MarkusP210 Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 Gegen die Veranstalter des Basler Militärmusikfestivals Tattoo ist durch die Basler Stadtpolizei Anzeige beim BAZL erfolgt aus Gründen die dem folgenden Artikel: http://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/bund-ermittelt-wegen-zu-tiefen-oldtimer-ueberfluegen-ueber-basel-tattoo-128197432 zu entnehmen sind. Schön dass es uns hierzulande so gut geht dass wir Behörden finanzieren können die sich mit der Bearbeitung solch unwichtiger Aufgaben beschäftigt halten. Und auch schön dass unsere Probleme, im Gegensatz zu anderen Regionen der Welt, nicht grösser sind. Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 Klar, in der Schweiz muss halt alles seine Richtigkeit haben. Aber genau so wollen es die Schweizer ja, sonst wäre es ja nicht so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HB-EDY Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 Gegen die Veranstalter des Basler Militärmusikfestivals Tattoo ist durch die Basler Stadtpolizei Anzeige beim BAZL erfolgt aus Gründen die dem folgenden Artikel: http://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/bund-ermittelt-wegen-zu-tiefen-oldtimer-ueberfluegen-ueber-basel-tattoo-128197432 zu entnehmen sind. Schön dass es uns hierzulande so gut geht dass wir Behörden finanzieren können die sich mit der Bearbeitung solch unwichtiger Aufgaben beschäftigt halten. Und auch schön dass unsere Probleme, im Gegensatz zu anderen Regionen der Welt, nicht grösser sind. Markus ...einfach lächerlich diese Ermittlungen - alles "nur" Arbeitsbeschaffung für unsere Beamten in Bern...:eek::007::007::007: quo vadis Helvetia - bald wohl noch mehr Vorschriften da:003: Ed ...freuen wir uns doch ab solchen Bildern...! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 Bei aller Begeisterung auch für die JUs (am letzten Wochenende waren gleich zwei davon in Egelsbach :-)): Es geht hier nicht primär um Lärm, sondern um die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe über bewohntem Gebiet. Das ist nicht wirklich ein Kavaliersdelikt, wenn es denn so gewesen sein sollte... Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
F-LSZH Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 Unabhängig von diesem Vorfall hatte ich mir neulich schon die Frage gestellt, ob bzw. dann wohl warum die Sicherheitsmindesthöhe auch für zweimotorige Flugzeuge (oder in diesem Fall: dreimotorige) gilt. Kennt jemand den Grund? Ansonsten scheint es, dass gerade Basel ein paar extrem militante Flug-Gegner hat; so eine Anzeige sieht für mich danach aus, als hätte da jemand eine blinde Wut auf alles, was fliegt... Ciao Friedrich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 Unabhängig von diesem Vorfall hatte ich mir neulich schon die Frage gestellt, ob bzw. dann wohl warum die Sicherheitsmindesthöhe auch für zweimotorige Flugzeuge (oder in diesem Fall: dreimotorige) gilt. Kennt jemand den Grund? Weil wir einfache Regelungen haben wollen, die jedermann versteht und an die man sich einfach halten kann. Natürlich könnte man die Sicherheitsmindesthöhe staffeln nach Anzahl der Motoren, Leistung der Motoren, Gleitwinkel des Flugzeugs ohne Motor, Dichtehöhe der Besiedlung, ... Wenn wir dann mehrere (duzend) Seiten Vorschriften gefüllt haben mit der genauen Verordnung, um wie viel tiefer eine King-Air über Hamburg fliegen darf als eine Seneca über St. Moritz und wie viel weiter darüber dann eine Cirrus fliegen muss, dann werden wir uns alle beklagen, wie unnötig kompliziert doch wieder die Vorschriften in der Luftfahrt sind - und hoffentlich feststellen, dass die heutige Sicherheitsmindesthöhe eigentlich gar nicht so dumm ist. Ansonsten scheint es, dass gerade Basel ein paar extrem militante Flug-Gegner hat; so eine Anzeige sieht für mich danach aus, als hätte da jemand eine blinde Wut auf alles, was fliegt... Im Original-Artikel steht doch gar nix von der Anzeige eines Fluglärmgegners !?! Es gibt demnach eine Anfrage der Polizei beim BAZL. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm70 Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 Ansonsten scheint es, dass gerade Basel ein paar extrem militante Flug-Gegner hat; so eine Anzeige sieht für mich danach aus, als hätte da jemand eine blinde Wut auf alles, was fliegt... Vor allem gibt es ein paar «Berufsbasler», die das Gefühl haben, Gesetze gälten nur für die anderen. Zu diesem Kreis gehört z.B. auch der Veranstalter des Tattoos. Man muss sich nicht wundern, wenn man da dann halt etwas genauer hinschaut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusP210 Geschrieben 23. Juli 2014 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 Das ist schon wieder erstaunlich: der Zeitungsbericht schreibt von einer Mitteilung der (übereifrigen) Stadtpolizei von Basel ans (ebenfalls übereifrige) BAZL. Bei letzterem wittert man (wie so oft) Blut und sieht Gesetze, Verordnungen und wohl auch Menschenrechte aufs massivste verletzt was die Aufnahme von Ermittlungen (selbstverständlich zu Lasten der Allgemeinheit) rechtfertigt. Obwohl der Post mit sechs Einträgen noch nicht wirklich lang ist, werden sowohl den Piloten der Ju als auch dem Veranstalter in Basel in der Hälfte der Beiträge Verfehlungen ohne besseren Wissens unterstellt. Im Gegenzug dazu scheint sich (fast) niemand daran zu stören dass genau so gut der durchgegangene Amts-Hengst (Schimmel gilt nur wenn man von ihm etwas will) nun zu Unrecht einen Haufen Geld verblödet. Man könnte diesen Verlauf auch als kleine Gesellschaftsstudie werten... Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm70 Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 Man könnte diesen Verlauf auch als kleine Gesellschaftsstudie werten... Absolut einverstanden, wenn auch in einem ganz anderen Sinn, als Du gemeint hast. Da macht die Polizei genau das, zu was sie verpflichtet ist, nämlich bei einem Verdacht abklären, ob eine Übertretung vorliegt, aber weil es sich beim Verdächtigten um einen Piloten handelt, schreit man in diesem Forum sofort Zeter und Mordio, wittert allenthalben Blut und sieht die Menschenrechte aufs massivste verletzt. Im konkreten Fall geht es übrigens in keinster Art und Weise um Fluglärmgegner, sondern, wenn schon, um Tattoo-Gegner. Das Tattoo ist im beglückten Quartier nämlich nicht unumstritten und hat sich in der Vergangenheit wiederholt um Auflagen foutiert. Aber diese Zusammenhänge kannst Du als Kyburger natürlich nicht kennen. (Ich kenne sie, weil ich zufälligerweise ein paar Basler kenne.) PS: Aktiv wurde übrigens die Kantonspolizei, eine Stadtpolizei gibt es in Basel nicht. Aber auch das kannst Du als Kyburger natürlich nicht wissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 Ich verstehe die Aufregung hier gar nicht. Offensichtlich hat man beantragt auf 200m heruntergehen zu duerfen - was abgelehnt worden ist. Jetzt gibt es einen Verdacht, dass man die Mindesthoehe trotzdem nicht eingehalten hat... und das wird doch jetzt ganz sachlich abgeklaert und fertig. Ich kann mir vorstellen, dass diese Geschichte rein technisch in einer halben Stunde abgeklaert waere. Da jetzt noch verschiedene offizielle Stellen involviert sind auch die Auskunft aus Frankreich kommen muss, wird es vermutlich ein klein wenig laenger dauern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 In 99% der Welt würde man die Sache einfach mal auf sich beruhen lassen. Aber in der Schweiz ist es natürlich so, dass je mehr Leute eine Verfolgung nicht möchten, desto eher gibt es eine, man muss ja beweisen, dass man unabhängig ist. Es ist ja kein Kavaliersdelikt. Denn weil es sonst so kompliziert wäre muss ja für jeden Flieger die gleiche Mindestsicherheitshöhe gelten, sonst würde die westliche Zivilisation zusammenbrechen. PS: Ich habe kein Problem damit, dass sie gilt. Ich habe nur ein Problem damit, dass man ein riesen Trara darum macht, dass sie eventuell möglicherweise hätte unterschritten sein können. In der Schweiz kennt man einfach nur sture Paragraphen (tschuldigung, Artikel-)Reiterei und kein Augenmass. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
F-LSZH Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 Hallo Florian, danke für den Erklärungsversuch bezüglich Mindesthöhen; er überzeugt mich aber nicht so. Wenn "Einfachheit" der Grund für die 1000 ft ist, wäre das dann aber erst recht ein guter Grund für eine Einzelfallprüfung durch das BAZL im Ausnahmefall. Die Position "Über dicht besiedeltes Gebiet erteilt das zuständige BAZL laut dem Sprecher sicherheitshalber grundsätzlich keine Tiefflugbewilligungen" bedarf zumindest einer Begründung, welches Risiko man dort sieht. Aber auch das ist recht typisch - dem Veranstalter wird zu verstehen gegeben, dass er keine Chance für seinen Antrag hat, und er zieht diesen natürlich zurück, weil er sonst bis vor Bundesgericht klagen müsste, mit den entsprechenden Kosten und Dauer. Im Original-Artikel steht doch gar nix von der Anzeige eines Fluglärmgegners !?! Es gibt demnach eine Anfrage der Polizei beim BAZL. Dort steht, dass sich die "Reklamationen in Grenzen gehalten hätten" - das heisst, es gab Reklamationen, nur anscheinend in den in Basel üblichen Grenzen, das ist je relativ. Und dass das BAZL die Anfrage der Polizei "formell als Anzeige behandelt". Ich kenne keine Details, aber man kann da herauslesen, dass der Pilot aufgrund von Beschwerden verzeigt worden ist. Ciao Friedrich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
David F. Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 So, melde mich hier als Augenzeuge auch mal zu Wort.. Wohne in Allschwil direkt an der Grenze zu Basel, 4. Etage, direkte Sicht auf die Stadt. Habe bisher praktisch jeden Tag das Flugzeug beobachtet (man kann sie bei offenem Fenster nicht überhören :005: ). Wir sprechen hier definitiv nicht von einer geringen Unterschreitung der Mindestflughöhe. Die Ju war die letzten Tage teilweise so tief, dass sie hinter den Häusern verschwand, und ich sie nicht mehr sehen konnte. Das waren - bei weitem - keine 100 Meter über Grund mehr. Nachdem offenbar eine Bewilligung, auf 200 Meter runtergehen zu dürfen, explizit abgelehnt wurde, halte ich das schon für ziemlich dreist. Da muss man sich dann wirklich nicht wundern, wenn Behörden aktiv werden. Heute wurde die Mindestflughöhe übrigens eingehalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan Gschwind Geschrieben 23. Juli 2014 Teilen Geschrieben 23. Juli 2014 Das ist schon wieder erstaunlich: der Zeitungsbericht schreibt von einer Mitteilung der (übereifrigen) Stadtpolizei von Basel ans (ebenfalls übereifrige) BAZL. Bei letzterem wittert man (wie so oft) Blut und sieht Gesetze, Verordnungen und wohl auch Menschenrechte aufs massivste verletzt was die Aufnahme von Ermittlungen (selbstverständlich zu Lasten der Allgemeinheit) rechtfertigt. Obwohl der Post mit sechs Einträgen noch nicht wirklich lang ist, werden sowohl den Piloten der Ju als auch dem Veranstalter in Basel in der Hälfte der Beiträge Verfehlungen ohne besseren Wissens unterstellt. Im Gegenzug dazu scheint sich (fast) niemand daran zu stören dass genau so gut der durchgegangene Amts-Hengst (Schimmel gilt nur wenn man von ihm etwas will) nun zu Unrecht einen Haufen Geld verblödet. oje Markus... Deiner Wortwahl zur Kantonspolizei und dem BAZL kann man entnehmen das du auf solche etwas allergisch reagierst. Oder ist dies eine falsche Interpretation? Wenn die Polizei auf der Strasse eine Geschwindigkeitskontrolle macht, so wird dies für dich wohl auch nur einfach voll sch****** sein. In diesem Fall hat nun vielleicht (etwas beiläufig) bei einem der Überflüge die Polizei eine "Höhenkontrolle" gemacht. Zu Anfangs vielleicht ganz unbewusst. Aber vielleicht erinnerte sich man im nachhinein an diese nicht Bewilligte 200-Ausnahme. Also hat man mal beim BAZL angerufen: "hey Jungs, da war ein Flugzeug über Basel. Wie hoch flog das eigentlich?". Vielleicht hast du es ja im Artikel gelesen. Die Polizei hatte ja im Vorfeld eigentlich ein OK gegeben für 200m, erst bei einem Gespräch mit dem BAZL haben letztere Nein gesagt. So war die Polizei vielleicht etwas sensibilisiert zu den Höhen. Wenn sich die Kantonspolizei danach ans BAZL wendet weil man unsicher ist ob es jetzt mit den 300m stimmte, ist das vielleicht einfach der Dienstweg. Und wenn das BAZL aus einer Anfrage gleich ein Verfahren macht. Ist das halt deren Ablauf. Und warum ich mir erlaube mich hier zu diesem Thema zu melden. Im Gegensatz zu dir habe ich die Ju gesehen. Und ich möchte keine Schätzung abgeben wie hoch/tief jetzt geflogen wurde. Es war aber viel tiefer als sonstige Flugzeuge über Basel. Was eben vielleicht eine falschen Eindruck geben könnte wenn man dies als Referenz nimmt, das es viel zu tief war. Gut, es war ja eben auch kein "normaler" Überflug über Basel. Sondern man wollte möglichst tief über die Kaserne fliegen. Also auf die minimalen erlaubten 300m runter. Nur. Ob es effektiv 320m oder vielleicht doch nur 280m waren... Markus, es läuft noch ein Verfahren. Verurteilt wurde ja noch niemand. In deinem Eingangspost zieht du aber einfach mal über die Behörden her. Vielleicht in ein anderes Land umziehen wo man nicht ganz so bünzlihaft ist? Ach ja, damit noch folgendes klar wird. Für mich war die Ju viel zu hoch unterwegs. Bitte zur Parade am Samstag einen Lowpass den Rhein entlang.* :rolleyes: Stefan * Disclaimer: Ich möchte aber niemanden zu Dingen animieren die noch mehr Ärger als jetzt schon geben. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusP210 Geschrieben 24. Juli 2014 Autor Teilen Geschrieben 24. Juli 2014 Jaja, der Kadavergehorsam... der hat schon die Preussen in den Untergang getrieben. Ach ja, und im Thread-Titel fehlen noch die Ja-Sager. Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 24. Juli 2014 Teilen Geschrieben 24. Juli 2014 Wenn "Einfachheit" der Grund für die 1000 ft ist, wäre das dann aber erst recht ein guter Grund für eine Einzelfallprüfung durch das BAZL im Ausnahmefall. Die Position "Über dicht besiedeltes Gebiet erteilt das zuständige BAZL laut dem Sprecher sicherheitshalber grundsätzlich keine Tiefflugbewilligungen" bedarf zumindest einer Begründung, welches Risiko man dort sieht. Eine Einzelfallprüfung hat es doch in diesem Fall sogar gegeben. Und das BAZL hat den Einzelfall abgeleht (wissend, dass es sich um eine 3-Mot handelt und die genaue Flugroute kennend). Ob diese Einzelfallprüfung hier fachlich richtig vorgenommen wurde, können wir beide nicht sagen. Eines können wir aber beide sagen: Wär die Ju bei einem Flug 100m über die Häuser in ein Wohngebiet gestürzt, dann hätten hier alle geschrien, wie man nur so tief fliegen könne und der zuständige Beamte der das bewilligt hätte, wäre wahrscheinlich schneller suspendiert worden, als die Zeitungen gedruckt wären. Natürlich kann man jeden, der sich an Vorschriften hält als Ja-Sager und Mitläufer denunzieren. Aber selbst diejenigen die das sehen müssen akzeptieren, dass der Thread-Titel falsch ist: Es geht nicht um Fluglärm und um Profilneurotiker, sondern es geht um eine Ermittlung von Amtswegen, wegen des Verdachts des Verstosses gegen eine der sicherheitsrelevantesten Vorschriften der Luftfahrt. Dieser Verstoss würde - wenn er sich denn bewahrheiten würde - umso schwerer wiegen, als dass die Piloten nicht "nur" eine allgemeine Vorschrift missachtet hätten, sondern eben sogar von einer Einzelfallentscheidung abgewichen sind. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 24. Juli 2014 Teilen Geschrieben 24. Juli 2014 In 99% der Welt würde man die Sache einfach mal auf sich beruhen lassen. Die Landfläche der USA ist etwa 2% der Erdoberfläche. Und die FAA versteht bei Unterschreitungen der MSA keinen Spass - erst Recht nicht, wenn sie absichtlich und entgegen expliziter Anweisung erfolgt. Ein Pilot, der in den USA das macht, was hier als Vorwurf im Raum steht, käme mit 90 Tagen Lizenzsperre noch gut weg. Damit blieben höchstens noch 98% der Erdoberfläche übrig, auf denen das einfach so auf sich beruhen lassen würde... Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 24. Juli 2014 Teilen Geschrieben 24. Juli 2014 Die Landfläche der USA ist etwa 2% der Erdoberfläche. Und die FAA versteht bei Unterschreitungen der MSA keinen Spass - erst Recht nicht, wenn sie absichtlich und entgegen expliziter Anweisung erfolgt. Ein Pilot, der in den USA das macht, was hier als Vorwurf im Raum steht, käme mit 90 Tagen Lizenzsperre noch gut weg. Damit blieben höchstens noch 98% der Erdoberfläche übrig, auf denen das einfach so auf sich beruhen lassen würde... Florian Ja, auf dem Papier sicher. Aber ob in der Praxis jemand ein Verfahren eröffnen würde, wenn bei einem beliebten Showflug 'vielleicht' die Mindesthöhe unterschritten wurde? An manchen Stellen bestimmt(falls es irgendwo ein Linkgrüner zum Sheriff bringt), aber sicher nicht in den ganzen 2% USA. In jedem Land ausser der Schweiz und vielleicht noch Deutschland, wo ich bisher war, werden die Regeln 'gedehnt'. Bsp. Kollege hat heute grad angerufen er habe einen Anruf auf der Combox den er mit seinen Französischkenntnissen nicht versteht. War die Polizei in Monaco. Sein Auto 'störe ein wenig', ob er es nicht bitte wegfahren könne. In der Schweiz wär er längstens 'und mit gutem Recht' abgeschleppt worden. Hier in Spanien hat mich die Polizei schon mehrmals freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass man an einer Stopstrasse anhalten müsse, auch wenn da sonst gar kein Auto komme. Nie mit Busse... Auch die Polizei parkt gern mal an verbotener Stelle um Mittagessen zu gehen - so lange niemand behindert wird, was soll's? Umgekehrt hätte ich auch noch nie gesehen, dass die Polizei anhält, wenn sie irgendwo ein 'harmlos' falsch stehendes Auto sieht. Sn einer anderen Stelle gibt's ne Abkürzung, da konnte man früher links abbiegen. Jetzt ist ne Sicherheitslinie. Die Sicherheitslinie wurde so oft überfahren, dass ob all dem Gummiabrieb die Linie wie gestrichelt aussieht... Mein FI hat hier in Spanien Dinge gemacht, die erzähl ich lieber gar nicht. Ich hab ihm mal gesagt: In der Schweiz kämst du dafür in den Knast. Er hat nur gelacht und gemeint, jaja, hier auch. Darum: Vielleicht in ein anderes Land umziehen wo man nicht ganz so bünzlihaft ist? habe ich das gemacht. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 24. Juli 2014 Teilen Geschrieben 24. Juli 2014 Folgende Meldung habe ich gerade ge-(okay: er-)finden: Ermittlungen wegen Illegalen Autorennens Basel; Die Polizei geht Hinweisen aus der Bevölkerung nach, dass gestern nachmittag in der Innenstadt von Basel zwischen St. Alban Graben und Wettsteiner Strasse ein illegales Autorennen stattgefunden hat. Anwohner hatten die Polizei informiert, nachdem mehrere Sportwagen mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein sollen. "Das hat ausgesehen, als würden die über 100 Sachen fahren" berichtete ein Anwohner der Zeitung. Ein Sprecher der Kantonspolizei bestätigte die Ermittlungen: "Ein bekannter Rennsportveranstalter hatte für diesen Termin beim UVEK eine Genehmigung für solch ein Rennen beantragt - allerdings sei diese nicht erteilt worden. Nun ermitteln wir, ob es dennoch zu einem solchen Rennen gekommen sein könnte". Das UVEK meinte hierzu auf Anfrage: "Autorennen im Innenstadtbereich können wir aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht genehmigen. Deswegen sei auch diesem Veranstalter keine Bewilligung erteilt worden. Würde sich irgendjemand über diese Meldung hier aufregen? Aber ich weiss ja: Flugzeuge sind ganz anders, weil wir sie viel toller finden, als Rennautos! In diesem Sinne, Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 24. Juli 2014 Teilen Geschrieben 24. Juli 2014 Folgende Meldung habe ich gerade ge-(okay: er-)finden: Würde sich irgendjemand über diese Meldung hier aufregen? Aber ich weiss ja: Flugzeuge sind ganz anders, weil wir sie viel toller finden, als Rennautos! Ich würde mich nicht über das Autorennen aufregen... :) Aber Hand auf's Herz, dass ein Autorennen ein nicht unerhebliches Risiko mit sich bringt, ist ziemlich eindeutig. Wieviel gefährlicher ist nun der Überflug einer Ju oder sagen wir mal 200 statt 300 Metern? 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
F-LSZH Geschrieben 24. Juli 2014 Teilen Geschrieben 24. Juli 2014 Eine Einzelfallprüfung hat es doch in diesem Fall sogar gegeben. Und das BAZL hat den Einzelfall abgeleht (wissend, dass es sich um eine 3-Mot handelt und die genaue Flugroute kennend). Ob diese Einzelfallprüfung hier fachlich richtig vorgenommen wurde, können wir beide nicht sagen. Quatsch! (Endlich durfte ich das auch mal schreiben, gehört ja wohl zum guten Ton hier ;) ) Wie man sieht, bist Du mit den Gegebenheiten in der Schweiz wenig vertraut. Es wurde ein Antrag auf eine Ausnahme gestellt, und dem Antragsteller wurde zu verstehen gegeben, dass er keine Chance hat, weil derartige Ausnahmen über dicht besiedeltem Gebiet prinzipiell nicht erteilt werden. Daraufhin wurde der Antrag zurückgezogen, sicher auch, um die Kostenfolgen zu vermeiden. Mit anderen Worten, der Einzelfall wird in solchen Fällen gar nicht "fachlich" geprüft, sondern nach Schema F. Dann braucht es aber auch gar keinen Antrag auf Ausnahmen, wenn diese in 100 % der so gelagerten Fälle abgelehnt werden, mit den fachlich und logisch nicht widerlegbaren Argumenten: Das haben wir schon immer so gemacht, da könnte ja jeder kommen, wo kämen wir denn da hin. Zugegeben, das BAZL hat sich mit einer Einzelfallentscheidung in Basel schon einmal ziemlich in die Nesseln gesetzt. Grundsätzlich könnte man Verständnis dafür haben, wenn man dort jetzt keinerlei Risiken mehr eingehen möchte. Das führt uns aber zum entscheidenden Begriff: Risiko. Für eine vernünftige Einzelfallentscheidung muss eine Risikoanalyse gemacht werden (durch den Antragsteller oder das BAZL, ggf. unter Zuhilfenahme eines Experten/Gutachters). Diese erfolgt nach dem Schema: 1. Risikoidentifikation, 2. Risikobewertung und eventuell 3. Risikomitigation. Um eine Ausnahme von der Sicherheitsmindesthöhe zu prüfen, muss man ja zunächst verstehen, vor welchen Risiken die Regel schützen soll. Daher auch meine obige Frage nach dem Sinn hinter den Regeln. Du nanntest das Risiko Motorausfall. Bei einer einmotorigen Maschine ist sofort einleuchtend, dass man für den Fall dass der Ventilator stehenbleibt genügend Höhe haben muss, um am Boden keinen Schaden anzurichten. Mit drei Motoren ist realistischerweise das Risiko für Menschen und Sachen am Boden bei einem Motorausfall nicht gegeben. Es sei denn, man hätte ein Treibstoffproblem, das zum Ausfall mehrerer Motoren gleichzeitig führt. Das könnte man mitigieren, indem man bestimmte, höhere Treibstoffreserven vorschreibt. Welche Risiken könnten einem noch einfallen? Man könnte noch mit Hindernisfreiheit argumentieren, die aber z.B. bei guten Sicht- und Wetterverhältnissen keine Rolle spielen sollte. Als Mitigationsmassnahme könnte man also bestimmte Mindest-Wetterbedingungen oder einen konkreten Flugweg in die Genehmigung schreiben. Pilot Incapacitation liesse sich z.B. durch die Auflage für einen zweiten Piloten mitigieren. Vogelschlag ist in 200m ungefähr genauso riskant wie in 300m und muss daher nicht extra mitigiert werden. Irgendwann hat man alle identifizierten, zusätzlichen Risiken analysiert, bewertet und ggf. mitigiert und kommt dann zum Ergebnis, welches Restrisiko noch besteht (Nullrisiko gibt es nicht). Dieses muss man nun mit anderen Risiken vergleichen, die man für diese Veranstaltung oder allgemein akzeptiert, und kommt dann zu einem sachlich fundierten Entscheid. So müsste es eigentlich laufen. Das hat hier aber alles aufgrund der grundsätzlichen Verweigerungshaltung des BAZL nicht stattgefunden. Ich bin überzeugt, dass das tatsächliche Risiko durch diese JU-Flüge durch den Piloten in ähnlicher Weise bewertet wurde und dass es sehr gering war. Gleichzeitig hat der Pilot aber ungefähr 119.990 Personen am Boden eine Freude gemacht und die Begeisterung für das Fliegen und die Luftfahrtgeschichte geweckt. Sollte er dabei einen Verstoss begangen haben, könnte man sagen, dass es sich eigentlich um die Definition eines Kavaliersdelikts handelt, denn er hat es mehrheitlich zur Freude der Allgemeinheit begangen (ich würde das nicht tun, hätte nicht den Mumm dazu und eigne mich somit nicht als Kavalier). Wenn man alle derartigen Flüge aus Prinzip untersagt, darf man sich auch nicht wundern, wenn man irgendwann seine SPHAIR-Kurse nicht mehr vollbekommt. Eines können wir aber beide sagen: Wär die Ju bei einem Flug 100m über die Häuser in ein Wohngebiet gestürzt, dann hätten hier alle geschrien, wie man nur so tief fliegen könne und der zuständige Beamte der das bewilligt hätte, wäre wahrscheinlich schneller suspendiert worden, als die Zeitungen gedruckt wären. Dann sag uns: Warum sollte sie aufgrund der niedrigeren Flughöhe in ein Wohngebiet stürzen? Was soll diese Panikmache von einem Piloten? Welches konkrete Risiko siehst Du? Im Fall eines Unglücks müsste man dann sehen, ob dieses ursächlich auf die 100m niedrigere Flughöhe zurückzuführen war. Sollte das der Fall sein, würde man sich sicherlich die entsprechende Risikoanalyse an diesem Punkt noch einmal genauer ansehen. Sollte sie grob fehlerhaft gewesen sein oder das dann eingetretene Gefahrenereignis gar nicht betrachtet worden sein, könnte man dem Beamten eventuell einen Vorwurf machen. Aber wie wahrscheinlich ist das? Aber selbst diejenigen die das sehen müssen akzeptieren, dass der Thread-Titel falsch ist: Es geht nicht um Fluglärm und um Profilneurotiker, sondern es geht um eine Ermittlung von Amtswegen, wegen des Verdachts des Verstosses gegen eine der sicherheitsrelevantesten Vorschriften der Luftfahrt. Ich glaube, es geht bei diesem Thema zuallerletzt um Flugsicherheit. Ciao Friedrich 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 24. Juli 2014 Teilen Geschrieben 24. Juli 2014 Ich wundere mich echt, dass hier in einem Pilotenforum ernsthaft in Frage gestellt wird, dass eine Sicherheitsmindesthöhe Sinn macht. Sully hat den A320 (der übrigens das letzte mal als ich geschaut habe auch mehr als ein Triebwerk hatte) sicher nicht im Hudson gelandet, weil er wissen wollte, wie gut das Teil schwimmt. Es gibt viele gute Gründe, gerade über dicht besiedeltem Gebiet nicht so tief zu fliegen. Dagegen gibt es überhaupt keinen guten Grund für tiefe Überflüge über Innenstädte. Eine Ju sieht auf 300m genauso toll aus, wie auf 200m. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ErnstZ Geschrieben 24. Juli 2014 Teilen Geschrieben 24. Juli 2014 Ob das jetzt Bünzlitum ist oder nicht, da möchte ich mich nicht noch äussern... Wenn der Verdacht sich jetzt bestätigen würde: Wenn sie es einfach so unbewilligt gemacht hätten, so à la Giusep Fry auf dem Uetliberg der einfach mal baut ohne Bewilligung oder diese nachträglich einholen will, wäre es zwar noch immer nicht richtig. Wenn man aber für so eine Aktion eine Bewilligung anfragt, diese abgelehnt, man dann aber dennoch die Aktion ausführt, dann grenzt würde das für mich schon an Dummheit grenzen... Gerade bei Piloten, die ja sicherheits- und regelntechnisch diszipliniert sein müssen. Und à propos Bünzlitum, wahrscheinlich sind gerade die welche das jetzt gutheissen die ersten, welche im Unfallthread ein "Wie konnte der Pilot nur so fahrlässig handeln" schreiben. Ein Anflug unter Minima zum Beispiel wäre ja auch "nur" eine Unterschreitung einer Mindesthöhe bei schlechter Sicht..... Grüsse Ernst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolkenschieber Geschrieben 24. Juli 2014 Teilen Geschrieben 24. Juli 2014 Auf die Gefahr wieder einen Thread kaputt zu machen, frage ich mich bar jeden persönlichen Interesses, weder an Autorennen in Basel noch Überflügen einer Ju, aber gerade deshalb noch zu einem logischen Schluss (hoffentlich) fähig, was würde wohl eine Volksbefragung der Basler Bevölkerung bringen (ganz im ernst, wie ist die Interessenlage ?) und wie viele Menschen sind so Ramstein eingeschlossen, bei Flugschauen gestorben und bei Autorennnen. Ich denke, Autorennen sind, die nötigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen (man sehe nur F1 in Monte Carlo) recht sicher. Und natürlich macht Vogelschlag einen erheblichen Unterschied, ob 200 oder 300 m und ist nicht jeder Meter Höhe ein Sicherheitsgewinn ? Gilt zumindest sonst. Und ich möchte nicht wissen, wie viele nicht Flugbegeisterte sich u.U. „zu Tode“ erschrecken, wenn da eine solche Maschine über ihre Köpfe knattert ? Aber ich will mich da nicht an der Diskussion beteiligen, nur zum Nachdenken. Der Mehrheit der Menschen geht das Verständnis für diese Frage eher ab, befürchte ich. ..... und bei einer Volksbefragung würde wahrscheinlich F1 gewinnen, was ähnlich überflüssig wäre(?) . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 24. Juli 2014 Teilen Geschrieben 24. Juli 2014 Sully hat den A320 (der übrigens das letzte mal als ich geschaut habe auch mehr als ein Triebwerk hatte) sicher nicht im Hudson gelandet, weil er wissen wollte, wie gut das Teil schwimmt. Die Notwasserung ist natürlich einzig und allein dank der Existenz einer Mindestsicherheitshöhe geglückt. Mir war bisher nicht bekannt, dass sich Vogelschwärme auch daran gebunden fühlen, aber man lernt nie aus. Und ich habe ja mal ein paar Jahre in Basel gewohnt, weiss aber nicht, wo genau geflogen wurde. Aber ganz, ganz sicher wird eine JU auf 300m jederzeit ein riesiges freies Feld vor sich haben, während das bei 200m nicht der Fall ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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