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Flugplatz Fürstenfeldbruck ETSF


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kennt jemand diesen Flugplatz und war schon mal dort? Im Internet via Google komme ich nicht zu den Infos die ich möchte (Ist diser offen, Zoll, Preise, Anflugkarten, usw.)

 

Danke für eure Hilfe

Geschrieben

Ist für immer geschlossen worden vor ca. 3 Jahren. Ist ne sehr lange Geschichte...

Geschrieben

Kannst du einen guten Platz in unmittelbarer nähe zu Fürstenfeldbruck empfehlen?

Geschrieben (bearbeitet)

Michi,

 

Willst du nach München? Dann Oberschleissheim. Super gelegen. Ich habe noch nie Probleme gehabt wg. PPR. Mein Vater war gerade gestern und heute da. Es gibt Leute, die erzählen, es würde nie Slots geben aber in der Praxis ist eher genau anders herum. Typische GA-Panikmache halt.

 

Auf der anderen Seite: wenn du Zoll brauchst ist vielleicht doch Augsburg in Summe besser. Wenn du nämlich die gesparte Flugzeit und den gesparten Zollstopp z.B. in Leutkirch kalkulierst, ist das wahrscheinlich mehr als die Zeit, die du für die Zugfahrt von Augsburg nach München aufwenden müsstest.

Bearbeitet von phijip
Geschrieben (bearbeitet)

Mein Ziel ist Fürstenfeldbruck da ich dort jemanden besuchen möchte B)

 

Ich habe nun mal Jesenwang EDMJ ins Auge gefasst. Muss da mal abklähren ob diese Zoll machen. Ansonsten währen für den Zoll Friedrichshafen EDNY oder Konstanz EDZT eine Option.

Bearbeitet von mivog
Geschrieben

Ja, für FFB ist Jesenwang natürlich am nahesten. Aber leider kein Zoll, die kurze Bahn und Weiterfahrt nach FFB (nur per Taxi) sicher doch teuer.

Geschrieben

Oberschleissheim:

Wichtig zu wissen ist, die Slot Periode geht von April zu März, nicht etwa Januar bis Dezember. Heisst, Anfang Jahr gibt's meist keine Slots, meist ist im Frühjahr und Sommer noch was zu kriegen und danach ist Sense. Wobei nach einigen Angaben es sich dahingehend "gebessert" haben soll, dass viele Leute schon gar nicht mehr anfragen, da sie immer zu spät kamen und dadurch mehr Slots überbleiben. Sicher ist aber schade, dass ein so toller Platz für München mit perfekter Verkehrslage und dem Museum derart heftig eingeschränkt ist. München ist leider eine der mühsamsten GA Wüsten in Europa.

 

Friedrichshafen ist ne relativ teure Angelegenheit nur für Zoll, dann schon lieber Leutkirch. Auch Memmingen geht, ist aber etwas umständlich. Augsburg ist sicher am unproblematischsten. Zoll ohne Voranmeldung, gute Infrastruktur und Preise. Jesenwang hat keinen Zoll, dazu ne sehr kurze Bahn.

Geschrieben

 Auch Memmingen geht, ist aber etwas umständlich.

 

Salü Urs

 

Kann ich so nicht bestätigen, was hast du für Erfahrungen gemacht? Wir benutzen Memmingen EDJA hie und da als Zollflugplatz. Die Mitarbeiter der Flugdienstleitung sind jeweils sehr speditiv und bemüht um eine rasche Abwicklung. Ausserdem: Mo-So 06.00 bis 22.00lt uneingeschränkt benutzbar, auch Night VFR, Volten bis 22.00lt. Ein besonderes Erlebnis: Tkoff um 06.00 LT Night VFR und fliege in den Tag hinein.

 

Gruss Jan

Geschrieben

Hi Jan,

 

der Zoll ist etwas umständlich weil man ja da zuerst ein Formular mit allen Passnummern e.t.c. faxen oder mailen muss. Ansonsten ist Memmingen Spitze

Geschrieben

Memmingen hat also keinen Zoll vor Ort?

In Augsburg konnte man einfach kommen.

Dabei ist Memmingen ein größerer Platz dachte ich.

Geschrieben

Ja das wundert mich eben auch. Ich denke sogar, die sind schon vor Ort, wollen aber trotzdem Anmeldung. Oder sie kommen nur zu den Linienzeiten, für die Zoll benötigt wird und man hat der Einfachheit halber halt entschieden, die Anmeldungen den ganzen Tag zu wollen. Viele Flüge kommen halt eh aus dem Schengen und EU Raum und da brauchts nix.

 

Augsburg ist da wirklich vorbildlich. Hoffen wir mal das bleibt auch so.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Für 3850 Euro kannst Du in Fürstenfeldbruck landen und auch wieder starten. Die wahrscheinlich teuerste Landegebühr der Welt.

 

Und was lernen wir daraus: Wenn nach einer Sicherheitslandung ein Polizist oder sonstiger Amtsträger Fragen stellt, am besten ohne Anwalt gar nichts sagen, es wird später alles gegen den Piloten verwendet.

 

Ciao

Friedrich

Geschrieben

 

Und was lernen wir daraus: Wenn nach einer Sicherheitslandung ein Polizist oder sonstiger Amtsträger Fragen stellt, am besten ohne Anwalt gar nichts sagen, es wird später alles gegen den Piloten verwendet.

 

Nein, wir lernen daraus:

 

- Wenn man eine Sicherheitslandung macht, dann darf man auch darüber nachdenken, was man tut - und wenn mit Oberpfaffenhofen ein aktiver Flugplatz keine 10km entfernt ist und keine akute Notlage vorliegt, dann gibt es überhaupt keinen Grund dafür, eine Aussenlandung durchzuführen.

- Wenn das Luftamt ausdrücklich verbietet, zu starten, dann sollte man sich auch dran halten - selbst wenn man meint, man ist schlauer als das Luftamt!

 

Florian

Geschrieben (bearbeitet)

Tja, und wenn man vermeiden möchte, dass das Bestehen einer Notlage später vom Richter aus seinem Lehnsessel anhand irgendwelcher unüberlegter Aussagen beurteilt wird, die man in der Aufregung nach der Sicherheitslandung getätigt hat, dann hält man besser seinen Mund.

 

Aber in der Tat, ohne drei "Luftamt unser" hätte er nicht starten sollen, lieber ein Wochenende lang die BMW-Rennstrecke blockieren und danach den Schadensersatz dafür bezahlen. Als ob ein Pilot nach einer Landung auf einer alten Betonpiste nicht selbst beurteilen könnte, ob das Flugzeug so beschädigt ist, dass es nicht mehr startfähig ist...

 

Ciao

Friedrich

Bearbeitet von F-LSZH
Geschrieben

Genau darum geht es: Er wusste es besser, als die explizite Anordnung der Behörden und wurde dafür bestraft! Wenn ich besser weiss, wie schnell man auf schweizer Autobahnen sicher fahren kann, dann muss ich auch mit den Konsequenzen leben - und das kann deutlich teurer sein, als die Strafe in diesem Fall.

 

Und dass es auf dem gesamten Gelände keine Ecke gibt, in der man eine Cessna abstellen kann, ohne dass sie übermässig stört, ist ja wohl nicht ernst gemeint!

 

Florian

Geschrieben (bearbeitet)

.................

Wenn ich besser weiss, wie schnell man auf schweizer Autobahnen sicher fahren kann, dann muss ich auch mit den Konsequenzen leben - und das kann deutlich teurer sein, als die Strafe in diesem Fall.

....................

 

Florian

Kleiner Abschweif ins OT:

 

Wie sicher man auf schweizer Autobahnen fahren kann, steht auch in keinem Zusammenhang mit dem geltenden rigiden Speed-Limit und den drakonischen Sanktionen bei Verstößen dagegen. Mich wundert es immer wieder, wie sich ein nach seinem Selbstverständnis so freiheitliebendes Volk einer solch modernen Variante des "Gessler-Hut grüßens" anhalten läßt.

 

Aber zurück zum Thema:

Warum es ausgerechnet Fürsty für die Landung sein mußte, ist schwer nachzuvollziehen. Wahrscheinlicher ist wohl, daß er es tatsächlich mit Oberschleißheim verwechselte, und diesen Irrtum nicht zugeben wollte.

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben (bearbeitet)

Und dass es auf dem gesamten Gelände keine Ecke gibt, in der man eine Cessna abstellen kann, ohne dass sie übermässig stört, ist ja wohl nicht ernst gemeint!

Wir wissen ja nur, was in dem Artikel steht - und da geht meiner Meinung nach so ziemlich alles draus hervor. Man kann dort herauslesen, dass der Pilot wohl unter Stress stand wegen seiner Passagiere, und dabei einen Fehler begangen hat und die Landebahn verwechselt hat. Das soll sogar Profis schon passiert sein. Man kann auch rauslesen, dass der Passagier schon etwas früher angefangen hat, sein Unbehagen zu äussern, dass der Pilot das einem Polizisten erzählt hat und man ihm daraus einen Strick gedreht hat. Man kann auch dort lesen, dass er auch nach der Landung von verschiedener Seite Druck ausgesetzt war: "Gleichzeitig habe die in Fursty ansässige Firma BMW Druck gemacht, das Flugzeug solle entfernt werden, berichtete der Angeklagte. Da habe er beschlossen zu starten."

 

Danach kommt dann aber das Luftamt und meint, per Ferndiagnose anordnen zu müssen dass eine technische Inspektion am Flugzeug durchgeführt wird. Das halte ich persönlich für eine überflüssige Schikane und somit Machtmissbrauch. Das wäre eigentlich ein Punkt, an dem die Verteidigung hätte ansetzen müssen. Und so eine singuläre Beamtenzerebralflatulenz ist auch etwas anderes als ein demokratisch beschlossenes, generelles Tempolimit, dessen Sinn sich eigentlich jedem mit etwas Nachdenken erschliessen sollte.

 

Ciao

Friedrich

Bearbeitet von F-LSZH
Geschrieben

..........

Danach kommt dann aber das Luftamt und meint, per Ferndiagnose anordnen zu müssen dass eine technische Inspektion am Flugzeug durchgeführt wird. Das halte ich persönlich für eine überflüssige Schikane und somit Machtmissbrauch.

.........

Das könnte man so sehen, andererseits muß man einer Landesluftfahrtbehörde auch eine gewisse Kompetenz zugestehen, während man die eines unbekannten GA-Piloten aus der Ferne eben schwer beurteilen kann. Letztendlich hätte der Luftamtmitarbeiter den Kopf hinhalten müssen, wenn etwas passiert wäre, und darum verstehe ich sein verhalten ein bischen.

 

Gruß

Manfred

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kenne mich im deutschen Luftrecht nicht so aus; aber wenn ich diesen Wikipedia-Artikel zur Aussenlandung lese, glaube ich nicht, dass das Luftamt das Recht hatte, den Wiederstart zu untersagen. Es handelte sich ja explizit nicht um eine Notlandung.

Eine Sicherheitslandung dient dazu, eine bevorstehende Notlage zu vermeiden. [...] Der Wiederstart nach einer Sicherheitslandung bedarf keiner Genehmigung und darf nicht behindert werden.

[...]

Eine Notlandung unterscheidet sich von der Sicherheitslandung dadurch, dass eine Notlage eingetreten ist und ein sicherer Weiterflug nicht möglich ist. Eine Notlandung muss der Luftfahrtbehörde angezeigt werden. Der Wiederstart darf nur nach Genehmigung durch diese erfolgen."

Und bei der Starterlaubnis geht es ja gerade nicht darum, die "Kompetenz eines unbekannten GA-Piloten" zu beurteilen (das ist durch Erteilung der Fluglizenz erfolgt), sondern die Hindernisfreiheit des Abflugs und den technischen Zustand des Flugzeugs. Beides kann bei einer "normalen" Landung auf einer ehemaligen Landebahn aber als gegeben vorausgesetzt werden.

 

Ciao

Friedrich

Bearbeitet von F-LSZH
Geschrieben

In dem vorliegenden Fall hat man ihm wohl die "Sicherheitslandung" nicht abgenommen. Im Gegensatz zu einer Notlandung kann man ja eine geeignete Landemöglichkeit suchen, und geschlossene Flugplätze werden wohl nicht als solche angesehen, wenn es mehrere geöffnete in unmittelbarer Nähe gibt. Mit dem Hinweis, aus bestimmten Gründen eine Sicherheitslandung gemacht zu haben, könnte man sonst jede Aussenlandung zu jeder Zeit rechtfertigen, und das liegt wohl nicht im Sinne der Luftfahrtbehörden.

 

Im Münchner Raum gab es zum Ende der Bauzeit des neuen Flughafens FJS scheinbar eine Wette unter den Fluglehrern ortsansässiger Schulen, wer als erster auf dem neuen Flughafen gelandet sein wird. Der ehrgeizigste von ihnen unternahm eine sog. Sicherheitslandung auf dem noch nicht fertiggestellten und eröffneten Flughafen mit der Begründung, er hätte nach einer Notlandeübung mit einer Flugschüllerin die voll ausgefahrenen Landeklappen nicht mehr einfahren können und wollte in dieser Konfiguration keinen Weiterflug riskieren. Vor Gericht ging er damit 'baden' und durfte ebenfalls eine deutlich erhöhte Landebühr berappen.

 

Gruß

Manfred 

Geschrieben

Könnte mir gut vorstellen, dass das auch politisch motiviert ist, bei Fürsty Nulltoleranz zu geben.

 

In Tempelhof ist glaub ich auch mal noch ne Cessna "notgelandet" nach der Schliessung, was zu erheblichem Aerger führte.

Geschrieben

Das glaube ich auch. Für mich ist das die Definition einer Bananenrepublik, wenn man sich die Gesetze so zurechtbeugt, dass man damit ein politisch gewünschtes Exempel statuieren kann. Im Freistaat aber offenbar nicht unüblich.

 

Ciao

Friedrich

Geschrieben

Das glaube ich auch. Für mich ist das die Definition einer Bananenrepublik, wenn man sich die Gesetze so zurechtbeugt, dass man damit ein politisch gewünschtes Exempel statuieren kann. Im Freistaat aber offenbar nicht unüblich.

 

 

Der einzige, der sich hier "Gesetze zurecht gebogen hat" war der Pilot!

 

Florian

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kenne mich im deutschen Luftrecht nicht so aus; aber wenn ich diesen Wikipedia-Artikel zur Aussenlandung lese, glaube ich nicht, dass das Luftamt das Recht hatte, den Wiederstart zu untersagen. 

 

Das merkt man - ist aber auch nicht schlimm, wenn man nicht in Deutschland fliegt.

 

Wikipedia ist hier sehr ungenau. Der entsprechende §25 des LuftVG regelt lediglich, dass der Besitzer des Grundstücks Dich nicht am Wiederstart hindern darf, nachdem Du ihm Deine Personalien und Informationen zu Deiner Versicherung gegeben hast. Das bedeutet nicht, dass Dir die zuständigen Stellen eine Landung nicht trotzdem untersagen können. 

 

Gerade in Bezug auf geschlossene Flugplätze hätte Deine Auslegung ja auch geradezu absurde Konsequenzen:

So dürfte ich in Egelsbach plötzlich auch mitten in der Nacht wenn der Flugplatz geschlossen ist starten, so lange ich die Landung davor als "Sicherheitslandung" deklariert habe und weder der Flugplatzbetreiber noch das Luftamt könnte es mir verbieten - da eine Sicherheitslandung (und das ist gut so, da man ja keine Hürden aufbauen sollte im Zweifelsfall eine Sicherheitslandung zu machen) auch keine negativen Konsequenzen für mich hat, würde ich in Zukunft einfach bei jeder Landung in meinem Flugbuch vermerken, dass es sich um eine solche gehandelt hat und Öffnungszeiten von Flugplätzen, Nachtflugverbote, gelten für mich plötzlich nicht mehr ..... 

 

Florian

Bearbeitet von Chipart

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