Heinz Richner Geschrieben 1. November 2014 Geschrieben 1. November 2014 (bearbeitet) Führendes Argument für Gebührenerhöhungen aller Art: vom Gesetzgeber geforderte Kostendeckung! Kein Wunder, werden doch monatlich 526 neue Staatsstellen auf allen Ebenen geschaffen. Nur, eine effektive Gegenleistung für den Zahler gibt es nicht. Gruss Heinz Bearbeitet 1. November 2014 von Heinz Richner 1 Zitieren
Dierk Geschrieben 1. November 2014 Geschrieben 1. November 2014 Hallo Heinz, Tja auf die Idee, kostendeckend und effizient zu arbeiten kommt man nicht. So ein Brief ist schneller geschrieben, die eigene Arbeitsweise in Frage zu stellen dagegen scheint viel schwieriger. Da müsste man auch anfangen zu denken. Zitieren
Heinz Richner Geschrieben 1. November 2014 Autor Geschrieben 1. November 2014 Da müsste man auch anfangen zu denken. @Dierk, das wird wohl nie möglich sein, ist doch dies eine Gabe, die der Privatwirtschaft vorbehalten bleibt. Ich kenne keine Politiker oder Amtspersonen, die jemals zu sowas unnötigem angeregt sind. <_< Zitieren
ILS28 Geschrieben 1. November 2014 Geschrieben 1. November 2014 Ist bei der Amateurfunkkonzession genau das Gleiche. Habe alle Jahre wieder darüber gewitzelt, dass nur beim BAKOM die Gebühren teurer sind als das, was man dafür kauft :P Gruss, Dominik Zitieren
Daradat Geschrieben 5. November 2014 Geschrieben 5. November 2014 Da wäre eine Beschwerde des AeCS beim Bundesverwaltungsgericht angezeigt. Denn: Was gibt es in einem Frequenzbereich zu "verwalten", der seit Jahrzehnten durch internationale Abkommen festgelegt ist? Die einzige Verwaltungstätigkeit des BAKOM im Flugfunk ist das Verschicken der Rechnungen. Und wenn es zulässig wird, dafür Verwaltungsgebühren zu erheben, wird ein Geschäftsmodell legal, im Vergleich zu welchem die "kostenpflichtigen Abmahnungen" deutscher Provenienz noch harmlos sind. Zitieren
Tobias Geschrieben 6. November 2014 Geschrieben 6. November 2014 Da wäre eine Beschwerde des AeCS beim Bundesverwaltungsgericht angezeigt. Denn: Was gibt es in einem Frequenzbereich zu "verwalten", der seit Jahrzehnten durch internationale Abkommen festgelegt ist? Die einzige Verwaltungstätigkeit des BAKOM im Flugfunk ist das Verschicken der Rechnungen. Und wenn es zulässig wird, dafür Verwaltungsgebühren zu erheben, wird ein Geschäftsmodell legal, im Vergleich zu welchem die "kostenpflichtigen Abmahnungen" deutscher Provenienz noch harmlos sind. Ist eine Erhöhung um genau 50% - von mir aus gesehen eine absolute Frechheit! Ich sehe das genauso - entweder sollte der AeCS intervenieren oder das Anliegen sollte beim Preisüberwacher deponiert werden. Bin sicher, dass ihn dies interessieren würde. Habe momentan wenig Zeit - wer übernimmt? :) Zitieren
Wingman340 Geschrieben 6. November 2014 Geschrieben 6. November 2014 Hi Tobi eine kurze Mail an den Preisüberwacher kostet Dich gerade einmal 2 Minuten. Bei einer Erhöhung der "Jahresgebühr" von 50% sollten sich diese 2 Minuten für jeden lohnen. Je mehr Beschwerden bei Hr. Meierhans eingehen umso besser! Haut in die Tasten! Gruss Patrick 1 Zitieren
Dierk Geschrieben 6. November 2014 Geschrieben 6. November 2014 (bearbeitet) Link zum Preisüberwacher: http://www.preisueberwacher.admin.ch/dienstleistungen/00089/index.html?lang=de Bearbeitet 6. November 2014 von Dierk Zitieren
Dani80 Geschrieben 6. November 2014 Geschrieben 6. November 2014 Dauerte zwar 5min.....aber 50% sind zu viel! 1 Zitieren
spacy Geschrieben 7. November 2014 Geschrieben 7. November 2014 Hallo zusammen Auch ich habe eine Meldung gemacht an den Preisüberwacher.... Hoffen wie, das dies noch viele tun werden. Lg Christian Zitieren
Burkhardt Yves Geschrieben 7. November 2014 Geschrieben 7. November 2014 (bearbeitet) Liebe Kollegen Siehe zum Thema diesen Link: http://www.aeroclub.ch/index.php/de/aero-club-der-schweiz/medias/archiv/377-einsprachen-beim-preisueberwacher-und-beim-bakom Bearbeitet 7. November 2014 von Burkhardt Yves 2 Zitieren
Burkhardt Yves Geschrieben 7. November 2014 Geschrieben 7. November 2014 (bearbeitet) ... übrigens, gerne hoffe ich, dass ihr alle Mitglieder seit beim AeCS, oder? Dies gibt und die Legitimation und die Mittel und Ressourcen, weiterhin für die GA zu kämpfen! Bearbeitet 7. November 2014 von Burkhardt Yves 6 Zitieren
spacy Geschrieben 28. November 2014 Geschrieben 28. November 2014 (bearbeitet) Hallo zusammen Die Meldung bei Preisüberwacher hat sich gelohnt. Habe soeben ein Mail von Herr Meierhans erhalten: Wir kommen auf Ihre Meldung in oben genannter Angelegenheit zurück. Ihre Ausführungen haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen und können Ihnen dazu Folgendes mitteilen : Sie erwähnen die Erhöhung der Verwaltungsgebühren für die Flugfunkkonzession (s. Art. 40 FMG). Im Bereich der staatlichen Gebühren verfügt der Preisüberwacher leider nur über eine beschränkte Kompetenz. Grundsätzlich gilt aber bei der Gebührenbemessung, dass die Bundesverwaltung die Regeln des Kostendeckungs- sowie des Äquivalenzprinzips zu beachten hat. Gemäss Art. 40 FMG erhebt das BAKOM „kostendeckende Verwaltungsgebühren für ihre Verfügungen und Leistungen.“ Diese Verwaltungsgebühren umfassen insbesondere die Erteilung, Aufsicht, Änderung und Aufhebung von Funkkonzessionen (lit. d) ; die Verwaltung und technische Kontrolle des Frequenzspektrums und der Orbitalposition von Satelliten (lit. e) und die Anmeldung und Kontrolle von Fernmeldeanlagen (lit. g). Diese Verwaltungsgebühren beinhalten konkret z. B. Porti, Telefonkosten, Löhne, Mietzinse, angemessene Rückstellungen, Abschreibungen und Reserven. In der Verordnung des UVEK vom 7. Dezember 2007 über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung UVEK; SR 784.106.12) werden die Gebühren in diesem Bereich festgehalten. So sieht beispielsweise Art. 16 der Fernmeldegebührenverordnung vor, dass eine Gebühr von Fr. 96.- für die Verwaltung und technische Kontrolle des Frequenzspektrums erhoben wird. Ihre jährliche Verwaltungsgebühr von Fr. 96.- sollte gleichzeitig die Verwaltungshandlungen und die technische Kontrollaktivität umfassen. Der Kostendeckungsgrad der einzelnen Leistungen wird periodisch überprüft. Was die Erhöhung der Verwaltungsgebühren für die Flugkonzession betrifft, hat die Preisüberwachung ihren Standpunkt dem BAKOM mitgeteilt und ausserdem ihre Meinungsverschiedenheit hinsichtlich des Deckungsgrades geäussert. Zwischendurch hat das UVEK am 24. November 2014 die Verordnung erlassen, und zwar ohne Erhöhung der im Art. 16 vorgesehenen Flugfunkkonzessionsgebühren. Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen gleichwohl gedient zu haben. Mit freundlichen Grüssen Stefan Meierhans Preisüberwacher Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Preisüberwachung PUE Bearbeitet 28. November 2014 von spacy 6 Zitieren
Sfera72 Geschrieben 28. November 2014 Geschrieben 28. November 2014 Ja, hab die Mail auch erhalten. Ist dich gut. Immerhin passiert auch mal was und dann noch positiv. 1 Zitieren
Heinz Richner Geschrieben 8. Dezember 2014 Autor Geschrieben 8. Dezember 2014 Dank an alle für ihren Einsatz !!! Gruss Heinz 2 Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 8. Dezember 2014 Geschrieben 8. Dezember 2014 Jup, musste beim Begriff "Verwirrung" etwas schmunzeln. Ich glaube, so klar war noch selten etwas. Danke an alle, die mitgeholfen haben. 3 Zitieren
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