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ATC mithören - wie?


Da Oarge

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Hallo alle.

 

Ich würde gerne versuchen in Wien den Flugfunk mitzuhören (Radar, Approach, Tower, usw. - geht das überhaupt ?) und möchte nun wissen welche Geräte ich dazu brauchen und mit welchen Kosten ich rechnen muss..

 

danke im voraus.

 

Gruss

Gerald

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Hallo Gerald

 

Eigentlich ist das überhaupt kein Problem, das einzige was du da brauchst ist ein sogennanter Funkscanner, damit du die verschiedenen Stellen abhöhren kannst. Hier gleich mal ein Post in dem über div. Geräte diskutiert wurde, hilft dir evt beim Entscheid. http://www.flightforum.ch/newforum/showthread.php?s=&threadid=8700&highlight=scanner Falls noch weitere fragen sind einfach posten.

 

Gruss Tino Dietsche

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danke für die schnelle Antwort.

 

Und dieser Funk-Scanner ist wirklich alles was ich brauche ? Oder brauch ich noch einen Empfänger oder irgend ein anderes technisches Gerät ?

 

Gruss

Gerald

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Hallo Gerald,

 

der Scanner IST schlichtweg ein Empfänger....Eigentlich ein portables Radio, nur empfängt er statt dem normalen Radio-UKW das Frequenzband, das für den Flugfunk benutzt wird.

 

Also: Das ist alles, was nötig ist. Natürlich musst Du Dich mit dem Scanner im Empfangsbereich der Frequenz befinden....theoretische Sichtverbindung zur Sendeantenne von ATC am Boden.

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Servus,

 

ich weiß, das es zumindest in D-Land mehr oder weniger illegal ist. Aber IN DIESEM FALLE gilt für mich:

 

illlegal = ******egal :001:

 

Gesetze die noch aus dem Kalten Krieg stammen sollte man nicht unterstützen, aber da es in unserem Schwachsinnssystem keine Möglichkeit gibt sich dagegen zu wehren, wird sich das so bald auch nicht ändern. :002:

 

Es tut sicherlich keinem weh, wenn du als Av-Interessierter eine Frequenz abhörst, rein Interessehalber oder um zu wissen wann der nächste Flieger reinschwirrt. (In den USA ist es erlaubt!!)

 

cheers

 

Fox

 

PS: Ich denke mal, dass es obwohl es nicht ganz legal ist, geduldet wird.

Ich bin selber in FRA schon mehrmals mit einem Scanner auf der Besucherterrasse rumgerannt. Die Polizei hat sich nie beschwert.

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Hallo Freunde

 

Also hier in der Schweiz ist es auch kein Problem es kann nur vorkommen das man einen ziemlich genauen Kontrolleur bei der Terrasse in Zürich hat, der das Gerät dann vorgeführt haben will.

 

Gruss Tino Dietsche

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Hihi, Tino

 

"Vorgeführt haben will" geht ja noch. Kürzlich, als ich mich nach dem Robi Besuch nachher mit Wisi und Flo nochmals auf der Terrasse getroffen habe, hat mich der Kontrolleur gefragt, ob denn das eigentlich erlaubt sei....!? :D :001:

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Ich denke mal, dass die einfach wissen wollen, ob das Ding ein Sendeeinrichtung hat.

Sonst kann man mit solchen Leuten auch vernünftig reden und ihnen klar machen um was es dir geht.

Und letztendlich kann man sich immer noch dumm stellen:D

 

 

cheers

 

Matthias

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Hallo zusammen

 

Ja auch mich habe die Zivilpolizisten wo auf der Terrasse wahren gefragt ob mann bei dem Funk nur abhören kann da habe auf Ja geantwortet, der eine hat meine Personalien geprüft und der andere hat mit mir einwenig geplaudert über den Funkscanner, wie viel das er gekostet hat er noch gefragt was ich am meiste abhöre da habe ganz frechgesagt den Polizeifunk :D. Nein Nein das wahr ein scherz ich habe gesagt den Tower.:) Und muss sagen die wahren recht nett die Polizisten.

 

Mein Funkscanner AR-108

 

Gruss,

Marcel Staubli

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Ja, das ist nämlich die Frequenz der "Glühweinbar", wo die mit Verspätungen kämpfenden Piloten mal so richtig losfluchen dürfen in ihrer Landessprache:D :D :D

 

Gruss Walti

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Hallo zusammen

 

Während meiner Ausbildung hatte ich ja bis zur Vergasung mit dem FMG zu tun. Hier mal das wesentliche betreffend Scanner.

 

 

Sinngemäss aus dem Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997

 

Der Erwerb eines Scanners (Preise zwischen Fr. 200.-- und Fr. 10.000.-- stellt keine Widerhandlung gegen das Fernmeldegesetz (FMG) dar. Scanner (Suchlaufempfänger) können frei auf gewissen Frequenzbändern wie zum Beispiel Amateurfunk und Flugfunk benutzt werden. Das Abhören von geschützten Diensten wie Polizei, Natel, schnurlosen Telefonen etc. ist verboten.

Der Scanner ist nach wie vor ein verbreitetes Instrument, mit welchen unbefugte Personen das Frequenzspektrum absuchen (scannen) um den darauf geführten Funkgesprächen zu lauschen, um diese Gespräche irgendwie zu verwerten, sei es kommerziell, kriminell oder zum Plaudern.

Das BAKOM verfolgt auch Widerhandlungen gegen das Fernmeldegesetz (Wer mit einer Fernmeldeanlage nichtöffentliche Informationen empfängt, die nicht für sie oder ihn bestimmt sind und sie unbefugt verwendet oder Dritten bekanntgibt...) welche mit Suchlaufempfängern begangen werden. Dies geschieht aufgrund von Strafanzeigen der Polizei, des Zolls und von geschädigten Drittpersonen. Übertretungen werden mit Haft oder mit Busse bis zu 100.000 Franken bestraft.

 

 

Im Klartext bedeutet das:

 

- der Besitz eines Scanners ist erlaubt (auch wenn weit mehr als nur Fugfunk empfangen werden kann/könnte)

 

- der Empfang von "öffentlichen Aussendungen" ist erlaubt (Radio, TV, CB-, Amateurfunk und -erstaunlicherweise- auch Flugfunk)

 

Eine genaue Auflistung was nun öffentliche und was geschützte Dienste sind, scheint nicht zu existieren.

 

Nun ist es etwas schwierig im Nachhinein herauszufinden wass mit dem Gerät schon alles Empfangen wurde. Es wird davon ausgegangen dass alle Frequenzen die im Scanner abgespeichert sind auch bewusst Empfangen werden/wurden. Also NIE Polizeifunk, etc abspeichern! (bzw sich nicht dabei erwischen lassen :D ) Der zufällige, unbeabsichtigte Empfang ist nicht strafbar. Die dabei gehörten Informationen dürfen aber nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

 

Somit sind reine Flugfunkempfänger eindeutig legal! (in der Schweiz)

 

 

 

Sind diese Kontroleure bei der Terasse nicht Polizisten?

Ist ja der Hammer dass die Besucher gefragt werden ob ihre mitgebrachten Geräte legal sind :007: :007:

 

 

 

Gruss Michael

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Hallo allerseits

 

Kommt ein Bisschen auf den Umgang und den Ton an welchen man im Gespräch mit den Sicherheitsleuten anschlägt.

 

Ich hab' letzten Sommer mein Flugfunkgerät (ja, Empfangen und Senden) im Handgepäck mit nach Kanada genommen (selbstverständlich die ganze Zeit ausgeschaltet). Auf die Fragen der Beamten habe ich immer wahrheitsgemäss geantwortet. Die einzige 'Vorführung' die verlangt wurde war ein Funktionstest; ich nehme an, um auszuschliessen dass das Ding voller Sprengstoff war.

 

Der Beamte in Vancouver gab mir sogar eine Adresse in Vancouver wo's die Dinger noch günstiger zu kaufen gibt.

 

Markus

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Jop, das machen sie alle. Du musst alle elektronischen Geräte anschalten, die du mit an Bord nehemn willst (also Film immmer erst nach der Sicherheitskontrolle in die Kamera ;) )

Wie du schon sagtest, die haben schiss, das da was verbotenes drinnen ist (zB. Sprengstoff)

 

cheers

 

Fox

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