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Vorsorge-Platzrunde


F-LSZH

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Im letzten "fliegermagazin" ist ein Artikel über die "Vorsorge-Platzrunde", wobei es mir scheint, dass dieser Begriff dort Weltpremiere feiert, denn eine Google-Suche nach dem Begriff ergibt nur das fliegermagazin als Treffer (das wird sich mit diesem Beitrag natürlich ändern).

 

Weil nicht jeder hier auch die "Fliegerbravo" liest, möchte ich kurz erklären, worum es dabei geht (so wie ich es gelernt habe). Es handelt sich um eine verkürzte Volte, die man in 300 bis 400 ft AAL fliegt. Auf französisch heisst es "un tour de piste basse hauteur" oder auch einfach nur "un basse hauteur".

 

Sobald man die Pistenschwelle überfliegt, dreht man in einer kontinuierlichen 20°-Kurve in den Gegenanflug, dieser wird also deutlich näher an der Landebahn geflogen als die normale Volte. Der Flieger bleibt in Startkonfiguration (Klappen 10°, Fahrwerk ausgefahren). Für den letzten Teil habe ich bei verschiedenen Fluglehrern unterschiedliche Techniken gesehen; a) Querab der Pistenschwelle Gas rausnehmen und mit einer 30°-Kurve zur Landebahn gleiten oder b) wenn die Schwelle 45° schräg hinter mir liegt eindrehen, Gas reduzieren und mit etwas "Schleppgas" landen. Hier wird das Ganze auch gut beschrieben, wobei zur Bestimmung des Zeitpunkts des Eindrehens die Technik c) dazukommt: Beim Passieren querab der Pistenschwelle die Zeit nehmen und nach (Höhe in 100ft x 6) Sekunden eindrehen. Bei einer Volte 300 ft AAL wäre das nach 3 x 6 = 18" oder in 500 ft AAL 5 x 6 = 30". Mit 30° Richtung Piste einkurven, im ersten Drittel der Kurve Höhe halten und danach Gas rausnehmen.

 

Besonders bei einem Seitenwind, der einen Richtung Piste drückt, muss man aufpassen, diesen mit zu berücksichtigen, sonst kommt man zu hoch/zu schnell an, und es gibt bei dem Verfahren wenig Marge zum Korrigieren.

 

Sinn des Ganzen ist es, möglichst schnell wieder landen zu können wenn man das denn nach dem Start möchte, entweder weil das Wetter sich schlechter darstellt als vom Boden aus (bei Plätzen ohne METAR), oder z.B. wegen Motorproblemen oder einem komischen Geräusch etc. In meinem Pre-Takeoff-Briefing bereite ich mich daher immer mental auf die "Vorsorge-Platzrunde" vor.

 

Und natürlich muss man das auch regelmässig üben, gerade mit langsamen Fliegern wie der PA18 mache ich das gerne - als Nebeneffekt bekommt man so mehr Landungen pro Stunde... :009:

 

In der PPL-Theorie war mir das Thema "Vorsorge-Platzrunde" nicht untergekommen, obwohl ich mich mit einem deutschen, einem amerikanischen und zwei französischen Lehrbüchern sowie dem Oxford-Kurs vorbereitet hatte. Erst in der praktischen Ausbildung wurde mir das dann beigebracht, wobei mich die unterschiedlichen Techniken a) und b) am Anfang etwas verunsichert haben.

 

Weil mir das Thema so selten begegnet, würde mich Eure Erfahrung damit interessieren. War das Teil Eurer Ausbildung, übt Ihr das regelmässig und ist das an Eurem Heimatplatz überhaupt möglich (Lärmschutz oder andere Gründe)? Wie sind die Gepflogenheiten in den verschiedenen Ländern? Kanntet Ihr den Begriff "Vorsorge-Platzrunde" oder wäret Ihr überrascht, im Gegenanflug auf diese Weise überholt zu werden? Eigentlich möchte ich hier auch nicht über die deutschen Paragrafen diskutieren, aber mir scheint, dass wenn man dort die Platzrunde als abzufliegenden Flugweg ansieht, eine Vorsorge-Platzrunde zumindest zu Übungszwecken auch verboten wäre?

 

Ciao

Friedrich

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Ich mache meine Lizenzerhaltungsflüge ab Grenchen (LSZG). Obwohl ein Platz mit Kontrollzone, konnte ich schon verschiedentlich auch nicht publizierte tief geflogene Platzrunden trainieren, z. B. nach Take-off 25 unmittelbar in den Crosswind und "neben der Baumgruppe" vorbei in den Downwind. Wenn der FI vorgängig mit dem Tower koordiniert und nicht zuviel Verkehr ist geht das. Wichtigster Lerneffekt für mich war der erheblich schnellere Verlauf mit entsprechend weniger Zeit für alle Checks usw.

 

Gruss, Paul

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Im Segelflug ist die "verkürzte Platzrunde" ein Standardverfahren bei Seilrissen im Windenstart.

Eigentlich möchte ich hier auch nicht über die deutschen Paragrafen diskutieren, aber mir scheint, dass wenn man dort die Platzrunde als abzufliegenden Flugweg ansieht, eine Vorsorge-Platzrunde zumindest zu Übungszwecken auch verboten wäre?
Da Landungen von ausserhalb der Platzrunde Teil des vorgeschriebenen Ausbildungsprogramms sind (3 Stück mindestens), kann einem das niemand verbieten. Auch "Ziellandeübungen" ohne Motorleistung anfangend über dem Platz sind in der Ausbildung vorgeschrieben, und ebenfalls ausserhalb der Platzrunde. Du musst es halt dem Tower (Info) mitteilen, und er kann es dir nur zur Gefahrenabwehr verbieten, z.B. wenn das Verkehrsaufkommen in der Platzrunde so hoch ist, dass man da niemanden "aus der Reihe tanzenden" mehr gefahrlos zwischen unterbringen könnte.

Im Falle eines Falles kann man sich mit einem Pan-Pan oder gar Mayday Funkspruch jeden beliebigen Flugweg freikämpfen ("Erklärung der Luftnotlage"). Da kann einem niemand etwas verbieten. Dann muss man allerdings auch hinterher einen Bericht an die BFU schicken.

 

Wie schon in einem anderen Thread diskutiert, ist die Definition der Notlandung im Deutschen Luftrecht sehr schwammig. Aber "Motorprobleme oder komische Geräusche" würde mir im Zweifelsfalle zur Erklärung der Luftnotlage ausreichen. In dem Fall zwingt §1 LuftVO mich ja praktisch dazu, einen Flugweg zu wählen der mir erlaubt, bei einem wahrscheinlich unmittelbar bevorstehenden Motorausfall den Platz sicher zu erreichen. Das wären dann genau die "Umstände", die einen zu diesem "unvermeidbaren" Verhalten verpflichtenen. "Sicherheit im Luftverkehr" betrifft ja nicht nur die anderen, sondern auch dich selbst.

Deiner Pflicht die Ordnung im Luftverkehr aufrechtzerhalten kommst du dadurch nach, deine Lage und Absichten über Funk kundzutun.

Es würde mich mal interessieren, ob für Juristen Ausbildung/Übung (die ja verpflichtend ist) zu den "Umständen" zählt.

 

Gruß

Ralf

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