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Flugbuch (des LFZs + des Piloten) in D / elektronisch / Form-Vorschriften


Fähnrich

Empfohlene Beiträge

Hallo Flieger,

 

ich weiß, das Thema wurde hier schon behandelt, mich interessieren hier aber für eine durchgängige elektronische Erfassung von Flugzeiten bestimmte Aspekte - zunächstmal vor allem für Deutschland (!).

 

- gibt es Formvorschriften, wie das Flugbuch des LFZs geführt werden muss? Konkreter: ich sehe in den Flugbüchern immer mal einen Aufkleber unserer Werft, das irgendwelche Konktrollen gemacht wurden, und diese Aufkleber sind dann mit Stempel + Unterschrift "validiert".

Ist sowas auch für die Flugzeiten, die im Flugbuch des LFZs geführt werden, denkbar?

 

- gibt es Formvorschriften, wie das Flugbuch des Piloten geführt werden muss? Konkreter: wäre die o.g. Version denkbar + formal ausreichend, die Einträge auszudrucken und per Unterschrift zu bestätigen?

 

"ausdrucken" meint hier immer: dauerhaft lesbar, also kein Thremo-Drucker, sondern Laser-Drucker o.ä.

 

Welche Behörde bestimmt die Form-Vorschriften in D /

welche kann belastbar die o.g. Fragen beantworten?

 

Merci, Pavel

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