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USA PPL Ausbildungsstunden in die Schweiz mitnehmen


Staugustine

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Hallo, ich habe schon gesucht, aber die Beiträge waren älter.

Nun nochmals die Frage: kann ich meine Ausbildungsstunden, welche ich in der USA für einen PPL absolviert habe, in die Schweiz mitnehmen und dort auf die weitere Ausbildung anrechnen? Ich habe es in der Zeit, die ich veranschlagt habe, nicht geschafft.

 

Beste Grüsse und Danke für die Hilfe!

 

 

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Was für eine Ausbildung hast Du denn gemacht EASA, FAA?

Vielleicht nochmal in die USA fahren?

Du kannst ja mal bei Flugschule in Deiner Gegend sagen Du wolltest das machen und ob Du ein paar Dual Stunden inzwischen machen kannst um nicht ganz aus der Übung zu kommen daran ob das geht und Dir von der Schule selbst ein Angebot gemacht wird den fertig zu machen siehst Du auch gleich wie die drauf sind.

Wenn es nur eine Flugschule geben sollte und vielleicht auch sonst vielleicht doch nicht gleich so fragen.

Bearbeitet von iwl
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Kurz davor. Wollte aber erst klären, ob mir das in der Heimat was bringt.

 

Wo schaue ich den am besten nach? In welchen Gesetzestexten?

Bearbeitet von Staugustine
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Wie weit bist Du denn solo schon geflogen?

Hast Du denn 150NM Flug schon Dual gemacht?

 

Wenn der Flugschule vor Ort die Gesetze nicht bekannt sind wird sie sich da von Dir auch sicher nicht beraten lassen.

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Ohne die speziellen Bestimmungen der Schweiz zu kennen, halte ich es für ziemlich ausgeschlossen, daß Ausbildungsstunden aus einem Drittstaat anerkannt oder angerechnet werden. Das wäre ein absolutes Novum. Wenn du einen Nutzen daraus ziehen möchtest, bleibt nur, die FAA-Lizenz drüben abzschließen, und danach - mit der erforderlichen Flugerfahrung - eine Konvertierung zu machen.

 

Gruß

Manfred

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In den USA gibt es diverse Möglichkeiten EASA PPL zu machen zB flyaaa aber auch in Florida. Dort wird teils auch ein EASA Upgrad zum FAA PPL angeboten. Wenn Du sowieso nochmal hin musst fragst Du vielleicht mal an diesen Stellen was Du aus Deiner Situation am günstigsten machen könntest.

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Der threadstarter hat ja schon geschrieben, daß er die 50 h nach Part61 FAA gemacht hat, und - so verstehe ich es jedenfalls - diese nicht in den Wind schreiben möchte. Sie nachträglich als EASA-Ausbildung zu deklarieren, wird selbst in den USA kaum möglich sein.

 

Gruß

Manfred

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Man kann aber an den genannten Stellen zu Ende machen und dann gleich nahtlos EASA verkürzt, 15 Stunden oder so und vielleicht kann man da von FAA Stunden an gleicher Institution auch noch was machen. Fragen schadet nix. Zumindest ist man schon dort geflogen und braucht sich nicht nochmal vertraut machen.

Bearbeitet von iwl
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Um auch noch die Frage klar zu beantworten:

 

Nein, Ausbildungsstunden die Du für ein FAA-PPL gemacht hast kannst Du Dir nicht auf die Ausbildung in EASA-Land anrechnen lassen. Umgekehrt geht das übrigens auch nicht.

 

Florian 

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Ich habe mal gehört die FAA erkennt jede Stunde an (50 reichen aber sowieso schon), außerdem gibt's ja auch kombinierte FAA EASA Kurse.

Bearbeitet von iwl
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Ich bin absolut sicher, dass die Ausbildungsstunden unter FAA für eine (noch) nicht erlangte Lizenz NICHT für eine EASA Lizenz angerechnet werden können. Wenn Du jetzt in good old Europe eine EASA PPL Ausbildung machen willst, dann musst Du den gesammten Kurs absolvieren.

Die Stunden würden einzig für deine allgemeine Flugerfahrung zählen, aber können nicht an die erforderlichen Ausbildungsstunden angerechnet werden. Posting #7 ist völlig korrekt!

Gruss

Philipp

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Hi,

 

ich würde mal deine bisherige Flugschule anfragen. Die wissen das sicher... Sonst in Bern beim BAZL anrufen und die fragen wie das aussieht. B) Und notfalls noch die Anwaltskanzlei Bärtschi anfragen. Wenn sich ein Schweizer auskennt im Luftrecht dann Ph. Bärtschi...

 

könnte mir aber vorstellen das Brufi recht hat und das die FAA Stunden nicht EASA-"tauglich" sind... Angaben aber ohne Gewähr.

 

Gruess Luki

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Die bisherige Flugschule ist doch FAA in USA und kann da überhaupt nicht helfen.

Ich würde immer noch die EASA Flugschulen in USA durchfragen was man aus der Situation machen kann.

Das in Europa nix geht mag sein.

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Hi

Eine "Anrechnung" gibt's in der Schweiz grundsätzlich erst, wenn Du das FAA private pilot certificate erlangt und insgesamt 100 Stunden im Logbuch verzeichnet hast (http://www.bazl.admin.ch/experten/ausbildung_lizenzen/03167/03168/03172/03173/index.html?lang=de). Damit brauchst Du dann allerdings "nur" noch 2 Fächer schriftlich und den Skill Test abzulegen, wobei die benötigte Anzahl Flugstunden in der Schweiz nicht unterschätzt werden sollte (Gebirgsflüge, Akklimatisierung an Schweizer Flugplätze, etc.). 

 

Die rechtlichen Grundlagen sind auf der BAZL Homepage verlinkt. Sie erschliessen sich jedoch - seit Übernahme der einschlägigen EU Verordnungen und Richtlinen durch die Schweiz - selbst dem interessierten Leser nur noch mit Mühe.

 

Gruss

Raphael

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Hallo Leute, herzlichen Dank für die vielen Antworten. Wie es aussieht, ist alles ein wenig unklar. Ich habe mit Schulen gesprochen, hier und in der Schweiz, alle habe eine andere Sicht auf die Dinge. Somit wird es noch ein wenig dauern, bis ich Klarheit habe. Und werde dies dann auch gerne hier mitteilen. 

 

Beste Grüsse

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Salut Staugustine,

 

Meine Freundin und ich haben ebenfalls die Ausbildung in den USA gemacht (und abgeschlossen) und sind nun wieder in der Schweiz. Wo genau machst du deine Ausbildung? Wie lange bist du noch dort? Was fehlt dir noch alles? Allenfalls kann ich dir ein paar gute Kontakte vermitteln die dir weiterhelfen können.

 

Gruss Louis

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Ist nicht Herr Schwan in StAugustine?

Höchsten im Urlaub. Nach meinem letzten Wissensstand ist er GF des Flugplatzes Schönhagen und Vizepräsident bei der AOPA-Germany. Aber er hat enge Verbindungen zur Flugschule in St.Augistine

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
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Um auch noch die Frage klar zu beantworten:

 

Nein, Ausbildungsstunden die Du für ein FAA-PPL gemacht hast kannst Du Dir nicht auf die Ausbildung in EASA-Land anrechnen lassen. Umgekehrt geht das übrigens auch nicht.

 

Florian 

 

Hallo Florian

 

Hättest du vielleicht die Güte, uns für den (von mir unterstrichenen) zweiten Satz eine zuverlässige Quelle zu nennen?

 

Ich habe mal gehört die FAA erkennt jede Stunde an (50 reichen aber sowieso schon), ...

 

Genau, so steht es eigentlich auch im amerikanischen Luftrecht klar beschieben, und zwar in FAR 61.41, aber der Florian weiss offenbar mal wieder mehr als wir ;-)

 

Ist zwar nicht die Frage des OP, aber man darf ja trotzdem sachlich korrekt bleiben, auch wenn es um die FAA geht.

 

Grüsse,

Berchi

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