Chipart Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 Einen Anflug bis zur DA/DH durchzuführen sind IFR-Basics. Das hat weder mit Risiko noch mit persönlichen Limiten zu tun. Wenn Du das regelmaessig machst, dann kannst Du mich gerne Weichei nennen, aber da bin ich aus eigener Erfahrung explizit anderer Meinung: Ein Anflug bei dem man wirklich erst bei DA die Bahn sieht ist zwar auch in SEP im single pilot Cockpit zwar voellig legal, aber fuer mich alles andere als "Basics". Meine persoenliche Wettergrenze ist OVC004 im TAF fuer einen ILS-Approach (und unter 1km Sicht ueberlege ich mir auch dreimal, ob ich losfliege). Aber das kann ja jeder so Handhaben, wie er will. Aber Du scheinst da deutlich mehr/andere Erfahrungen als ich zu haben: Wie oft bist Du denn im letzten Jahr Approaches in IMC bis Minimum geflogen? Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maxrpm Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 Einen Anflug bis zur DA/DH durchzuführen sind IFR-Basics. Das hat weder mit Risiko noch mit persönlichen Limiten zu tun. Markus Na ja. In der Airline fliegen wir CAT I anflüge die ans Minimum gehen bereits mit Arbeitsteilung. Copilot fliegt den Anflug nach Instrumenten bis zum Minimum. Er/Sie konzentriert sich nur auf die Instrumente und sieht nicht nach aussen. Kapitän überwacht den Anflug und konzentriert sich die letzten 200 - 300 Fuss bis zum Minimum nur auf den Blick nach draussen. Auf den callout "minimum!" der Copiloten erteilt das Kapitän das Kommando "go around!" wenn er die approach lights nicht in Sicht hat und der Copilot startet durch. Wenn der Kapitän die approach lights erkennen kann antwortet er "RWY in sight my Control!" übernimmt das Steuer und landet. Bei minimaler CAT I RVR und Ceiling 200Fuss ist das vorallem am Tag ein durchaus anspruchsvolles Manöver obwohl der Instrumentenscan und das "Suchen der aprroach lights" aufgeteilt wird. Die relativ hohe DH bei einer RVR von nur 550m (etwa 300m vis) macht das Manöver nach meinem subjektiven Gefühl anpruchsvoller als einen CAT II oder CAT III. Single Pilot stelle ich mit einen Anflug unter minimal CAT I durchaus als Herausvorderung vor. Wolfgang Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaMane Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 Koenntest Du das bitte erklaeren? D.h. Wenn ich als Jaeger meine Waffen im Frachtraum einer sagen wir mal 747 habe, dann darf ich nicht aussteigen weil ich mich dann strafbar mache? Wie laeuft das denn Deiner Meinung nach praktisch am Flughafen? Florian Es geht nicht um meine Meinung, sondern um die Situation aufgrund der geltenden deutschen Gesetze. Zum Verständis, inwiefern das den Verlauf dieses Fluges mit beeinflußt haben könnte, muß man wissen, daß in Deutschland waffenrechtliche Erlaubnisse nur unter bestimmten Auflagen erteilt werden, aber nach gängiger Verwaltungspraxis schon geringfügigste Bagatell-Verstösse (Ordnungswidrigkeiten) zum Widerruf führen können, indem man dem Erlaubnisinhaber von Amts wegen die erforderliche Zuverlässigkeit aberkennt. Das fürchtet jeder Legal-Waffenbesitzer am meisten, weil es gegen eine restriktive Auslegung praktisch kaum wirksame Rechtsmittel zu geben scheint. Nach geltendem Recht ist jeder Waffenbesitzer verpflichtet, seine Waffen gesetzeskonform gegen Mißbrauch und Abhandenkommen zu schützen, indem er sie in geeigneten Waffentresoren aufbewahrt, zu denen nur er oder ggf. andere Berechtigte zugang haben, nicht aber nichtberechtigte Personen, zu denen auch Familienangehörige und Angestellte zählen. Diese Verantwortung ist demnach persönlich, und daher nicht delegierbar. Sobald sich die Waffen außerhalb des Tresores befinden, müssen sie ständig unter Kontrolle einer dafür waffenrechtlich legitimierten Person sein.*) Eine nichtberechtigte Ehefrau eines Jägers darf z.B. erlaubnispflichtige Schußwaffen ihres Ehemannes nicht mal anfassen, geschweige denn, ihm beim Verladen in den Kofferraum des Autos oder Flugzeuges zu helfen. Somit scheidet die Möglichkeit, diese im Koffer- bzw. Laderaum des abgestellten Autos bzw. Flugzeuges zu belassen, einfach aus. Da man sie aber auch nicht so ohne weiteres per Taxi oder Zug nach Hause bringen kann, erklärt das vielleicht ein wenig, warum sie scheinbar 'um jeden Preis' zur home-base wollten. *) Eine einzige Ausnahme gibt es für kommerzielle Transport-Dienstleister, wozu natürlich Airlines wie LH zählen. Lt. Falcon-Jockey Andreas posting scheint es auch Net-Jets zu machen, während z.B. die Deutsche Bahn eine Beförderung per AGB ausschließt. Gruß Manfred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusP210 Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 Wenn Du das regelmaessig machst, dann kannst Du mich gerne Weichei nennen Du hast es allem Anschein nach noch immer nicht verstanden: Es geht hier nicht darum jemanden zu verunglimpfen; es geht lediglich darum was legal und safe ist und was fliegerisch zu den Basics gehört. Wenn Du Dir eigene Limits setzt ist das Dein gutes Recht; du nimmst dir aber u.U. auch die Möglichkeit den Bestimmungsplatz zu erreichen. Na ja. In der Airline fliegen wir CAT I anflüge die ans Minimum gehen bereits mit Arbeitsteilung Da ich nicht in der komfortablen Lage bin in einem Zweimann-Cockpit zu sitzen, bin ich darauf angewiesen alleine einen seriösen Job im Rahmen der Legalität und der Sicherheit abzuliefern was ich offenbar seit zehn Jahren und rund 800 (IFR)-Stunden tue. Ich fliege im Jahr zwischen 80 und 100 Approaches wovon geschätzte 10% in Minimum-Wetter. Aber auch bei guten Wetterbedingungen nutze ich die Gelegenheit immer wieder um zu üben. Da ist weder etwas gefährliches noch illegales dabei, Basics halt. Voraussetzung dafür ist eine funktionierende Systematik, die Kenntnis des Fluggeräts sowie ein guter Trainingsstand, that's it. Ich glaube gerne, dass mit schwerem, schnellerem Gerät mehr Arbeit wartet, da sitzen ja aber auch zwei Jungs drin. Sollte ich dereinst nicht mehr über den aktuellen Trainingsstand verfügen, werde ich die IFR-Fliegerei aufgeben, aber solange das noch nicht der Fall ist gedenke ich im Rahmen der Safety und der erlaubten Möglichkeiten zu operieren. Ich werde mich allerdings weiterhin peinlichst genau an Minimas und andere Grenzen halten; jedwede Indianer-Anflüge oder ähnliche Suizid-Manöver verkneife ich mir seit jeher (was wie aktuelle Figura zeigt nicht überall der Fall zu sein scheint). Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dani2 Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 ...aber solange das noch nicht der Fall ist gedenke ich im Rahmen der Safety und der erlaubten Möglichkeiten zu operieren. Ich werde mich allerdings weiterhin peinlichst genau an Minimas und andere Grenzen halten; jedwede Indianer-Anflüge oder ähnliche Suizid-Manöver verkneife ich mir seit jeher (was wie aktuelle Figura zeigt nicht überall der Fall zu sein scheint).Markus Wenn dem so ist, was soll dann die Diskussion? Der Approach Ban Point ist für etwas da und wurde nicht einfach aus Willkür mal so niedergeschrieben um uns allen das fliegen zu vermiesen. Man muss bis dahin schon mal die legalen Limiten gehört haben, um legal den Anflug fortzusetzen, das ist Gesetz. Es soll dich nämlich davon abhalten ohne Chance den Anflug fertig zu fliegen in die gefährlichste Phase des Fluges zu treten. Und das ist halt nun mal in Bodennähe (per Definition unter 1000ft oder innerhalb des OM). Risikoanalyse nennt sich das dann wohl.. Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaMane Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 diese Waffentheorie ist doch wirklich nur Theorie und kann nur eine Räuberpistole sein. Keiner wird sein Leben für eine Busse riskieren und schon gar nicht wenn man ein paar Euronen auf dem Konto hat - sorry. Unter Jäger gälte das als ein Gentleman Delikt. Dazu kommt, dass sie als Bizjetter zumindest ein bisschen was vom Fliegen wissen (höre dich Andreas....). Sorry, aber mit deiner Einschätzung liegst du leider weiter daneben als die Einschlagstelle der Citation vom Flugplatz. Im Wirkungsbereich des deutschen Waffengesetztes gibt es schon lange keine Gentleman-Delikte mehr, und das Problem sind auch nicht evtl. drohende Geldbußen, die man aus der Portokasse begleichen könnte (siehe mein post #107 zu diesem Thema). Hier wird gemäß der politischen Vorgabe "so wenig Waffen im Volk, wie nur möglich" von den Behörden konsequent ein Null-Toleranz-Programm gefahren, das keine sich bietende Möglichkeit zum Erlaubniswiderruf ungenutzt verstreichen läßt. Und der 'schmerzt' den Betroffenen i.d.Regel mehr als der finanzielle Verlust durch Strafe und Zwangsverkauf seiner Liebhaberstücke. Im Gegensatz zu manch anderen Deliktbereichen gibt es hier auch keinen Promi- oder Bontzen-Bonus (was natürlich zu begrüßen ist!), den hier läßt sich auf einfachstem Wege Handlungsstärke demonstrieren, ohne breitere Wählerschichten zu verprellen. Gruß Manfred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 Du hast es allem Anschein nach noch immer nicht verstanden: Es geht hier nicht darum jemanden zu verunglimpfen; es geht lediglich darum was legal und safe ist und was fliegerisch zu den Basics gehört. Nein, Du verstehst nicht: Es geht nicht darum, das irgendwas illegal daran wäre, solo mit einer SEP an die CAT1 Minima zu fliegen. Das ist völlig legal. Ob es auch safe ist hängt vom Trainingsstand des Piloten ab. Aber zu den Basics gehört es absolut nicht! Es ist in meinen Augen das Schwierigste, was man als (Hobby-)Pilot (legal) machen darf. Für dich mag es Routine sein - das ist prima. Für viele andere (Hobby-)Piloten ist es das nicht (genauso wie es Menschen gibt, die ganz entspannt und völlig legal mit dem Motorrad mit 300km/h über die (deutsche ;-) ) Autobahn fahren, während die meisten Motorradfahrer schon bei 250 km/h Schweiss auf der Stirn bekommen). Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 *) Eine einzige Ausnahme gibt es für kommerzielle Transport-Dienstleister, wozu natürlich Airlines wie LH zählen. Lt. Falcon-Jockey Andreas posting scheint es auch Net-Jets zu machen, während z.B. die Deutsche Bahn eine Beförderung per AGB ausschließt. Die Ausnahme nach §12 WaffG auf die Du dich wohl beziehst gilt nicht für "kommerzielle Transportdienstleister" sondern laut Gesetz für "gewerbliche Beförderung". Hierfür bedarf es keinerlei besondere Genehmigung für den Beförderer - das die Deutschs Bahn das nicht macht ist ja ihr gutes Recht, Du oder ich dürften das ohne weiteres. Zudem gibt es eine ähnliche Ausnahme für Angestellte des Berechtigten. Da die Piloten im vorliegenden Fall entweder den Fluggast (und damit auch die Waffen) gewerblich befördert haben oder Angestellte des Fluggastes sind, kann dieser die Waffe natürlich dem Piloten (entsprechend verpackt, etc.) zur Beförderung überlassen. Gruss, Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 [..]Lt. Falcon-Jockey Andreas posting scheint es auch Net-Jets zu machen[..]Ja, wir sind ja ein kommerzieller Betreiber und dürfen daher auch einen gewissen Teil an "Dangerous Goods" transportieren. Trotzdem müssen die Passagiere mit ihren Flinten die nötige Dokumentation bei sich tragen und ich habe es einmal erlebt, dass etwas nicht stimmte und ein Gewehr nicht aus- oder eingeführt werden durfte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marginal Standard Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 All you need is an Ipad linked to a bluetooth GPS unit and the SkyDemon app. From NTM make the next waypoint EDRT, then make an intermediate waypoint on centreline 22 about 6 miles out: SkyDemon tells you when to turn in: When established inbound go to ILS mode: Chris, EGHF Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 Hi MS, All you need is an Ipad linked to a bluetooth GPS unit and the SkyDemon app. From NTM make the next waypoint EDRT, then make an intermediate waypoint on centreline 22 about 6 miles out: sure, most people here know how to create such a GPS-approach, but the point is that Trier/EDRT is a pure VFR-airfield and that we must not operate to and from it unless we have VFR conditions. And you surely cannot call fog with a visbility of around 300 metres "VFR". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PeterH Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 Ein (fast) Direct über Hetzerath? Naja, ok, eine Citation ist halt kein UL oder eine Echo-Kiste. Ich dürfte EDRT so jedenfalls nicht anfliegen. Anstatt "When established inbound go to ILS mode:" würde ich da eigentlich eher aufmerksam aus dem Cockpit schauen (und ein gutes Auge auf den Fahrtmesser haben). Gilt für eine Citation die publizierte Platzrunde nicht? Ok, ich verstehe: So fliegt man eben heute nicht mehr, ist kein Hightech, viel zu unmodern. Besser nach GPS durch die Waschküche bis zum Strommast (garnicht zu verfehlen). Edit: Ja, Andreas, mit "ILS-Mode" meint er dann sein tolles IPAD-GPS-Programmteil, das zeigt auch einen Kreuzbalken und tut so wie ein echtes ILS. Hat sogar mein billiges Garmin 96C. Weitgehend unbrauchbar. In VFR gefährlich - dann ist's eben kein legaler Sichtflug nach VFR mehr. EDIT2: Nach meiner halb-zuverlässigen Gerüchteküche gab es keinen Funkkontakt mit EDRT Info. Hab' jetzt schon ernsthafte Nackenschmerzen vom Kopschütteln... Gruß Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl-Alfred_Roemer Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 Hi Peter, Naja, ok, eine Citation ist halt kein UL oder eine Echo-Kiste. ich vermute auch, die Platzrunde ist für Citations zu eng. Bzw es wäre zumindest ein sehr sportlicher Anflug. Ich dürfte EDRT so jedenfalls nicht anfliegen. Eigenmächtig so anfliegen, und sich darauf verlassen, dass es ja nur ein Info-Platz ist, gibt Ärger. Aber wenn du den Tower lieb fragst, und wenn der Verkehr es zulässt, dann ist das nicht unüblich in Trier. Nicht anders als bei uns in Koblenz. Im Gegensatz zu den Bekondtern sind die Hetzerather (bzw waren vor 10 Jahren) bei landenden Maschinen nicht besonders lärmempfindlich, sofern die Höhe stimmt und man nicht mit zu hoher Drehzahl anfliegt. Mit diesem Crash hier könnte sich das aber alles ändern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaMane Geschrieben 15. Januar 2014 Teilen Geschrieben 15. Januar 2014 Die Ausnahme nach §12 WaffG auf die Du dich wohl beziehst gilt nicht für "kommerzielle Transportdienstleister" sondern laut Gesetz für "gewerbliche Beförderung". Hierfür bedarf es keinerlei besondere Genehmigung für den Beförderer Nach gängiger Praxis muß die gewerbliche Beförderung durch ein kommerzielles Transportunternehmen mit entsprechend geschultem Personal erfolgen. Das sind bestimmte Paketdienste, oder Beförderungsunternehmen wie die LH. Ein Taxi ginge beispielsweise definitiv nicht, obwohl es gewerbliche Beförderung betreibt. Du oder ich dürften das ohne weiteres. Nur wenn Du eine WBK hättest. Zudem gibt es eine ähnliche Ausnahme für Angestellte des Berechtigten. ..... Florian Diese Ausnahme bezieht sich auf Mitarbeiter von Firmen der Waffen- und Munitionsbranche, also Waffenherstellung und -handel, aber auch Bewachungsunternehmen, etc. Wenn der Personenkreis beliebig bestimmbar wäre, würden die ganzen Restriktionen des Umganges von Nichtberechtigten mit Waffen und Munition ins Leere laufen. Der Gesetzgeber möchte eben nicht, daß Personen ohne eigene waffenrechtliche Erlaubnisse mit dem Transport von Waffen beauftragt werden können, die in einer Abhängigkeit zum Waffenbesitzer stehen. Du hast wohl den richtigen Paragraphen im WaffG gefunden und interpretierst ihn so, wie man es als unvoreingenommener Leser verstehen würde. Leider ist das Waffengesetz mittlerweile eine einzige Flickwerk voller Ungereimtheiten und Widersprüchen, das auch Experten nicht mehr voll überblicken. Von Behörden und Verwaltung gar nicht zu reden. Selbst die aktuelle WaffVwV hat nur wenig Verbesserung gebracht. Weiter ins Detail zu gehen, würde den Rahmen hier sprengen und zu weit off-topic führen. Gruß Manfred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
horst1 Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 Warum kann der Personenkreis, welcher das Kleingeld hat, mal eben mehrere hundert Kilometer mit den Jet Nachmittags zum Jagdausflug zu jetten, nicht seinen Heimatflugplatz mit ein Instrumentenlandesysten für die niedrigste und schlechteste Wetterkonstellation ausrüsten, zulassen, und jährlich vermessen lassen??? Das kostet doch nur ein paar millionen Euro, also Kleingeld aus der Portokasse. Und selbst die niedrigste und schlechteste Wetterkonstellation bei optimalster technischer Ausrüstung schafft Grenzen, welche ein bestimmter Personenkreis eben auch ignorieren würde. Genau da sehe ich das Urproblem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 And you surely cannot call fog with a visbility of around 300 metres "VFR".Besonders wenn man vom Boden aus nur mit Mühe das obere Ende des Strommastes im Nebel erkennen kann... Zumindest zum Zeitpunkt der Bergung war die Sicht wohl eher im Bereich < 100 m. Vielleicht hätte man eine Landebahnbefeuerung 300m weit sehen können, aber sicher keine unbeleuchtete Piste, und offensichtlich keine Strommasten.Ich werde mich allerdings weiterhin peinlichst genau an Minimas und andere Grenzen haltenUnd ich werde sogar auf so manche Minima und Grenzen noch meine eigene Sicherheit draufschlagen, denn selbst die Minima und Grenzen sind unter bestimmten Voraussetzungen ermittelt, die nicht immer aktuell gegeben sein müssen. Das Minimum um eine Landebefeuerung zu sehen, die 300m vor einer Piste anfängt, und das Minimum um die Schwelle einer nasse Betonpiste im graubraunen Wintergras zu sehen sind nicht die selben... Amtliche Minima garantieren keine individuelle Anwendbarkeit. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PeterH Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 ... Mit diesem Crash hier könnte sich das aber alles ändern. ... Ja, Karl, das befürchte ich auch. Der Bürgermeister von Hetzerath macht schon ganz "interessante" Vorschläge. Viele Grüße Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ted Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 Ja, wir sind ja ein kommerzieller Betreiber und dürfen daher auch einen gewissen Teil an "Dangerous Goods" transportieren. Trotzdem müssen die Passagiere mit ihren Flinten die nötige Dokumentation bei sich tragen und ich habe es einmal erlebt, dass etwas nicht stimmte und ein Gewehr nicht aus- oder eingeführt werden durfte. Mit einem "Europäischen Feuerwaffenpass" gibt es innerhalb der EU/Schengen kein Problem. Aber den muss man eben beantragen und korrekt ausfüllen. Und das ist wie üblich mit den Behörden mit grösserem Aufwand verbunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 Warum kann der Personenkreis, welcher das Kleingeld hat, mal eben mehrere hundert Kilometer mit den Jet Nachmittags zum Jagdausflug zu jetten, nicht seinen Heimatflugplatz mit ein Instrumentenlandesysten für die niedrigste und schlechteste Wetterkonstellation ausrüsten, zulassen, und jährlich vermessen lassen??? Das kostet doch nur ein paar millionen Euro, also Kleingeld aus der Portokasse. Und selbst die niedrigste und schlechteste Wetterkonstellation bei optimalster technischer Ausrüstung schafft Grenzen, welche ein bestimmter Personenkreis eben auch ignorieren würde. Genau da sehe ich das Urproblem. Wer sich bisher noch gefragt hat, warum es die GA in Europa nie schaffen wird, die gleiche Rolle zu haben wie in den USA, findet hier den wesentlichen Grund! Da betreibt ein mittelständischer Unternehmer einen Firmenjet, weil er so schnell bei den Kunden sein kann, flexibel ist und wahrscheinlich unterm Strich auch noch Geld spart - schon wird er hingestellt als ein Rücksichtsloser, geiziger Superreicher, den es ja wohl auf ein paar Millionen nicht ankommen könne. Ja, der Unternehmer ist ganz offensichtlich mit dem Jet zur Jagd geflogen. Und? Vielleicht hat er dort mit seinen Jagdkollegen die Geschäfte für das nächste Jahr klar gemacht. Und selbst wenn das ein ganz privater Jagdausflug war - bedeutet die Tatsache dass ein hart arbeitender Unternehmer sich mal einen Ausflug für 2000 EUR gönnt, dass er ein rücksichts- und skrupelloser reicher Sack ist, der ja wohl Millionen aus der Protokasse zahlen können müsse? So lange wir selber so über die GA reden, brauchen wir uns nicht zu wundern, das die Öffentlichkeit unser Hobby nie versteht. Gruss, Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Max Fischer Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 Inwieweit funktionieren Nacht- und erweiterte Sichtgeräte-Systeme wie die EVS? Wäre das nicht billiger als die Installation eines ILS Systemes und die Zulassung an Flugzeugen wie der Unterhalt an den Anlagen? Ich kenne einen Gulfstreampiloten der auf EVS schwört (Im Nebel getestet, Sichtrange unbekannt). Anders herum kann man (Pilot) wohl trotzdem weiter an seine Grenzen gehen auch, wenn man seinen Horizont künstlich erweitert. Mir ist bewusst, dass auf den Fall in diesem Thread bezogen EVS nicht unbedingt hätte helfen müssen und die Dinger irgendwann auch an Grenzen der Physik und dem technisch machbaren geraten. Jedoch ILS vs EVS? Kostenpunkt? Nutzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 wahrscheinlich unterm Strich auch noch Geld spart ... einen Ausflug für 2000 EUR Mit zwei Personen aus der Eifel nach Südengland für €2000 ist in der Tat ein Schnäppchen. Mit Taxi nach FRA und von LHR zur Jagd plus Linienflug für zwei Personen dürfte über €2000 liegen.Also so richtig glauben kann ich deine Kalkulation für Privatjets nicht, aber ich bin dankbar dafür wenn du mir eine Firma nennst, die mich für solche Beträge im Privatjet fliegt. Dann würde ich glaube ich auch öfter mal einen Spontantrip nach Südengland machen. Und es vermutlich auch öfter mal dienstlich nutzen. Denn Toulouse liegt etwa gleich weit weg wie Südengland, und allein die zwei Eco Tickets mit Lufthansa von FRA kosten bei einem Kurztrip über €2000... (Oder über €1400 wenn man crossover bucht und Flüge verfallen lässt) P.S. aktuell mal bei Swoodoo geguckt (sicher unrepräsentativ), billigste Flugversion morgens hin, abends zurück nächsten Samstag FRA-London (LGW) ist €646 pro Person, LHR gibt es sogar für €209, also wohl für unter €1000 alles zusammen. Da ist dann der Privatjet schon fast wieder Luxus. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
consti Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 Verkaufspreis ist nicht gleich Selbstkosten. ;) War ja SEIN Flieger und SEINE Crew? oder hab ich was falsch verstanden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 P.S. aktuell mal bei Swoodoo geguckt (sicher unrepräsentativ), billigste Flugversion morgens hin, abends zurück nächsten Samstag FRA-London (LGW) ist €646 pro Person, LHR gibt es sogar für €209, also wohl für unter €1000 alles zusammen. Da ist dann der Privatjet schon fast wieder Luxus. Man kann da lange hin und her rechnen. Der Faire Vergleich von Privatjet zu Linie ist sicher auch nicht Eco in der Linie (ja, es gibt Menschen, die Business in den Urlaub fliegen - und das sind nicht nur Superreiche). Aber das ist ja egal: Für 2000 (oder meinetwegen auch 4000, auch wenn ich schon glaube, dass Du mit einer Zitation zu Grenzkosten von so um die 1000 EUR/Stunde Fliegen kannst) ein Wochenende in den Urlaub zu fliegen ist immer Luxus - ganz egal ob Linie oder Privatjet. Aber es ist auch nicht solo abartig teuer, dass man Rockefeller heissen müsste, um sich das leisten zu können. Dem hier mehrfach geäusserten Verdacht, der Owner könnte aus Geiz Kompromisse bei der Sicherheit gemacht haben steht übrigens auch die Tatsache gegenüber, dass ja offensichtlich 2 Profi-Piloten an Bord waren. Diese Citation darf man doch auch single hand fliegen (allerdings bin ich nicht ganz sicher, ob in Commercial Ops). Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schmitz Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 Inwieweit funktionieren Nacht- und erweiterte Sichtgeräte-Systeme wie die EVS? Wäre das nicht billiger als die Installation eines ILS Systemes und die Zulassung an Flugzeugen wie der Unterhalt an den Anlagen? Ich kenne einen Gulfstreampiloten der auf EVS schwört (Im Nebel getestet, Sichtrange unbekannt). Anders herum kann man (Pilot) wohl trotzdem weiter an seine Grenzen gehen auch, wenn man seinen Horizont künstlich erweitert. Mir ist bewusst, dass auf den Fall in diesem Thread bezogen EVS nicht unbedingt hätte helfen müssen und die Dinger irgendwann auch an Grenzen der Physik und dem technisch machbaren geraten. Jedoch ILS vs EVS? Kostenpunkt? Nutzen? Hallo Leute, zunächst muss ich sagen dass der Unfall sicher tragisch aber auf jedenfall unnütz war. Ich schließe mich mit meiner Meinung FalconJokey und Chipart an. Eine ILS Anlage kostet alleine nur Wartung und Vermessung jährlich ca 500.000€, ich weiß leider nicht was allein die Errichtung und Genehmigung einer ILS-Anlage kostet. Aber angesichts der Kosten ist immer die Frage wer bezahlt und woher nimmt er das Geld. Auch hier ist es wie das was ich bisher sehen konnte. Die mit dem meisten Geld sind nicht umsonst so reich. Sie wollen dass andere bezahlen :-) und hier ist dann der Flugplatz/Flughafen gefragt. Der MUSS ABER NICHT ! Und woher soll ein kleiner VFR-Flugplatz, das Geld nehmen für eine ILS Anlage? oder auch nur für einen zugelassenen GPS-Approach ? Die Kleinflieger nutzen es meist zu wenig und wollen deswegen auch zurecht nicht durch exorbitante Landegebühren finanzieren. Und für diejenigen, die jetzt sagen " Ja aber die Stadt, der Bund, oder der Liebe Gott kann´s ja bezahlen." Ich bin selber Flieger und ich muss dazu sagen, NEIN. Warum soll der Steuerzahler oder wer auch immer so ein System bezahlen, wenn es nur EINER nutzt ? Und diejenigen die jetzt schreien " Ja Aber die Sicherheit ..." Es gibt klare Regeln. VFR Flugplätze fliegt man unter 1500m Sicht und 1000ft WU nicht an! Punkt aus. Wer es trotzdem macht, muss damit rechnen dass es schief läuft und es verantworten! EVS ist nur Unterstützung für Piloten und nicht zugelassen um VFR oder IFR Minima zu unterschreiten ! Ein Beispiel, wenn ich im Auto in der Stadt fahre 50km/h zugelassen und ich fahre 60 km/h. Dann ist das A) nicht richtig/also verboten b) ich muss damit rechnen ein Knöllchen zu kriegen c) wenn ich Unfall baue und erhöhte Speed festgestellt wird muss ich auch zurecht mit Konsequenzen rechnen ! Und Bloß weil BMW/Mercedes oder andere Hersteller Systeme wie Synthetic Vision oder Nachtsicht anbieten, wo man Fußgänger trotz Nebel und Nacht besser sehen kann, heisst es nicht, dass ich bei Nebel trotzdem mit 100 irgendwo langballern darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast theturbofantastic Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 1000 EUR/h sind wahrscheinlich realistisch gesehen etwas zu wenig, aber nah dran, siehe z.B. hier und hier (zwei von mehreren Quellen, die alle um den selben Betrag für die DOC liegen). Wer bei einer CE501 von Millionenbeträgen spricht, beweist sowieso völlige Ahnungslosigkeit, denn die N452TS ist Baujahr 1981 und wer sagt denn, dass die Eigner sich das Flugzeug damals neu gekauft haben? Gebrauchte CE501 gibt es um $700,000, hängt natürlich von der Airframe-FH-Zahl, dem Equipment und vor allem von der FH- und FC-Zahl der Triebwerke ab. Mit der Einrichtung und dem Betrieb eines ILS ist das überhaupt nicht vergleichbar, weder finanziell noch sonst irgendwie. Anstatt es gutzuheißen, dass hier mindestens zwei Piloten, einem Flugplatz und einem Wartungsbetrieb und sonstigen Beteiligten wahrscheinlich über Jahre hinweg Arbeit und Einkommen gesichert wurde, solche Stammtischparolen abzulassen ist einfach nur daneben. Grüße Jonas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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