ich die Geschenke nun ganz normal anmelden und MWST abliefern oder gelten andere Bestimmungen, da ich ja nicht in der Schweiz lebe? Nicht ganz richtig. Alle ankommenden Passagiere (nicht nur Schweizer) dürfen pro Person und Tag bis zu CHF 300.- einführen (wäre ja noch schöner, wenn Ausländer andere Bestimmungen hätten ...) Also, wie du oben schreibst die Geschenke normal anmelden, alle Quittungen mitnehmen und Reiseunterlagen bereit halten. (http://www.flughafen-zuerich.ch/passagiere-und-besucher/abflug-ankunft/zollbestimmungen) (2) Transit durch CH Meine Anzugsgroesse ist hier nur schwer erhaeltlich. Ich wuerde deshalb gerne einen Abstecher nach Metzingen machen um ein paar Anzuege kaufen. Ich habe mich nun gefragt, ob ich die Ware ueber 300 CHF anmelden und MWST bezahlen muss, wenn ich sie 2 Tage spaeter in die USA ausfliege. Gemaess diesem Link kann ich die Waren aus Transitgut deklarieren. Hat jemand Erfahrung damit? Da du den/die Anzug/-züge ja in der Schweiz kaufst und nicht nachher in die USA verkaufst, sondern zum Eigengebrauch mitnimmst resp. nachschickst, kannst du das als persönliche Effekten deklarieren, das kostet dann keine Mehrwertsteuer, da es sich dabei um Nichthandelswaren handelt. Siehe hier: http://www.ezv.admin.ch/php/modules/dienstdokumente/ddFrameset.php?id_doc=D25_d&lang=de&id=185633 Punkt: -Reisegeräte, -verzehr und -gut einschliesslich Sportgeräte, zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch mitgeführt, voraus- oder nachgesandt (persönliche Effekte), sofern sie nicht Gegenstand eines Handelsgeschäfts sind; l) Ich hoffe, dir hiermit ein wenig geholfen zu haben. Falls du noch Fragen hast, kannst du natürlich gerne kommen :) . Gruss aus Busan, Südkorea PS: Bin Ende Februar/Anfang März ein paar Tage in NY, vielleicht sieht man sich ja da ... 3 Zitieren
yep2go Geschrieben 17. November 2014 Autor Geschrieben 17. November 2014 Vielen Dank Jan fuer die professionelle Antworten. Ich glaube bei Frage 2 habe ich mich ungenau ausgedrueckt: Ich kaufe die Anzuege in Deutschland, fahre dan per PKW in die Schwei und fliege in die USA. Der unklare Punkt war beim Grenzuebergang D nach CH mit dem Auto: Da kann ich meine Anzuege als Transitgut deklarieren, oder? Danke, Fabian Zitieren
Danix Geschrieben 17. November 2014 Geschrieben 17. November 2014 Da du den/die Anzug/-züge ja in der Schweiz kaufst und nicht nachher in die USA verkaufst, sondern zum Eigengebrauch mitnimmst resp. nachschickst, kannst du das als persönliche Effekten deklarieren, das kostet dann keine Mehrwertsteuer, da es sich dabei um Nichthandelswaren handelt. Gilt das nur für Transit oder auch um es einzuführen? Nur für Ausländer oder auch für Schweizer? Im Prinzip sind ja alle Käufe "persönliche Effekten". Also müsste ich ja nie MWSt/Zoll bezahlen? So könnte sich ja jeder der 300-CHF-Limite entziehen? Dani Zitieren
Stefan Gschwind Geschrieben 17. November 2014 Geschrieben 17. November 2014 Der unklare Punkt war beim Grenzuebergang D nach CH mit dem Auto: Da kann ich meine Anzuege als Transitgut deklarieren, oder? Gilt das nur für Transit oder auch um es einzuführen? Nur für Ausländer oder auch für Schweizer? Im Prinzip sind ja alle Käufe "persönliche Effekten". Also müsste ich ja nie MWSt/Zoll bezahlen? So könnte sich ja jeder der 300-CHF-Limite entziehen? http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04425/04437/05300/index.html?lang=de Die Eidgenössische Zollverwaltung EZV meint zu Transit folgendes: Abgabenpflichtige Privatwaren, welche für den Transit durch die Schweiz bestimmt sind, müssen bei der Einreise mündlich angemeldet werden. Privatwaren mit weniger als 5000 Schweizerfranken Wert Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von 5000 Schweizerfranken durch die Schweiz befördert, so erfolgt die Zollanmeldung an der Grenze in der Regel formlos. Diese Regelung gilt nicht für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Lebensmittel und Tabakwaren. Die Zollstellen können beim Verdacht, dass die Waren nicht wiederausgeführt werden, auch bei einem Gesamtwert von unter 5000 Schweizerfranken eine Kaution verlangen. Ich denke es ist nicht schlecht wenn man bei einer Transit Einreise auch Belege mit dabei hat über die spätere Wieder-Ausreise (Flugticket oder dergleichen ?) hth Stefan 1 Zitieren
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