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Flugstunden / Reisekosten / ab wann zickt das Finanzamt (in D) ?


Fähnrich

Empfohlene Beiträge

ahoi,

 

gibt es unter euch piloten,

die genau wie ich geschäftsreisen auch mit dem flieger machen und dafür dann auch die entstehenden

flugkosten als reisekosten geltend machen? sicher!

mich würde interessieren, ob schonmal einer in einer steuer-prüfung

diesbezüglich schwierigkeiten bekommen hat. gibt es da besondere kriterien/limits,

die das fa anlegt an art / höhe / verhältnismässigkeit / dokumentation ?

 

ich meine, es ist ja auch mir überlassen, ob ich das fahrrad, das taxi,

oder einen platz in der firstclass nehme, um (geschäftlich) zu reisen....

?

 

danke + lg,

pavel

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Frag doch mal Smudo - der macht das auch regelmässig und dürfte die Dinge kennen, auf die man achten muss.

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Am einfachsten ist es, wenn Du das Flugzeug in einer separaten Gesellschaft fuehrst, die Dir geschaeftlich und privat ( und optimaleweise auch Drittkunden) den gleichen Stundensatz abrechnet.

 

Fuehrst Du das Flugzeug im Firmenvermoegen, dann musst Du realistische Kosten fuer Deine Privatnutzung ermitteln (wegen geldwertem Vorteil) und dazu alle entstehenden Aufwaende sauber abgrenzen koennen (wichtig: incl. anteiliger Kosten fuer das Management, Steuerberatung, ...).

 

Es gibt grundsaetzlich keine Verhaeltnismaessigkeitspruefung bzgl. Reisekosten. Wenn Du allerdings fuer einen Geschaeftstermin in New York mit Deiner SEP 3 Tage hin und 3 zurueck fliegst, dann wird das FA schon pruefen, ob der Zweck der Reise tatsaechlich ueberwiegend geschaeftlich war.

 

Florian

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.......

Es gibt grundsaetzlich keine Verhaeltnismaessigkeitspruefung bzgl. Reisekosten. Wenn Du allerdings fuer einen Geschaeftstermin in New York mit Deiner SEP 3 Tage hin und 3 zurueck fliegst, dann wird das FA schon pruefen, ob der Zweck der Reise tatsaechlich ueberwiegend geschaeftlich war.

 

Florian

 

Er kann ja anführen, daß er seit MH370 bei der Benutzung von Airlinern panische Flugangst bekommt . Wer könnte das widerlegen?

 

Duck' und weg...........

 

Gruß

Manfred

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dann musst Du realistische Kosten fuer Deine Privatnutzung ermitteln

 

ich diesen Fall nur für die Schweiz beurteilen. Hierzulande geht es nicht danach, ob Privatnutzung sauber abgegrenzt ist, sondern, ob der Staat grad knapp bei Kasse ist. Ich habe alles so gemacht, meine privaten Flugstunden bezahlt, als hätte ich den Flieger fremdgemietet. Trotzdem hat mir die Steuerverwaltung die Hälfte aller Jahres-Aufwendungen aufgerechnet, Darin enthalten waren dann nicht nur Unterhalt, sondern auch Investitionen, welche Wertverbesserung oder zumindest Werterhalt darstellen.

 

Auf meine Nachfrage, ob denn die 50% der Avionik-Investition beim Fliegerverkauf wieder mir privat gehören würden (ich habe ja auch 50% davon selber bezahlt) meinte der Steuerheini, nein, dies sei ja nur eine zu versteuernde Aufrechnung, am Erlös des Fliegers ändere sich damit ja nichts, er gehöre der Firma.

 

Nach der Rechtsgrundlage gefragt meinte er, sie würden dies immer so machen, auch bei teuren Fahrzeugen, welche im Firmenbesitz seien. Auf meine Eingabe, dass diese Aufrechnung nicht mehr dem Steuer-Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht, meinte er, ich müsse halt 'mehr rausnehmen', damit ich dann diese (Mehr)-Steuern auch bezahlen könne. Er hat aber nicht gesagt, wo genau ich mehr rausnehmen solle. Eventuell meinte er sogar die Staatskasse?

 

Da unser Bundesgericht in ähnlicher Sache die korrekte Abgrenzung Privat/Geschäft als gesetzeskonform erachtet, liegt meine Beschwerde nun zur Beurteilung beim Verwaltungsgericht.

 

So läuft das hier ab.:009:

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erstmal DANKE,

 

allerdings noch der Hinweis: habe kein eigenes Fliegerchen, sondern mein Flugverein stellt mir eine Rechnung, genauer: stellt der Firma eine Rechnung über die Kosten des Fluges.

 

Und genau die Verhältnismäßigkeit interessiert mich...

 

Pavel

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Ich weiß von einem Arbeitgeber, der mit selbstfliegenden Mitarbeitern ein gentlemen-agreement getroffen hat. Der Mitarbeiter chartert auf eigene Rechnung, und macht auf der Reisekostenabrechnung km-Geld für Privat-PKW-Nutzung geltend. Das ist zwar nicht ganz die Wahrheit, aber rückwirend kaum nachprüfbar, und schadet letzendlich niemanden (es gab tatsächlich neidische Kollegen, die den Fliegern den verborgenen geldwerten Vorteil mißgönnt haben). Diese Kompensation deckt zwr i.d. Regel bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten, sind aber doch eine nette Beihlfe.

 

Gruß

Manfred

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Wolkenschieber

Also bei der Frage geht es die Bewertung des sog. Sachbezuges (§ 8 EstG).

 

Da gibt es genaue Vorgaben, was PKWs anbelangt, Wohnraum und Verpflegung. Da sogar sehr detailiert und so kompliziert und aufwendig, dass es keinen Spaß macht, sich auf „Firmenkosten“ zu verpflegen.

 

Flugzeuge sind mir noch nicht untergekommen und wahrscheinlich auch nicht so häufig, dass es schon einen Fall gegeben hätte, der es bis vor das Finanzgericht geschafft hätte.

 

Maßgeblich wird für die Steuerprüfung sein, ob die entstandenen Kosten, die eines Tickets übersteigen und wenn, ob es vernünftige Gründe gab, dann trotzdem mit dem eigenen Flugzeug zu fliegen.

 

Geklärt ist nur, wie mit geschäftlich erworbenen Bonusmeilen umzugehen ist.

 

Geklärt ist auch was ein „angemessenes“ Auto ist.

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Der Mitarbeiter chartert auf eigene Rechnung, und macht auf der Reisekostenabrechnung km-Geld für Privat-PKW-Nutzung geltend.

 

 

Ist das nicht eine Selbstverstaendlichkeit und das Mindeste, wenn alle anderen auch km-Geld bekommen?

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Wolkenschieber
Ich weiß von einem Arbeitgeber, der mit selbstfliegenden Mitarbeitern ein gentlemen-agreement getroffen hat. Der Mitarbeiter chartert auf eigene Rechnung, und macht auf der Reisekostenabrechnung km-Geld für Privat-PKW-Nutzung geltend. Das ist zwar nicht ganz die Wahrheit, aber rückwirend kaum nachprüfbar, und schadet letzendlich niemanden (es gab tatsächlich neidische Kollegen, die den Fliegern den verborgenen geldwerten Vorteil mißgönnt haben). Diese Kompensation deckt zwr i.d. Regel bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten, sind aber doch eine nette Beihlfe.

 

Gruß

Manfred

 

 

Beim genauen Durchlesen fällt mir noch etwas auf. Das Gegenrechnen der Km wird bei einer Prüfung nur dann ausreichend sein, wenn die Charterkosten marktüblich sind.

 

Falls nicht, wird das eintreten, was z.B. den Mitarbeitern von Automobilfirmen die Freude an ihrem Mitarbeiterrabatt verhunzt hat.

 

Bin nicht mehr auf dem laufenden, aber soweit ich das erinnere, ist die Grenze mal bei DM 2.500 gewesen (als das eingeführt wurde). Da es beim Daimler 22 oder 23 % Rabatt gab, die großen Limousinen teilweise Lieferzeiten von 1 - 3 jahren hatten, hat sich jeder einen dicken Wagen geholt "musste" ihn 12 Monate selbst fahren und hat ihn dann zum Neupreis verscherpelt. Teilweise über Neupreis. Da waren dann schnell einieg DM 10.000 drinn, bis das Finanzgericht das dann halt eingeschränkt hat. Also dieser Vorteil war voll zu versteuern, soweit die DM 2.500 (seinerzeit) überschießend.

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