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Frage zum Flugbuch für Privatpiloten


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Geschrieben

Hallo.

 

Ich beginne nun mit der PPL(A) Ausbildung und habe am Samstag meinen ersten Flug mit einem Fluglehrer (Schnupperflug) gehabt. Anschliessend habe ich, nach einem intensiven Gespräch hinterher habe ich mein Flugbuch erworben.

Was ich für den ersten FLug eintragen muss hat er mir aufgeschrieben und wird mir diese Stunde beim nächsten Mal visieren.

 

Ich gehe, neben den Flugstunden mit dem FLuglehrer, noch hin und wieder mit einem Kollegen, der bereits den PPL(A) hat, fliegen. Er chartert die Maschine und ist PIC. Ich sitze daneben und übernehme dann immer teilweise das Steuer um meine Erfahrungen zu vertiefen. Auf diesem Weg hoffe ich meine Praxis besser ausbilden zu können und die Fluglehrerstunden auf ein Minimum reduzieren zu können. Ausserdem teilen wir uns die Charterkosten und sparen beide etwas dabei. Meine Frage ist nun, ob ich diese Stunden auch in das Flugbuch eintragen kann/darf/muss und wie ich diese eintrage.

 

Danke euch schon jetzt.

 

Gruss

 

Dennis

Geschrieben (bearbeitet)

Illegale Flüge darf man natürlich nicht in sein Flugbuch eintragen!

 

Im Ernst: Wenn es kein offizieller Schulflug ist (und Dein Kollege Fluglehrer), dann darf Dich Dein Kollege gar nicht ans Steuer lassen. Was ihr macht wenn sonst keiner dabei ist, ist mir aber egal. 

 

Was Du aber beachten solltest:

Wenn Du mit Deinem Kollegen fliegst, dann sitzt Du ja "auf der falschen Seite". Du hast den Knüppel (oder das Steuerhorn) in der anderen Hand. Der Throttle-Quadrant ist "umgekehrt" (der Mixer Hebel ist der, der Dir am nächsten ist). Das Bild aus dem Fenster sieht anders aus. 

Ich bin mir nicht sicher, ob ich beim Auto einem Fahranfänger empfehlen würde, neben der Fahrschule ab und zu auch mit einem Rechtslenker zu üben. Ich glaube das verwirrt eher, als dass es nutzt.

 

Florian

Bearbeitet von Chipart
Geschrieben

Danke FLorian.

 

Er nimmt mich natürlich als Fluggast mit und es soll auch nicht in einer Art Flugstunde ausarten. Auch hat er natürlich immer alles selber unter Kontrolle und lässt mich nicht irgendeinen Unsinn machen. Das sollte dabei klar sein. Wir sind beide verantwortungsvoll und nicht irgendwelche Spinner oder leichtsinnig. :-)

 

Ich lerne dabei jedoch sehr wohl für mich etwas. Neben dem abarbeiten der Checks lerne ich auch nur durch zusehen worauf man achten muss und die Ablaüfe. Er macht es um seine Routine zu behalten.

 

Ich würde solche Flüge natürlich nie als PIC eintragen, daher meine Frage.

Geschrieben

Lieber Dennis,

 

wie gesagt: Was ihr macht wenn ihr alleine seid geht mich nichts an und ist mir egal. Und das Du Gastflüge nicht in Dein Flugbuch eintragen kannst habe ich ja schon geschrieben.

 

Nur wirklich ein Thema, was Du im Hinterkopf behalten solltest: Du lernst auf solchen Flügen nicht "was man beachten muss" oder "die Abläufe", sondern Du lernst (bestenfalls), was Dein Kollege beachtet und welche Abläufe er hat. Mit etwas Erfahrung ist das super, weil Du dann vergleichen kannst wie Du bestimmte Sachen/Abläufe machst und wie er sie macht und daraus viel lernen kannst. 

Für einen Anfänger kann das verwirrend sein! Du kannst nicht wissen, ob er bestimmte Sachen anders als Dein Fluglehrer macht, weil er sie anders besser findet oder weil er schlicht nicht weiss, wie sie richtig gehen!

 

Nicht umsonst braucht man für die Fluglehrer-Ausbildung fast noch einmal so viele Stunden, wie für die PPL-Ausbildung!

 

Ich würde auch immer jedem Anfänger empfehlen, gerade ganz am Anfang (mindestens bis zum Überprüfungsflug zur Alleinflugreife) wenn es irgendwie geht nur mit einem FI zu schulen. Erst später lernt man dann wirklich was dadurch, dass man einen zweiten FI "sieht".

 

 

Mein Tipp: Geniesse Deine Flugausbildung bei einem "Profi"und geniesse die Rundflüge mit Deinem Kollegen - aber versuche nicht, beides zu vermischen.

 

Gelegenheit für tolle Erlebnisse zusammen mit Deinem Kollegen wirst Du auch nach Deiner Prüfung noch genügend haben - geniesse sie dann!

 

Gruss,

Florian

Geschrieben

Hallo Florian.

 

Danke für deine Tipps und ich werde sie sicher auch im Hinterkopf behalten. Dass ich die Ausbildung nur bei einem, nämlich bei dem Fluglehrer mit dem ich den Schnupperflug gemacht habe, machen werde, ist schon mit ihm abgesprochen. Darüber bin ich auch froh, denn er hat mir auf diesem ersten Flug schon sehr zugesagt und ist mir symphatisch. Zudem hat er über 6'000 Flugstunden und ist bis Linienmaschinen und Jets schon alles geflogen. Er ist auch Testpilot für verschiedene Hersteller.

 

Mein erster Gastflug half mir beim Schnupperflug ein wenig, da nicht alles völlig neu für mich war und so woll es auch bleiben. Ich sehe die Gastflüge nicht als Lernflüge, sondern kann sie geniessen und auch etwas lernen. Meine Ausbildung will ich seriös und vernünftig machen, das ist klar. :-) Mit 42 Jahren geht man da eh entspannter und nüchterner dran, denke ich.

 

Meine Frage ist ja nun auch beantwortet. Danke auch dafür noch. Es wird bestimmt nicht meine Letzte bleiben. ;-)

 

Gruss

 

Dennis

Geschrieben (bearbeitet)

Mein erster Gastflug half mir beim Schnupperflug ein wenig, da nicht alles völlig neu für mich war und so woll es auch bleiben. Ich sehe die Gastflüge nicht als Lernflüge, sondern ...

 

Lieber Dennis, ich glaube, Du hast den springenden Punkt überlesen. "Gastflüge", bei denen der Gast das Steuer führt, gibt es nicht. Der Pilot darf die Steuerführung niemandem überlassen, der keine Lizenz hat, punkt, schluss, ende. Wie Florian ist es auch mir egal, was Du tust und lässt, aber ich würde das nicht in der Öffentlichkeit breittreten. Wenn das BAZL das spitz kriegt, riskiert Dein Pilot seine Lizenz, und auch Du kannst in die Bredouille kommen.

 

Oft wird das mit der Schiffahrt verwechselt, bei der der Kapitän tatsächlich in eigener Verantwortung jedem Menschen an Bord eine beliebige Aufgabe zuweisen kann, also auch z.B. seinem Gschpusi die Steuerführung. (Wobei der Kapitän aber selbstverständlich voll verantwortlich bleibt.) Oder mit dem Auto, da  kann in der Schweiz jeder, der den Fahrausweis seit 3 (?) Jahren besitzt, einfach so einen Fahrschüler begleiten. Nicht so in der Luftfahrt! Da dürfen das nur Fluglehrer. Also den Gast mal ein bisschen "fliegen lassen" ist zwar durchaus nicht unüblich, sollte aber tunlichst nicht an die grosse Glocke gehängt werden. Und geloggt werden schon gar nicht.

Bearbeitet von fm70
Geschrieben

Hallo Fritz.

 

Danke, das Thema ist verstanden und für mich bereits seit dem letzten Beitrag von Florian erledigt. Zumal meine Frage somit auch beantwortet ist.

Geschrieben (bearbeitet)
...........

 

Ich würde solche Flüge natürlich nie als PIC eintragen.....

Das wäre natürlich das highlight gewesen :o Allein der Gedanke verwundert schon seeeehr.....

 

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben

Das einzig richtige gibt es oft nicht, was man schnell merkt wenn man mit unterschiedlichen Fluglehrern fliegt.

Zu wissen was Dein aktueller Fluglehrer, Flugzeugbesitzer, Vereinsvorstand für das einzig richtige hält ist eines der zentralen Probleme der Fliegerei.

Leute die nicht so sind gibt es zwar auch, kriechen aber auch oft vor den anderen und sind so nicht hilfreich wenn es drauf ankommt.

Geschrieben

Das wäre natürlich das highlight gewesen :o Allein der Gedanke verwundert schon seeeehr.....

 

Manfred

 

Scheinbar gibt es immer jemanden der versteht was er will und siene eigenen Interpretation abgibt. Mir als Anfänger irgendetwas zu unterstellen ist nicht sehr freundlich. Ich habe an nichts gedacht, sondern deswegen hier gefragt. Zwecks Information. Weil ich es ja eben grade nicht falsch machen will. Wenn einem das schon negativ ausgelegt wird ist das echt traurig. Somit auch für mich nicht hilfreich und überflüssig. Mehr sag ich dazu nicht.

Geschrieben

 

 

Das wäre natürlich das highlight gewesen  :o Allein der Gedanke verwundert schon seeeehr.....

 

Ganz ehrlich: Ich will gar nicht wissen, wie viele "alte Hasen" das regelmäßig machen: Zu zweit (oder sogar noch mehreren) in ein Flugzeug steigen und die Zeit dann beide in ihr Flugbuch als PIC eintragen - der Flieger war ja in der Luft und dass das BAZL oder das LBA irgendwann einmal diese beiden Flugbücher vergleicht um dann festzustellen, dass beide den Flug geloggt haben ist ja mehr als unwahrscheinlich. 

 

Klar ist das illegal und bringt darüber hinaus auch gar nix - aber den Gedanken finde ich ganz und gar nicht abwegig...

 

@Sfera: Ich finde gut, wenn Du viel fragst. Gerne auch dumme Fragen! Als Anfänger lernt man davon am meisten (und stellt erschreckend häufig fest, dass auch "Stammtischhelden" sich mit der Antwort auf relativ simple Fragen erschreckend schwer tun ;-) )

 

Florian

Geschrieben

Scheinbar gibt es immer jemanden der versteht was er will und siene eigenen Interpretation abgibt.

Ja, das ist wohl eine Eigenart von mir, und dazu stehe ich auch.

Mir als Anfänger irgendetwas zu unterstellen ist nicht sehr freundlich.

So war es nicht gemeint. Du solltest nur nicht überrascht sein, wenn jemand deine Worte so nimmt, wie sie da stehen. Nimm es einfach mit Humor :)

 

 

Manfred

Geschrieben

Alles klar Manfred. Schwamm drüber. Aber den gemeinsamen Flug habe ich mitgemacht bevor ich den Schnupperflug hatte. Es war meiner erster Flug und woher sollte ich wissen, dass es nicht erlaubt ist?

 

Ich werd wohl künftig noch einige doofe Fragen stellen. :-)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Der Pilot darf die Steuerführung niemandem überlassen, der keine Lizenz hat, punkt, schluss, ende.

 

Das hab ich schon ganz viel so gehört, aber mir konnte noch niemand erklären, wo das festgeschrieben steht. Also, was spricht dagegen? Ausweispflicht für Führer von Luftfahrzeugen? Ich wär wirklich mal froh um eine Quelle.

 

Gruss,

Georg

Geschrieben (bearbeitet)

Das hab ich schon ganz viel so gehört, aber mir konnte noch niemand erklären, wo das festgeschrieben steht. Also, was spricht dagegen? Ausweispflicht für Führer von Luftfahrzeugen? Ich wär wirklich mal froh um eine Quelle.

 

Gruss,

Georg

Ich bin nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe. Bekanntlich wird zum Führen eines Luftfahrzeuges zwingend eine entsprechende Lizenz vorausgesetzt. Daraus könnte man nun schließen,  daß alle ohne eine solche Lizenz vom Führen ausgeschlossen sind :o, oder was wolltest du wissen?

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben

Ich bin nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe. Bekanntlich wird zum Führen eines Luftfahrzeuges zwingend eine entsprechende Lizenz vorausgesetzt. Daraus könnte man nun schließen,  daß alle ohne eine solche Lizenz vom Führen ausgeschlossen sind :o, oder was wolltest du wissen?

 

Wahrscheinlich ist das schon die Antwort. Ist das "Führen eines Luftfahrzeugs" klar definiert? Ich würde argumentieren, dass es in bestimmten Situationen gutes Airmanship ist, wenn ein Kommandant dem PAX das Steuer gibt, z.B. wenn dem PAX schlecht ist oder wenn man grad froh ist, für einen Moment Workload zu reduzieren. Aber wahrscheinlich erlaubt der Kommandant damit einer nicht lizensierten Person das Führen eines Luftfahrzeugs, oder?

 

Gruss,

Georg

Geschrieben

 

 

Ich würde argumentieren, dass es in bestimmten Situationen gutes Airmanship ist, wenn ein Kommandant dem PAX das Steuer gibt, z.B. wenn dem PAX schlecht ist oder wenn man grad froh ist, für einen Moment Workload zu reduzieren.

 

Und genau das ist wahrscheinlich einer der gefährlichen Trugschlüsse, auf Grund derer das verboten ist:

 

Wie wohl jeder FI aus eigener Erfahrung weiss, reduziert das Übergeben der Kontrollen an einen unerfahrenen Begleiter den Workload höchstens scheinbar. In Wirklichkeit braucht man deutlich mehr Aufmerksamkeit, um einen unerfahrenen Gast davon abzuhalten, einen aus versehen umzubringen, als es bräuchte, das Flugzeug selbst zu fliegen - gerade in Stresssituationen.

 

Florian

Geschrieben

Wobei ein Standardflugzeug geradezuhalten doch viele recht schnell hinbekommen sollten (Autopilotersatz), die 40 Stunden braucht man ja für noch ne Menge anderer Sachen.

Wenn nicht muss es auch nicht nur am unerfahrenen liegen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ausweispflicht für Führer von Luftfahrzeugen? Ich wär wirklich mal froh um eine Quelle.

 

Für die Schweiz: Das Luftfahrtgesetz. (Das war jetzt aber nicht wirklich schwierig, oder?) Genauer: Artikel 60 des Luftfahrtgesetzes.

 

Irgendwo in der Verordnung über die Rechte und Pflichten des Kommandanten, ich mag die Stelle jetzt nicht raussuchen, steht dann auch noch, dass der Kommandant bei Bedarf zwar jeder Person an Bord eine Aufgabe übertragen kann, allerdings ausdrücklich nur innerhalb der lizenzrechtlichen Bestimmungen. (In einem Notfall ist natürlich alles erlaubt. Das ist nicht nur selbstverständlich sondern steht sogar auch irgendwo im Luftfahrtgesetz.)

Bearbeitet von fm70
Geschrieben

In Deutschland ist das §4 LuftVG:

 

 

Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient (Luftfahrer) bedarf der Erlaubnis

Die Einzige Ausnahme hierzu ist in Deutschland das Bedienen (oder bei Alleinflügen sogar Führen) des Lfz durch einen Flugschüler, das in Absatz 4 dieses Paragraphen ausdrücklich geregelt ist,

 

Ausnahmen für den Notfall gibt es in Deutschland keine expliziten. Trotzdem ist es in solchen Fällen nicht rechtswidrig, auch einen Nichtberechtigten ein Flugzeug bedienen zu lassen, weil §34 StGB die Rechtswidrigkeit explizit aufhebt (rechtfertigender Notstand).

 

Florian

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