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CAA und deutsches Medical


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@ Chipart

 

es heisst wörtlich "Ausgestellt nach Tauglichkeitsanforderungen der ICAO und JAR-FCL 3"

 

 

......und genau das ist falsch/unzutreffend....ausdiemaus

 

 

die EASA nimmt die Verweigerung der CAA als "verzickt" und überkorrekt hin.

 

 

Konrad

Geschrieben

Nochmal:

 

Wenn das LBA/ die EASA ein STC der FAA sondern eigene Zulassungskriterien verwendet, dann wird hier allgemeine auf LBA/EASA geschimpft, weil die Kriterien in den USA doch auch gut genug wären.

Wenn Die CAA ein Medical des LBA nicht anerkennt, dann wird hier auch auf das LBA geschimpft.

 

Ich warte darauf, dass sich hier der erster über das EASA-EIR beschwert, weil er feststellt, dass er damit in den USA nicht IR fliegen darf - und was denn der EASA da einfiele, eine nicht ICAO-konforme Lizenz auszustellen.

 

Für manche ist LBA/EASA einfach immer schuld - ganz egal was sie tun.

 

Florian

 

P.S.: Ceterum censeo: Eine Anerkennung von Medicals zwischen zuständigen Stellen gibt es de lege nicht mal innerhalb des EASA-Raumes. Die Untersuchung kann man machen, wo man will; das medical muss von der zuständigen Stelle im lizenzführenden Land kommen.

Geschrieben

Natürlich ist EASA schuld, warum kann es nicht weiter so einfach europäisch sein wie es mit JAR war.

Geschrieben

Lies bitte mal JAR-FCL 3.065 genau!

 

Da steht sonnenklar drin, dass man

1. Das Medical im gleichen Mitgliedsstaat haben muss wie die Lizenz und

2. Keine zwei gleichzeitig gültigen Medicals aus unterschiedlichen Mitgliedsstaaten haben darf.

 

Wenn also die CAA zu JAR-Zeiten auf Basis eines deutschen Medicals eine Lizenz oder gar ein eigenes Medical ausgestellt hat, dann hat sie gegen die JAR-Regeln verstossen, nicht das LBA.

 

Florian

Geschrieben

Das steht dort so nicht und teils überhaupt nicht und im Bundesanzeiger 3.065 nicht Bestandteil dieser Bestimmung.

Geschrieben

@ Chipart

das höre und lese ich nur von dir so......die CAA hat mich regelrecht zur AustroControl (heissen die glaub ich) geschickt, bzw. mir geraten, das Medical in A zu machen....ich könne die gemachten Untersuchungsberichte aus D vermutlich verwenden, sofern der Arzt in A das verantworten möchte (was er gerna tat). Dieselbe Vorgehensweise hatte mir einer der EASA am Telefon geraten. Und ich soll alle Unterlagen immer auch der CAA zustellen.

Sinn und Zweck ist, dass die lizenzführende Behörde auch alle Unterlagen zu weiteren Lizenzen und Medicals beisammen hat und nicht von "unbekannten, herumschwirrenden" Lizenzen irgendwann erfahren muss---> ich denke, das macht Sinn

 

 

konrad

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