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Gebühren Flugfunkkonzessionen


Heinz Richner

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Führendes Argument für Gebührenerhöhungen aller Art: vom Gesetzgeber geforderte Kostendeckung! Kein Wunder, werden doch monatlich 526 neue Staatsstellen auf allen Ebenen geschaffen. Nur, eine effektive Gegenleistung für den Zahler gibt es nicht.

 

bakom_2015.jpg

 

Gruss

Heinz

Bearbeitet von Heinz Richner
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Hallo Heinz,

 

Tja auf die Idee, kostendeckend und effizient zu arbeiten kommt man nicht. So ein Brief ist schneller geschrieben, die eigene Arbeitsweise in Frage zu stellen dagegen scheint viel schwieriger. Da müsste man auch anfangen zu denken.

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Da müsste man auch anfangen zu denken.

 

@Dierk, das wird wohl nie möglich sein, ist doch dies eine Gabe, die der Privatwirtschaft vorbehalten bleibt. Ich kenne keine Politiker oder Amtspersonen, die jemals zu sowas unnötigem angeregt sind. <_<

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Ist bei der Amateurfunkkonzession genau das Gleiche. Habe alle Jahre wieder darüber gewitzelt, dass nur beim BAKOM die Gebühren teurer sind als das, was man dafür kauft  :P

 

Gruss,

Dominik

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Da wäre eine Beschwerde des AeCS beim Bundesverwaltungsgericht angezeigt.

 

Denn: Was gibt es in einem Frequenzbereich zu "verwalten", der seit Jahrzehnten durch internationale Abkommen festgelegt ist?

 

Die einzige Verwaltungstätigkeit des BAKOM im Flugfunk ist das Verschicken der Rechnungen. Und wenn es zulässig wird, dafür Verwaltungsgebühren zu erheben, wird ein Geschäftsmodell legal, im Vergleich zu welchem die "kostenpflichtigen Abmahnungen" deutscher Provenienz noch harmlos sind.

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Da wäre eine Beschwerde des AeCS beim Bundesverwaltungsgericht angezeigt.

 

Denn: Was gibt es in einem Frequenzbereich zu "verwalten", der seit Jahrzehnten durch internationale Abkommen festgelegt ist?

 

Die einzige Verwaltungstätigkeit des BAKOM im Flugfunk ist das Verschicken der Rechnungen. Und wenn es zulässig wird, dafür Verwaltungsgebühren zu erheben, wird ein Geschäftsmodell legal, im Vergleich zu welchem die "kostenpflichtigen Abmahnungen" deutscher Provenienz noch harmlos sind.

Ist eine Erhöhung um genau 50% - von mir aus gesehen eine absolute Frechheit!

Ich sehe das genauso - entweder sollte der AeCS intervenieren oder das Anliegen sollte beim Preisüberwacher deponiert werden. Bin sicher, dass ihn dies interessieren würde.

Habe momentan wenig Zeit - wer übernimmt? :)

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Hi Tobi

 

eine kurze Mail an den Preisüberwacher kostet Dich gerade einmal 2 Minuten.

Bei einer Erhöhung der "Jahresgebühr" von 50% sollten sich diese 2 Minuten für jeden lohnen.

Je mehr Beschwerden bei Hr. Meierhans eingehen umso besser!

 

Haut in die Tasten!

 

Gruss

Patrick

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... übrigens, gerne hoffe ich, dass ihr alle Mitglieder seit beim AeCS, oder? Dies gibt und die Legitimation und die Mittel und Ressourcen, weiterhin für die GA zu kämpfen!

Bearbeitet von Burkhardt Yves
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  • 3 Wochen später...

Hallo zusammen

 

Die Meldung bei Preisüberwacher hat sich gelohnt.

Habe soeben ein Mail von Herr Meierhans erhalten:

 

 

Wir kommen auf Ihre Meldung in oben genannter Angelegenheit zurück. Ihre Ausführungen haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen und können Ihnen dazu Folgendes mitteilen :

 

Sie erwähnen die Erhöhung der Verwaltungsgebühren für die Flugfunkkonzession (s. Art. 40 FMG). Im Bereich der staatlichen Gebühren verfügt der Preisüberwacher leider nur über eine beschränkte Kompetenz.

Grundsätzlich gilt aber bei der Gebührenbemessung, dass die Bundesverwaltung die Regeln des Kostendeckungs- sowie des Äquivalenzprinzips zu beachten hat. Gemäss Art. 40 FMG erhebt das BAKOM „kostendeckende Verwaltungsgebühren für ihre Verfügungen und Leistungen.“ Diese Verwaltungsgebühren umfassen insbesondere die Erteilung, Aufsicht, Änderung und Aufhebung von Funkkonzessionen (lit. d) ; die Verwaltung und technische Kontrolle des Frequenzspektrums und der Orbitalposition von Satelliten (lit. e) und die Anmeldung und Kontrolle von Fernmeldeanlagen (lit. g). Diese Verwaltungsgebühren beinhalten konkret z. B. Porti, Telefonkosten, Löhne, Mietzinse, angemessene Rückstellungen, Abschreibungen und Reserven.

 

In der Verordnung des UVEK vom 7. Dezember 2007 über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung UVEK; SR 784.106.12) werden die Gebühren in diesem Bereich festgehalten. So sieht beispielsweise Art. 16 der Fernmeldegebührenverordnung vor, dass eine Gebühr von Fr. 96.- für die Verwaltung und technische Kontrolle des Frequenzspektrums erhoben wird. Ihre jährliche Verwaltungsgebühr von Fr. 96.- sollte gleichzeitig die Verwaltungshandlungen und die technische Kontrollaktivität umfassen. Der Kostendeckungsgrad der einzelnen Leistungen wird periodisch überprüft.

 

Was die Erhöhung der Verwaltungsgebühren für die Flugkonzession betrifft, hat die Preisüberwachung ihren Standpunkt dem BAKOM mitgeteilt und ausserdem ihre Meinungsverschiedenheit hinsichtlich des Deckungsgrades geäussert. Zwischendurch hat das UVEK am 24. November 2014 die Verordnung erlassen, und zwar ohne Erhöhung der im Art. 16 vorgesehenen Flugfunkkonzessionsgebühren.

 

Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen gleichwohl gedient zu haben.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Stefan Meierhans

Preisüberwacher

Eidgenössisches Departement für

Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Preisüberwachung PUE

Bearbeitet von spacy
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  • 2 Wochen später...

Jup, musste beim Begriff "Verwirrung" etwas schmunzeln. Ich glaube, so klar war noch selten etwas.

 

Danke an alle, die mitgeholfen haben.

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