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Erneuerung EASA SEP-Rating


Kevin91

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen

 

Ich war bis jetzt relativ selten auf diesem Forum.

 

Zu meiner Frage:

 

Ich bin Momentan an der PPL-Ausbildung. Bezüglich der Anforderungen zur Erneuerung der Lizenz scheiden sich die Meinungen

 

Meines Wissens ist es Momentan so geregelt, dass man laut Art. 57 (Ausweise für Flugpersonal) in den letzten 24 Monaten wenigstens 24 Flugstunden vorzulegen sind wovon 12 in den letzten 12 Monaten.

 

Weiss jemand wie es mit den EASA Bestimmungen sein wird?

Habe schon sachen von Proficiency Flight Checks gehört usw...

 

Besten Dank für Antworten :)

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Du musst entweder die 12/12/12-Regel erfuellen (in den letzen 12 Monaten vor Erneuerung mindestens 12 Stunden und mindestens 12 Starts/Landungen) und einen Uebungsflug mit Fluglehrer machen,

oder einen Checkflug mit einem CRE machen (dann keine Minedststunden)

 

Florian

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...und "der Übungsflug mit einem F/I" jetzt auch mehre Flüge sein darf, es ist eine Stunde Gesamtflugzeit gefordert, ab sofort kann man also auch z.B. mit Fluglehrer zu einem anderen Platz fliegen und da landen, oder Touch-and-gos fliegen. Ein einziger Übungsflug von mindestens einer Stunde ununterbrochener Flugzeit wurde bisher in Deutschland gefordert (was vermutlich auf einer Fehlinterpretation der JAA Vorschrift beruhte...).

 

Gruß

Ralf

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...und "der Übungsflug mit einem F/I" jetzt auch mehre Flüge sein darf, es ist eine Stunde Gesamtflugzeit gefordert, ab sofort kann man also auch z.B. mit Fluglehrer zu einem anderen Platz fliegen und da landen, oder Touch-and-gos fliegen. Ein einziger Übungsflug von mindestens einer Stunde ununterbrochener Flugzeit wurde bisher in Deutschland gefordert (was vermutlich auf einer Fehlinterpretation der JAA Vorschrift beruhte...).

 

War IIRC in der Schweiz auch so.

Dazu kommt noch, dass 6h PIC Zeit sein müssen - das war bei mir auch immer noch ein Thema ;)

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Dazu kommt noch, dass 6h PIC Zeit sein müssen - das war bei mir auch immer noch ein Thema ;)

 

Natürlich. Allerdings ist es relativ schwer, non-PIC time in SEP überhaupt zu sammeln. In so fern dürfte die PIC-Anforderung für 99,9999% aller SEP-Inhaber irrelevant sein.

 

Florian

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Zudem darf in DE der Fluglehrer, mit dem man den Übungsflug gemacht hat, nicht mehr den Verlängerungseintrag in der Lizenz vornehmen. Nur ein Prüfer darf dies (ab 04.2013). Und man muss dann die Lizenz zusammen mit anderen Unterlagen zur Landesbehörde schicken. Und bis man die Lizenz wieder von den Behörden bekommt, darf man natürlich nicht fliegen (obwohl, man eigentlich eine gültige Lizenz hat!) :((((

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Natürlich. Allerdings ist es relativ schwer, non-PIC time in SEP überhaupt zu sammeln. In so fern dürfte die PIC-Anforderung für 99,9999% aller SEP-Inhaber irrelevant sein.

 

 

 

Florian

 

 

Ich bin z.B. oft nur C182RG geflogen in der Schweiz, mangels abgeschlossener Umschulung nur mit FI und daher nicht PIC. In Spanien hab ich zur Sicherheit auch immer nen FI mitgenommen, der war allerdings einverstanden dass ich in entsprechenden Flugzeugen PIC bin.

 

Dito wenn man z.B NIT Erweiterung macht, sonst aber wenig fliegt... etc.

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...... Und man muss dann die Lizenz zusammen mit anderen Unterlagen zur Landesbehörde schicken. Und bis man die Lizenz wieder von den Behörden bekommt, darf man natürlich nicht fliegen (obwohl, man eigentlich eine gültige Lizenz hat!) :((((

 

Das wäre ja ein ziemlicher Blödsinn. Nach Einreichung des ausgefüllten und vom CRI/FI unterschriebenen "Antrag auf Verlängerung einer Klassenberechtigung" bei der Luftfahrtbehörde bekommt man seine neue Lizenz zugeschickt, und muß danach die alte innerhalb von 2 Wochen zurückgeben.

Sonst müßte z.B ein Berufpilot jedesmal Zwangsurlaub machen.

 

Gruß

Manfred

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Das wäre ja ein ziemlicher Blödsinn. Nach Einreichung des ausgefüllten und vom CRI/FI unterschriebenen "Antrag auf Verlängerung einer Klassenberechtigung" bei der Luftfahrtbehörde bekommt man seine neue Lizenz zugeschickt, und muß danach die alte innerhalb von 2 Wochen zurückgeben.

Sonst müßte z.B ein Berufpilot jedesmal Zwangsurlaub machen.

 

Gruß

Manfred

 

OK, dass macht Sinn. Ich hab das wohl falsch gesehen/verstanden.

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Ich bin z.B. oft nur C182RG geflogen in der Schweiz, mangels abgeschlossener Umschulung nur mit FI und daher nicht PIC.

 

Das ist eine Interessante Frage: Ich würde davon ausgehen, dass Du in einem solchen Fall nur sehr eingeschränkt Non-PIC Flight-Time loggen darfst - nämlich nur so lange Du als Student einen regulären Umschulungskurs absolvierst. Das ist natürlich Auslegungssache, aber spätestens nach 10 Stunden kann Dich schon mal jemand Fragen, wie lange Du eigentlich brauchst…

 

Wenn Du einfach so mit dem Flugzeug rumfliegt, dann ist der FI PIC und Du Passagier (und das kann relativ übel ausgehen, wenn der FI auf dem rechten Sitz platzgenommen hat…). Außerhalb der Schulung kann man imho auf SEP nur dann Flight Time loggen, wenn man IFR mit einem Flieger ohne Autopilot (oder mit AP inop) unterwegs ist und den Funk übernimmt. Ansonsten besteht die Besatzung "offiziell" immer aus einer Person.

 

Florian

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Das ist eine Interessante Frage: Ich würde davon ausgehen, dass Du in einem solchen Fall nur sehr eingeschränkt Non-PIC Flight-Time loggen darfst - nämlich nur so lange Du als Student einen regulären Umschulungskurs absolvierst. Das ist natürlich Auslegungssache, aber spätestens nach 10 Stunden kann Dich schon mal jemand Fragen, wie lange Du eigentlich brauchst…

 

Solange der entsprechende Eintrag im Flugbuch nicht da ist, finde ich das eigentlich ziemlich eindeutig, so lange man einen FI für ne Flugstunde bezahlt.

Doof sein ist ja nicht verboten. Bei mir war das Problem eher, dass es immer nur so 1-2 Stunden alle 1-2 Jahre war...

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  • 2 Wochen später...

Weiss jemand, ob man in DE bei der Verlängerung des Ratings in einer gültigen JAR-FCL Lizenz gleichzeitig die Umwandlung dieser Lizenz in die EASA-Lizenz beantragen soll? Ich dachte, alle JAR-Lizenzen werden erst nach ihrem Ablauf in die EU-Lizenz umgewandelt. Hier habe aber was anderes gelesen... http://www.flugschule-nikolaus.de/easa.html Hat jemand schon Erfahrung?

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Weiss jemand, ob man in DE bei der Verlängerung des Ratings in einer gültigen JAR-FCL Lizenz gleichzeitig die Umwandlung dieser Lizenz in die EASA-Lizenz beantragen soll? Ich dachte, alle JAR-Lizenzen werden erst nach ihrem Ablauf in die EU-Lizenz umgewandelt. Hier habe aber was anderes gelesen... http://www.flugschule-nikolaus.de/easa.html Hat jemand schon Erfahrung?

 

Ja, habe ich gemacht. Du musst zusätzlich zum Verlängerungsantrag das Formular "Umwandlung in eine EASA Lizenz" zur Behörde schicken. Zudem brauchst Du LP für Deutsch.

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Ready for Takeoff

Dieser Wisch reicht in Deutschland für LPC 6 Eintrag.... ich bin beeindruckt! Kann das mal jemand den Bürokraten vom BAZL zeigen???

 

Gruss und happy landings im 2014

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Dieser Wisch reicht in Deutschland für LPC 6 Eintrag.... ich bin beeindruckt! Kann das mal jemand den Bürokraten vom BAZL zeigen???
LPC 6 in Deutsch ist in der Schweiz auch kein Problem – an der Prüfung klären die Experten diesen Punkt bei der persönlichen Begrüssung … und diese Prüfung muss man ja für den Flugfunk sowieso absolvieren.

 

Martin

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