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Passagiere randalieren in Ryanair Flugzeug


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Geschrieben

Wie z.B. beim Focus berichtet wird, haben aufgebrachte Passagiere die nach einer unplanmäßigen Zwischenlandung schließlich in Nante gestrandet statt in Paris angekommen sind randaliert, und alles geplündert was an Essen, Getränken und Verkaufsartikeln an Bord war...

 

In diesem Zusammenhang mal eine Frage, Ryanair spricht bei der Landung in Madrid von einer "Emergency Landing". Die Landung war aufgrund eines medizinischen Notfalls. Ist das nun per Definition eine Notlandung, oder eine Sicherheitslandung? Ein sicherer Weiterbetrieb des Flugzeugs war ja möglich, rein aviatisch lag daher kein Notfall vor. Eine Definition habe ich bisher weder bei der ICAO noch im deutschen Luftrecht gefunden. Das LuftVG behandelt zwar den Fall "Widerstart nach einer Notlandung" und die LuftVO spricht von "Störungen bei Start oder Landung, einschließlich vorsorglicher Landungen und Notlandungen", aber nicht von Notlandungen selbst, und von der genauen Abrenzung zur Sicherheitslandung.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Medical Emergency -> Zwischenlandung und dann war der Zielflughafen wegen dem Nachtflugverbot geschlossen.

 

Aber natürlich hat Ryanair alles falsch gemacht, ist ja logisch! :rolleyes:

 

Ich hol mir Popcorn, Ryanairbashing im Flightforum ist doch immer wieder lustig&unterhaltsam :005:

 

Dominic

 

P.S: Als mein Swiss Flug in Birmingham gecancelt wurde, musst 2x Officer den Gate Agent "beschützen". Da habe ich mich wirklich fremdschämen müssen für meine (Schweizer-!) Mitpassagiere.

Geschrieben

Hier steht, es wäre ne Falschmeldung gewesen. Unter der Prämise, dass aus einer etwas überdurchschnittlichen Turbulenz in den Medien schon mal eine Beinahekatastrophe wird, können wir wohl auch hier davon ausgehen, dass es sich um einen Strum im Wasserglas gehandelt hat:009:.

 

----------------------------

Oh, Dominic, bezüglich deiner Signatur: da bleibt mir nur ein :002: übrig...

Geschrieben

Ein Mann sagte „Metronews“, er habe dem Personal am Boden oder der Polizei nichts vorzuwerfen, „sie waren alle sehr professionell“. Doch zugleich sagt auch dieser Passagier: „Ich bin kein Räuber und auch kein Geiselnehmer.

Wir waren müde und genervt durch das schlechte Management. Wir waren durstig, hungrig und bekamen keinerlei Informationen über unser Schicksal.

 

im Zweifel glaube ich lieber einem Betroffenen, dem Passagier, als einer Pressesprecherin von Ryanair.

Ein Hotelzimmer hätten sie bekommen und eine Busfahrt nach Paris.

Nix zum Essen??? 24 Stunden unterwegs...

 

Naja, Geiz ist geil...:004:

 

 

Grüssle, Peter

Geschrieben
Wie z.B. beim

In diesem Zusammenhang mal eine Frage, Ryanair spricht bei der Landung in Madrid von einer "Emergency Landing". Die Landung war aufgrund eines medizinischen Notfalls. Ist das nun per Definition eine Notlandung, oder eine Sicherheitslandung?

 

Hallo Ralf,

 

eine "Ausweichlandung" aus medizinischen Gründen sehe ich nicht als Notlandung an.

Eine Notlandung wird à priori gemacht, um die Passagiere zu retten. Dabei ist jeder Flugplatz nutzbar.

Bei einer Ausweichlandung/ ausserplanmässigen Zwischenlandung aus medizinischen Gründen wird nicht auf jedem beliebigen Flugplatz gelandet. Die Wahl des entsprechenden Flugplatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab (dies gilt auch bei den Zwischenlandungen mit technischen Problemen, ausser den wirklichen Notfällen)

 

In diesem Fall war es dann wohl eher eine Falschmeldung betreffend "Notlandung". Bekannt ist ja, dass man nur mit grossen Schlagzeilen auf sich aufmerksam machen kann. Dies trifft nicht auf Ryanair zu, sondern auf die Presseagentur, die eine solche "Meldung" verbreitet.

 

Aufgebrachte Passagiere kann man auf jeder Strecke und bei jeder Airline antreffen. Dies ist kein typisches Ryanair - Problem. Insofern musst Du Dominic wahrscheinlich Dein Popcorn vor dem Fernseher bei einer beliebigen Sendung essen. En Güetä ;-)

 

Gruss

Patrick

Geschrieben
In diesem Fall war es dann wohl eher eine Falschmeldung betreffend "Notlandung". Bekannt ist ja, dass man nur mit grossen Schlagzeilen auf sich aufmerksam machen kann. Dies trifft nicht auf Ryanair zu, sondern auf die Presseagentur, die eine solche "Meldung" verbreitet.
In diesem Fall war es die original Ryanair Pressemitteilung, die wörtlich "Emergency Landing" gesagt hat. In Bezug auf Passagierrechte wäre das ja ganz im Sinne von Ryanair, bei einem Notfall erlöschen alle Rechte. Die Frage ist halt, macht ein medizinischer Notfal (medical emergency) eine Ausweichlandung zur Notlandung (emergency landing). Gibt es dazu irgendwo eine klare Rechtslage? "Darf" man bei einem medizinischen Notfall "mayday" sagen und absolute Priorität verlangen, oder ist das ein Fall für "panpan" und wohlwollend bevorzugte Behandlung?

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Notlandung hin oder her - sie DURFTEN landen, weil ein medizinischer Notfall vorlag (wer soll on air entscheiden, wie schwerwiegend?). Nur der anschließende Start, wo ja keinerlei "Notfall" mehr vorlag, wurde wegen des Nachtflugverbotes am Zielflughafen zur Odyssee. Eine "korrekte" Airline hätte also, anders als Ryan, den Passagier abkratzen lassen und wäre pünktlich am Zielort gelandet?

Geschrieben

Ball flachhalten, das ist kein Ryanair Bashing Thread. Ich bin auch schon von einer (damals nach eigenem Empfinden) Premiumairline mehrmals absolut hängen lassen (auch trotz teurem Businessticket), insbesonere wenn (nach eigenem Emfinden) "die Airport Manager" sicher mehr Schuld daran hatten, als die Airline... Der einzige medical Emergency den ich bisher erlebt habe war mitten über Sibirien, und da war eine Ausweichlandung schlicht keine Option, da sie weder eine substantielle Flugzeitverkürzung bedeutet, noch eine qualitativ bessere Versorgung erlaubt hätte.

Es ging ja nur um die Frage, wie den nun die Rechtslage eigentlich ist. Ist ein medical Emergency luftrechtlich ein Notfall, und eine Ausweichlandung wegen einem Medizinischen Notfall nun eine Notlandung oder eine Sicherheitslandung oder sogar nur eine Ausweichlandung ?

Das hier weder Ryanair ihr Bestes gegeben hat, noch sich die Passagiere akzeptabel verhalten haben steht wohl ausser Frage. Und von der Presse wollen wir mal gar nicht anfangen...

 

Und wo wir schon am bashen sind, Fluglärmregelungen in allen Ehren, aber es muss auch möglich sein in Ausnahmesituationen Ausnahmen machen zu können. Wer einen Zwischenstop wegen einem medizinischen Notfall eigelegt hat, muss auch noch nach Inkrafttreten des Nachtflugverbots landen dürfen (Landen ist sowieso leiser). Selbiges muss für wetterbedingte Ausweichlandungen gelten, oder eben falls wegen einem medizinischen Notfall ein Platz zur Zeit des Nachtflugverbots angeflogen werden muss. Ich gehe dochmal davon aus, dass für Notlandungen auch ein aus Lärmgründen nachts geschlossener Platz angeflogen werden darf? Andernfalls wäre das echt pervers.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Wie die Gesetze das sehen, weiss ich nicht, Ralf.

 

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass bei einem medizinischen Notfall unter Beachtung der generellen Sicherheit von Flugzeug und Besatzung dann Mayday gegeben werden muss, wenn der Patient in Lebensgefahr ist.

Dann sollte auch ein Nachtflugverbot außer Kraft sein.

 

Bin auch sehr daran interessiert, was die Gesetzeslage sagt.

Geschrieben

Die Luftnotlage ist im deutschen Luftrecht (interessanterweise) nicht explizit definiert. Da aber §25 LuftVG eine Notlandung sogar ausserhalb von Flugplätzen bei einem medizinischen Notfall an Bord explizit gestattet, kann man analog schliessen, dass ein solcher Notfall eine Luftnotlage begründen kann. Hiermit gelten dann natürlich auch Beschränkungen wie ein Nachtflugverbot, etc. nicht mehr.

 

Aber: Das Nachtflugverbot spielte im vorliegenden Fall für die Notlage gar keine Rolle. Diese wurde dadurch beendet, dass die Maschine bei Tag auf dem geöffneten Flughafen von Nantes gelandet ist. Erst danach - also ganz ohne Notlage - war das Nachtflugverbot in Paris ein Problem.

 

Florian

Geschrieben

Und wo wir schon am bashen sind, Fluglärmregelungen in allen Ehren, aber es muss auch möglich sein in Ausnahmesituationen Ausnahmen machen zu können. Wer einen Zwischenstop wegen einem medizinischen Notfall eigelegt hat, muss auch noch nach Inkrafttreten des Nachtflugverbots landen dürfen (Landen ist sowieso leiser).

 

Solche Ausnahmen sind schwierig, weil das zu ganz komischen Anreizen für die Fluglinien führt. Wenn man zu spät weggekommen ist, dann muss man also irgendwo Zwischenlanden (eine Flugbegleiterin die sich drümmelig fühlt ist schnell gefunden) und darf dann trotz Nachtflugverbot eben doch noch landen?

Oder muss man dann nachweisen (wie?), dass man es ohne die Zwischenlandung auf jeden Fall noch geschafft hätte?

Und warum nur wegen einem medizinischen Notfall? Warum nicht wegen Sicherheitslandung zum nachtanken, unerwartet starkem Gegenwind, …?

 

Das wird heilloser Bürokratismus...

 

Selbiges muss für wetterbedingte Ausweichlandungen gelten, oder eben falls wegen einem medizinischen Notfall ein Platz zur Zeit des Nachtflugverbots angeflogen werden muss. Ich gehe dochmal davon aus, dass für Notlandungen auch ein aus Lärmgründen nachts geschlossener Platz angeflogen werden darf? Andernfalls wäre das echt pervers.

 

Das ist auch so!

 

Florian

Geschrieben
Solche Ausnahmen sind schwierig, weil das zu ganz komischen Anreizen für die Fluglinien führt. Wenn man zu spät weggekommen ist, dann muss man also irgendwo Zwischenlanden (eine Flugbegleiterin die sich drümmelig fühlt ist schnell gefunden) und darf dann trotz Nachtflugverbot eben doch noch landen?
Ja, das ist das Problem. Wo immer man jemandem den kleinen Finger reicht, nimmt er den halben Unterarm. Mit ein bisschen gutem Willen kann man das aber in den Griff bekommen. Dann muss man halt mal einmal im Jahr in einem Meeting mit dem Lärmbeirat eine ofizielle Liste aller Nachtflugverbotsausnahmen durchgehen, und wenn sich zeigt, dass da gepfuscht wird, dann wird eben wieder eingeschränkt. Notfalls nimmt man bestimmte auffällige Airlines aus der Regelung wieder raus. Oder man beschränkt es auf alle aktenkundigen Zwischenfälle, sprich wenn es eine Luftnotlage und damit eine Unfallmeldung gibt, der Fall also im BFU Bulletin auftaucht, dann ist es OK.

Und ich finde ausdrücklich, dass dieser Fall da hätte mit reingenommen werden sollen. Ohne den medizinischen Notfall und die damit notwendige Landung in Madrid hätte man ja Paris (Ryanair-Paris...) rechtzeitig erreicht. Also kann man die anfallende Zusatzbelastung auch fair auf Passagiere, Airline und Anwohner aufteilen. Aber was ist heutzutage denn noch fair...

 

Gruß

Ralf

Geschrieben
Ist das nun per Definition eine Notlandung, oder eine Sicherheitslandung? ... Eine Definition habe ich bisher weder bei der ICAO noch im deutschen Luftrecht gefunden.

ICAO definiert die Notfall-Stufen allgemein so:

Distress: a condition of being threatened by serious and/or imminent danger and of requiring immediate assistance.

Urgency: a condition concerning the safety of an aircraft or other vehicle, or of some person on board or within sight, but which does not require immediate assistance.

Landungen werden nicht explizite erwähnt, aber lassen sich aus der allgemeinen Definition zwanglos ableiten.

Geschrieben
Nur der anschließende Start, wo ja keinerlei "Notfall" mehr vorlag, wurde wegen des Nachtflugverbotes am Zielflughafen zur Odyssee. Eine "korrekte" Airline hätte also, anders als Ryan, den Passagier abkratzen lassen und wäre pünktlich am Zielort gelandet?

 

Nein, eine korrekte Airline hätte vielleicht schon vorzeitig realisiert, dass man Paris nicht mehr rechtzeitig erreichen kann und die Passagiere in Madrid ins Hotel verfrachtet für einen Abflug am nächsten Morgen...

Geschrieben

In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu wissen, wie der Flugplan beim Start in Madrid aussah. Haben die Piloten zum Zeitpunkt des Starts noch gehofft, Paris rechtzeitig zu erreichen, oder haben sie gleich nach Nantes gefiled?

Ich muss zugeben, noch nie von einer Airline "ins Hotel verfrachtet" worden zu sein, ich bin bisher jedes mal für den Flug am nächsten Morgen umgebucht, und dann am Flughafen mir selbst überlassen worden. Allein zweimal in Amsterdam. Auch schon als Business-Passagier und Statuskunde einer Deutschen Premiumairline.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Von Nates fährt man mit dem TGV zwei Stunden nach Paris. Das ist jetzt auch nicht so viel länger als von Hahn nach Frankfurt. Sind die Passagiere denn sicher, dass sie nicht schon in "Ryanair-Paris" waren?

 

:005:

Florian

Geschrieben
Von Nates fährt man mit dem TGV zwei Stunden nach Paris.

Zweieinhalb Stunden. Aber nachts fährt da auch nichts mehr, der erste fährt dann wieder am Morgen ich glaub um 6 oder so.

Geschrieben
Nein, eine korrekte Airline hätte vielleicht schon vorzeitig realisiert, dass man Paris nicht mehr rechtzeitig erreichen kann und die Passagiere in Madrid ins Hotel verfrachtet für einen Abflug am nächsten Morgen...

 

Wenn ich eine Billig-Airline wähle, dann muss ich damit rechnen, dass in solchen Fällen die sparsamste Variante gewählt wird. Also sicher nicht von vornherein eine Hotelübernachtung....

Man bekommt immer das, wofür man bezahlt.

Geschrieben
Man bekommt immer das, wofür man bezahlt.
Sorry, dieser Spruch ist aus dem 20. Jahrhundert. Heute wird auch die Luis Viton Tasche in Bangladesh genäht und der Adidas Turnschuh in Thailand, in der Aldi Printenpackung sind exakt die selben drin, für die man als Markenware das dreifache zahlt, Im Nobelrestaurant bekommst du Convenient Food, im Skoda stecken die selben Teile wie im VW und auch die Lufthansa lässt dich als Statuskunde mit Businessticket hängen.

Im selben Flugzeug sitzen auf benachbarten Sitzen Kunden die exakt das selbe Produkt bekommen, aber einen um bis zum Faktor 10 unterschiedlichen Preis bezahlen.

 

Heute hat das was man bezahlt und das was man bekommt nichts mehr miteinander zu tun.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Ralf, Deine Beispiele sind stichhaltig, aber für Ryan nicht anwendbar. Die deklarieren sich als Billig-Linie, verlangen entsprechend niedrige Preise, und es wäre blanker Unsinn, für dieses Geld besonderen Service zu erwarten.

Deine Beispiele sind triftig für Teuer-Produkte, wo ganz offenbar auch nur mit Wasser gekocht wird und manchmal haarsträubende Service-Lücken klaffen.

Geschrieben
Ralf, Deine Beispiele sind stichhaltig, aber für Ryan nicht anwendbar. Die deklarieren sich als Billig-Linie, verlangen entsprechend niedrige Preise, und es wäre blanker Unsinn, für dieses Geld besonderen Service zu erwarten.

Wenn sie unterwegs stranden sind Verpflegung und Hotel kein «besonderer Service», sondern gesetzliche Pflicht.

Geschrieben
Ralf, Deine Beispiele sind stichhaltig, aber für Ryan nicht anwendbar. Die deklarieren sich als Billig-Linie, verlangen entsprechend niedrige Preise, und es wäre blanker Unsinn, für dieses Geld besonderen Service zu erwarten.
Ryanair wirbt nicht damit, billig zu sein weil sie einem im Stich lassen, wenn etwas schiefgeht. Auch mit Ryanair geht man einen Beförderungsvertrag ein, und sie müssen all das leisten, was dazugehört. Dass es dazu noch Champagner gibt, erwartet ja auch niemand.

 

Wenn sie unterwegs stranden sind Verpflegung und Hotel kein «besonderer Service», sondern gesetzliche Pflicht.

Wobei "gesetzliche Pflicht" in der Praxis dann "verklag mich doch" heisst. Sprich, ich muss mehrere Urlaubstage und mehre tausend Euro dranhängen, um dann irgendwann die €150 für die Nacht im Hotel per Gerichtsurteil zu bekommen. Die Airlines wissen ganz genau, dass das nur ein Bruchteil der Kunden machen wird. Ich habe bisher in vielen solcher Fälle noch kein einziges mal erlebt, dass eine Airline ihrer "gesetzlichen Pflicht" nachgekommen wäre, im Gegenteil, sie erklären einem sogar, dass man aufgrund der besonderen Situation keinerlei Rechte hätte, und es schon Kulanz wäre, dass man immerhin auf die nächste Maschine gebucht wird, die zum gewünschten Ziel führt.

Airlines kämpfen sich durch mehrere Instanzen um zu klären, ob. z.B. ein Inflight Turnback nun ein gestrichener Flug ist, oder einer der nachweislich gestartet ist, womit die Airline ihrer Transportverflichtung nachgekommen wäre. Die EU Fluggastrechte behandeln z.B. (vermutlich aufgrund guter Lobbyarbeit...) ausdrücklich Fälle wie medizinische Notfälle, Inflight Turnback, verpasste Anschlussflüge, Landung an anderem Zielort als geplant etc. nicht. Man hat praktisch nur bei Flugstreichung, Überbuchung und erheblichen Verpätungen Rechte, wobei nicht mal klar definiert ist, ob sich Verspätung nun nach dem Abflug oder der Landung richtet... In diesem Fall ist Ryanair ja in Rabat (der Name ist bei Ryanair Programm ;) ) pünktlich gestartet, somit liegt weder eine Streichung noch eine Verspätung des Fluges vor. Und Verpflegung und Getränke haben sich die Passagiere ja auch genommen.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben
Wobei "gesetzliche Pflicht" in der Praxis dann "verklag mich doch" heisst. Sprich, ich muss mehrere Urlaubstage und mehre tausend Euro dranhängen

Nein. Die entsprechende Verordnung sieht auch vor, dass jedes Land eine Stelle einrichtet, die sich um die Durchsetzung der Fluggastrechte kümmert. In der Schweiz ist dies das BAZL.

 

Die EU Fluggastrechte behandeln z.B. (vermutlich aufgrund guter Lobbyarbeit...) ausdrücklich Fälle wie medizinische Notfälle,

Dass ein medizinischer Notfall eine Ausnahmesituation begründet, bei der keine Entschädigung geschuldet ist, ist absolut vernünftig. Nichtsdestotrotz haben die Fluggäste auch dann Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls Hotel, Transfer und Telefon. Und ein Hotel hat Ryanair im vorliegenden Fall ja offenbar organisiert, lediglich die Verpflegung entsprach nicht ganz den Wünschen der Passagiere. Wobei ich mit Schuldzuweisungen auf Grund eines Presseartikels sehr vorsichtig bin, da ich einerseits die Qualität des Artikels nicht beurteilen kann und sich andererseits auch unter den Passagieren zuweilen Idioten befinden.

Geschrieben

Ja, theoretisch haben wir sowas auch...

Das LBA ist in Deutschland die Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte.

Deren Homepage sagt aber mehr als eindeutig, was Sache ist:

Im Rahmen dieser Aufgabe nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Anzeigen von vermeintlichen Verstößen gegen die oben genannten Verordnungen entgegen und kann nachgewiesene Verstöße ordnungsrechtlich gegenüber den Unternehmen verfolgen.

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel Ausgleichs- oder Erstattungsleistungen oder sonstiger Schadensersatz, obliegt dem Luftfahrt-Bundesamt jedoch nicht. Etwaige Ansprüche sind durch den Fluggast eigenständig durchzusetzen.

 

Dass ein medizinischer Notfall eine Ausnahmesituation begründet, bei der keine Entschädigung geschuldet ist, ist absolut vernünftig.
ja, es gab mal Zeiten, da galt der Begriff "Unternehmerisches Risiko" noch etwas... Heute tragen dieses Risiko die Kunden, der Unternehmer ist nur noch für die Gewinne zuständig.

Es ist das Geschäftsmodell des Unternehmens, Personen von A nach B zu bringen. Geht dabei etwas schief (wird z.B. das Transportgut krank), dann hat has Unternehmen das Risiko dafür zu tragen, nicht die anderen Kunden. Die Rechtslage ist ja durchaus so, nur die Praxis nicht.

Nichtsdestotrotz haben die Fluggäste auch dann Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls Hotel, Transfer und Telefon.
Die Airline überzeugt einen immer davon, dass dies nicht der Fall sei. Die mit denen ich fliege jedenfalls. Das Maximum an "Service" das mir je zuteil wurde, war ein €20 Foodvoucher, den aber abends um 23:00 keines der dann noch offenen Restaurants mehr akzeptiert. Und für das Frühstück am nächsten Morgen trug er natürlich das falsche Datum. Ich hätte halt früher stranden müssen. Ich habe schon mehr als einmal auf einer Bank auf dem Flughafen übernachtet. Das verstehen übrigens meine Arbeitgeber unter der gesetzlich geregelten "Fürsorgepflicht", die weigern sich nämlich in solchen Fällen auch auf Dienstreisen unplanmäßige Hotelaufenthalte zu bezahlen, mit Verweis auf die Pflichten der Airline...

 

Gruß

Ralf

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