Staugustine Geschrieben 10. August 2014 Geschrieben 10. August 2014 Hallo, ich habe schon gesucht, aber die Beiträge waren älter. Nun nochmals die Frage: kann ich meine Ausbildungsstunden, welche ich in der USA für einen PPL absolviert habe, in die Schweiz mitnehmen und dort auf die weitere Ausbildung anrechnen? Ich habe es in der Zeit, die ich veranschlagt habe, nicht geschafft. Beste Grüsse und Danke für die Hilfe! Zitieren
iwl Geschrieben 10. August 2014 Geschrieben 10. August 2014 (bearbeitet) Was für eine Ausbildung hast Du denn gemacht EASA, FAA? Vielleicht nochmal in die USA fahren? Du kannst ja mal bei Flugschule in Deiner Gegend sagen Du wolltest das machen und ob Du ein paar Dual Stunden inzwischen machen kannst um nicht ganz aus der Übung zu kommen daran ob das geht und Dir von der Schule selbst ein Angebot gemacht wird den fertig zu machen siehst Du auch gleich wie die drauf sind. Wenn es nur eine Flugschule geben sollte und vielleicht auch sonst vielleicht doch nicht gleich so fragen. Bearbeitet 10. August 2014 von iwl Zitieren
Staugustine Geschrieben 10. August 2014 Autor Geschrieben 10. August 2014 Hallo, schon mal herzlichen Dank für die Antwort. Ich mache Part61 FAA und habe bereit 50 Stunden. Zitieren
iwl Geschrieben 10. August 2014 Geschrieben 10. August 2014 Hast Du den 150NM Dreiecksflug Solo schon gemacht? Zitieren
Staugustine Geschrieben 10. August 2014 Autor Geschrieben 10. August 2014 (bearbeitet) Kurz davor. Wollte aber erst klären, ob mir das in der Heimat was bringt. Wo schaue ich den am besten nach? In welchen Gesetzestexten? Bearbeitet 10. August 2014 von Staugustine Zitieren
iwl Geschrieben 10. August 2014 Geschrieben 10. August 2014 Wie weit bist Du denn solo schon geflogen? Hast Du denn 150NM Flug schon Dual gemacht? Wenn der Flugschule vor Ort die Gesetze nicht bekannt sind wird sie sich da von Dir auch sicher nicht beraten lassen. Zitieren
DaMane Geschrieben 10. August 2014 Geschrieben 10. August 2014 Ohne die speziellen Bestimmungen der Schweiz zu kennen, halte ich es für ziemlich ausgeschlossen, daß Ausbildungsstunden aus einem Drittstaat anerkannt oder angerechnet werden. Das wäre ein absolutes Novum. Wenn du einen Nutzen daraus ziehen möchtest, bleibt nur, die FAA-Lizenz drüben abzschließen, und danach - mit der erforderlichen Flugerfahrung - eine Konvertierung zu machen. Gruß Manfred 1 Zitieren
iwl Geschrieben 10. August 2014 Geschrieben 10. August 2014 In den USA gibt es diverse Möglichkeiten EASA PPL zu machen zB flyaaa aber auch in Florida. Dort wird teils auch ein EASA Upgrad zum FAA PPL angeboten. Wenn Du sowieso nochmal hin musst fragst Du vielleicht mal an diesen Stellen was Du aus Deiner Situation am günstigsten machen könntest. Zitieren
DaMane Geschrieben 10. August 2014 Geschrieben 10. August 2014 Der threadstarter hat ja schon geschrieben, daß er die 50 h nach Part61 FAA gemacht hat, und - so verstehe ich es jedenfalls - diese nicht in den Wind schreiben möchte. Sie nachträglich als EASA-Ausbildung zu deklarieren, wird selbst in den USA kaum möglich sein. Gruß Manfred 1 Zitieren
iwl Geschrieben 10. August 2014 Geschrieben 10. August 2014 (bearbeitet) Man kann aber an den genannten Stellen zu Ende machen und dann gleich nahtlos EASA verkürzt, 15 Stunden oder so und vielleicht kann man da von FAA Stunden an gleicher Institution auch noch was machen. Fragen schadet nix. Zumindest ist man schon dort geflogen und braucht sich nicht nochmal vertraut machen. Bearbeitet 10. August 2014 von iwl Zitieren
Chipart Geschrieben 10. August 2014 Geschrieben 10. August 2014 Um auch noch die Frage klar zu beantworten: Nein, Ausbildungsstunden die Du für ein FAA-PPL gemacht hast kannst Du Dir nicht auf die Ausbildung in EASA-Land anrechnen lassen. Umgekehrt geht das übrigens auch nicht. Florian 2 Zitieren
iwl Geschrieben 10. August 2014 Geschrieben 10. August 2014 (bearbeitet) Ich habe mal gehört die FAA erkennt jede Stunde an (50 reichen aber sowieso schon), außerdem gibt's ja auch kombinierte FAA EASA Kurse. Bearbeitet 10. August 2014 von iwl Zitieren
Brufi Geschrieben 12. August 2014 Geschrieben 12. August 2014 Ich bin absolut sicher, dass die Ausbildungsstunden unter FAA für eine (noch) nicht erlangte Lizenz NICHT für eine EASA Lizenz angerechnet werden können. Wenn Du jetzt in good old Europe eine EASA PPL Ausbildung machen willst, dann musst Du den gesammten Kurs absolvieren. Die Stunden würden einzig für deine allgemeine Flugerfahrung zählen, aber können nicht an die erforderlichen Ausbildungsstunden angerechnet werden. Posting #7 ist völlig korrekt! Gruss Philipp 1 Zitieren
ueberflieger90 Geschrieben 12. August 2014 Geschrieben 12. August 2014 Hi, ich würde mal deine bisherige Flugschule anfragen. Die wissen das sicher... Sonst in Bern beim BAZL anrufen und die fragen wie das aussieht. B) Und notfalls noch die Anwaltskanzlei Bärtschi anfragen. Wenn sich ein Schweizer auskennt im Luftrecht dann Ph. Bärtschi... könnte mir aber vorstellen das Brufi recht hat und das die FAA Stunden nicht EASA-"tauglich" sind... Angaben aber ohne Gewähr. Gruess Luki Zitieren
iwl Geschrieben 12. August 2014 Geschrieben 12. August 2014 Die bisherige Flugschule ist doch FAA in USA und kann da überhaupt nicht helfen. Ich würde immer noch die EASA Flugschulen in USA durchfragen was man aus der Situation machen kann. Das in Europa nix geht mag sein. Zitieren
Raphael_ZH Geschrieben 12. August 2014 Geschrieben 12. August 2014 Hi Eine "Anrechnung" gibt's in der Schweiz grundsätzlich erst, wenn Du das FAA private pilot certificate erlangt und insgesamt 100 Stunden im Logbuch verzeichnet hast (http://www.bazl.admin.ch/experten/ausbildung_lizenzen/03167/03168/03172/03173/index.html?lang=de). Damit brauchst Du dann allerdings "nur" noch 2 Fächer schriftlich und den Skill Test abzulegen, wobei die benötigte Anzahl Flugstunden in der Schweiz nicht unterschätzt werden sollte (Gebirgsflüge, Akklimatisierung an Schweizer Flugplätze, etc.). Die rechtlichen Grundlagen sind auf der BAZL Homepage verlinkt. Sie erschliessen sich jedoch - seit Übernahme der einschlägigen EU Verordnungen und Richtlinen durch die Schweiz - selbst dem interessierten Leser nur noch mit Mühe. Gruss Raphael Zitieren
Staugustine Geschrieben 13. August 2014 Autor Geschrieben 13. August 2014 Hallo Leute, herzlichen Dank für die vielen Antworten. Wie es aussieht, ist alles ein wenig unklar. Ich habe mit Schulen gesprochen, hier und in der Schweiz, alle habe eine andere Sicht auf die Dinge. Somit wird es noch ein wenig dauern, bis ich Klarheit habe. Und werde dies dann auch gerne hier mitteilen. Beste Grüsse Zitieren
louis81 Geschrieben 14. August 2014 Geschrieben 14. August 2014 Salut Staugustine, Meine Freundin und ich haben ebenfalls die Ausbildung in den USA gemacht (und abgeschlossen) und sind nun wieder in der Schweiz. Wo genau machst du deine Ausbildung? Wie lange bist du noch dort? Was fehlt dir noch alles? Allenfalls kann ich dir ein paar gute Kontakte vermitteln die dir weiterhelfen können. Gruss Louis Zitieren
iwl Geschrieben 14. August 2014 Geschrieben 14. August 2014 Ist nicht Herr Schwan in StAugustine? Zitieren
DaMane Geschrieben 14. August 2014 Geschrieben 14. August 2014 (bearbeitet) Ist nicht Herr Schwan in StAugustine? Höchsten im Urlaub. Nach meinem letzten Wissensstand ist er GF des Flugplatzes Schönhagen und Vizepräsident bei der AOPA-Germany. Aber er hat enge Verbindungen zur Flugschule in St.Augistine Gruß Manfred Bearbeitet 14. August 2014 von DaMane Zitieren
iwl Geschrieben 14. August 2014 Geschrieben 14. August 2014 Ach so aber er hatte doch dort mal ne Schule, aber interessant wenn auch belanglos... Zitieren
Berchi Geschrieben 16. August 2014 Geschrieben 16. August 2014 Um auch noch die Frage klar zu beantworten: Nein, Ausbildungsstunden die Du für ein FAA-PPL gemacht hast kannst Du Dir nicht auf die Ausbildung in EASA-Land anrechnen lassen. Umgekehrt geht das übrigens auch nicht. Florian Hallo Florian Hättest du vielleicht die Güte, uns für den (von mir unterstrichenen) zweiten Satz eine zuverlässige Quelle zu nennen? Ich habe mal gehört die FAA erkennt jede Stunde an (50 reichen aber sowieso schon), ... Genau, so steht es eigentlich auch im amerikanischen Luftrecht klar beschieben, und zwar in FAR 61.41, aber der Florian weiss offenbar mal wieder mehr als wir ;-) Ist zwar nicht die Frage des OP, aber man darf ja trotzdem sachlich korrekt bleiben, auch wenn es um die FAA geht. Grüsse, Berchi 1 Zitieren
ArminZ Geschrieben 16. August 2014 Geschrieben 16. August 2014 (bearbeitet) Diskussion zum gleichen Thema auf pprune Bearbeitet 16. August 2014 von ArminZ Zitieren
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