frankito Geschrieben 13. Oktober 2014 Geschrieben 13. Oktober 2014 Hallo,vielleicht kennt sich ja hier jemand aus damit, ich habe eine Frage zum deutschen Lizenzwesen... denn ich bin gerade etwas verwirrt bezüglich der erforderlichen Lizenz um ein LSA zu fliegen....Als Inhaber einer EASA/FCL PPL müsste ich, um ein UL zu fliegen bekanntermaßen nur folgendes tun: Ausbildungsmeldung beim DAeC durch eine registrierten Ausbildungsstätte Technik und pyrotechnische Einweisung Verhalten in besonderen Fällen Mindestens einen Übungsflug mit Fluglehrer 5 Soloplatzrunden Was ist aber erforderlich, um ein LSA (zB die B600 LSA Elegance) zu fliegen? Kann ich als PPLer ein LSA ohne diese "Umschulung " und damit ohne eine zweite Lizenz fliegen, oder wie ist das?! Danke und Gruß, Frank Zitieren
Chipart Geschrieben 13. Oktober 2014 Geschrieben 13. Oktober 2014 Ein LSA ist in EASA-Land keine eigene Luftfahrzeugkategorie, nicht mal eine eigene Klasse, sondern eine Untergruppe der SEP-Klasse. In so fern duerfen sie natuerlich mit PPL und Klassenberechtigung SEP geflogen werden. Florian 1 Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.