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Der Deutsche Fiskus und die Bordverpflegung


Volume

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Wie die FAZ berichtet, plant die Regierung ab Januar eine "Vereinfachung" im Steuerrecht, nach der die Verpflegung im Flugzeug von Geschäftsreisenden pauschal als Mahlzeit gilt, selbst wenn es nur ein Schokoriegel oder ein Tütchen Salzstangen ist. Jetzt verhöhnen einen also nicht nur die Airlines (Schokoriegel = "Wir bewirten Sie mit Menüs, die auf die Abflugzeit und den Zielort abgestimmt sind. Ein reichhaltiges Sortiment an Getränken rundet Ihre Mahlzeiten ab."), sondern das Finanzamt zieht einem dafür auch noch €9.60 vom Tagessatz ab...

Nach der FDP-Hotel-Steurreform (gesenkte MWSt auf die Übernachtung aber volle aufs Frühstück bedeutet das das Frühstück jetzt getrennt ausgewiesen wird, und damit nicht mehr mit dem Pauschalbetrag sondern den wahren Kosten zu tragen ist...) der zweite Finanzielle Tiefschlag für die Minderheit der Arbeitnehmer, die ihre Freizeit damit verbringt für den Arbeitgeber zu reisen...

 

Na dann guten Appetit

Ralf

Bearbeitet von Volume
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Es bringt nichts, die Regierung zu ersetzten. Der Wurm liegt, wie in allen aufgeblähten Staaten, bei all den Staatsdienern, die für ihren hohen Lohn eigentlich nur ihre Arbeit machen. Alle nichtsnutzen Staatsangestellten aufs absolute Minimum runterfahren, dann mottet solcherlei Schwachsinn von selber ein. Ist übrigens in der Schweiz keineswegs besser !!!

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Es bringt nichts, die Regierung zu ersetzten. Der Wurm liegt, wie in allen aufgeblähten Staaten, bei all den Staatsdienern, die für ihren hohen Lohn eigentlich nur ihre Arbeit machen. Alle nichtsnutzen Staatsangestellten aufs absolute Minimum runterfahren, dann mottet solcherlei Schwachsinn von selber ein. Ist übrigens in der Schweiz keineswegs besser !!!

Naja, vielleicht noch minim besser. Aber wie will man die denn in Deutschland denn anders runterfahren, als dass man eine Partei wählen würde, die für sowas eintritt? Leider muss man wohl die Partei erst noch gründen...

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Für die Schweizer unter uns:

 

Es geht hier um den sogenannten "Verpflegungsmehraufwand" im deutschen Steuerrecht. 

 

Der deutsche Steuergesetzgeber erkennt an, dass auf Dienstreisen höhere Kosten für Essen und Trinken entstehen, als wenn man zu Hause an einem festen Arbeitsplatz arbeitet. Diese höheren Kosten kann man als Arbeitnehmer steuerlich geltend machen bzw. von seinem Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bekommen bzw. als Selbständiger als Betriebsausgaben absetzen.

 

Um diesen Prozess zu vereinfachen werden dabei allerdings nicht die tatsächlich entstehenden Mehrkosten abgerechnet (was auch schwer wäre weil man dann ja nicht nur die tatsächlichen Kosten nachweisen müsste sondern ebenso die daheim dadurch eingesparten Kosten...), sondern eine Pauschale: 24 EUR je Kalendertag.

 

Wenn allerdings gar kein Mehraufwand entstanden ist, dann kann man ihn auch nicht geltend machen. Dies ist insbesondere immer dann der Fall, wenn man von seinem Arbeitgeber das Essen ohnehin bezahlt bekommen hat (weil z.B. man auf einer Veranstaltung Essen bekommen hat). Hierfür hat der Gesetzgeber festgelegt (auch das, um die Regeln möglichst einfach zu machen), dass von den 24 EUR 20% abgezogen werden, wenn man ein Frühstück bekommen hat und jeweils 40% für ein Mittagessen und Abendessen.

 

Die Frage ist nun: Wie üppig muss so ein Frühstück, Mittag- oder Abendessen sein, damit es "zählt". 

 

Hier argumentiert die Finanzverwaltung jetzt, dass wenn man z.B. über Mittag im Flieger "versorgt" wird zumindest kein Verpflegungsmehraufwand entsteht. Das kann man bei der Qualität der Mahlzeiten im Flugzeug tatsächlich in Frage stellen. Andererseits ist eine Regelung die auf die tatsächliche Versorgung abstellt - und dann natürlich auch noch berücksichtigen müsste, ob ein Reisender mit Vielfliegerstatus evtl. in der Lounge zu Essen bekommt - deutlich komplexer.

 

Gruss,

Florian

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Aber wie will man die denn in Deutschland denn anders runterfahren, als dass man eine Partei wählen würde, die für sowas eintritt? Leider muss man wohl die Partei erst noch gründen...

 

So eine Partei muss erst noch gegründet werden. Alle Parteien haben heute mehr oder weniger ausgeprägt eine Vereinfachung des Steuerrechts auf ihrer Agenda. Das würde eher einer kompletten Abschaffung der Absetzbarkeit des Verpflegungsmehraufwandes bedeuten, als eine weitere verkomplizieren, um der Lebenswirklichkeit von Vielreisenden besser gerecht zu werden.

 

Florian

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So eine Partei muss erst noch gegründet werden. Alle Parteien haben heute mehr oder weniger ausgeprägt eine Vereinfachung des Steuerrechts auf ihrer Agenda. Das würde eher einer kompletten Abschaffung der Absetzbarkeit des Verpflegungsmehraufwandes bedeuten, als eine weitere verkomplizieren, um der Lebenswirklichkeit von Vielreisenden besser gerecht zu werden.

Es geht hier weniger darum, ob ein Fliegerfood zählt oder nicht, sondern darum, dass man auf staatskosten Leute teuer dafür bezahlt, dass sie sich über solchen Unsinn Gedanken machen. So was regelt man über eine angemessene Pauschale und höhere Aufwände kann man dann gegen Beleg in Abzug bringen.

Besser wäre natürlich, wenn man den Staat auf einem Niveau halten würde, dass dem Bürger noch was übrig bleibt, so dass er sich um solche Kinkerlitzchen keine Gedanken machen muss.

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Alle Parteien haben heute mehr oder weniger ausgeprägt eine Vereinfachung des Steuerrechts auf ihrer Agenda.

Nur verstehen sie was unterschiedliches darunter...

Einen neuen Ausnahmetatbestand zu schaffen, dürfte jedenfalls nicht unbedingt eine Vereinfachung darstellen.

Aber man darf halt nie vergessen, wieviele Jobs in Gefahr wären, wenn wir keine Steuerberater mehr bräuchten, weil das Steuerrecht so einfach wäre, das jeder es selbst durchblicken würde.

 

 

Hierfür hat der Gesetzgeber festgelegt (auch das, um die Regeln möglichst einfach zu machen), dass von den 24 EUR 20% abgezogen werden, wenn man ein Frühstück bekommen hat und jeweils 40% für ein Mittagessen und Abendessen.

Was übrigens auch schon eine "Vereinfachung" ist, vor 10 Jahren waren es noch 20/35/35, d.h, selbst wenn man Frühstück im Hotel, Mittagessen beim Kunden und Abendessen im Flieger bekam, blieben einem noch 10% (atemberaubende €2.40) für einen Kaffee am Bahnhof während man auf den Zug wartet. Das ist inzwischen gestrichen.

Und für die 20% (€4.80) tut man sich auch ausgesprochen schwer, die Mehrkosten eines Hotelfrühstücks aufzubringen. Da kann man immer getrost von > €10 ausgehen...

 

wenn man von seinem Arbeitgeber das Essen ohnehin bezahlt bekommen hat

Wobei die Bundesrepublik als Arbeitgeber schon immer angenommen hat, man wird im Flugzeug verpflegt. Und einen dann mit easyJet auf Dienstreise geschickt...

 

Ich gehe mal davon aus, für Abgeordnete gilt sicher eine andere Lösung...

 

Gruß

Ralf

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Ich vermute einfach, dass diejenigen, die diese Gesetzesänderungen ausbaldovern und beschliessen

 

  1. noch nie geflogen sind und darum neidisch auf diese verwöhnten Schnösel sind, oder
  2. in der Regel in der Business Class gebucht werden, und/oder
  3. durch das Ticket bzw. durch einen entsprechenden Status Zugang zu den Lounges haben.

 

Unterm Strich ist diese neue Regelung ziemlich realitätsfern.

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Ja im Moment böten sich ja nur die Grünen an und da wird es eher schlimmer, denn dann wird es vegetarisch.

 

Aber es ist ein System dahinter, nicht nur bei den Verpflegungskosten. Lange vorher hat es den Arbeitern von Premium Autoherstellern eine schöne Nebeneinnahme verhagelt. Jahreswagen gekauft, meist hatten die schon einen Abnehmer, nach dessen Spezifikation sie gekauft haben, ein Jahr "gefahren" und dann je nach Lieferzeit im normalen Markt u.U. über Listenpreis verkauft. 

 

Der Mitarbeiterabatt war nach meiner Erinnerung damals 22,5%. Um 1990 gingen bei Mercedes (oder damals Daimler) rund 40.000 Autos p.a. an Mitarbeiter. heute ist alles über € 2.500 (?) voll steuerpflichtig.

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Auch wenn ich es als selbst betroffener nicht mag: Das deutsche Einkommenssteuerrecht entwickelt sich in der Struktur (nicht in der Hoehe)eindeutig in die richtige Richtung. Alles, was der Arbeitgeber bezahlt muss auch mit dem persoenlichen Steuersatz versteuert werden. Da ist das ganz egal, ob das ein Auto, ein Essen oder sonst was ist.

 

Verpflegungsmehraufwand ist in diesem Sinne eine anachronistische Ausnahme - und die Gegenrechnung von erhaltenen Mahlzeiten eine Ausnahme von der Ausnahme.

 

Ich haette deutlich lieber 5 Prozent weniger Steuersatz zu bezahlen, als mir jeden Monat den Stress mit Verpflegungsmehraufwand, Dienstreisekilometer und wer weis was zu machen (und wer denkt, diese Verpflegungsmehraufwand-Regelung waere ohne Ausnahmen einfach, der moege bitte einmal mit seinem freundlichen Finanzbeamten diskutieren, wie ein Dienstreisetag abzurechnen ist, bei dem man morgens in Paris, mittags in London und abends in Boston war).

 

Florian

 

P.S.: Natuerlich gelten fuer Bundestagsabgeordnete die gleichen Steuerregeln wie fuer alle anderen Angestellten in Deutschland.

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Es bringt nichts, die Regierung zu ersetzten. Der Wurm liegt, wie in allen aufgeblähten Staaten, bei all den Staatsdienern, die für ihren hohen Lohn eigentlich nur ihre Arbeit machen. Alle nichtsnutzen Staatsangestellten aufs absolute Minimum runterfahren, dann mottet solcherlei Schwachsinn von selber ein. Ist übrigens in der Schweiz keineswegs besser !!!

 

Absolut richtig, Heinz Richner bravo  :)

 

Was glaubt ihr wie viele Nasenbohrer da rumdappe . Nichtsnutzende Staatsangestellte.... die die ziemlich oben

sind, sind die meist nichtsnutzende! Der kleine Depp kann aber den Kopf hin halten.

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P.S.: Natuerlich gelten fuer Bundestagsabgeordnete die gleichen Steuerregeln wie fuer alle anderen Angestellten in Deutschland.

LOL :)

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Ist das nicht auch langsam durch - immer sind es "die da oben", die "Staatsangestellten" etc..

Ja, wenn die Steuerquote dann bei 100% ist, dann ist das Thema dann garantiert durch ;)

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in der Regel in der Business Class gebucht werden

...wo bei vielen Airlines die Zeiten auch vorbei sind, in denen man auf der Kurzstrecke mehr als ein Häppchen bekommt.

 

 

Ich haette deutlich lieber 5 Prozent weniger Steuersatz zu bezahlen, als mir jeden Monat den Stress mit Verpflegungsmehraufwand, Dienstreisekilometer und wer weis was zu machen

Ganz meine Meinung. Alle Ausnahmen und Steuerschlupflöcher schliessen, vom gesparten Geld den Steuersatz senken.

Und die Verflegung sollte eigentlich unter "Fürsorgepflicht des Arbeitgebers" fallen, sprich der Arbeitgeber soll gefälligst einen angemessenen Tagessatz bezahlen, dann kann der Staat sich raushalten. Ach so, er sollte überprüfen of der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt, und gegebenenfalls empfindlich bestrafen. Denn natürlich zieht niemand wegen €9.60 vors Arbeitsgericht. Und die großen Gewerkschaften kümmern sich ohnehin nicht um die paar Prozent Dienstreisende.

 

 

 bei all den Staatsdienern, die für ihren hohen Lohn eigentlich nur ihre Arbeit machen.

Die Tariflöhne im öffentlichen Dienst sind schon bekannt? Also jetzt nicht die Abteilungsleiter, sondern die, die wirklich die Arbeit machen? Viel Luft zu Harz IV ist da nicht.

 

Gruß

Ralf

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Nunja, solchen Schwachsinn entwickeln ja auch nicht diejenigen in der unteren Etage, sondern ausschliesslich gutbesetzte Kleber mit meist juristischem Universitätsbrief - und die sind bestimmt nicht nahe an eurem Harz IV?

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Nahe am Hartz IV sicher nicht. Aber ein Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium hat so etwa Besoldungsgruppe B6, also so etwa 9000 EUR Brutto bzw. also unter 5000 EUR netto.

 

Klar, wenn man das nicht gerade mit schweizer Verhaeltnissen vergleicht ist das viel Geld. ABER: Man darf sich beim Wort "Abteilungsleiter" nicht taeuschen lassen! Eine Abteilung im Finanzministerium besteht aus ueber 20 Referaten und mehreren tausend Mitarbeitern. Ein "Abteilungsleiter" im BMF ist damit etwa das, was man in der freien Wirtschaft einen Bereichsvorstand nennen wuerde (also definitiv oberer Kader). Verglichen damit ist das Gehalt schon nicht mehr so gut.

 

Ich will die Politik gar nicht verteidigen, aber wenn man bedenkt, was echte Steuerexperten in Unternehmen oder Kanzleien verdienen, dann sehe ich eine echte Schieflage - und denke, dass en paar wenige echte Experten in den Ministerien, die dann auch gerne viel verdienen duerfen, deutlich mehr bringen wuerden als die heutigen Massen an schlecht bezahlten (Nicht-)Arbeitsbienen.

 

Florian

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Na ja, dafür erbringt der in der freien Wirtschaft auch täglich einen "Leistungsnachweis", der im Zweifel zum Verlust de tollen Gehaltes führt.

 

Und über Nachwuchs muss sich das Beamtentum auch keine Sorgen machen. Im Gegenteil, aktuelle Untersuchungen haben (leider) gerade wieder zu tage geführt, dass das Streben nach herausfordernden Stellen bei unserem nachwuchs auf den Unis eher unterentwickelt ist.

 

Ebenso, gehört nur am Rande hierhin, steht aber heute in der Zeitung, es wird immer schwieriger "Führungsnachwuchs zu bekommen", sowohl in der Unternehmerschaft, als auch in den Unternehemn.

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Bei mir entsteht jedes Mal Unbehagen wenn ein rein bundesrepublikanische Themen wie dieses hier in einem ausländischen Forum aufgemacht wird. Ins Schweizer Flightforum gehört es meiner Meinung nach nicht. Denn woher soll denn der hier geneigte Leser wissen, welches kleine Gefecht an der deutschen Steuerfront jetzt gerade ausgefochten wird? Da wird übrigens auf beiden Seiten, Steuerbehehörde und Steuerzahler mit harten Bandagen gekämpft und ein grosses Heer von Steuerberatern - die es in der Form in der Schweiz nicht gibt - verdient kräftig an solchem unsinnigen Treiben. Der Begriff "Spesenritter" ist ein rein Deutscher und beschreibt eine Person, die gerade bei beruflichen Reisen jede Ausgabe sich quittieren lässt, um sie nachher wieder einzufordern, vom Arbeitgeber oder von der Steuer. Das geht u.U. bis zum Trinkgeld für die Toilettenfrau! Also lasst uns Deutschen unsere kleinen Gehässigkeiten an diesen Fronten ausleben. Applaus von nicht Eingeweihten zu erheischen, ist verlogen. Die Hauptinformation sollte sein: in Deutschland kann man bei höchstem Steuersatz von 48% seine Steuerlast gut um 10- 15% drücken. Manche nehmen es sportlich und manche verbissen!

 

Gruss einstweilen

 

Bernhard (LSZH)

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Schon richtig, der Arbeitgeber soll genug bezahlen, damit man essen kann und der Staat soll sich da raus halten. Tut er aber nicht, wenn der Arbeitgeber was rauf legt, weil der Arbeitnehmer teurer essen muss, hält der Staat gleich wieder die Hand auf...

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ein Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium hat so etwa Besoldungsgruppe B6, also so etwa 9000 EUR Brutto bzw. also unter 5000 EUR netto.

Und eine Sekretärin mit 10 Jahren Berufserfahrung in einer Bundesoberbehörde hat so etwa €800 netto...

Und ein technischer Sachbearbeiter so um die €1100.

Von höheren Verwaltungsbeamten in Ministerien wollen wir mal nicht sprechen. Aber die pauschale Aussage von den Staatsdienern mit ihrem hohen Lohn kann man so erstmal nicht stehen lassen.

Genauso wie die Aussage die letztes Jahr durch die Presse geisterte, dass in der EU Verwaltung Sekretärinnen bis zu €20.000 im Monat verdienen (EU "Secretary" = Deutschland "Staatssekretär", EU "Assistant" = Deutschland "Sekretärin")... Und Assistants verdienen glatt mal eine Null weniger. Aber die Aussage vermarket sich halt perfekt.

 

Gruß

Ralf

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