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Geschrieben

Es scheint mir so, als ob hierzulande (Schweiz) nicht wenige Flugzeuge im Ausland registriert sind (oft mit D-, F-, GB-, oder N-Kennzeichen).

 

Unter welchen Umstaenden ist das legal (wenn man Wohnsitz in der Schweiz hat)?

 

Was ist der Vorteil davon (bei EASA-Kennzeichen, nicht N-Kennzeichen)? Gibt es Nachteile?

 

Kann man mit ein HB-registriertes Flugzeug auch im Ausland warten / versichern lassen?

 

Sorry fuer die etwas unbedarften Fragen,

 

Michael

Geschrieben

Es scheint mir so, als ob hierzulande (Schweiz) nicht wenige Flugzeuge im Ausland registriert sind (oft mit D-, F-, GB-, oder N-Kennzeichen).

 

Unter welchen Umstaenden ist das legal (wenn man Wohnsitz in der Schweiz hat)?

 

Michael

Hallo,

 

Wer ist mit "man" gemeint, 1. Besitzer, 2. Halter oder 3. Pilot?

Geschrieben

Hallo,

 

Wer ist mit "man" gemeint, 1. Besitzer, 2. Halter oder 3. Pilot?

 

Gute Frage, haette praeziser sein sollen, sorry.

 

Ich meinte quasi alles zusammen in Personalunion. Darf ein in der Schweiz wohnender Pilot ein Flugi (Kleinflugzeug) kaufen, es in der Schweiz stationieren und selber als Pilot (nichtgewerblich) betreiben, aber im Ausland registrieren / versichern?

 

Warum wuerde man das machen (oder warum auch nicht :)? Darf man Wartung im Ausland moeglich (z.B. niederlaendische, franz., deutsche Camo)?

 

Merci,

 

Michael

Geschrieben (bearbeitet)

Ja das geht, das jeweilige Land kann aber z.B. zur Auflage machen dass man dort eine Postadresse hat. Ist aber kein Problem, diesen Service bieten CAMOs oder anderen Betriebe an.

 

Ein HB-Flugzeug kann man im Ausland warten lassen, die Versicherung muss aber meines Wissens bei einer CH-Versicherungsgesellschaft laufen.

 

Vorteile einer Immatrikulation im Ausland sind tiefere Kosten (Gebühren und Versicherung), weniger Furzideen der Behörden, und je nach Land vorteilhaftere Regelungen in diversen Bereichen. Zum Teil auch bessere Ausgangslage bei einem Wiederverkauf.

 

Ueli

Bearbeitet von Milhouse
Geschrieben

Ja das geht, das jeweilige Land kann aber z.B. zur Auflage machen dass man dort eine Postadresse hat. Ist aber kein Problem, diesen Service bieten CAMOs oder anderen Betriebe an.

 

Ein HB-Flugzeug kann man im Ausland warten lassen, die Versicherung muss aber meines Wissens bei einer CH-Versicherungsgesellschaft laufen.

 

Vorteile einer Immatrikulation im Ausland sind tiefere Kosten (Gebühren und Versicherung), weniger Furzideen der Behörden, und je nach Land vorteilhaftere Regelungen in diversen Bereichen. Zum Teil auch bessere Ausgangslage bei einem Wiederverkauf.

 

Ueli

 

Kann man sich also (bis auf die Wohnsitzbeschraenkung) das Registrierungland innerhalb der EASA quasi frei aussuchen? Kann man grob sagen, welche Laender "guenstig" sind, und wo man besser nicht registrieren sollte?

 

Wie sieht die Sache eigentlich zollrechtlich aus, wenn ein im Ausland registriertes Flugzeug dauerhaft in der Schweiz stationiert ist?

 

Und mal naiv gefragt, warum machen das nicht alle Schweizer Flugzeughalter?

 

Merci,

 

Michael

 

P.s.: Frage nicht, um moeglichst geschickt irgendwelche Regulierungen zu umgehen, sondern um einen besseren Ueberblick ueber das Thema "Flugzeughaltung in der Schweiz" zu bekommen. Das Hauptproblem scheint ueberdies zu sein, einen (bezahlbaren) Hangarplatz zu ergattern ...

Geschrieben

Dem Zoll ist egal, welche Immatrikulation auf dem Flieger steht. Den interessiert, wo es tatsaechlich stationiert ist.

 

Und soooo gross sind die Unterschiede zwischen den EASA-Laendern jetzt auch nicht: Das deutsche LBA mag andere dumme Ideen als das BAZL haben, aber sicher nicht weniger.

 

Im Regelfall lohnt es sich nicht, ein HB-Registriertes Flugzeug aktiv in ein anderes EASA-Land "auszuflaggen" - von der moeglicherweise unterschiedlichen Interpretation des Cessna-SIDs vielleicht mal abgesehen. Es geht eher darum, ob man ein bereits anderswo registriertes nicht dort laesst, wenn man es in die Schweiz ueberfuehrt.

 

Florian

Geschrieben

Zwischen Schweiz und Deutschland mögen die Unterschiede bezüglich Ideen und dergleichen vielleicht wirklich nicht groß sein.

Daraus würde ich aber noch nicht generalisierten...

Geschrieben

Stimmt schon, auch das LBA hat seine Tücken. Letztendlich muss jeder selber wissen welche Behörde ihm besser passt. Die Gebühren und die Versicherungsbeiträge waren in dem mir bekannten Fall aber massiv tiefer, in der Summe etwa die Hälfte.

Geschrieben (bearbeitet)

Dem Zoll ist es GAR nicht egal!!! Ein in de CH wohnhafter CH Bürger MUSS sein im Ausland eingetragenes Flugzeug/Schiff/Auto verzollen (=einführen), sonst droht enormes Ungemach!!! Ausser er kommt damit nie in die CH, klar... Die Details sind kompliziert, auch gibt es Kulanztage, aber es ist heikel und seeeehhhhr teuer, wenn man da was falsch macht!

 

Andreas

Bearbeitet von Andreas M
  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Ich habe meinen Flieger in die Schweiz eingefuehrt und verzollt. Gibts die Kohle eigentlich wieder zurueck, wenn ich den mal wieder ausfuehre? :)

 

 

Chris

Geschrieben

Meines Wissens darf man mit einer CH EASA Lizenz in der Schweiz kein Flugzeug fliegen, welches keine HB Registrierung hat. So haben wir es zumdindest im Fach Recht im PPL Kurs gelernt.

Geschrieben

Meines Wissens darf man mit einer CH EASA Lizenz in der Schweiz kein Flugzeug fliegen, welches keine HB Registrierung hat. So haben wir es zumdindest im Fach Recht im PPL Kurs gelernt.

 

Dann habt ihr das falsch gelernt!

 

Seit EASA ist es egal, in welchem EASA-Staat ein Flugzeug zugelassen ist. Du darfst also mit einer in der Schweiz geführten EASA-Lizenz selbstverständlich auch ein D-registriertes Flugzeug in der Schweiz fliegen.

 

Florian

Geschrieben (bearbeitet)

Und vorher gabs m.W. bilaterale Abkommen die das auch ermöglichten.

 

Wegen der Mwst: die kriegst du nicht vom Staat zurück, die musst du über den Verkaufspreis zurück holen. Nur muss der Käufer noch die Einfuhrumsatzsteuern seines Landes zahlen (z.B. 19% in DE) und hat daher sowieso ein gedämpftes Interesse an einem Schweizer Flugzeug, sodass dein Verkaufspreis nicht allzu hoch sein darf...am besten innerhalb von CH weiterverkaufen.

Bearbeitet von Milhouse
Geschrieben

Und vorher gabs m.W. bilaterale Abkommen die das auch ermöglichten.

 

Wegen der Mwst: die kriegst du nicht vom Staat zurück, die musst du über den Verkaufspreis zurück holen. Nur muss der Käufer noch die Einfuhrumsatzsteuern seines Landes zahlen (z.B. 19% in DE) und hat daher sowieso ein gedämpftes Interesse an einem Schweizer Flugzeug, sodass dein Verkaufspreis nicht allzu hoch sein darf...am besten innerhalb von CH weiterverkaufen.

Wie funktioniert das generell funktioniert mit der (sogenannten) Mehrwertsteuer?

 

Am Besten vielleicht anhands des folgenden Beispiels (1.-5. sind Zeitpunkte in aufsteigender Reihenfolge):

  1. Flugzeug urspruenglich in USA
  2. Dann nach England importiert -> UK VAT faellig (Einfuhr in die EU-Zollunion)
  3. Dann nach Deutschland importiert -> Keine deutsche MwSt. oder Zoll faellig (da bereits in EU-Zollunion)
  4. Dann in die Schweiz importiert -> Schweizer MwSt. und Zoll faellig
  5. Dann (wieder) nach Deutschland importiert -> Keine deutsche MwSt. oder Zoll faellig (da in Schritt 2 bereits in EU-Zollunion) ???

Die Hauptfragen sind also:

  • Bei Transfers zwischen Laendern der EU-Zollunion wird keine neue MwSt. und Zoll faellig (Beispiel Schritt 3.)?
  • Wenn in der Historie des Fliegers bereits einmal die MwSt./Zoll fuer ein Gebiet gezahlt wurde (z.B. EU), werden diese beim Wiederimport nochmals faellig (Beispiel Schritt 5.)?
  • Richtet sich die Frage, ob man importieren muss, nach dem Ort, wo der Flieger stationiert ist, oder nach dem Wohnsitz des Betreibers, oder des Eigners (siehe auch meine andere Frage)?

Zudem sieht man bei Planecheck.com oftmals beim Verkaufspreis "VAT free" bzw. "incl. 20% EU VAT".

  • Was heisst "VAT free"?
  • Bei einem Privatverkauf eines Fliegers mit "incl. 20% EU VAT" in die Schweiz, zahlt man diesen, oder den Nettopreis (also "excl. EU VAT")?

Besten Dank,

 

Michael

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