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Zulassung für NVFR eines D-E... registered Flugzeugs


Brufi

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Eine Frage an die Flugzeughalter und Piloten in D:

Wo, in welchen Papieren eines D-registrierten Flugzeugs, kann man nachlesen ob es für NVFR zugelassen ist?

Bei HB-immatrikulierten Flugzeugen ist das in den Bordpapieren zu finden, es ist detailliert im Anhang zum Lufttüchtigkeitszeugnis aufgelistet, also z.B. VFR by day, VFR by night, etc.

Die Frage ist: Wo steht es in den Papieren eines D-E... Flugzeugs? Steht es überhaupt irgendwo in den Bordpapieren drin?

 

 

Gruss

Philipp

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Nein, im Eintragungsschein steht das nicht. Ist ja eben ein Dokument, welches sich mit der Eintragung und nicht wirklich mit dem Flugbetrieb befasst. Auch Lufttüchtigkeitszeugnis und Avionikprüfbericht enthalten keine Angabe darüber.

 

Man muss auch zwischen zwei Dingen unterscheiden. 1. ob das Muster grundsätzlich für den Nachtflug zugelassen ist (klassisches Beispiel: DA20 Katana ist nicht zugelassen, Aquila 210 ist zugelassen). Dies findet man in den Musterzulassungsunterlagen ("Geräte-Kennblatt"), die dann wiederum Eingang in das zugelassene Flughandbuch (Abschnitt: "Limitations") finden. Dort findet man dann die (nicht ausrüstungsspezifischen) Betriebszulassungen. Ist aber wie gesagt musterbedingt und nicht exemplarbedingt.

 

Darüber hinaus gibt es in jeden Land unterschiedliche Vorschriften darüber, was es für Ausrüstung haben muss, damit es z.B. VFR Nacht fliegen darf. In Deutschland regelt das die FSAV und (für D-registrierte Lfz) außerdem die LuftBO. Es gibt dann aber keinen abschließenden Prüfbericht o.ä., der festschreibt, ob ein bestimmtes Exemplar tatsächlich legal ausreichend für den Nachtflug in D ausgestattet ist. Im Ausland kann es ja schließlich mit den Anforderungen wieder komplett anders sein.

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Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann gibt es in D keine Einzelzulassung für Flugzeuge zum VFR-Nachtflug. D. h. Du darfst mit dem Flugzeug VFR-Nachtflüge durchführen, wenn

1. Das Muster für VFR-NAchtflug zugelassen ist (steht im Betriebshandbuch) UND

2. die im Handbuche genannte Mindestausrüstung für NVFR-Flüge vorhanden und betriebsbereit ist UND

3. die in der LuftBO genannte Mindestbeleuchtung für Nachflüge vorhanden und betriebsbereit ist UND

4. die in der 3. DV zur LuftBO genannte Mindestausrüstung für CVFR-Flüge vorhanden und betriebsbereit sind.

 

Eigentlich sollte 2.) immer auch 3.) und 4.) mit einschliessen, aber man weiss ja nie.

 

Eine extra Prüfung (wie die Avionik-Prüfung bei IFR) gibt es hierfür nicht - und folglich auch keine separate Bescheinigung.

 

Florian

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