Darkoliver Geschrieben 18. April 2014 Teilen Geschrieben 18. April 2014 Hallo Flugfreunde, mein Vater hat viele Geschäftsreisen im letzten Monat unternommen und letzte Woche war er in Kuba. Er ist mit der Air France geflogen und hat als Handgepäck eine Tasche von der Airlines bekommen, die man füllen durfte und der vorgegeben Größe und Gewicht entspricht. Dort hat er sein iPad reingelegt wie immer (weil es davor nie damit Probleme gab) und ein Mitarbeiter hat gesagt das wäre kein Handgepäck und hat es im Frachtraum verstaut. Nach dem Flug hat er die Tasche wiederbekommen aber ohne iPad und ist gestern zur Polizei und hat eine schriftliche Anzeige erstellen lassen, wovon der eine Kopie hat. Das Problem ist das das IPad gegen Diebstahl versichert ist (Media markt Plus Garantie) und da steht das das iPad im Koffer und auf besichtigt gelassen wurde, ist man selbst Schuld aber er konnte ja nicht darauf aufpassen wiel es ihm abgenommen wurde. Was meint ihr bekommen wir ein neues Ipad? Ich hoffe, die Versicherung wird sich nicht quer stellen... Danke für die Hilfe im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Niko Geschrieben 18. April 2014 Teilen Geschrieben 18. April 2014 Bei der Versicherung habt ihr vermutlich keine Chance, maximal bei Air France. Aber das wird auch schwierig werden.:006: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 19. April 2014 Teilen Geschrieben 19. April 2014 Reisegepaeckversicherung Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas Geschrieben 19. April 2014 Teilen Geschrieben 19. April 2014 Wenn ich mich recht (und dunkel) erinnere, ist die Haftung bei aufgegebenem Gepäck in der Regel begrenzt nach dem Montrealer Übereinkommen. Im verlinkten Wikipedia-Artikel steht eine Haftungshöchstgrenze pro Gepäckstück, es gab aber immer (Warschauer Abkommen) auch einen Höchstbetrag pro kg - und sofern man teureres Gepäck hatte, musste man dies als Passagier vor Abflug der Airline anzeigen und eine spezielle Versicherung abschliessen und bezahlen. Da ich aber seit vielen Jahren nichts mehr mit Haftungsfragen zu tun gehabt habe, weiss ich nicht, inwieweit diese Regel noch gilt. Edit: Ich sehe gerade, dass das Gepäckstück als solches angekommen ist, nur der Ipad fehlte. Das dürfte dann in der Tat schwierig werden allein mit dem Nachweis... Gruss, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hunter58 Geschrieben 19. April 2014 Teilen Geschrieben 19. April 2014 Das Problem dürfte dabei liegen ob er vor der Abnahme des vermeintlichen Handgepäcks als normales Reisegepäck von den Mitarbeitern aufgefordert wurde Wertsachen aus dem Gepäckstück zu nehmen oder nicht. Zudem ist nicht klar ob dies am Check-In oder am Gate geschehen ist. Für alle Mitleser, sollte Euch das Geschehen unbedingt sichndie Haftung der Airline bestätigen lassen (grosser Aufwand den niemand will) und unbedingt Wertsachen aus dem Gepäck nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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