Daradat Geschrieben 15. Dezember 2013 Geschrieben 15. Dezember 2013 Am 13.11.2013 hat das Bundesgericht in Lausanne das abschliessende Urteil über die Beschwerde gesprochen, die der SMF (UL-Verein) gegen das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) geführt hatte. Den Text des Urteils 2C_391/2013 findet man hier. Sollte der Link nicht funktionieren, ist hier die Liste der Urteile. Unter dem unverdächtigen Titel "Verkehr (ohne Strassenverkehr); Gesuch um Vorprüfung der Zulassungsfähigkeit des Luftfahrzeuges P&M Aviation QuikR" steht in Absatz 3.6.: Zusammenfassend ist festzuhalten: Das LFG geht davon aus, dass Luftfahrzeuge zum Verkehr im schweizerischen Luftraum zugelassen werden können, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind .. Zurzeit liegen keine Lufttüchtigkeits- und Umweltschutzanforderungen vor, weshalb die zuständigen Organe die notwendigen Regelungen tunlichst zu erlassen oder ausländische Zeugnisse anzuerkennen haben. Danach ist das Luftfahrzeug .. gestützt auf die erarbeiteten Anforderungen bzw. auf eine Anerkennung zu prüfen. Erfüllt das genannte Luftfahrzeug diese Anforderungen, so kann ihm gestützt darauf der Eintrag in das Luftfahrzeugregister nicht verweigert werden. Mitterweile hat das BAZL mit dieser Medienmitteilung reagiert. Somit foutiert sich das BAZL um den klaren Auftrag des Bundesgerichts und will - statt die fraglichen Fluggeräte zu legalisieren - daran gehen, die Liste der Verbote einfach zu erweitern. Sind Beamte nicht eigentlich UNSERE Angestellten? Wären sie nicht (von uns!) dafür bezahlt, uns das Leben leichter zu machen? Zitieren
consti Geschrieben 15. Dezember 2013 Geschrieben 15. Dezember 2013 Sind Beamte nicht eigentlich UNSERE Angestellten? Wären sie nicht (von uns!) dafür bezahlt, uns das Leben leichter zu machen? Darum kostet einer bei einem Audit 180.- pro Stunde... und sie kommen immer zu zweit ;) Zitieren
FlyingCream Geschrieben 15. Dezember 2013 Geschrieben 15. Dezember 2013 Auf der anderen Seite bestehen in der Öffentlichkeit starke Bedenken gegenüber motorisierten UL-Flugzeugen, wie man sie im Ausland beobachten kann. Möchte nur zu gerne wissen, wieso das Bazl hier solche schwammingen Gründe vorschiebt... Grüsse, Fabian Zitieren
simones Geschrieben 15. Dezember 2013 Geschrieben 15. Dezember 2013 Am 13.11.2013 hat das Bundesgericht in Lausanne das abschliessende Urteil über die Beschwerde gesprochen, die der SMF (UL-Verein) gegen das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) geführt hatte. Sind Beamte nicht eigentlich UNSERE Angestellten? Wären sie nicht (von uns!) dafür bezahlt, uns das Leben leichter zu machen? Nein, das hast Du falsch verstanden!!! Beamte werden zwar von DIR bezahlt, sind aber dafür da, einen Keil in die Gesellschaft zu treiben. Es gibt nichts schlimmeres für Politker, wie ein geeintes Volk. Das Beamtentum ist der Gegenpol zu dem Dummmichel, der neben der Buckelei den ganzen Tag noch innerhalb der Zäune zu halten ist. Diese Aufgaben übernehmen Beamte. Und weil das alles sehr teuer ist, muss der Dummmichel als Schreiner 10 Stunden als Angestellter arbeiten, um eine Stunde seines Gleichen bezahlen zu können. Das Thema "Teile und Herrsche" passt sehr gut in die Gegenwart. Zitieren
bleuair Geschrieben 15. Dezember 2013 Geschrieben 15. Dezember 2013 Auf der anderen Seite bestehen in der Öffentlichkeit starke Bedenken gegenüber motorisierten UL-Flugzeugen, wie man sie im Ausland beobachten kann. Möchte nur zu gerne wissen, wieso das Bazl hier solche schwammingen Gründe vorschiebt... Grüsse, Fabian Fabian, wei das BAZL hier sich selber treu bleibt. Übrigens, besagt obiges Zitat eigentlich, dass man Bedenken im Ausland beobachten kann (und wenn ja, wie ginge das?) oder besagt es, dass man motorisierte UL-Flugzeuge im Ausland beobachten kann? Und da gehe ich sogar noch einen Schritt weiter und sage :005: das BAZL lügt! In der Öffentlichkeit bestehen gar keine starke Bedenken. Sie sind unbeobachtbar. Überall, wo ich mich in der Öffentlichkeit bewege, sehe/lese/höre ich KEINE Bedenken gegenüber motorisierten UL-Flugzeugen! Und, frei nach Stanley Milgram: ich kenne auch niemanden, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der diese Bedenken teilt. Also lügt das BAZL. Zitieren
robfly Geschrieben 15. Dezember 2013 Geschrieben 15. Dezember 2013 Wenn dem BAZL diese Fluggeräte zu laut sind, dann sollen sie einen Lärmgrenzwert definieren und nicht so fadenscheinige Gründe angeben. Oder belügen sie uns? Zitieren
Dierk Geschrieben 15. Dezember 2013 Geschrieben 15. Dezember 2013 Also, ist doch ziemlich klar was nun passieren wird. 1. Das BAZL wurde gerichtlich angewiesen, fehlende Lufttüchtigkeit- und Umweltschutzanweisungen auszuarbeiten. 2. In seiner Medienmitteilung favorisiert das BAZL elektrisch angetriebene Luftfahrzeuge. 3. Eins und zwei zusammenzählen. Zitieren
danlu Geschrieben 15. Dezember 2013 Geschrieben 15. Dezember 2013 Das BAZL ist (verglichen mit anderen Bundesinstitutionen) eine aufgeblasene, mit allzuvielen Durchschnittsjuristen und verkrachten Piloten überdotierte, teilweise arrogant wirkende und häufig auch überraschend unfähige Behörde. Viele (natürlich nicht alle) Leute dort arbeiten nicht im Elfenbeinturm (das bedingt immerhin ein Minimum an Kompetenz) sondern auf FL 100 über uns irdische, ignorante Privatpiloten, Steuerzahlern u.a. Drastische Einschätzung, ich weiss, sicherlich auch ungerecht, aber im Kern wohl nicht ganz unwahr, oder? Gute Nacht Dänu Zitieren
MarkusP210 Geschrieben 16. Dezember 2013 Geschrieben 16. Dezember 2013 Das BAZL nimmt die Anliegen der Leichtaviatik ernst Auch oder trotzdem man beim BAZL diesen Satz gebetsmühlenartig bei jeder sich bietenden Gelegenheit wiederholt, wird er deshalb nicht wahr. Die Behörde ist und bleibt das grösste, unbefeuerte Luftfahrthindernis der Schweiz. wieso das Bazl hier solche schwammingen Gründe vorschiebt Immer wenn es der eigenen Argumentation dient wird das Öffentlichkeitsintresse durch die Juristen beim BAZL genutzt. Eine erwiesene Grundlage für die Behauptung bleibt man uns, der Öffentlichkeit, aber indes jeweilen schuldig. dann sollen sie einen Lärmgrenzwert definieren Das wär' ja noch schöner, wenn die auch noch Gesetze machten. In diesem Fall hörte die private Leichtaviatik von heute auf morgen zu existieren auf. Nein, das besorgt in diesem Land immer noch das Parlament und der BR. Und by the way, die Grenzwerte gibt es schon (Art. 3 und 4): http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20091015/index.html Ich kann nur ein weiteres Mal dazu auffordern jeden Entscheid und jede Äusserung aus Ittigen durch jeden Verband und jeden Einzelnen zu bekämpfen wo es nur geht. Markus Zitieren
F-LSZH Geschrieben 12. September 2014 Geschrieben 12. September 2014 (bearbeitet) Das BAZL hat das Verbot von Ultraleichtflugzeugen gelockert. Tagblatt Online Medienmitteilung BAZL Neu können neben den Ecolight folgende Luftfahrzeuge zugelassen werden: Gyrokopter mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb. Aerodynamisch gesteuerte Flugzeuge mit Elektroantrieb. Deltas (Trikes) und Gleitschirme, die mit Fahrgestell und Elektroantrieb ausgerüstet sind. ... Das neue Regime tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Zulassungsverfahren können ab Anfang 2015 durchgeführt werden, sobald die dafür notwendigen rechtlichen Anpassungen erfolgt sind. Ciao Friedrich Bearbeitet 12. September 2014 von F-LSZH 2 Zitieren
iwl Geschrieben 12. September 2014 Geschrieben 12. September 2014 Wenn dem BAZL diese Fluggeräte zu laut sind, dann sollen sie einen Lärmgrenzwert definieren und nicht so fadenscheinige Gründe angeben. Oder belügen sie uns?Wieso zu laut, die gängigen Rotaxe sind doch eher leiser als andere SEPs, bzw sind die gleichen Motoren und Propeller auch in SEPs.Lärm ist da sicher kein Grund. 1 Zitieren
Lausig Geschrieben 12. September 2014 Geschrieben 12. September 2014 Die Medienmitteilung ist leider nicht ganz vollständig, v.A. bemerkenswert ist nämlich folgende Lockerung: Neu können folgende UL zugelassen werden: - Die bisherigen 3-Achsen gesteuerten Ecolight mit Verbrennungsmotoren auch unter 20kg/m2 Flächenbelastung Somit sind entgegen der Pressemeldung "Aerodynamisch gesteuerte Flugzeuge mit Elektroantrieb" bei Flächenbelastungen unter 20kg/m2 neben Elektro- auch Verbrennungsmotoren erlaubt! Solche Fluggeräte waren meines Wissens zuvor nicht genehm, bzw. nur mit Elektromotor. Zitieren
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