tino-dietsche Geschrieben 1. Januar 2014 Teilen Geschrieben 1. Januar 2014 Hallo Zusammen, Ich habe kürzlich diverse alte VHS Kassetten bei mir ausgegraben und einige davon bin ich nun am digitalisieren. Nebst selbst gefilmten Material habe ich auch noch Sachen von der Swissair die ich damals mal bekommen habe. Unter anderem ein Bordfilm mit wunderbaren Winteraufnahmen des Flugbetriebs aus Zürich. Meine Frage ist nun wie die Sache rechtlich aussieht wenn das Material digitalisiert wird und z.B auf Youtube hochgeladen würde. Ist dies bei solchem Material nicht so heikel oder doch liebe die Finger davon lassen und die vergangenen Tage halt nur für sich alleine nochmals Revue passieren lassen? Bin gespannt auf euer Feedback, Tino Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 1. Januar 2014 Teilen Geschrieben 1. Januar 2014 In der Regel erlischt das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. In so fern würde ich bei den nicht von Dir gedrehten Filmen von einer Veröffentlichung absehen. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 1. Januar 2014 Teilen Geschrieben 1. Januar 2014 Meine Frage ist nun wie die Sache rechtlich aussieht wenn das Material digitalisiert wird und z.B auf Youtube hochgeladen würde. Ist dies bei solchem Material nicht so heikel oder doch liebe die Finger davon lassen und die vergangenen Tage halt nur für sich alleine nochmals Revue passieren lassen.Urheberrechtlich problematisch, aber faktisch mit geringem Risiko für Dich. Wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest, fragst Du bei http://www.liquidator-swissair.ch/ nach … bei YouTube kannst Du faktisch auch schlicht ausprobieren, ob mittels «Content ID» eine Urheberrechtsverletzung erkannt wird. Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 1. Januar 2014 Teilen Geschrieben 1. Januar 2014 bei YouTube kannst Du faktisch auch schlicht ausprobieren, ob mittels «Content ID» eine Urheberrechtsverletzung erkannt wird. Was er sich auch sparen kann, da relativ unwahrscheinlich ist, dass die Swissair eine Content-ID für diese Videos bei Youtube hochgeladen hat. Das bedeutet aber nicht, dass eine Veröffentlichung legal wäre. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 1. Januar 2014 Teilen Geschrieben 1. Januar 2014 http://www.copyright.ch/nicht-geschuetzt/darbietungen-sendungen-tontraeger-201.htm Auf vielen Reportage DVD's steht bei mir, dass z.B. eine Verbreitung nur nach Absprache mit dem Verlag gemacht werden kann. Es gibt also eine legale Möglichkeit. Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tino-dietsche Geschrieben 6. Januar 2014 Autor Teilen Geschrieben 6. Januar 2014 Hallo Zusammen, Besten Dank für eure diversen Infos, mal schauen was ich schlussendlich mit dem Material machen werde. Vom privat erstellten Material habe ich aber schon mal was online gestellt.... Gruss Tino Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc_H Geschrieben 7. Januar 2014 Teilen Geschrieben 7. Januar 2014 In Deutschland müsstest du 70 Jahre nach dem Tod es Urhebers warten - oder beim Rechtsnachfolger um Erlaubnis fragen. Wer jetzt Rechtsnachfolger der Swissair ist weiß ich nicht? Aber ich würd nachfragen, ein großes wirtschaftliches Interesse ist wohl nicht mehr vorhanden und da wären sicher Perlen dabei :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 7. Januar 2014 Teilen Geschrieben 7. Januar 2014 Es geht leider nicht nur um wirtschaftliche Interessen. Ich habe mal bei einem anderen Unternehmen versucht, die erlaubnis zu bekommen, einen 30 Jahre alten Werbefilm ins Netz zu stellen. Ihre Antwort war sinngemaess, dass sie selber gar nichts dagegen haetten, ich ihnen aber vorab unterschreiben muss, dass ich sie in unbegrenzter Hoehe fuer Kosten moeglicher Urheber- oder Persoenlichkeitsrechtsverletzungen Durch den Film freistelle (inkl. allfaelliger Anwaltskosten etc.), weil sie selber leider nach 30 Jahren nicht mehr nachvollziehen koennen, ob sie wirklich Einwilligungen von allen gezeigten Personen, Rechte fuer alle Musik, ... haben. Zudem sei der Vertrag mit dem damaligen Regiesseur, etc. Wahrscheinlich nicht mehr auffindbar. Das konnte ich dann zwar verstehen, aber war mir leider zu heiss, so dass ich das auch dann gelassen habe. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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