Jan92 Geschrieben 6. September 2014 Teilen Geschrieben 6. September 2014 Hallo zusammen! Meine Freundin flog letzten Mittwoch mit Condor nach Costa Rica. Wie üblich gab es einen Zwischenstopp in Santo Domingo. Dieser wurde aber länger, da das Flugzeug "defekt" war. Nach längerem hin und her wurden sie in ein Hotel einquartiert, da das Ersatzteil aus Miami eingeflogen werden musste. Schlussendlich ging es mit ca. 30h Verspätung weiter. Nun meine Fragen: 1: Wäre es nicht besser gewesen mit einem Ersatzflugzeug (z.B. von Copa) die gestrandeten Passagiere nach San José zu fliegen und die anderen von San José nach Santo Domingo? Man hätte auf dem Rückflug schon weniger Verspätung gehabt und müsste den Passagieren keine Hotelübernachtung bezahlen. 2. Ab wann haben die Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung? Meine Freundin musste bsp. eine Nacht in Costa Rica bezahlen, welche sie gar nicht dort war. 3. Schon bei dem Abflug in Frankfurt gab es anscheinend die selben Probleme, trotzdem startete man zum ca. zehnstündigen Transatlantikflug. Den "kurzen" Hüpfer von SDQ nach SJO führte man allerdings nicht durch. Was könnte das für gründe haben? Fragen über Fragen... ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 7. September 2014 Teilen Geschrieben 7. September 2014 Scheint niemand zu antworten. Wie es genau aussah an diesem Tag ist für uns natürlich schwierig zu beantworten. Ob es bessere Varianten gab ist wahrscheinlich schwierig zu beantworten, wenn man nicht im Besitz aller Informationen war. Entscheidend könnte sein: Die Verfügbarkeit des Flugzeuges, der Crew, der Flugdienstvorschriften, der Infrastruktur (welche Flughäfen sind zu welchen Zeiten geöffnet und bieten einen Service an), was ist am günstigsten usw. Entschädigung: Gemäss EU-Recht hast du bereits Anrecht auf Entschädigungen nach 6 Stunden Verspätung oder so. Die Informationen finden sich überall im Netz. Da sie ein Hotel und ein paar Mahlzeiten bekommen hat, dürfte das ok sein. Einen Anspruch auf verpasste Ferientage gibt es meiner Meinung nicht. Das würde zu weit führen. Wenn sie allerdings weitere Probleme gehabt hätte, wie z.B. verpasstes Business Meeting oder so, das dürfte man dann evtl einklagen. Es gibt Firmen, die sich auf das Einklagen von Passagierrechten spezialisiert haben, z.B. refund.me, flightright.eu oder euclaim. Denen kannst du gegen einen Anteil deiner Forderungen (bis zu 30%) klagen. Auch Rechtsschutzversicherungen können evtl helfen. Dani 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jan92 Geschrieben 8. September 2014 Autor Teilen Geschrieben 8. September 2014 Hoi Dani! Merci für deine Antwort. Sie persönlich wird sicher nichts einklagen, es ging mir mehr darum, ob es prinzipiell ein Anrecht auf eine Entschädigung gäbe. Eine Nacht in Costa Rica war halt für nichts bezahlt jetzt. Aber Condor hat sie All Inclusive in einem Hotel einquartiert, da gibts sicher nichts zu meckern ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
conaly Geschrieben 9. September 2014 Teilen Geschrieben 9. September 2014 (bearbeitet) Hi, bei einer Pauschalreise steht ihr meines Wissens pro verspätete Stunde 5% des Tagespreises für die Reise zu. Wenn sie einen Tag zu spät kommst, kann sie das als Reisemangel geltend machen. Das muss sie beim Reiseveranstalter schriftlich einfordern (und sich keines Falls mit Gutscheinen oder sowas zufrieden geben sondern immer auf die Reisepreisminderung pochen). Für den Flug selber stehen ihr (separat von oben genannter Reisepreisminderung) meines Wissens 600€ zu, da mehr als 6 Stunden Verspätung bei einer Gesamtstrecke von mehr als 3500km. Diese muss man bei der Airline einfordern und auch hier mit ordentlich Nachdruck klar machen, dass man nur das Geld und eine Entschuldigung will (keine Meilen oder Gutscheine). Airlines wollen sowas gerne mal aussitzen und antworten oftmals nicht auf derartige Forderungen, daher gleich mit dem ersten Brief eine Androhung von rechtlichen Schritten mitteilen und eine Frist (z.B. 30 Tage) für die Überweisung des Geldes setzen. So hats bei einem Kollegen mal recht schnell geklappt. Nachdem die Airline sich nach dem ersten nicht gemeldet hat, hat die nach dem zweiten Brief und dem Drohen mit dem Anwalt ganz brav bezahlt. Ich bin grad auch dabei für einen anderen Bekannten einen Brief aufzusetzen, weil deren Flug gestern nach Mallorca 12 Stunden zu spät abgehoben ist und die dabei auch noch nachweislich über die Gründe belogen worden sind. Mal schaun was das wieder wird. Bearbeitet 9. September 2014 von conaly Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ekim Geschrieben 9. September 2014 Teilen Geschrieben 9. September 2014 Hi, bei einer Pauschalreise steht ihr meines Wissens pro verspätete Stunde 5% des Tagespreises für die Reise zu. Wenn sie einen Tag zu spät kommst, kann sie das als Reisemangel geltend machen. Das muss sie beim Reiseveranstalter schriftlich einfordern (und sich keines Falls mit Gutscheinen oder sowas zufrieden geben sondern immer auf die Reisepreisminderung pochen). Für den Flug selber stehen ihr (separat von oben genannter Reisepreisminderung) meines Wissens 600€ zu, da mehr als 6 Stunden Verspätung bei einer Gesamtstrecke von mehr als 3500km. Diese muss man bei der Airline einfordern und auch hier mit ordentlich Nachdruck klar machen, dass man nur das Geld und eine Entschuldigung will (keine Meilen oder Gutscheine). Airlines wollen sowas gerne mal aussitzen und antworten oftmals nicht auf derartige Forderungen, daher gleich mit dem ersten Brief eine Androhung von rechtlichen Schritten mitteilen und eine Frist (z.B. 30 Tage) für die Überweisung des Geldes setzen. So hats bei einem Kollegen mal recht schnell geklappt. Nachdem die Airline sich nach dem ersten nicht gemeldet hat, hat die nach dem zweiten Brief und dem Drohen mit dem Anwalt ganz brav bezahlt. Ich bin grad auch dabei für einen anderen Bekannten einen Brief aufzusetzen, weil deren Flug gestern nach Mallorca 12 Stunden zu spät abgehoben ist und die dabei auch noch nachweislich über die Gründe belogen worden sind. Mal schaun was das wieder wird. Ich habe ein wenig Mühe, immer gleich mit rechtlichen Schritten zu drohen. Reicht anfänglich nicht ein Schreiben, wo der Sachverhalt klar und unmissverständlich dargelegt wird oder bin ich da zu blauäugig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
conaly Geschrieben 9. September 2014 Teilen Geschrieben 9. September 2014 Hi, Ich habe ein wenig Mühe, immer gleich mit rechtlichen Schritten zu drohen. Reicht anfänglich nicht ein Schreiben, wo der Sachverhalt klar und unmissverständlich dargelegt wird oder bin ich da zu blauäugig? Es ist meiner Meinung nach die effektivste Methode. Ganz einfach. Wenn ich auf mein Recht bestehe, will ich mich nicht hinhalten lassen oder gar riskieren ignoriert zu werden. Bei Androhung rechtlicher Schritte gehts meist sehr schnell, wenn der Beklagte weiß, dass er im Unrecht ist. Ohne diese Androhung wird sowas einfach gerne ignoriert und ausgesessen. Es geht dabei oftmals um viel Geld und viele Firmen wissen um genau diese Furcht von vielen in Bezug auf rechtliche Schritte. Das nutzen sie gezielt aus und es scheint ja auch gut zu klappen. Aber wenn einer wirklich mal androht gehts ganz schnell, weil ein Schreiben vom Anwalt oder gar ein Verfahren deutlich teurer kommen würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 10. September 2014 Teilen Geschrieben 10. September 2014 Airlines wollen sowas gerne mal aussitzen und antworten oftmals nicht auf derartige Forderungen, Das ist auch meine Erfahrung. E-mail an die Adresse auf der Homepage oder über die Kontakt-Maske mit klarer Nennung von Flugnummer, Datum, Sachverhalt und Anfrage an wen man sich genau wenden muss um Kontodetails etc. zu übermitteln wird gewöhnlich mit einer Standardmal "tut uns leid" und "wir bemühen uns ständig unseren Service zu verbessern" beantwortet. Altmodischer Brief mit allen Details bleibt ebenfalls unbeantwortet. Für die EU-Fluggastrechtzahlung haben wir beim LBA ja sogar eine "nationale Durchsetzungsstelle", nur kann die auch nichts anderes als jedes Jahr Zahlen zu veröffentlichen, dass um die 85% der (berechtigten) Ansprüche unerfüllt bleiben. Ich habe mich einfach rein gefügt, das Airlines einen hängen lassen. Man will kein kundenfreundliches Serviceunternehmen sein, gut dann eben nicht. Ändern kann ich das eh nicht. Nur mit den Füßen abstimmen. Wenn man wirlich Geld will, gleich einen Anwalt beauftragen. Ansonsten lohnt es die Mühe nicht, die Airline zu kontaktieren. Da sie ein Hotel und ein paar Mahlzeiten bekommen hat, dürfte das ok sein. Zu Betreuungs- und Verpflegungsleistungen ist die Airline so oder so verpflichtet, so mach eine drückt sich aber auch darum. Unabhängig davon steht einem eine pauschale Entschädingung allein Aufgrund der Verspätung zu. Alle anderen nachweislich entstandenen Schäden (wie z.B. verpasste Businessmeetings mit entsprechendem Einkommensverlust) müssen individuell eingeklagt werden, und fallen nicht unter spezielles Luftrecht, sondern ganz allgemein unter Schaden(s)ersatz. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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