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Distance Learning für PPL (A)


lükelti

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Hallo

Ich habe soeben mit der PPL-Ausbildung begonnen und möchte die Theorie in einem Distance-Learning Kurs machen. Ich bin nicht ganz sicher, ob dies noch geht für EASA-Lizenzen. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Merci!

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Danke, die Seite kannte ich schon...

 

Ich habe jetzt nochmals beim BAZL nachgeschaut:

http://www.bazl.admin.ch/experten/ausbildung_lizenzen/03167/03168/03169/index.html?lang=de

 

Hier heisst es u.a.:

"Gemäss JAR-FCL angefangene Ausbildungen werden vollumfänglich für den Erwerb einer EASA-Lizenz anerkannt, vorausgesetzt, Training und Prüfungen für den Lizenzerwerb werden bis spätestens 8. April 2016 abgeschlossen."

 

Das bedeutet wohl, dass bis dann Distance Learning noch akzeptiert ist, ab dann jedoch nicht mehr...

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Das bedeutet wohl, dass bis dann Distance Learning noch akzeptiert ist, ab dann jedoch nicht mehr...
Gemäss BAZL-Seite hat die Schweiz die Regulation auf den 1.Februar 2013 übernommen. Ich gehe davon aus, dass nach diesem Datum keine Ausbildung nach JAR-FCL mehr angefangen werden kann (offensichtlich deine Problemstellung?).Eine schon angefangene JAR_FCL Ausbildung kann jedoch bis zum 16.April 2016 abgeschlossen werden.
Ein reines Selbststudium im Bereich Theorie, wie dies bisher für Privatpiloten, Segelflieger und Ballonfahrer möglich war, ist nicht mehr zulässig. Es muss in jedem Fall ein Kurs in einer ATO besucht werden.

Ich vermute dass Distance learning weiterhin möglich sein wird, jedoch im Rahmen einer ATO. Eine Flugschule kann Dir hier wohl am besten Auskunft geben (kann mir nicht vorstellen dass die PSA Fernkurse nicht EASA konform wären).

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genau, meine Frage ist, ob ich - wenn ich die Theorie diesen Herbst in einer ATO starte - diese noch im Selbststudium (mit abschliessendem Klassenunterricht und Test für die Prüfungsreife) machen kann.

 

in der entsprechenden Richtlinie (318.11.000.20 D / O-018 D) heisst es:

 

"2.2 Die erforderlichen Kenntnisse für Theorieausbildungen gemäss Lehrplan JAR-FCL oder RFP dürfen im Selbststudium erworben werden, die Prüfungsreife ist durch eine berechtigte Flugschule (RF, FTO, ATO) abzuklären. Ausbildungen gemäss Part.FCL sind nur im Rahmen eines Kurses in einer entsprechend zertifi-zierten Flugschule (ATO) möglich. Reines Selbststudium ist nicht zulässig.

2.3 Prüfungen ab 8. April 2013: Die Fächer 10, 40, 50 und 90 sind für alle Kategorien identisch und gegenseitig anerkennbar. Die Anerkennung weiterer Fächer ist kategorieabhängig (Abklärung durch die Flugschule)."

 

SWISS-PSA wäre ja eine ATO, daher müsste es wohl gehen.

 

Werde mich wahrscheinlich noch beim BAZL direkt erkundigen... :-)

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"Reines Selbststudium" ist etwas anderes als "Distant Learning" bei einer ATO.

Distant learning ist ein Kurs mit vorgegebenem Programm und ist von der Behörde (CH: BAZL) zertifiziert. Die entsprechende ATO hat die Bewilligung einen Kurs genau so wie zertifiziert durchzuführen. Das ist aber etwas ganz anderes als "reines Selbststudium" und daher nicht zu vergleichen. Die einzelnen Lernschritte sind vorgegeben und der Lernfortschritt wird dauernd überprüft. Der Schüler muss betreut und kontrolliert werden. Die Lehrmittel sind im Kursprogramm vorgegeben, ebenso die Tests welche nach jedem Lernschritt zu bestehen sind. Ausserdem gehört eine Mindestanzahl von Classroom-Stunden ebenfalls dazu.

 

Reines Selbststudium heisst, der Kandidat sucht sich seine Lehrmittel selber aus und lernt auf sich alleine gestellt und nach eigenem Gutdünken. Am Schluss muss er die Prüfung bestehen. Das ging ganz früher ohne Probleme. Dann wurde JAR eingeführt. Gemäss JAR-FCL muss die Anmeldung zur Prüfung durch eine Flugschule erfolgen und diese muss die Prüfungsreife des Kandidaten bestätigen.

Gemäss EASA FCL muss der Kandidat einen Kurs besuchen und die ATO muss ihn zur Prüfung anmelden, wodurch sie auch seine Prüfungsreife bestätigt. Ob der Kurs ein Classroom - oder ein Distant Learning Kurs ist, spielt allerdings keine Rolle.

Selbstverständlich gibt es auch gemäss den EASA Regeln weiterhin "Distant Learning Kurse" und zwar für alles, von PPL bis ATPL.

 

Viele Grüsse

 

Philipp

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Philipp hat die Rechtslage zutreffend wiedergegeben.

 

In der Praxis ist der Unterschied allerdings (ausser bei den Kosten) nicht so groß: Bei vielen ATOs ist der Distanz Learning Kurs faktisch ein Selbststudium. Nur, dass man eben ab und zu Multiple Choice Tests abgeben muss, die man aber (manchmal sogar nebst passender Antworten wie man hört) nach Hause zum ausfüllen bekommt.

Auch das "Betreuen und Kontrollieren" ist oft nur die Nachfrage "irgendwas unklar?".

 

Florian

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