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Schweiz beendet freien Personenverkehr mit Europa


Maxrpm

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So eine Initiative wäre ein völlig undurchdachtes Racheinstrument. Und so denkt das Volk hier eben in der überwiegenden Anzahl der Fälle nicht.

 

Jetzt widersprichst Du Dir aber: Auf der einen Seite sagst Du, dass das Nein zur PFZ durch die Mehrheit des Volkes ein "undurchdachtes Racheinstrument" an den Regierenden war und nicht viel mit Ausländerfeindlichkeit zu tun hat und auf der anderen Seite behauptest Du, dass die Mehrheit des Volkes genau so was nicht tun würde.

 

Nein zur PFZ als Denkzettel an die Politiker war viel undurchdachter, als es so eine Gehaltssenkung wäre - und damit will ich explizit nicht sagen, dass Politiker das Geld nicht wert wären, was sie verdienen.

 

Florian

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Ich sagte darum ja: In der überwiegenden Anzahl der Fälle. Nicht immer.

 

Und davon, dass die Einwanderungsinitiative ein Racheinstrument war, hab ich auch nix gesagt. Es war die Reaktion darauf, dass Leute durch das nicht Benutzen der flankierenden Massnahmen um ihren Lebensunterhalt und um ihr Land fürchten. Daher fand sich eine Mehrheit, die davon ausging, die Initiative sei geeignet, das zu korrigieren. Rache ist das nicht, sondern ein massiver Vertrauensentzug und vor allem eine klare Aufforderung an die Regierung, nun aktiv zu werden.

 

Was offenbar auch schlecht rüberkommt: Die Initiative ist zwar nun angenommen und Teil der Bundesverfassung. Nun aber geht es um deren Umsetzung. Heisst, die Personenfreizügigkeit ist zwar massiv in Frage gestellt aber (noch) lange nicht aufgehoben. Es wird abzuwarten sein, wie nun die Umsetzung erfolgt. Ich denke, es wird in die Richtung gehen, dass die Ventilklausel nun konsequenter und in allenfalls anderer Form angewandt wird und dass sonstige Misstände nun ein höheres Gewicht erhalten als bisher. Per se an eine Kündigung der Bilateralen, bzw der PFZ glaube ich mal noch nicht.

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Was offenbar auch schlecht rüberkommt: Die Initiative ist zwar nun angenommen und Teil der Bundesverfassung. Nun aber geht es um deren Umsetzung. Heisst, die Personenfreizügigkeit ist zwar massiv in Frage gestellt aber (noch) lange nicht aufgehoben. Es wird abzuwarten sein, wie nun die Umsetzung erfolgt. Ich denke, es wird in die Richtung gehen, dass die Ventilklausel nun konsequenter und in allenfalls anderer Form angewandt wird und dass sonstige Misstände nun ein höheres Gewicht erhalten als bisher. Per se an eine Kündigung der Bilateralen, bzw der PFZ glaube ich mal noch nicht.

 

 

Aber Urs,

genau da liegt doch der Hund begraben und macht die Schwäche Eures Systems deutlich.

 

Die Politik muss jetzt das Ergebnis eines Volksbegehrens reparieren.

 

Das Ergebnis missachtet Verträge, die die Schweiz geschlossen hat usw..

In der EU ruft das sofort den EuGH auf den Plan, verstößt ein Land gegen Gesetze oder ratifiziert sie nicht.

 

Wie kommen Gesetze bei "uns" zustande ?

Ein Parlament (das alle 4 Jahre gewählt wird) beschließt sie, dann müssen sie schlussendlich durch den Bundesrat, (nicht de facto aber annähernd jedes Jahr neu zusammengesetzt - 16 Länder wählen auch alle vier Jahre zu unterschiedlichen Terminen), ist eine mächtige Kontrolle. Schon weil wir immer so wählen, sobald sich eine Macht in Berlin andeutet, kommt die Abschwächung bei der nächsten Landtagswahl; bin gespannt, was jetzt passiert, denn im Moment hat die Regierung eine Mehrheit von 80 %, könnte also sogar die Verfassung ändern !

 

Und dann kommt zu guter Letzt noch der Bundespräsident. Das wird allgemein zwar als pro forma Akt verstanden, aber Herr Köhler hat ja deutlich gemacht, dass das nicht zwangsläufig so ist.

 

Da die Parlamentarier, besser die Beamten sich mittlerweile selbst überfordert sehen, die Welt wird halt immer komplizierter, holen sie sich Berater ins Haus oder gleich die Industrie.

Das ist natürlich bedenklich, keine Frage. Nur was wäre der Ausweg ?

So hat es zumindest den Vorteil, dass der Beamte die Stichworte hat, mit denen er sich schlau machen kann.

 

Dann gibt es die Petition, da kann jeder Bundesbürger sich direkt an das Landes oder Bundesparlament wenden. Das ist durchaus keine schwache Waffe.

 

Und er kann demonstrieren, freie Meinungsäußerung ohnehin.

 

Dann gibt die Politik sogar nach oder Regierungen stürzen (BW und Stuttgart 21), die neue Regierung beugt sich dem Volkswillen und setzt eine Volksbefragung an. Diese stimmt für Stuttgart 21, was die Gegner nicht davor abschreckt, weiter zu demonstrieren und Gerichte anzurufen.

 

Das ist Demokratie ! Sie schützt den Schwachen, in diesem Fall die bei der Abstimmung zu Stuttgart 21 Unterlegenen !

 

Wo werden in der Schweiz die geschützt, die bei der letzten Abstimmung dagegen gestimmt haben ?

Welche Klagemöglichkeiten hätten sie ?

 

Vielleicht noch einmal zurück zur Minderinitiative (besser wohl nicht), aber da habe ich das schon mal erklärt.

 

Die Schweiz hat, was die eigentlich von ihr ratifizierten Völkerrechtlichen Gesetze mit der EU anbelangt, auch schon damals so etwas wie Rosinenpickerei betrieben.

 

Diesmal zum Nachteil der Schweizer Bürger. Bestimmte Klagen aus den Persönlichkeitsrechten/Sozialrechten sind euch nämlich verfassungsmäßig beschnitten.

 

Also was wir wirklich beerdigen sollten, ist der Versuch, das eine über das andere System zu stellen, allenfalls Vor- und Nachteile zu diskutieren; soweit nicht darüber, wie man die Kuh vom Eis holt.

 

Eines ist nur sicher, je komplizierter die Materie, je großräumiger sie sich auswirkt um so ungeeigneter (zumindest in erster Betrachtung) ist direkte Demokratie. Das sage nicht ich, sondern die Vernunft (und einige die sich sehr intensiv damit befassen).

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Die Initiative ist zwar nun angenommen und Teil der Bundesverfassung. Nun aber geht es um deren Umsetzung. Heisst, die Personenfreizügigkeit ist zwar massiv in Frage gestellt aber (noch) lange nicht aufgehoben. Es wird abzuwarten sein, wie nun die Umsetzung erfolgt.

 

Daran sieht man jetzt, wie schwierig es Politiker haben.

Machen sie jetzt das, was in der Initiative gefordert war, und kündigen die PFZ (und damit die Bilas), dann sagen Alle: "Ja sooooo war das doch nicht gemeint". Machen sie das nicht und setzen die Initiative so um, dass es faktisch keine signifikante Einschränkung der PFZ gibt, dann sagen alle: "Siehst Du, wieder ein Beispiel dafür, dass die Politiker nicht das machen, was da Volk will".

 

Florian

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Also zumindest da, sind wir uns (Schweizer und Deutsche) sehr, sehr ähnlich. Um so unverständlicher bei solchen großen Problemen, warum es mit den kleinen nicht besser klappt !?

 

Wobei Walti ja unterschlägt, dass der 'Hundescheissesucher' ein gut assimilierter Italiener war ;)

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Daran sieht man jetzt, wie schwierig es Politiker haben.

Machen sie jetzt das, was in der Initiative gefordert war, und kündigen die PFZ (und damit die Bilas), dann sagen Alle: "Ja sooooo war das doch nicht gemeint". Machen sie das nicht und setzen die Initiative so um, dass es faktisch keine signifikante Einschränkung der PFZ gibt, dann sagen alle: "Siehst Du, wieder ein Beispiel dafür, dass die Politiker nicht das machen, was da Volk will".

 

Das ist wohl auch der grosse Nachteil der Initiativen, die nur auf Verfassungsebene möglich sind und per se immer nur als 'Auftrag' zu sehen sind.

In letzter Zeit habe ich aber schon das Gefühl, dass die Politiker den Auftrag immer freier interpretieren...

 

Aber kündigen der PFZ - warum sollte die Schweiz das tun? Wenn die EU mit unserer Auslegung nicht einverstanden ist, müsste gefälligst die das tun.

 

Ich sage es nochmal: Ich weiss nicht wie es in anderen Ländern ist, aber zumindest hier in Spanien wird andauernd EU Recht gebrochen. Ausser irgendwelchen Drohungen, die Spanien geflissentlich ignoriert, hatte das IIRC aber noch nie irgendwelche Konsequenzen.

Die Schweiz soll mal aufhören immer in vorauseilendem Gehorsam die mögliche Reaktion des Partners vorweg zu nehmen... Oder ihn erst auf die Idee zu bringen ;)

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Das geht eben im Schweizer Staatsverständnis nicht. Wir haben keine rechtsfreien Räume. Unser System würde zusammenbrechen, wenn jeder das machen würde was er will.

 

Deshalb muss bei uns alles tipptopp in Ordnung sein, erst dann haben wir den Frieden.

 

Aber ich bin ganz deiner Meinung: Man hätte einfach sagen sollen, wir akzeptieren keine Ausländer mehr zu Hungerlöhnen bei uns in den Fabriken und auf den Baustellen. Dann wäre die ganze Misere wohl nicht passiert.

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Aber ich bin ganz deiner Meinung: Man hätte einfach sagen sollen, wir akzeptieren keine Ausländer mehr zu Hungerlöhnen bei uns in den Fabriken und auf den Baustellen. Dann wäre die ganze Misere wohl nicht passiert.

 

DAS ist genau der Punkt dabei! Das wäre dann wenigstens konsequent und ehrlich gewesen.

 

Nur - es sind ja nicht die Ausländer, welche sich zu Hungerlöhnen selbst einstellen. Das sind andere, die sind gaaaanz still und zünden lieber die eine oder andere Nebelkerze...

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Natürlich, aber die "Verlierer" der PFZ behaupten, sogar ein Ausländer der hierher kommt und gleich viel verdient wie er nimmt ihm einen Teil des Reichtums. Weil wenn der Ausländer nicht gekommen wäre, wäre der Arbeitsmarkt noch mehr ausgetrocknet gewesen, und der Arbeitgeber hätte dem Schweizer noch mehr Lohn bezahlen müssen.

 

Dabei geht vergessen, dass der grösste Teil unseres Wohlstandes durch die Inlandnachfrage zustande kommt, d.h., jeder der hier wohnt und lebt und isst und trinkt, macht jeden Schweizer hier reicher. Und wenn es auch nur weniger Steuern sind, die er bezahlen muss.

 

Aber das kann man den "Verlierern" der PFZ nicht erklären, weil sie eben - ich muss mich wiederholen - ein bisschen eingeschränkt in ihrem Wissen und in ihren Gefühlen sind.

 

Deshalb nützt es nichts, es muss jetzt diese Wirtschaft auch ein bisschen zusammenbrechen. Wenn wir dann 10% Arbeitslose haben, dann wird sich dann der eine oder andere "Verlierer" wieder an die schöne Zeit erinnern, damals mit der PFZ... - aber er hat ja noch die AHV, IV und Sozialhilfe, damit er seinen schönen grünen Garten um sich rum hat, mit den Gartenzwergen und dem Grill...

 

Dani

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Wobei Walti ja unterschlägt, dass der 'Hundescheissesucher' ein gut assimilierter Italiener war ;)

 

Ja auch da wieder teilen wir die Probleme !

 

Bei uns in der Straße (Sackgasse), nehmen wir es mit dem Scheeschippen im Winter nicht so genau; vor allem nicht zu nachtschlafender Zeit.

 

Unser Nachbar, zwei Häuser weiter, gut assimilierter Pole, mit einem Unternehmen, wo auch ein paar Dutzend Deutsche beschäftigt sind, fegt morgens, bevor er in die Firma fährt, für uns mit und baut so natürlich einen immensen Druck auf.

 

Noch so ein Problem, dass wir mit dieser verfluchten Freizügigkeit haben !

Gott sei Dank wächst die Folgegeneration auf und es winken uns wieder schöne Zeiten. Die kinder verfluchen den nämlich, macht er doch die schöne Rodelbahn kaputt, die sie vorher hatten.

 

Wenn die je abstimmen können, werden sie das ganze Ausländerpack auf den Mond schicken !

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WOW! Dann muss ich feststellen, dass 50,3% der abstimmenden Schweizer Bevölkerung sowohl in ihren Gefühlen wie auch in ihrem Wissen eingeschränkt sind!!! Danix, wieder einmal so eine Deiner Aussage, bei welcher man nur eigentlich nur mit Kopfschütteln antworten könnte.

 

Muss jeder in diesem Lande, welcher nicht Deiner Meinung ist, gleich "eingeschränkt" sein? Wenn dies der Fall sein sollte, kämen wir auf über 50,3% "Eingeschränkte" hier !

Gott bewahre!

 

Patrick

 

Aber sind es denn wirklich 50,3 % ?

 

Wenn wirklich annähernd 100 % abgestimmt hätten, wären es absolut wahrscheinlich eher kaum mehr Stimmen geworden.

 

Zumindest entspricht das der allgemeinen Erfahrung.

 

Zum einen sind mindestens in Deutschland etwa 25 % der Bevölkerung zu einer vergeichbaren Frage gleicher Ansicht.

 

Meint hier nicht EU Ausländer sondern z.B. Türken. Also Zuwanderer, die nicht als Wirtschaftsflüchtlinge kommen aber eben auch nicht EU-Mitglieder sind.

 

Und auch was EU-Ausländer angeht, zeigt die Diskussion um Bulgaren und Rumänen, dass man nicht gegen die Freizügigkeit als solche ist, aber Nachteile befürchtet, falls es zu schnell geht. Und 25% geht es zu schnell. man darf auf die Wahlen im Mai gespannt sein.

 

 

 

 

Zum zweiten mobilisieren natürlich "extreme" Parolen ihre Anhänger meist zu annähernd 100 %.

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Aber kündigen der PFZ - warum sollte die Schweiz das tun? Wenn die EU mit unserer Auslegung nicht einverstanden ist, müsste gefälligst die das tun.

 

Das hat nichts mit "Auslegung" zu tun. Das wäre ein klarer Bruch von Art. 13 der Verträge über die Freizügigkeit.

 

Ob die Schweiz besser damit bedient ist, den Vertrag zu kündigen oder damit, ihn zu brechen muss die Schweiz entscheiden. Ob ausgerechnet die Schweiz dafür stehen will, völkerrechtliche Verträge nicht so genau zu nehmen, muss sie sich überlegen.

 

Zudem bitte daran denken, dass eine Kündigung der Verträge zur Freizügigkeit automatisch auch die anderen Bilas ausser Kraft setzt.

 

Floirian

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Aber sind es denn wirklich 50,3 % ?

 

Wenn wirklich annähernd 100 % abgestimmt hätten, wären es absolut wahrscheinlich eher kaum mehr Stimmen geworden.

 

 

Bernd,

"hätte wäre wenn" bringt niemandem etwas.

 

Fakt ist: 50.3% der abstimmenden Bevölkerungen haben JA gesagt.

Denjenige, welche an der Abstimmung nicht teilgenommen haben, war es scheinbar egal was raus kommt.

 

Man kann natürlich auf einem (anständigen) Niveau weiter diskutieren. Die Fakten wurden aber vom Schweizer Volk geschaffen. Der Auftrag an die Regierung steht. Nun muss halt die Regierung mit dem Auftrag in Zusammenarbeit mit der EU etwas "Gescheites" auf die Beine bringen.

 

Dass die EU auch nur mit Wasser kocht, wissen wir alle. Dass die Schweiz, wie es Cohn - Bendig sagt, "auf Knien die EU anflehen wird" ist ein kleiner Ausflug in die Fabelwelt!

 

Die Schweiz braucht die EU, das ist keine Frage. Braucht die EU die Schweiz? Diese stellt Frage stellt sich für mich auch nicht.

 

Aber alle involvierten Parteien täten gut daran, die Zeichen der Zeit (auch wenn sie von einem solch "rebellischen" Volk aus der Schweiz kommt) zu erkennen und gegen die wirklichen Problemen anzugehen.

 

Erlaubt sei mir noch eine Bemerkung, Florian: völkerrechtliche Verträge nicht so genau zu nehmen, scheint auf der Welt eine lange Tradition zu haben! Da wären wir Schweizer nicht die ersten, nicht die letzten und vielleicht auch nicht die schlimmsten :cool:

 

Patrick

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...

 

Ob ausgerechnet die Schweiz dafür stehen will, völkerrechtliche Verträge nicht so genau zu nehmen, muss sie sich überlegen.

....

 

Floirian

 

Und was macht Deutschland?

Stichworte:

Landverkehrsabkommen mit Verkehrsverlagerung Strasse - Schiene, klar definierte Ziele werden ignoriert

NEAT Staatsvertrag von 1996 für die Zufahrtsachsen am Oberrhein, Stuttgart-Zürich, München - Zürich

 

Nein Florian, Deutschland ist nicht vertragstreuer, von den südlicheren Staaten ganz zu schweigen.

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Nicht ganz richtig.

 

In der undemokratischen Republik, wo die Bürger nichts zu melden haben, funktioniert das so, und ohne dass Verträge gebrochen werden:

 

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.oberrheintrasse-politik-weist-bahn-die-richtung.8c149db2-fedc-4081-aad0-764b76b7f8f2.html

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Landverkehrsabkommen mit Verkehrsverlagerung Strasse - Schiene, klar definierte Ziele werden ignoriert

NEAT Staatsvertrag von 1996 für die Zufahrtsachsen am Oberrhein, Stuttgart-Zürich, München - Zürich

 

Welchen Artikel dieser beiden Abkommen hat Deutschland gebrochen? Das Landverkehrsabkommen kenne ich nicht im Wortlaut, aber das NEAT-Abkommen ist so schwammig formuliert, dass es aus meiner Sicht gar nicht brechbar ist....

 

Florian

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Ob die Schweiz besser damit bedient ist, den Vertrag zu kündigen oder damit, ihn zu brechen muss die Schweiz entscheiden. Ob ausgerechnet die Schweiz dafür stehen will, völkerrechtliche Verträge nicht so genau zu nehmen, muss sie sich überlegen.

 

Wie gesagt. Wenn EU Länder dauernd EU Recht brechen können ohne Folgen, seh ich da das Problem nicht, dem Beispiel zu folgen. Die Schweiz steht ja eh schon da wie der moralisch schlimmste Land der Welt, warum nicht mal den Vorteil daraus ziehen?

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Na ja Walti,

 

der hat ein Buch geschrieben, da darf man die Leute nicht so ernst nehmen.

 

Aber im Ernst:

 

Die repräsentative Demokratie macht doch gerade einen Wandel durch.

 

Durchregieren funktioniert nicht mehr. Die Bürgerbeteiligung ist daher im Grunde schon mindestens auf dem Schweizer Niveau, vor allem da, wo es den Bürger unmittelbar angeht.

 

Das nimmt man in der Schweiz wahrscheinlich nicht so wahr, aber spätestens mit Stuttgart 21, dem folgenden Sturz der CDU im Musterländle ist ein Ruck durch die Republik gegangen.

 

Den es aber auch schon vorher gab. Nur da haben die Politiker offensichtlich zum ersten mal gemerkt, hoppla mit Wasserwerfern werden wir der Sache nicht mehr Herr.

 

Also Demokratie funktioniert hier immer besser, was die Bürgerbeteiligung betrifft.

 

Ob es der Sache immer dienlich ist, dass es die Gerichte zukleistert ist eine andere Frage. Aber so bleibt selbst der letzte geschützt.

 

Das ist in der Schweiz anders, ich wiederhole mich. Und da ist es schon deshalb "undemokratischer" weil immer (!) die Mehrheit über die Minderheit bestimmt.

 

Das ist aber objektiv der größte Nachteil des Systems.

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Bernd und Florian,

 

dann lasst uns Schweizern doch unser politisches System und wir lassen Euch Euer politisches System.

Es scheint, dass beide Bevölkerungen mit dem jeweiligen System zufrieden sind. Denn ansonsten würden sie es ja ändern :cool:

 

Ich bin soweit also ganz zufrieden mit unserem politischen System, mit allen Vor- und Nachteilen.

Und, soweit ich das überblicken kann, mag auch die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung dieses System.

 

Patrick

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Bernd

 

willst Du mir sagen in Deutschland bestimmt nicht die Mehrheit über die Minderheit? Zur Zeit sollen ja knappe 18% der Wähler ncht einmal im Parlament vertreten sein, ob die das auch so sehen wie Du?

 

In JEDEM demokratisch ausgelegten System bestimmt eine Mehrheit über eine Minderheit!

 

 

 

Florian

 

willst Du wirklich einen Bundesrat mit einem Bundesminuster vergleichen? Vorsicht!

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Hallo Patrick,

 

das versuche ich doch gerade zu sagen. Beide Systeme haben ihre Vorteile und beide ihre Nachteile.

 

Und das sollten wir nicht nur akzeptieren, sondern auch erkennen, wo die Nachteile sind und klug damit umgehen.

 

Und die Gefahr einer direkten Demokratie, die über etwas abstimmt, was sie in ihrer Gänze nicht überblickt oder überblicken kann hat eben einen Nachteil gegenüber einer Demokratie, wo ich als Regulativ zwei Parlamente, einen Präsidenten, einen Petitionsausschuss habe und dann immer noch Gerichte anrufen kann.

 

Und keine dieser Entscheidungen hat Verfassungsrang !

 

Wenn wir an unserer Verfassung etwas ändern wollen, braucht es (Auszug aus Wikipedia):

 

Deutschland

Das Grundgesetz (GG) als deutsche Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages (421 von zurzeit 631 Mitgliedern)[1] und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates (derzeit 46 von 69 Stimmen)[2] geändert werden. Alle Änderungen, die den bundesstaatlichen Aufbau in Länder oder die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ändern sollen, sind verboten. Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie). Kommt es doch zu einer solchen unzulässigen Änderung, entsteht verfassungswidriges Verfassungsrecht.

Aufgrund der hohen Änderungsfrequenz des Grundgesetzes im Vergleich zu anderen Verfassungen wird die Änderung des bestehenden Verfassungsänderungsverfahrens nach Art. 79 GG diskutiert.[3]

Für die Änderung der Verfassungen der deutschen Länder gelten die jeweils in ihnen festgelegten Anforderungen. In den meisten Fällen ist eine Zweidrittelmehrheit im Landesparlament vorgesehen. In einigen Ländern muss die Änderung durch eine Volksabstimmung bestätigt werden (so inBayern und in Hessen). Teilweise ist auch eine Verfassungsänderung allein durch Volksabstimmung möglich (neben Bayern etwa in Baden-Württemberg: Art. 64 der Verfassung).

 

Schweiz

Eine Änderung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) kann vom Volk (durch eine Initiative: Artikel 138 und 139 BV) oder durch eine der beiden Parlamentskammern (Nationalrat und Ständerat) vorgeschlagen werden. Es ist sowohl eine Totalrevision wie auch eine Teilrevision möglich (Artikel 192–194 BV). Die Änderungen der Bundesverfassung dürfen nicht den Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts widersprechen (Artikel 194 Absatz 2 BV). Weitere materielle Schranken der Verfassungsrevision existieren nicht.

Der Vorschlag einer Verfassungsänderung muss vom Volk (Volksmehr) und den Kantonen (Ständemehr) (definiert nach Artikel 142 BV) angenommen werden, um rechtsgültig zu sein (Artikel 195 BV).

 

Das macht doch schon einen Unterschied ?

Zumal die Schweizer Verfassung bestimmte Freiheitsrechte im Hinblick auf Einklagbarkeit einschränkt, das habe ich doch nun schon mehrfach gesagt.

 

Und diese Einklagbarkeit ist bei uns gegeben. Deshalb entscheidet eben nicht die Mehrheit immer über die Minderheit. Die Minderheit, und zwar der einzelne Bürger kann bis zum höchsten Gericht klagen. Oder durch öffentlichen Druck jederzeit Einfluss nehmen.

 

In Sachen Oberrheintrasse, wo die Bürger durchsetzen, dass sie tiefer gelegt werden muss, in Frankfurt, wo der Lärmschutz verbessert werden muss in fast allen Bundesländern durch die die Gleichstromtrassen gelegt werden sollen, damit die Energiewende voran kommt.

 

Erst haben alle Hurra geschrien, weil sie die Konsequenzen nicht erkannt haben, jetzt erkennen sie sie und können noch etwas ändern.

 

Was und wie ändert der Schweizer seine Situation, der seinen Job verliert, weil die Versicherung keine Geschäfte mehr in Europa machen könnte, würde die EU Ernst machen.

 

Das Unternehmen, das Teilarbeiten in Deutschland ausführen lässt und plötzlich keinen freien Warenverkehr mehr hat und daher nicht mehr wettbewerbsfähig ist, nicht mal die Arbeit zurückholen kann, weil ihm auch die Arbeitskräfte fehlen.

 

Es will mir doch niemand ernsthaft erklären, jeder Schweizer, der abgestimmt hat, hätte das überschaut ?

 

So und deshalb, Richi, läuft es bei uns so und das bedeutet in der Konsequenz, es gibt einen stärkeren Schutz für den Unterlegenen und damit entscheidet "nicht" die Mehrheit über die Minderheit.

 

Deshalb habe ich doch das Beispiel Stuttgart 21 gebracht.

Planfeststellungsverfahren abgeschlossen, Proteste, Mediation, in der Volksabstimmung Gegner unterlegen, weitere Proteste und Gerichtsverfahren. Das ist mühsam, aber das ist Demokratie, weil der einzelne mit dem Ende der Abstimmung, in der er unterlegen ist, noch nicht am Ende ist.

 

Bei Euch bräuchte er 100.000, die seiner Ansicht sind !? Und damit wäre er ja immer noch nicht am Ziel !

 

Welches das bessere System ist, wage ich gar nicht zu beurteilen. ich könnte nicht einmal sagen, welches ich bevorzugen würde, hätte ich jetzt die Wahl. das könnte ich nur am konkreten Beispiel festmachen.

Im vorliegenden Fall hätte ich mir für Euch unser System gewünscht. es hätte manches einfacher gemacht, würde wahrscheinlich auch zu einem Ergebnis führen, mit dem die Schweiz hätte leben können, hätte sie aber nicht in die Ecke gestellt, wo sie jetzt einige sehen vielleicht auch ist ?

 

Ich sage doch, je komplexer das Problem, je unterschiedlicher die Interessen, durch regionale Unterschiede, pure Größe usw. ist es das schlechtere.

 

Aber darüber streite ich nicht im Sinne von ihr oder wir sollten schnellstens etwas ändern.

 

Direkte Demokratie ist eine tolle Sache. Im Grunde für die Politik eigentlich das wünschenswerte Modell, denn der Politiker hat immer die Ausrede, ihr habt es ja so gewollt.

 

Aber haben es die Vorväter immer so gewollt ? Ja, denn sie wussten, war die Entscheidung falsch mussten sie dafür gerade stehen.

 

Wofür steht der einzelne heute gerade ?

 

Wenn es um Innerschweizer Angelegenheiten geht ist es eine Sache, in einer globalisierten Welt, eingebettet in ein Europa, gibt es ein schlechtes Bild. Wer dann noch sagt, das Ausland soll sich gefälligst raushalten, macht es nicht besser. Wenn ich Probleme mit meinem Nachbarn habe, muss ich sie mit ihm lösen. Aber möglichst bevor ich Fakten schaffe.

 

Das ist eigentlich die Botschaft.

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Welchen Artikel dieser beiden Abkommen hat Deutschland gebrochen? Das Landverkehrsabkommen kenne ich nicht im Wortlaut, aber das NEAT-Abkommen ist so schwammig formuliert, dass es aus meiner Sicht gar nicht brechbar ist....

 

Florian

 

Florian, tu doch nicht so naiv, sonst glaub ich noch du bist es tatsächlich...

Es sollte auch dir geläufig sein, dass solche Staatsverträge, nebst dem "Deckblatt" für die Politiker, auch aus unzähligen technischen, terminlichen, finanziellen etc. Vereinbarungen bestehen. So auch dieses NEAT Abkommen, diese Angaben sind allerdings nicht auf Wikipedia zu finden.

 

Uebrigens Florian, wie war das jetzt mit der Einhaltung der 3-Prozent-Defizit-Grenze für Deutschland? Solche Vereinbarungen können einfach gebrochen werden? Sie sind bis jetzt noch gültig, auch wenn der neue Regierungschef von Italien dazu verlauten lässt: "Wir nehmen keine Befehle entgegen". Italien übernimmt immerhin am 1. Juli das EU-Ratspräsidium.

Ich denke, da tun sich in Kürze weit gewaltigere Probleme innerhalb der EU auf, als es die lokale Personenfreizügigkeit mit der Schweiz ist.

 

 

Bern Wolkenschieber:

Du kennst doch sicher das Bonmot "Nichts ist älter als die Zeitung von gestern". Dein Link geht auf einen 2-jährigen Beitrag, sind nun die Bagger jetzt an der Arbeit oder wird weiter diskutiert und Zeit und Geld verplempert?

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