Kevin91 Geschrieben 11. Dezember 2013 Geschrieben 11. Dezember 2013 Hallo Zusammen Ich war bis jetzt relativ selten auf diesem Forum. Zu meiner Frage: Ich bin Momentan an der PPL-Ausbildung. Bezüglich der Anforderungen zur Erneuerung der Lizenz scheiden sich die Meinungen Meines Wissens ist es Momentan so geregelt, dass man laut Art. 57 (Ausweise für Flugpersonal) in den letzten 24 Monaten wenigstens 24 Flugstunden vorzulegen sind wovon 12 in den letzten 12 Monaten. Weiss jemand wie es mit den EASA Bestimmungen sein wird? Habe schon sachen von Proficiency Flight Checks gehört usw... Besten Dank für Antworten :) Zitieren
Chipart Geschrieben 11. Dezember 2013 Geschrieben 11. Dezember 2013 Du musst entweder die 12/12/12-Regel erfuellen (in den letzen 12 Monaten vor Erneuerung mindestens 12 Stunden und mindestens 12 Starts/Landungen) und einen Uebungsflug mit Fluglehrer machen, oder einen Checkflug mit einem CRE machen (dann keine Minedststunden) Florian Zitieren
Andreas M Geschrieben 11. Dezember 2013 Geschrieben 11. Dezember 2013 Wobei der Übungsflug mit einem F/I während des GANZEN letzten Jahres vor dem Verfall geschehen kann UND zu den mind. 12 h angerechnet werden darf Zitieren
Volume Geschrieben 11. Dezember 2013 Geschrieben 11. Dezember 2013 ...und "der Übungsflug mit einem F/I" jetzt auch mehre Flüge sein darf, es ist eine Stunde Gesamtflugzeit gefordert, ab sofort kann man also auch z.B. mit Fluglehrer zu einem anderen Platz fliegen und da landen, oder Touch-and-gos fliegen. Ein einziger Übungsflug von mindestens einer Stunde ununterbrochener Flugzeit wurde bisher in Deutschland gefordert (was vermutlich auf einer Fehlinterpretation der JAA Vorschrift beruhte...). Gruß Ralf Zitieren
sirdir Geschrieben 11. Dezember 2013 Geschrieben 11. Dezember 2013 ...und "der Übungsflug mit einem F/I" jetzt auch mehre Flüge sein darf, es ist eine Stunde Gesamtflugzeit gefordert, ab sofort kann man also auch z.B. mit Fluglehrer zu einem anderen Platz fliegen und da landen, oder Touch-and-gos fliegen. Ein einziger Übungsflug von mindestens einer Stunde ununterbrochener Flugzeit wurde bisher in Deutschland gefordert (was vermutlich auf einer Fehlinterpretation der JAA Vorschrift beruhte...). War IIRC in der Schweiz auch so. Dazu kommt noch, dass 6h PIC Zeit sein müssen - das war bei mir auch immer noch ein Thema ;) Zitieren
Tiefflieger Geschrieben 12. Dezember 2013 Geschrieben 12. Dezember 2013 Muss es ein FI sein oder reicht auch ein CRI für den 1h Trainingsflug? Danke Ueli Zitieren
CapDave Geschrieben 12. Dezember 2013 Geschrieben 12. Dezember 2013 Es reicht auch ein CRI... Griessle Dave Zitieren
Chipart Geschrieben 13. Dezember 2013 Geschrieben 13. Dezember 2013 Dazu kommt noch, dass 6h PIC Zeit sein müssen - das war bei mir auch immer noch ein Thema ;) Natürlich. Allerdings ist es relativ schwer, non-PIC time in SEP überhaupt zu sammeln. In so fern dürfte die PIC-Anforderung für 99,9999% aller SEP-Inhaber irrelevant sein. Florian Zitieren
hercules Geschrieben 14. Dezember 2013 Geschrieben 14. Dezember 2013 Zudem darf in DE der Fluglehrer, mit dem man den Übungsflug gemacht hat, nicht mehr den Verlängerungseintrag in der Lizenz vornehmen. Nur ein Prüfer darf dies (ab 04.2013). Und man muss dann die Lizenz zusammen mit anderen Unterlagen zur Landesbehörde schicken. Und bis man die Lizenz wieder von den Behörden bekommt, darf man natürlich nicht fliegen (obwohl, man eigentlich eine gültige Lizenz hat!) :(((( Zitieren
sirdir Geschrieben 14. Dezember 2013 Geschrieben 14. Dezember 2013 Natürlich. Allerdings ist es relativ schwer, non-PIC time in SEP überhaupt zu sammeln. In so fern dürfte die PIC-Anforderung für 99,9999% aller SEP-Inhaber irrelevant sein. Florian Ich bin z.B. oft nur C182RG geflogen in der Schweiz, mangels abgeschlossener Umschulung nur mit FI und daher nicht PIC. In Spanien hab ich zur Sicherheit auch immer nen FI mitgenommen, der war allerdings einverstanden dass ich in entsprechenden Flugzeugen PIC bin. Dito wenn man z.B NIT Erweiterung macht, sonst aber wenig fliegt... etc. Zitieren
DaMane Geschrieben 15. Dezember 2013 Geschrieben 15. Dezember 2013 ...... Und man muss dann die Lizenz zusammen mit anderen Unterlagen zur Landesbehörde schicken. Und bis man die Lizenz wieder von den Behörden bekommt, darf man natürlich nicht fliegen (obwohl, man eigentlich eine gültige Lizenz hat!) :(((( Das wäre ja ein ziemlicher Blödsinn. Nach Einreichung des ausgefüllten und vom CRI/FI unterschriebenen "Antrag auf Verlängerung einer Klassenberechtigung" bei der Luftfahrtbehörde bekommt man seine neue Lizenz zugeschickt, und muß danach die alte innerhalb von 2 Wochen zurückgeben. Sonst müßte z.B ein Berufpilot jedesmal Zwangsurlaub machen. Gruß Manfred Zitieren
sirdir Geschrieben 15. Dezember 2013 Geschrieben 15. Dezember 2013 In der Schweiz muss man die alte Lizenz nicht zurück geben, ich habe noch eine ganze Sammlung mit abgelaufenen Lizenzen... Zitieren
hercules Geschrieben 15. Dezember 2013 Geschrieben 15. Dezember 2013 Das wäre ja ein ziemlicher Blödsinn. Nach Einreichung des ausgefüllten und vom CRI/FI unterschriebenen "Antrag auf Verlängerung einer Klassenberechtigung" bei der Luftfahrtbehörde bekommt man seine neue Lizenz zugeschickt, und muß danach die alte innerhalb von 2 Wochen zurückgeben. Sonst müßte z.B ein Berufpilot jedesmal Zwangsurlaub machen. Gruß Manfred OK, dass macht Sinn. Ich hab das wohl falsch gesehen/verstanden. Zitieren
Chipart Geschrieben 16. Dezember 2013 Geschrieben 16. Dezember 2013 Ich bin z.B. oft nur C182RG geflogen in der Schweiz, mangels abgeschlossener Umschulung nur mit FI und daher nicht PIC. Das ist eine Interessante Frage: Ich würde davon ausgehen, dass Du in einem solchen Fall nur sehr eingeschränkt Non-PIC Flight-Time loggen darfst - nämlich nur so lange Du als Student einen regulären Umschulungskurs absolvierst. Das ist natürlich Auslegungssache, aber spätestens nach 10 Stunden kann Dich schon mal jemand Fragen, wie lange Du eigentlich brauchst… Wenn Du einfach so mit dem Flugzeug rumfliegt, dann ist der FI PIC und Du Passagier (und das kann relativ übel ausgehen, wenn der FI auf dem rechten Sitz platzgenommen hat…). Außerhalb der Schulung kann man imho auf SEP nur dann Flight Time loggen, wenn man IFR mit einem Flieger ohne Autopilot (oder mit AP inop) unterwegs ist und den Funk übernimmt. Ansonsten besteht die Besatzung "offiziell" immer aus einer Person. Florian Zitieren
sirdir Geschrieben 16. Dezember 2013 Geschrieben 16. Dezember 2013 Das ist eine Interessante Frage: Ich würde davon ausgehen, dass Du in einem solchen Fall nur sehr eingeschränkt Non-PIC Flight-Time loggen darfst - nämlich nur so lange Du als Student einen regulären Umschulungskurs absolvierst. Das ist natürlich Auslegungssache, aber spätestens nach 10 Stunden kann Dich schon mal jemand Fragen, wie lange Du eigentlich brauchst… Solange der entsprechende Eintrag im Flugbuch nicht da ist, finde ich das eigentlich ziemlich eindeutig, so lange man einen FI für ne Flugstunde bezahlt. Doof sein ist ja nicht verboten. Bei mir war das Problem eher, dass es immer nur so 1-2 Stunden alle 1-2 Jahre war... Zitieren
hercules Geschrieben 30. Dezember 2013 Geschrieben 30. Dezember 2013 Weiss jemand, ob man in DE bei der Verlängerung des Ratings in einer gültigen JAR-FCL Lizenz gleichzeitig die Umwandlung dieser Lizenz in die EASA-Lizenz beantragen soll? Ich dachte, alle JAR-Lizenzen werden erst nach ihrem Ablauf in die EU-Lizenz umgewandelt. Hier habe aber was anderes gelesen... http://www.flugschule-nikolaus.de/easa.html Hat jemand schon Erfahrung? Zitieren
CPL-IR Geschrieben 30. Dezember 2013 Geschrieben 30. Dezember 2013 Weiss jemand, ob man in DE bei der Verlängerung des Ratings in einer gültigen JAR-FCL Lizenz gleichzeitig die Umwandlung dieser Lizenz in die EASA-Lizenz beantragen soll? Ich dachte, alle JAR-Lizenzen werden erst nach ihrem Ablauf in die EU-Lizenz umgewandelt. Hier habe aber was anderes gelesen... http://www.flugschule-nikolaus.de/easa.html Hat jemand schon Erfahrung? Ja, habe ich gemacht. Du musst zusätzlich zum Verlängerungsantrag das Formular "Umwandlung in eine EASA Lizenz" zur Behörde schicken. Zudem brauchst Du LP für Deutsch. Zitieren
hercules Geschrieben 30. Dezember 2013 Geschrieben 30. Dezember 2013 Vielen Dank, Patrick! Zudem brauchst Du LP für Deutsch. Und in welcher Form braucht man das? Braucht man dies auch wenn man English LP hat? Zitieren
CPL-IR Geschrieben 30. Dezember 2013 Geschrieben 30. Dezember 2013 Kein Problem :) Ja, darum kommst Du nicht herum. Es genügt folgendes Formular: http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/show/1347848/rpt-luftverkehr-selbsterkl-sprach-de.pdf Einfach alles so machen wie bei Nikolaus beschrieben, dann sollte es problemlos klappen ;) Zitieren
Ready for Takeoff Geschrieben 1. Januar 2014 Geschrieben 1. Januar 2014 Dieser Wisch reicht in Deutschland für LPC 6 Eintrag.... ich bin beeindruckt! Kann das mal jemand den Bürokraten vom BAZL zeigen??? Gruss und happy landings im 2014 Zitieren
mds Geschrieben 2. Januar 2014 Geschrieben 2. Januar 2014 Dieser Wisch reicht in Deutschland für LPC 6 Eintrag.... ich bin beeindruckt! Kann das mal jemand den Bürokraten vom BAZL zeigen???LPC 6 in Deutsch ist in der Schweiz auch kein Problem – an der Prüfung klären die Experten diesen Punkt bei der persönlichen Begrüssung … und diese Prüfung muss man ja für den Flugfunk sowieso absolvieren. Martin Zitieren
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