Diuhh Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 (bearbeitet) Ich weiss die Quelle ist nicht die Beste und mein Titel ist reisserisch. 20min-style! http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Swiss-schickt-Mitarbeiter-auf-Bussenjagd-10103631 Man muss bedenken in welchem Wettbewerbsumfeld sich diese Airlines befinden. Trotzdem geht dieses Vorgehen aus meiner Sicht zu weit Bearbeitet 21. August 2014 von Diuhh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 (bearbeitet) Tja, diese Art der Einnahmesteigerung etabliert sich inzwischen in allen Bereichen. Angefangen mit den Staatlichen Dingen wie Geschwindigkeitskontrollen, Steuerausnahmen oder Leistungen, und in der Luftfahrt Aspekten wie Verpflichtung zu Betreuungsleistung oder Recht auf Entschädigungszahlungen. Wer die Gesetze (und vor allem ihre Lücken und Fehler), Vorschriften, "das Kleingedrtuckte" oder Tricks kennt, bekommt sein Recht bzw. vermeided Strafzahlungen. Unwissenheit resultiert in Strafe, Gebühren, abgezockt werden oder nichterhalten von Leistungen die einem zustehen. Und je teurer der Anwalt, den man sich leisten kann, desto besser die Chance sein Recht zu bekommen bzw. Abzocke nachträglich zu revidieren. Früher kam erst das Fressen, und dann die Moral. Heute kommt erst der Profit, und dann die Moral... O Tepora o Mores, wie der Lateiner sagen würde. Und die ganze Übergepäckdiskussion ist ohnehin Abzocke, solange das Gewicht des Passagiers selbst, das Gewicht seiner Kleidung und seiner persönlichen Gegenstände nicht mit berücksichtigt wird. Die 45kg Frau mit 23kg Gepäck muss nachzahlen, die 120kg Frau mit 18kg Gepäck kommt durch. Aber zu sagen Phyisik ist Physik und Masse im Flugzeug ist Masse wäre ja diskriminierend... Besonders perfide ist es übrigens, wenn einem auf einem Codeshareflug outbound das Übergepäck akzeptiert wird (beim Einchecken bei der Airline, die einem das Ticket verkauft hat, da Statuskunde und Recht auf Mehrgepäck), auf dem Rückflug man aber plötzlich fast nochmal den Flugpreis an Übergepäck zahlen soll (beim Einchecken bei der durchführenden Airline, da man dort kein Statuskunde ist, und das Mehrgepäck plötzlich zu Übergepäck wird). In Frankfurt hätte ich ja noch ein bisschen auspacken, und einiges im Schließfach deponieren können, in Sydney ist das keine Option mehr. Und abgezockt fühle ich mich nicht von der Airline, die das Geld sehen wollte, sondern von der anderen, die mich da in vollem Bewusstsein der Situation hat reinrennen lassen. Am Ende muss man natürlich sagen: Selbst Schuld! Wer heutzutage noch nicht gelernt hat, alles Kleingedruckte und alle "Terms and Conditions" zu lesen, der hat das 21. Jahrhundert noch nicht verstanden. Ach so, da ist noch ein Kommentar, wo behauptet wird: Bei 10'000 km Flug wird 2 kg mehr Kerosin pro kg Mehrgewicht verbrannt. Was zum einen dann weniger als 1 Euro pro Kg Mehrgewicht auf einem Langstreckenflug bedeuten würde, eine Zusatzgebühr die den Verwaltungsaufwand nicht einspielt, und mir zum anderen auch physikalisch ziemlich Spanisch vorkommt... Selbst wenn auf einem Langstreckenflug das Verhältnis Sprit/Payload 2:1 sein sollte, dann wird der Sprit aber zu einem gewaltigen Teil auch dafür verbrannt, das Leergewicht zu tragen und die gewichtsunabhängige Reibung zu überwinden. Gruß Ralf Bearbeitet 21. August 2014 von Volume Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 Wer mit Übergepäck fliegt nimmt eine Leistung in Anspruch, für die er nicht bezahlt hat. Es hat überhaupt nichts mit Bussen zu tun, wenn die Fluggesellschaft konsequent darauf besteht, dass jeder Passagier auch die Leistungen bezahlt, die er in Anspruch nimmt. Auch der Hinweis auf die scheinbare Ungerechtigkeit der Berechnung des Übergepäcks weil das Körpergewicht nicht einbezogen wird ist nicht angebracht: Gibt Deine Bank Dir einen 1000 Franken Schein statt eines Hunderters, nur weil Du Ihnen erklärst, dass die Druckkosten für beide Scheine ja praktisch identisch wären? (;-)) Wer mit der Fluglinie einen Vertrag schliesst, der besagt, dass man einen Koffer mit 20 kg Gewicht mit sich führen darf, der kann sich nicht beschweren, wenn die Fluglinie auch darauf besteht, dass dieser Koffer nicht mehr als 20kg Gewicht hat. Und das es eine Gewichtsbeschränkung für Fluggepäck gibt wissen auch unerfahrene Fluggäste - da kann man schon erwarten, dass sie sich vorher informieren. Der Erfolg der No-Frills-Flieger hat nun mal sehr schmerzhaft gezeigt, dass die Mehrheit der Flugpassagiere nicht bereit ist, für Kulanz (sprich unbezahlte Mehrleistung) einen höheren Flugpreis zu zahlen. Dann kann man den Majors nicht vorwerfen, dass sie diese Kulanz aus der Vergangenheit geite auch nicht mehr zeigen. Florian 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jolinar Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 (bearbeitet) Wer mit Übergepäck fliegt nimmt eine Leistung in Anspruch, für die er nicht bezahlt hat. Es hat überhaupt nichts mit Bussen zu tun, wenn die Fluggesellschaft konsequent darauf besteht, dass jeder Passagier auch die Leistungen bezahlt, die er in Anspruch nimmt. Wer mit der Fluglinie einen Vertrag schliesst, der besagt, dass man einen Koffer mit 20 kg Gewicht mit sich führen darf, der kann sich nicht beschweren, wenn die Fluglinie auch darauf besteht, dass dieser Koffer nicht mehr als 20kg Gewicht hat. Und das es eine Gewichtsbeschränkung für Fluggepäck gibt wissen auch unerfahrene Fluggäste - da kann man schon erwarten, dass sie sich vorher informieren. Mal abgesehen dass mit diesen zwei Abschnitten (wobei ich einfach XXkg als variable Zahl setzen würde) alles gesagt ist was ich auch denke... Die Diskussion von persönlichem Gewicht und Körpermassen erscheint mir etwas unsinnig, da dies beim Ticketkauf kein Vertragsbestandteil ist, die Menge an Freigepäck hingegen schon. Strafe, Schikane, Busse und weitere solcher Begriffe hat meines Erachtens in der Gepäckfrage überhaupt nichts verloren. Ich kann ja auch nicht zum Konsumentenschutz rennen, weil ich nach dem Wiegen (oder heisst es Wägen?) der Rüebli bei Migros noch ein paar weitere ins Säckli packe und Migros erwischt mich dabei und will dass ich dafür bezahle. (Nachtrag: Ralf, Dein Fall von Codeshare wo die durchführende Airline die Freigepäckmenge der verkaufenden Airline nicht durchsetzt ist wirklich nicht in Ordnung. Man sollte zumindest den Käufer darauf hinweisen wenn es so wäre. Hier kommt aber manchmal das Phänomen zum Zuge, der Gast hört in gewissen Fällen nur was er will und nicht was gesagt wird, welches nicht von der Hand zu weisen ist. Aber wie gesagt, ich stimme Dir zu, das ist dann (excuse my french) Verarschung) Bearbeitet 21. August 2014 von Jolinar 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 Gibt Deine Bank Dir einen 1000 Franken Schein statt eines Hunderters, nur weil Du Ihnen erklärst, dass die Druckkosten für beide Scheine ja praktisch identisch wären? Na dieses Argument ist ja wohl eine Diskussion kaum wert... Ich wusste bisher nicht, dass die Zahl auf dem Geldschein dessen Herstellungskosten nennt... Wir haben hier wieder die zwei üblichen, schon zu Tode diskutierten Problemen: - Ein Preissystem, das mit den tatsächlich anfallenden Kosten nichts zu tun hat Wie schon gesagt, selbst wenn 10 kg Mehrgepäck 20 kg Sprit mehr verbrauchten würde (und 60kg Übergewicht nicht 120 kg...) dann sind das definitiv unter €20, kassiert werden aber pro kg 1% des IATA-One-Way Tarifs, also mehrere Hundert Euro. Gewinnspanne > 1000% (Zyniker würden da Wucher erkennen, Betriebswirte Marktwirtschaft) - Eine unzureichende Kundeninformation Direkt neben der Angabe der Freigepäckmenge haben gefälligst in gleicher Größe die Kosten für Übergepäck zu stehen. Da das nicht gemacht wird, muss man davon ausgehen dass die Airline will, das man mit Übergepäck reist, und entsprechend extra abkassieren. Es kann nicht meine Pflicht als Kunde sein, mich durch mehrere Hundert Seiten (wenn man das Kleingedruckte normal groß drucken würde...) mit Geschäftsbedingungen zu lesen. Ich kann auch nicht erwarten, dass man mir für kleine Dienstleistungen exorbitante Gebühren abfordert, ich habe mich auf die gesetzlich vorgeschriebene Verhältnismäßigkeit zu verlassen. weil ich nach dem Wiegen (oder heisst es Wägen?) der Rüebli bei Migros noch ein paar weitere ins Säckli packe und Migros erwischt mich dabei und will dass ich dafür bezahle, Erstens erwarte ich, dass mein Gepäck gewogen wird, ich will also nicht betrügen, wie mit den Rüebli. Und andererseits stellen Verbraucherschützer mit schöner egelmäßigkeit fest, dass bei abgepackter Ware nur seltenst 1kg drin ist, wenn 1kg drauf steht. Meist steht dann ja noch irgedwo klein "Gewichtsverlust durch Feuchteverlust möglich" drauf... Bzw. man benutzt den Begriff "Einwaage", was nichts anderes beutet: es war mal beim Abwiegen 1kg, was es heute noch ist, weiss der Geier. Der Erfolg der No-Frills-Flieger hat nun mal sehr schmerzhaft gezeigt, dass die Mehrheit der Flugpassagiere nicht bereit ist, für Kulanz (sprich unbezahlte Mehrleistung) einen höheren Flugpreis zu zahlen. Dann kann man den Majors nicht vorwerfen, dass sie diese Kulanz aus der Vergangenheit geite auch nicht mehr zeigen. Das ist nicht mal Juristisch korrekt. Es gibt ein sogenanntes "Gewohnheitsrecht", wenn mir mein Arbeitgeber Jahrelang Weihnachtsgeld bezahlt hat, obwohl es im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht enthalten war, dann kann er es nicht einfach streichen. Wenn eine Airline jahrelang offen Übergepäck geduldet hat, dann kann ich davon ausgehen, das sie das auch weiter tut. Wenn eine Airline das Handgepäck auf 7.5 kg beschränkt, und mir in ihrem eigenen Shop einen Bordtrolley mit 5.5 kg Gewicht verkauft, dann ist doch jedem klar, das ich mich darin nicht auf 2 kg Gepäck beschränke. Auf jedem Ticket steht "maximal ein Stück Handgepäck", aber jede Geschäftsfrau (nicht so gemeint...) reist selbstverständlich mit Handtasche, Laptoptasche plus ein Stück Handgepäck. Die Herren der Schöpfung reisen dafür dann mit zwei Tüten aus dem Duty-Free-Shop, Laptoptasche plus ein Stück Handgepäck. Aber wer will schon was gegen Konsum und Geschäft sagen... Eine Airline die das offen seit ewiger Zeit duldet, kann das nicht ohne entsprechenden großen Hinweis plötzlich ändern. Sachlich ist es einfach falsch, das die No-Frills (traditionell) mit Gepäck strenger umgegangen sind, als die Netzwerkcarrier. Es ist erst relativ neu, das für aufgegebenes Gepäck extra bezahlt werden muss (und bei Air Berlin ist es glaube ich bis heute inclusive). No-Frills fliegen nur Kurzstrecke, da gibt es das Problem mit Übergepäck nur relativ selten. Bei den typischen Touristenrouten bieten viele no-Frills sehr kulante Transportmöglichkeiten für Sportgepäck. Germanwings und Air Berlin sind bei den Flügen, bei denen ich es schon erlebt habe, sehr Kulant. Ich war in den letzten Jahren 25 mal in Moskau mit 4U und AB, und es ist faszinierend was einige Russen da einchecken. Zusätzlich zu ihrem Leibesumfang... Ich habe nie Diskussionen erlebt. Bei KLM hingegen gibt es ständig Verzögerungen wegen ein paar kg. Und moralisch brauchen wir glaube ich nicht zu diskutieren was man davon halten soll, wenn betriebsintern Prämien für das möglichst strenge Auslegen von Regeln ausgelobt werden. Mit Dienstleistung und "Kunde ist König" hat das ja wohl nichts zu tun. Ich kann auch eine Airline verstehen, die Kunden abweist, die die Regeln brechen. Ich kann nicht akzeptieren, dass es Airlines zum Geschäftsmodell machen, denen die es sich leisten können zu erlauben die Regeln zu brechen. Ansonsten bin ich der letzte der nach dem Managermotto "Regeln sind dazu da, gebrochen zu werden" lebt. Ich halte meine Freigepäckmengen ein (incl. dem ausdrücklich als Privileg zugesprochenen Mehrgepäck bei Statuskunden), und zwar streng. Ich reise mit exakt einem Stück Handgepäck, so wie es auf der Bordkarte steht (Meiner Laptoptasche). Ich muss mir natürlich selbst vorwerfen, nicht vorher verstanden zu haben, dass nicht in allen Gegenden der Welt und bei allen Airlines die gleichen Regeln gelten. Selbst ohne Status variieren ja z.B. die Maximalgewichte des Handgepäcks oder gar das ganze Konzept (Gepäckstücke / Gepäckgewicht). Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 Wir haben hier wieder die zwei üblichen, schon zu Tode diskutierten Problemen: - Ein Preissystem, das mit den tatsächlich anfallenden Kosten nichts zu tun hat Was bitte ist dabei ein Problem. Preise haben nun mal mit Kosten höchstens zufällig was zu tun. Und wenn dann ist das höchstens ein Problem des Unternehmers, nicht des Kunden. Der zahlt den vereinbarten Preis und gut is. Das ist nicht nur bei Fluglinien/Übergepäck so, sondern bei so ziemlich allem, was Du kaufst - und eben im überzeichneten Extremfall auch für Geldscheine: Auch hier hat der Preis maximal wenig mit den Kosten zu tun! Florian P.S.: Was Deine Ausführungen zum "Gewohnheitsrecht" betrifft. Neben "Wegfall der Geschäftsgrundlage" ist "Gewohnheitsrecht" wahrscheinlich der am Meisten missbrauchte Rechtsbegriff. Nur weil Dir der Italiener um die Ecke die Kugel Eis die letzten 3 Jahre immer für 20 Pfennig verkauft hat, hast Du auch kein "Gewohnheitsrecht" darauf, dass er es auch diesmal tut. Sonst könnte man ja nie Preise erhöhen. Der vergleich mit einer Änderung von betrieblicher Übung bei ungekündigten Arbeitsverträgen zum Abschluss eines neuen Beförderungsvertrages zu alten Konditionen ist nicht zulässig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jolinar Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 Ralf, okay, da stimme ich Dir zu, das Koffergewicht ist ein schwieriges Thema und hier ist kaum der willentliche Betrug wie in meinem Rüebli-Vergleich. Aber, ich denke Du wirst sicher auch nicken, wenn ich jetzt sage, dass nicht wenige Reisende es willentlich darauf ankommen lassen im Wissen, dass ihr Gepäckstück zu schwer ist.Faszinierend ist, dass niemand etwas dagegen sagt, wenn Etihad oder Emirates Handgepäck auf die Waage stellen lassen und die Limite sehr strikt umsetzt. Das eingecheckte Gepäck nehme ich jetzt hier mal raus, da die Limiten dort höher sind. Was die vielen allgemeinen und unallgemeinen und sonstigen Geschäftsbedingungen anbelangt. Nein, man muss nicht alles lesen, könnte aber. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und ich wüsste nicht, wieso das in diesem Fall nicht ebenfalls gelten sollte. Schlussendlich geht es ganz klar drum, nach welchem Motto lebt man. Hauptsache ich und ich allein auf der Welt oder ich bin ein Teil davon und sehe mich nicht wichtiger als ich bin. Meiner Meinung nach zumindest... 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das ist ein Rechtsgrundsatz. Hier geht es aber nicht um Recht und Strafe, sondern um Geschäft und Preis. Insofern ist es umgekehrt: Unwissenheit macht anfällig für Abzocke. Und ein Dienstleister der seine Kunden "bestraft" dürfte nicht mehr lange überleben... (Es sei denn, "rein zufällig" machen es alle in der Branche, natürlich völlig ohne verbotene Absprachen...) Preise haben nun mal mit Kosten höchstens zufällig was zu tun. Das wäre etwa so wie zu sagen, Hitze hat mit Temperatur höchstens zufällig was zu tun. Natürlich sind die Kosten eines Produkts die Grundlage für die Preisbildung. Preise weit unter Kosten sind Dumping (verboten!) und Preise weit über Kosten sind Wucher (verboten!). Wie beim Gepäck sind auch in diesem Fall die Toleranzen in den letzten Jahrzehnten aus dem Ruder gelaufen, keine Ahnung wan das letze mal jemand deshalb bestraft worden ist. Heute empfindet man extreme Abweichungen von Preis und Kosten eher als legitimes Mittel der Gewinnerzielung, heute lernt weniger der Jurist, dass es verboten ist als der Betriebswirtschaftler, dass es sich nutzen lässt. Jedenfalls hat sich am Markt noch nie eine starke Differenz von Kosten und Preis langfristig durchhalten lassen, allenfalls da wo es Monopole gibt die sich nicht brechen lassen. Wenn sich erst rumgesprochen hat, dass es billiger und bequemer ist sein Gepäck mit UPS,DHL & Co zu schicken, als durch Flughäfen zu schleppen, in langen Schlangen loszuwerden und teuer zu bezahlen, dann werden irgendwann alle Leute ihr Gepäck am Vorabend des Fluges zuhause abholen lassen, und bei Ankunft im Hotel bereits vorfinden. Und sie werden sich schon beim Check-in auf dem Smartphone davon überzeugen können, das ihr Gepäck bereits angekommen ist. Aber dann werden ganz ruck-zuck die Preise für aufgegebenes Gepäck und Übergepäck bei den Airlines zusammenbrechen... Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanw Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 Tja, diese Art der Einnahmesteigerung etabliert sich inzwischen in allen Bereichen. Angefangen mit den Staatlichen Dingen wie Geschwindigkeitskontrollen, Steuerausnahmen oder Leistungen, und in der Luftfahrt Aspekten wie Verpflichtung zu Betreuungsleistung oder Recht auf Entschädigungszahlungen. Tja, der Grund weshalb sich diese Art der Einnahmesteigerung so einfach etablieren kann liegt vielleicht auch darin, dass sich die Leute heute einfach weniger an die Regeln halten. Wenn sie das nämlich täten, dann gäbe es nichts zu holen. Dass das Problem ein gesellschaftliches ist sieht man ja schon daran, dass sehr schnell und laut "Abzocke" geschrien wird, auch wenn die ursächliche Schuld bei den "Abgezockten" liegt. Aber vor der eigenen Tür kehrt man halt nicht gerne. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 (bearbeitet) Am gerechtesten waere es wohl, wenn sich der Flugpreis aus einer Kombination aus Totalgewicht (Person und Gepaeck) und Gesamtvolumen errechnen wuerde. Bearbeitet 21. August 2014 von kuno 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 (bearbeitet) Und wenn Du sehr schlank bist und deswegen wenig Gesamtvolumen in Anspruch nimmst, bekommst Du einfach noch eine zweite Person auf den Schoss gesetzt für die Dauer des Fluges. Denn es wäre ja schreiend ungerecht, wenn Du wegen Deines niedrigeren Volumens weniger zahlst und dann aber den gleichen "Luftraum" zugestanden bekommst, wie jemand der ihn bezahlt hat, weil er ihn auch ausfüllt. Ich sehe ausserdem schon die Hass-Threads hier im Forum, wenn am Flughafen die Toiletten unmittelbar am Checkin defekt sind - da werden sich genug Verschwörungstheoretiker finden die dahinter eine gezielte Aktion sehen, um die Passagiere davon abzuhalten, sich vor dem Checkin noch um 1 kg zu erleichtern wodurch entsprechend Mehreinnahmen zu erzielen sind. Ganz zu schweigen von den ganzen Vielfliegern, die sich hier bitterlich beschweren werden, dass die Fluglinien ja nur so tun als sei das Essen in den Lounges gratis und es in Wirklichkeit nur darum geht, die Paxe vor dem obligatorischen Wiegen beim Einsteigen schwerer zu machen ("gerecht" ist ja nicht, ein zufälliges Gewicht beim Checkin zu nehmen sondern das, was dann wirklich transportiert wird).... Nein, Nein, das derzeitige System ist schon gar nicht so schlecht! Florian Bearbeitet 21. August 2014 von Chipart Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 21. August 2014 Teilen Geschrieben 21. August 2014 Florian - du hast mir grad die Motivation zerstoert. Ich wollte etwas abnehmen und hoffte, dass sich das beim Fliegen auch lohnen wuerde.... 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 22. August 2014 Teilen Geschrieben 22. August 2014 liegt vielleicht auch darin, dass sich die Leute heute einfach weniger an die Regeln halten. Wenn sie das nämlich täten, dann gäbe es nichts zu holen. Liegt vielleich auch daran, dass viele Regeln heute absichtlich so schwer verständlich formuliert oder so gut versteckt werden, damit möglicht viele dagegen verstoßen, und man so eine zusätzliche Einnahmequelle generieren kann... Blitzkästen sind z.B. nicht da installiert, wo die Unfallzahlen am höchsten sind, sondern da wo die Geschwindigkeitsbegrenzung am unübersichtlichsten ist. Bezüglich "klare Regeln" empfehle ich z.B. mal den Besuch einer Airlineseite: ("Übergepäck" in die Suchfunktion eingeben führt auch hierhin) Warum wird Übergepäck nur gegen eine Gebühr befördert? Als Lufthansa Passagier können Sie auf Ihrem Flug in bestimmtem Umfang Gepäckstücke als Freigepäck mitnehmen. Die anwendbare Grenze richtet sich nach der Reiseklasse und dem Zielgebiet. Die Beförderung ist damit im Reisepreis eingeschlossen. Möchten Sie darüber hinaus zusätzliches Reisegepäck mitführen, so ist das selbstverständlich möglich. Allerdings ist dies dann eine zusätzliche Leistung, für die von den jeweiligen Luftverkehrsgesellschaften Gebühren in Form von Pauschalpreisen festgelegt sind. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Übergepäckregelungen. Dann klicken wir doch mal auf "Hier" Maximalgewicht pro Gepäckstück Für alle Tickets gilt klassenunabhängig ein maximales Reisegewicht von 32 kg pro Gepäckstück. Gepäckstücke, die diese Gewichte überschreiten, werden als Reisegepäck nicht akzeptiert. Sie können per Luftfracht mit Luftfrachtraten versendet werden. Ja, aber natürlich gelten die 32 kg nicht für die Economyclass, "klassenunabhängig" ist also irreführend, die erste Antwort die man auf den Klick bekommt kostet einen schnell mal 9kg Übergepäck, also €150 auf der Langstrecke, und das auch nur bei den Airlines, die wie Lufthansa Pauschalpreise nehmen. Bei anderen sind das schnell > €1000 ! Um die 23 kg zu sehen, muss ich erst noch auf Pauschalpreise für Übergepäck als PDF Klicken. Nein, Nein, das derzeitige System ist schon gar nicht so schlecht! Dann möchte ich dir nie wünschen, dass du mal in einen Unfall verwickelt und von schwerem Handgepäck erschlagen wirst, das nur deshalb so schwer ist weil Enchecken zu teuer gekommen wäre... Wir fliegen heute mit derartig viel Masse und harten Gegenständen in der Kabine rum, um generelle Gebühren zu sparen oder Übergepäckabzocke zu vermeiden, das ist definitiv eine reale Gefahr. Bei dem Unfall in Manchester sind die meisten Toten vom Handgepäck erschlagen worden! Gepäck (insbesondere schweres und hartes) gehört einfach in den Frachtraum. Was ich an dem heutigen System am meisten liebe, ist die Physik. Für die ist 1kg nämlich 1kg. Egal ob extra bezahlt oder im Ticket enthalten, egal ob 1kg Passagier oder 1kg Gepäck. Das System ist in der Tat toll. Und so simpel und einfach verständlich. Und eine Regel, gegen die niemand verstoßen kann. Aber moderne BWLler glauben immer noch, man könne Mutter Natur an sein Geschäftsmodell anpassen... Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 22. August 2014 Teilen Geschrieben 22. August 2014 Dir kann man es echt nicht Recht machen. Sucht man auf der LH-Seite nach "Gepaeck", dann kommt man direkt auf diese Seite: https://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/info_and_services/baggage?nodeid=3328234&l=de Uebersichtlicher als in der Grafik geht's kaum. Und wenn Du dann auf "hier" klickst, dann kommt zuerst der Hinweis auf die Preisliste und dann der auf das Maximalgewicht von 32kg. Was soll LH denn Deiner Meinung nach noch tun? Wuerden sie den Hinweis auf die 32 kg weglassen, dann waerst Du doch der erste, der sich drueber aufregt, dass die Mitnahme eines 33kg Koffer verweigert wird, obwohl der Pax bereit war, das Uebergepaeck zu bezahlen.... Florian 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PeterH Geschrieben 22. August 2014 Teilen Geschrieben 22. August 2014 (bearbeitet) Und wenn Du sehr schlank bist und deswegen wenig Gesamtvolumen in Anspruch nimmst, bekommst Du einfach noch eine zweite Person auf den Schoss gesetzt für die Dauer des Fluges..... Kommt auf die Person an.... ;) Heute regiert halt das Mittelmaß... nein... der Mittelwert: Normgewicht 80 kg, glaube ich... und die Mischkalkulation... und natürlich auch ein wenig das Prinzip der Profitmaximierung. Ich stell's mir aber sehr unterhaltsam vor, wenn (wie zu Ju-52-Zeiten) die Paxe auf die Waage müssen und der Wiegemeister laut nach vorne ruft: "90!... 110!... 50!..." (50 wäre dann vermutlich ein(e) Kandidat(in) für den Flug als *Laptop*)... :wub: Zugegeben, das war jetzt kein seriöser Beitrag.... :P Gruß Peter Bearbeitet 22. August 2014 von PeterH 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 22. August 2014 Teilen Geschrieben 22. August 2014 Uebersichtlicher als in der Grafik geht's kaum. Jooohoho ! Grafik: Ein Koffer wo 1x23 kg drauf steht. Erläuterung: Besondere Freigepäckregelungen für Economy Class Auf ausgewählten Strecken gelten besondere Freigepäckgrenzen für Lufthansa Economy Class Passagiere (1): Zwei Gepäckstücke à 23kg sind auf den folgenden Strecken kostenlos: Von/nach West- und Zentralafrika (2/3) Zwischen Südafrika und den Vereinigten Staaten, Kanada (3) Zwischen Kanada und Saudi Arabien, Türkei, Katar, Vereinigten Arabischen Emiraten und Iran (4) Zwischen den Vereinigten Staaten und Saudi Arabien, Türkei, Qatar,Vereinigten Arabischen Emirate und Iran (5) Reisebeginn in den Vereinigten Staaten und Reiseziel in Indien (5) Reisebeginn in Japan und Reiseziel in Brasilien Reisebeginn in Kanada und Reiseziel in Indien, Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Nepal, Pakistan, Malediven, Sri Lanka, Ägypten, Libanon, Syrien und Jordanien (4) Reisebeginn in Kanada und Reiseziel in Pristina, Skopje, Sarajevo, Tirana und Erbil (4) Reisebeginn in Indien und Reiseziel in den Vereinigten Staaten, Kanada (4) Reisebeginn in Kolumbien (6) Star-Alliance-Around-The-World Ticket (7) Zwei Gepäckstücke à 32kg sind auf den folgenden Strecken kostenlos: Bei Reisebeginn in Brasilien (8/9) Anmerkungen 1= Gilt nicht für Kinder unter 2 Jahren. 2= Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kapverden, Kenia, Kongo (Brazzaville), Kongo (Kinshasa), Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Tschad, Togo, Uganda, Zentralafrikanische Republik 3= Nicht anwendbar bei Zwischenstopps (d.h. wenn Sie unterwegs ihr Gepäck erneut in Empfang nehmen) – außer von/nach den Vereinigten Staaten (hier unabhängig von Zwischenstopps) 4= Gilt nur bei Streckenführungen über Europa. Gilt für die gesamte Reise und unabhängig von Zwischenstopps. 5= Gilt nur zu/von Lufthansa Zielorten in den Vereinigten Staaten (Seattle, San Francisco, Los Angeles, Denver, Chicago, Atlanta, Houston, Dallas, Charlotte, New York, Washington, Boston, Philadelphia, Detroit, Miami und Orlando) und nur bei Streckenführungen über Europa. Gilt für die gesamte Reise und unabhängig von Zwischenstopps. 6= Gilt für die gesamte Reise und unabhängig von Zwischenstopps, allerdings nicht anwendbar bei Reisezielen in Nord- oder Zentralamerika. 7= Gilt nur bei Tarifen, die folgendermaßen gekennzeichnet sind: „YRWSTAR1“, „YRWSTAR2“ und „YRWSTAR3“ 8= Gilt für die gesamte Reise und unabhängig von Zwischenstopps. 9= Gilt für die Premium Economy Class und die Economy Class Most Significant Carrier Regelung (MSC) Die Regelung besagt, dass auf Flügen, die von mehreren Fluggesellschaften durchgeführt werden, die Gepäckregelungen der Fluggesellschaft gelten, welche die geographisch längste oder bedeutsamste Strecke des Reisewegs zurücklegt. Für USA-Flüge gelten gesonderte Regeln: Im Rahmen eines durch die US-amerikanischen Behörden (US Department of Transportation) erlassenen Verbraucherschutzgesetzes gelten von/nach oder über die USA folgende Gepäckregeln: Für sämtliche Teilstrecken einer Reise von/nach oder über die USA müssen einheitliche Gepäckregeln (z.B. Freigepäckmenge, Größe/Gewicht des Gepäcks, Handgepäck) eingehalten werden. Hierbei finden meist diejenigen Gepäckregeln Anwendung, die die erste im Ticket eingetragene Fluggesellschaft festgelegt hat. Ist Lufthansa auf dem ersten Streckenabschnitt Ihres Tickets eingetragen, so gelten die Lufthansa Gepäckkonditionen für die gesamte Reise (Hin- und Rückreise). Handgepäckregeln können abweichen (lokale Gesetze). Ausnahme: Fluggesellschaften, die als erste im Ticket eingetragen sind, können die Regelfestlegung auf die „maßgebliche Fluggesellschaft“ übertragen. Somit kann Lufthansa nicht garantieren, dass für Lufthansa Tickets immer die Lufthansa Gepäckregeln zur Anwendung kommen (Fluggesellschaften haben häufig abweichende Gepäckregeln). Die für Ihren individuellen Flug erlaubte Freigepäckmenge ist auf Ihrem Flugschein und in der E-Mail-Bestätigung von Lufthansa enthalten. In der Tat, übersichtlicher geht es kaum... Und ja, ich bin gewarnt worden: Somit kann Lufthansa nicht garantieren, dass für Lufthansa Tickets immer die Lufthansa Gepäckregeln zur Anwendung kommen (Fluggesellschaften haben häufig abweichende Gepäckregeln). allerdings Die für Ihren individuellen Flug erlaubte Freigepäckmenge ist auf Ihrem Flugschein und in der E-Mail-Bestätigung von Lufthansa enthalten. Kann ich nicht bestätigen. Ich habe mir gerade mal die letzten beiden Buchungsbestätigungen rausgesucht (Japan, Canada, Ausgestellt von einem Lufthansa City Center), da steht nichts, aber auch gar nichts drauf. Class, Seat, Aircraft, Meal, Rebooking Fee, ach ja und "Please observe the valid entry, visa, sanitary and luggage requirements of the destination and/or transit country(ies).", aber ansonsten kein Wort über Gepäck. Oder auch eine Lufthansa-Online-Booking Besstätigung (3 Seitiges pdf Dokument) : "Flugscheindetails und Reiseinformationen" Datum, von, nach, Preis, Steuern & Gebühren, Schneller zur Flugprämie, Informationen zu ihrem Flug: e-Ticket, Online Checkin, Sondertarifregelungen, Immer aktuell informiert, Limaschutz-Spende, Lufthansa auf ihrem Mobiltelefon, Buchungscode, Buchen sie hier ihr Hotel, Buchen sie hier ihren Mietwagen und ja, doch, tatsächlich ! Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Reiseantritt über die aktuellen, in dem Flugpreis Ihres Flugscheins enthaltenen Freigepäckmengen und die geltenden Handgepäckbestimmungen. Doch, wenn ich nach all diesen Informationen noch "Strafe" zahlen muss, dann bin ich wirklich selber Schuld. Gruß Ralf P.S. Ich bin natürlich nicht so blöd wie ich mich stelle, aber ich dürfte auch zu den 1% der vielfliegensten Europäern zählen. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus79 Geschrieben 22. August 2014 Teilen Geschrieben 22. August 2014 Liegt vielleich auch daran, dass viele Regeln heute absichtlich so schwer verständlich formuliert oder so gut versteckt werden, damit möglicht viele dagegen verstoßen, und man so eine zusätzliche Einnahmequelle generieren kann... Blitzkästen sind z.B. nicht da installiert, wo die Unfallzahlen am höchsten sind, sondern da wo die Geschwindigkeitsbegrenzung am unübersichtlichsten ist. Bezüglich "klare Regeln" empfehle ich z.B. mal den Besuch einer Airlineseite Wir reden hier ja über Swiss, und ein Klick auf Gepäck https://www.swiss.com/ch/DE/vorbereiten/gepaeck führt zu einer schön übersichtlichen Seite, ebenfalls weitere Klicks auf die Unterseiten zu Frei- oder Übergepäck auf denen alles klar und einfach beschrieben ist. Ehrlich gesagt, wenn ich Deine Beiträge so lese, von Gepäck über Flugtarife zu Loungebesuchen oder Prozessen am Flughafen (Check-in, SiKo etc.) dann frage ich mich schon, wie man es Dir Recht machen soll... Wenn ich mich über die Fliegerei so oft aufregen würde, wie Du in Deinen Beiträgen, dann würde ich vermutlich schon lange den Job wechseln. Oder ich würde empfehlen, jeweils einen Privatjet zu buchen, weil dort kannst Du (zumindest zum grossen Teil) alles so definieren was Du willst, wie man ja teilweise liest bei einigen Anbietern sogar bis zu einer Landung bei sagen wir mal grenzwertigem Wetter... 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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