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Frage Digitalisierung und Veröffentlichung alte Swissair Filme


tino-dietsche

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

 

Ich habe kürzlich diverse alte VHS Kassetten bei mir ausgegraben und einige davon bin ich nun am digitalisieren. Nebst selbst gefilmten Material habe ich auch noch Sachen von der Swissair die ich damals mal bekommen habe. Unter anderem ein Bordfilm mit wunderbaren Winteraufnahmen des Flugbetriebs aus Zürich.

Meine Frage ist nun wie die Sache rechtlich aussieht wenn das Material digitalisiert wird und z.B auf Youtube hochgeladen würde. Ist dies bei solchem Material nicht so heikel oder doch liebe die Finger davon lassen und die vergangenen Tage halt nur für sich alleine nochmals Revue passieren lassen?

 

Bin gespannt auf euer Feedback,

 

Tino

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In der Regel erlischt das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. In so fern würde ich bei den nicht von Dir gedrehten Filmen von einer Veröffentlichung absehen.

 

Florian

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Meine Frage ist nun wie die Sache rechtlich aussieht wenn das Material digitalisiert wird und z.B auf Youtube hochgeladen würde. Ist dies bei solchem Material nicht so heikel oder doch liebe die Finger davon lassen und die vergangenen Tage halt nur für sich alleine nochmals Revue passieren lassen.
Urheberrechtlich problematisch, aber faktisch mit geringem Risiko für Dich. Wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest, fragst Du bei http://www.liquidator-swissair.ch/ nach … bei YouTube kannst Du faktisch auch schlicht ausprobieren, ob mittels «Content ID» eine Urheberrechtsverletzung erkannt wird.

 

Martin

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bei YouTube kannst Du faktisch auch schlicht ausprobieren, ob mittels «Content ID» eine Urheberrechtsverletzung erkannt wird.

 

Was er sich auch sparen kann, da relativ unwahrscheinlich ist, dass die Swissair eine Content-ID für diese Videos bei Youtube hochgeladen hat. Das bedeutet aber nicht, dass eine Veröffentlichung legal wäre.

 

Florian

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Hallo Zusammen,

 

Besten Dank für eure diversen Infos, mal schauen was ich schlussendlich mit dem Material machen werde.

Vom privat erstellten Material habe ich aber schon mal was online gestellt....

 

Gruss Tino

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In Deutschland müsstest du 70 Jahre nach dem Tod es Urhebers warten - oder beim Rechtsnachfolger um Erlaubnis fragen.

Wer jetzt Rechtsnachfolger der Swissair ist weiß ich nicht? Aber ich würd nachfragen, ein großes wirtschaftliches Interesse ist wohl nicht mehr vorhanden und da wären sicher Perlen dabei :)

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Es geht leider nicht nur um wirtschaftliche Interessen. Ich habe mal bei einem anderen Unternehmen versucht, die erlaubnis zu bekommen, einen 30 Jahre alten Werbefilm ins Netz zu stellen. Ihre Antwort war sinngemaess, dass sie selber gar nichts dagegen haetten, ich ihnen aber vorab unterschreiben muss, dass ich sie in unbegrenzter Hoehe fuer Kosten moeglicher Urheber- oder Persoenlichkeitsrechtsverletzungen Durch den Film freistelle (inkl. allfaelliger Anwaltskosten etc.), weil sie selber leider nach 30 Jahren nicht mehr nachvollziehen koennen, ob sie wirklich Einwilligungen von allen gezeigten Personen, Rechte fuer alle Musik, ... haben. Zudem sei der Vertrag mit dem damaligen Regiesseur, etc. Wahrscheinlich nicht mehr auffindbar.

 

Das konnte ich dann zwar verstehen, aber war mir leider zu heiss, so dass ich das auch dann gelassen habe.

 

Florian

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