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Amateur Flugzeuge


hûningen

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From to-day, Swiss Amateur Flugzeuge (in French " construction amateur ") have the right to fly to France without any prior permission.

Look at the French " Journal Officiel " date : 3th October 2014.

 

 

MINISTÈRE DE L'ÉCOLOGIE, DU DÉVELOPPEMENT DURABLE ET DE L'ÉNERGIE

 

Arrêté du 22 septembre 2014 relatif au survol du territoire français par des aéronefs de construction amateur immatriculés en Suisse

Reference : NOR : DEVA1419715A

 

Publics concernés: propriétaires et exploitants d’aéronefs de construction amateur immatriculés en Suisse. Objet: survol du territoire français par les aéronefs de construction amateur immatriculés en Suisse.

 

Entrée en vigueur: le texte est applicable le lendemain de sa publication au Journal officiel de la République française.

 

Notice: le présent arrêté permet aux aéronefs de construction amateur immatriculés en Suisse de survoler le territoire national sans demande préalable de validation de leur document de navigabilité qui n’est pas de niveau OACI.

 

Vu la convention relative à l’aviation civile internationale signée à Chicago le 7 décembre 1944, publiée par le décret no 47-974 du 31 mai 1947, ensemble les protocoles qui l’ont modifiée;

Vu le code des transports, notamment l’article L. 6211-1;

Vu le code de l’aviation civile, notamment l’article D. 133-20;

Vu la recommandation INT/S-11.1 de la conférence européenne de l’aviation civile;

Vu l’ordonnance du département fédéral, de l’environnement, des transports, de l’énergie et de la communication sur la navigabilité des aéronefs (ONAE; RS 748.215.1) et la communication technique CT 02.001-60,

Arrête:

Art. 1er. :

Les aéronefs de construction amateur immatriculés en Suisse et titulaires, au titre de l’ordonnance et de la communication technique susvisées, d’une autorisation de vol «catégorie spéciale», sous-catégorie «amateur», comportant la mention «valable jusqu’à nouvel ordre», et associée à une attestation d’examen valide, sont autorisés à survoler le territoire français sans accord préalable délivré par les services de navigabilité français.

Art. 2. :

Sont exclus des dispositions du présent arrêté les aéronefs dont l’autorisation de vol comporte une date d’échéance.

 

 

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Also wenn mein bescheidenes Französisch schonmal weiterhilft, es geht hier um in der Schweiz zugelassene Experimentals, die obwohl sie keine ICAO konforme Zulassung haben, trotzdem den Französischen Luftraum befliegen dürfen.

Experimental ("beschränkte Sonderklasse") Zulassungen sind ja nur national, man muss den Einflug in andere Länder explizit beantragen, Frankreich scheint dieses jetzt für Schweizer Amateurflugzeuge nicht mehr zu verlangen.

Wäre interessant zu wissen, ob sich das nur auf die Schweit bezieht, oder ob ähnliche Veröffentlichungen auch für andere Länder existieren.

 

LuftVZO

Lufttüchtigkeitszeugnisse der beschränkten Sonderklasse berechtigen nach Artikel 40 des ICAO-Abkommens ohne Erlaubnis des Staates, in dessen Gebiet eingeflogen werden soll, nicht zur Teilnahme am internationalen Luftverkehr.

 

Wenn der Französiche Vorstoß für ganz Europa gelten würde, wäre das eine erhebliche Vereinfachung für Homebuilder.

 

Gruß

Ralf

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Wenn der Französiche Vorstoß für ganz Europa gelten würde, wäre das eine erhebliche Vereinfachung für Homebuilder.

 

Gruß

Ralf

Nein tut er nicht.

 

Aber für gewisse andere Länder gibt es schon seit längerem entsprechende Abkommen.

 

http://www.developpement-durable.gouv.fr/Autorisation-de-vol-d-un-aeronef.html

 

siehe "Cas particulier des aéronefs de construction amateur"

 

Ausserdem sollte man für HB-Homebuilds den Artikel 2 beachten:

 

"Sont exclus des dispositions du présent arrêté les aéronefs dont l'autorisation de vol comporte une date d'échéance."

 

Eine mit Datum beschränkte schweizerische Flugerlaubnis reicht also nicht.

Bearbeitet von Dierk
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Nein tut er nicht.

Aber für gewisse andere Länder gibt es schon seit längerem entsprechende Abkommen.

 

Was ja auch unmittelbar einleuchtet: Die EASA-Zulassung ist klar definiert und international die gleiche. Rein nationale Zulassungen sind in jedem Land verschieden, daher wird bei jedem Land separat geprüft, ob man sie anerkennen will. Das ist ja gerade der Sinn und Zweck von internationalen Zulassungsgremien.

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Ich glaube in diesem Zusammenhang geht es nicht um EASA zugelassene Muster oder national zugelassene Eigenbauflugzeuge (die ja per definition nicht als Muster, sondern als Einzelstück zugelassen sind, selbst wenn inzwischen wohl mehr RVs als Einzelstücke rumfliegen, als von so manchem Muster je gebaut wurden...).

Es geht um Verkehrszulassung oder VVZ. Die werden immer von der nationalen Behörde erteilt. In der "beschränkten Sonderklasse" verkehrszugelassene Flugzeuge sind immer noch eine Kategorie "besser", als solche die nur mit einer vorläufigen Verkehrszulassung fliegen. Die Verkehrszulassung in der "beschränkten Sonderklasse" bekommst du erst, wenn alle Nachweise erbracht, Gutachten erstellt und die Flugerprobung abgeschlossen hast. Die VVZ brauchst du bereits zum Erstflug, und damit darfst du nicht automatisch nach Frankreich.

So verstehe ich jedenfalls das Französisch...

 

Gruß

Ralf

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