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Radar-Service im schweizer unkontrollierten Luftraum?


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Flight Following gibt es in der Schweiz bislang tatsächlich nicht. Man kann bei Geneva / Zurich Information um Informationen bitten, aber man kann nicht darauf zählen, beispielsweise vor aktiven R-Areas gewarnt zu werden. Einen Squawk bekommt man nur in gewissen Gebieten, meist dort wo Luftraumverletzungen besonders gravierend wären, beispielsweise teilweise im Zusammenhang mit der TMA Zürich.

 Genau. Und die lückenlose Versorgung des Services ist ja auch in der Schweiz kaum möglich. Wer in den Alpen fliegt, weiss das aus eigener Erfahrung: oft sind die kritischen Abschnitte (Passüberflüge VFR mit minimalem Freiraum seitlich und manchmal einem Deckel oben drauf- das ganze auf Leistungs-schächenden Höhen) ja oft ganz ohne Funkabdeckung. Bsp sind: Gemmi, Teil W des Furka, Teil von Grimsel, Sn. Bernardino...

Auch die FLARM- Anzeige funktioniert "um die Ecke" nicht , so z.B. in Martigny, wo ich sehr häufig unterwegs bin.

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Eine Anschlussfrage:

 

Ist (in der Schweiz, in Deutschland) der Flugplatzchef (oder heisst er Flugleiter, jedenfalls der Verantwortliche fuer den Flugbetrieb) voll weisungsberechtigt, oder gibt er (wie z.B. eine AGCS, "XYZ Radio" in England) nur Hinweise?

 

Als konkrete Beispiele: Muss man zwischend die allgemein benutzte Landerichtung befolgen, oder kann man eine PIC-Entscheidung treffen? Kann der Flugleiter eine Clearance erteilen / verweigern?

 

Vielleicht sollte ich mich doch mal durch das AIP wuehlen. :)

Die Sprecherin oder der Sprecher am ATIS ist wie in F oder D nicht weisungsberechtigt. Sie erteilt nur Informationen. In der Schweiz sind nur und ausschliesslich Skyguide- geführte FLP (mit TWR-Frequenz) sowie MIL weisungsberechtigt.

Allerdings noch ein Unterschied zu Deutschland: in der Schweiz gibt es einige Flugplätze, die zwar offen sind für GA (sogar eingeschränkte Zollformalitäten), aber gar keinen Flugleiter haben. Hier regeln die Piloten mittels "Auto-information" den Flugverkehr selbst (bsp. LSGB). Dies ist auch sehr häufig  in Frankreich anzutreffen.

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Noch was zum Sauerstoff:

 

Bis (ich glaube) 2005/6 war die Flughöhenbegrenzung resp. die Sauerstoffanlage im VBRI gesetzlich geregelt. Danach übernahm die Schweiz die EASA-Regel

(siehe Link 1) und man findet den Gesetzestext nun in SR748.127.1 unter Paragraph 4.11.6.1.    (siehe Link 2).

 

Demzufolge gilt klar: ab 10'000ft max. 30' , nicht höher als 13'000ft ohne Sauerstoff, ausserhalb dieses Limits nur mit Sauerstoff. Die Art der Anlage bis hin zur Druckkabine ist über den Absolutdruck festgelegt, also die Höhen gelten nur als Hilfe und beziehen sich auf Standardatmosphäre.

 

Somit folgere ich: je nach QNH und Temperatur sinkt die Entscheidungshöhe für Sauerstoff entsprechend ab. Ein guter Einblick in den physikalischen Effekt der Sättigung bietet dieser Sauerstoffrechner hier, der für den Sauerstoffgehalt von Seen erstellt wurde.

 

Was die Einflüsse auf den Menschen betrifft, ist diese Arbeit (Link 3) sehr interessant:

Nicht nur die Höhe (Absolutdruck) ist entscheidend, sondern auch das Alter. Je älter, desto schlechter erreicht der Körper einen genügenden Sättigungsgrad an O2 für das Hirn. 

 

Ich denke, jeder Pilot, der Alpenüberquerungen macht, oder lange Reiseflüge in Europa, hat die Effekte schon bemerkt.  Ich hatte bei einem Passagier gerade erst vorgestern Kopfschmerzen beobachtet. Wir waren etwa 25 Minuten bei 13'000 unterwegs (Jungfrau-Mönch-Eiger-Titlis), allerdings bei sehr hohen Druckverhältnissen (QNH in  Buochs 1027). 

 

Das Mitführen von Sauerstoff ist unbedingt empfehlenswert. Es gibt sehr kompakte und preisgünstige "Spraydosen" mit Masken, oder aber Regler mit Nasenkanülen (sog. EDS). Ein guters Gerät benötigt nur 1.5 Lit./min auf 4500m , 1 Lit./min  auf 3000m, um den vollen Sauerstoff Sättigungsdruck im Blut herzustellen (Artikel mit Constant Flow Regler für Segelflieger). Die Druckflaschen werden mit 100bar oder 200 bar befüllt.

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