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Flugzeug versichern


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Geschrieben

Hallo,

 

ich möchte ein in den Niederlanden zugelassenes Flugzeug versichern.

Es ist ein "richtiges Flugzeug" und kein Ultra- oder Microlight (man braucht den PPL).

 

MTOW 490 kg

2-Sitzer

SEP

Experimental category

 

ich bin nur an einer Minimal-Versicherung im Sinn von "third party liability" (also allgemeine Haftpflicht) und einer Passagierversicherung (Personenschaden) interessiert.

 

Der Vorbesitzer hatte folgendes Angebot:

 

Hull: Not Covered

Liability: GBP 1,000,000 Limit for Third Party Liability Claims

GBP 250,000 Limit for Passenger Liability Claims

Use: Private Pleasure Business use only

Owner is the only pilot.

 

Das hätte ihn 300 GBP Versicherungssumme pro Jahr gekostet.

 

Muss man mehr als oben angeführt versichern (Betonung auf "muss")?

 

 

Ich habe zu dieser Fragestellung folgendes Dokument gefunden:

 

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:138:0001:0006:DE:PDF

 

ist das noch aktuell? Da das MTOW unter 500 kg ist, muss man das Flugzeug wohl nicht für Risiken durch Krieg und Terrorismus versichern?

 

Bei <500 kg wäre die zu versichernde Summe nach diesem Dokument 0,75 Mio Sonderziehungsrechte, bei den Schwankungen der letzten Jahre Kurs wären das

 

http://www.xe.com/de/currencycharts/?from=XDR&to=EUR&view=5Y

 

also so 1.25 * 0,75 Mio = 930 000 Euro. Eine Versicherungssumme von 1 Mio Euro müsste also ausreichen?

 

Bzgl. Passagierhaftpflicht:

 

"(1) Hinsichtlich der Haftung für Fluggäste beträgt die Mindestversicherungssumme

250 000 SZR je Fluggast. Bei nichtgewerblichen

Flügen, die mit Luftfahrzeugen mit einem MTOM

von bis zu 2 700 kg durchgeführt werden, können die Mitgliedstaaten

jedoch eine niedrigere Mindestversicherungssumme

festsetzen, die aber mindestens 100 000 SZR je Fluggast betragen

muss."

 

heisst das jetzt, man muss in allen EU-Ländern nachfragen, wie hoch die zu versichernde Summe ist? Ich möchte in Europa, vorwiegend Niederlande, Frankreich, Deutschland, Schweiz, Italien, Belgien, Spanien und Grossbritannien unterwegs sein. Wie hoch muss/sollte die Versicherungssumme für Passagierhaftpflicht also sein?

Christian Thomann
Geschrieben

Dierk, vielleicht zuerst mal eine grundsätzliche Überlegung:

 

Q: Wozu braucht der Mensch eine Versicherung?

A: Um ein Risiko durch eine Versicherung abzudecken, wenn mal der Schaden so gross wird, dass es die Möglichkeiten des Versicherungsnehmers übersteigen würde.

 

Je geringer du eine Versicherungssumme ansetzest, umso eher wirst du bei Übersteigen derselben persönlich zur Kasse gebeten! Kleiner Fachausdruck aus der Versicherungswelt: Ein Totalschaden bei Personenschaden ist nicht etwa der Tod eines Geschädigten, sondern eine Totalinvalidität eines Solchen. Das kostet gerne mal 10 - 20 Mio CHF! Es sind nicht nur die Behandlungs- und Pflegekosten zu decken, sondern auch die Einkommensausfälle, welche von den Angehörigen gefordert werden. Zu Recht.

 

In der Schweiz sind 6 Mio. bisher im Segelflug noch selten benutzt worden.

 

Du machst also eine falsche Überlegung, wenn du mit der Versicherungssumme im Haftpflichtfall sparen willst. Die internationalen Grenzen sind NUR MINIMALSÄTZE! Also überlege, was ist, wenn diese Beträge erreicht und ausbezahlt wurden, wer bezahlt dann den Rest? He! Kaum der Geschädigte oder dessen Angehörige, sondern alleine nur DU! Allenfalls noch etwas weniges die SUVA, falls überhaupt.

 

Rechne!

Geschrieben
Dierk, vielleicht zuerst mal eine grundsätzliche Überlegung:

 

Q: Wozu braucht der Mensch eine Versicherung?

A: Um ein Risiko durch eine Versicherung abzudecken, wenn mal der Schaden so gross wird, dass es die Möglichkeiten des Versicherungsnehmers übersteigen würde.

 

Je geringer du eine Versicherungssumme ansetzest, umso eher wirst du bei Übersteigen derselben persönlich zur Kasse gebeten! Kleiner Fachausdruck aus der Versicherungswelt: Ein Totalschaden bei Personenschaden ist nicht etwa der Tod eines Geschädigten, sondern eine Totalinvalidität eines Solchen. Das kostet gerne mal 10 - 20 Mio CHF! Es sind nicht nur die Behandlungs- und Pflegekosten zu decken, sondern auch die Einkommensausfälle, welche von den Angehörigen gefordert werden. Zu Recht.

 

In der Schweiz sind 6 Mio. bisher im Segelflug noch selten benutzt worden.

 

Du machst also eine falsche Überlegung, wenn du mit der Versicherungssumme im Haftpflichtfall sparen willst. Die internationalen Grenzen sind NUR MINIMALSÄTZE! Also überlege, was ist, wenn diese Beträge erreicht und ausbezahlt wurden, wer bezahlt dann den Rest? He! Kaum der Geschädigte oder dessen Angehörige, sondern alleine nur DU!

 

Rechne!

 

Hallo Christian,

 

ich hab mir schon gedacht, dass eine solche Bemerkung kommt. Aber: Beweisumkehr bei Überschreitung der Sonderziehungsrechte!

Bis zu dieser Summe geht man davon aus, dass auch ohne abschliessender Klärung der Schuldfrage immer der Pilot Schuld hat und der Schaden bezahlt werden muss. Über dieser Summe muss jedoch der Geschädigte den Nachweis erbringen... Stürzt das Flugzeug in ein vollbesetztes Fussballstadium, ist natürlich klar, dass die Leute unten nicht schuld sind. Weswegen auch kein solches Stadium überflogen werden sollte.

 

Nun ist es so, dass ich dieses kleine Flugzeug typischerweise über Land, als einziger Pilot und alleine fliegen werde. Das Risiko von ca. 415 kg (ohne Pax) und 60 Liter Sprit (falls vollgetankt) ist bei 30-50 Flugstunden im Jahr nicht gross. Davon abgesehen ist das Flugzeug aus Holz und zerbröselt bei Kontrollverlust beim Aufschlag. Auf der Wiese fällt als Flurschaden dann nur ein Aschehaufen mit ca. 6 m Durchmesser an.

 

Bezgl. Schaden bei SEP kann man auch die Unfallberichte durchlesen. Drittschäden von jenseits 500 000 CHF sind doch in der GA extrem selten.

 

Ich schau jetzt mal nach Angeboten für Drittschäden über 1 Mio Euro und Passagierhaftpflicht von ca. 300 000 Euro. Wobei letzteres in meinem Fall eher ein Luxus ist. Je nach Angebot kann ich dann schauen, was es kosten würde, wenn ich mehr versichere.

Christian Thomann
Geschrieben

Dierk, das ist nicht einfach eine Bemerkung, sondern Tatsache. Alles Andere, was du denkst, darauf reiten zu können, ist bloss Anwaltsfutter. Stimmen tun deine Punkte schriftlich schon, aber nicht mehr! Unfallberichte haben mit Schuldhaftigkeit, Schuldzuweisung und Versicherungszahlungen überhaupt nichts zu tun.

 

Ich selbst bin jetzt in einer ähnlichen Situation nach einem Unfall. Mehr als Glück kannst du mir ja mit deinen Punkten auch nicht wünschen! :o

 

Ich wünsche dir viel Glück!

Geschrieben

Lieber Dierk,

 

die von Dir errechneten Mindestdeckungen sehen richtig aus, aber wenn Du's genau wissen willst, dann müsstest Du einen Anwalt fragen - wenn Du AOPA-Mitglied bist, dann ist das von den Kosten her überschaubar.

 

Allerdings kann ich nur noch mal das verstärken, was Christian gesagt hat: Am Ende versicherst Du nicht das Flugzeug (auch wenn die Police auf das Flugzeug läuft), sondern Dich! Und was Du als Vermögensschutz brauchst, dass solltest Du Dir an Hand Deiner persönlichen Lebensumstände selbst überlegen. Natürlich sieht das Ergebnis so einer Überlegung anders aus, wenn Du junger Vater von 3 Kindern bist, als wenn Du alleinstehender 75jähriger bist - im letzten Fall bleibt nur die moralische Frage.

 

Florian

Geschrieben

Hallo,

 

danke für die Tipps. Aber zuerst muss ich mal eine Versicherung finden, die mich bzw. das Flugzeug versichern will.

 

Verschiedene ausländische Versicherungen haben abgelehnt, da sie nicht interessiert sind (weil die Schweiz nicht ihr Markt ist bzw. das Risiko für die Schweiz nicht kennen). Eine andere hat mit dem konkreten Hinweis abgeleht, dass sie den Schweizer Markt schlicht nicht versichern dürfen! Der Markt wird anscheinend von der FINMA überwacht.

 

Tatsächlich habe ich das Folgende herausgefunden:

 

Die Finma hält eine Liste mit Versicherern, welche sie beaufsichtigt:

 

http://www.finma.ch/institute/pdf_d/dvu.pdf

 

Die Position "B11" ist Luftfahrzeughaftpflicht.

 

Damit ergeben sich für die Schweiz folgende von der FINMA überwachte Unternehmen:

 

  • AIG Europe Limited, London, Opfikon Branch
  • Allianz Risk Transfer AG
  • Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG
  • Allied World Assurance Company, AG
  • Aspen Insurance UK Limited, London, Zurich Insurance Branch
  • AURORA Versicherungs AG
  • AXA Corporate Solutions Assurance, Paris, Zweigniederlassung Schweiz, Winterthur
  • AXA Versicherungen AG
  • Berkshire Hathaway International Insurance Limited, London, Zweigniederlassung Zürich
  • DARAG Deutsche Versicherungs- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung
  • Europäische Reiseversicherungs AG
  • FM INSURANCE COMPANY LIMITED, Windsor, Switzerland Branch Zurich
  • GENERALI Assurances Générales SA
  • Great Lakes Reinsurance (UK) PLC, London, Zweigniederlassung Zürich
  • Harper Versicherungs AG
  • HDI-Gerling Industrie Versicherung AG, Hannover, Niederlassung Zürich/Schweiz
  • Liberty Mutual Insurance Europe Limited, London, Zweigniederlassung Zürich
  • Lloyd's, London, Zweigniederlassung Zürich
  • Schweiz Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft
  • Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG
  • Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft AG
  • Solen Versicherungen AG
  • Swiss Re International SE, Luxembourg, Zurich Branch
  • TSM Compagnie d'Assurances, Société coopérative
  • VAUDOISE GENERALE, Compagnie d'Assurances SA
  • XL Versicherungen Schweiz AG
  • Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG

 

Für mich unklar, ob ich eine Versicherung aus dieser kontrollierten Liste wählen muss oder ob ich mich auf dem freien Markt umschauen kann. Bisher ist das Experimental in den Niederlanden registriert und über eine ausländische Versicherung mit Sitz in London versichert. Diese taucht nun in der Liste nicht auf. Es wäre natürlich einfacher gewesen, die bisherige (ausländische) Versicherung auf mich zu übertragen.

 

Es ist auch nicht klar, ob die Versicherungen dieser Liste überhaut alle die General aviation bedienen und wenn ja, ob auch Privatpersonen. D.h. ich muss da nachfragen. Einem älteren Bericht habe ich entnommen, dass der Schweizer Versicherungspool "Luftfahrt" sich 2007 stark verändert haben soll:

 

http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/articleF1HB8-1.133581

 

"Vakuum" hört sich nun nicht gut an. Andererseits gibt es oben schon etwa Auswahl.

 

Ich habe der FINMA per Kontaktformular nun folgende (anonymisierte) Frage gestellt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

[...]

Meine Frage: ist es auch heute noch so, dass ich als in der Schweiz wohnhafte Privatperson mein privates Flugzeug, welches in den Niederlanden registriert ist aber ab Frühjahr 2014 in der Schweiz verzollt und hangariert sein wird, nicht über einen Versicherer mit ausländischem Sitz versichern kann?

 

Ich erbitte höflichst ihre kostenlose Antwort.

 

Freundliche Grüsse,

 

Dierk

 

Sehr geehrter Herr...,

 

 

Vielen Dank für Ihre Nachricht – ich hatte seinerzeit selbst mit dem Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt korrespondiert, weil ich wirklich gerne auf Ihrem Markt tätig sein wollte.

 

Der Haken an der Geschichte war, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt uns zwar grünes Licht gegeben hatte, aber die Schweizer Finanzaufsicht uns dann “auf der Ziellinie” ausbremste.

...

 

 

From: Dierk

Sent: 9. december 2013 15:06

To: XXX

Subject: Re: request for free general aviation offer (german)

 

Sehr geehrte Frau XXX,

 

ich habe mal bezüglich obligater Versicherungspflicht über einen Schweizer Versicherer beim Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt nachgefragt. Dort wurden Ihre Angaben nicht bestätigt. Handelt es sich um interne Firmenpolitik? Ich bin weiterhin auf der Suche nach dem besten Angebot. Sollten Sie ein solches anbieten können, wäre ich natürlich interessiert.

 

Freundliche Grüsse,

 

Dierk

 

PS Hier das Antwortschreiben des Bundesamtes für Zivilluftfahrt:

 

 

 

Sehr geehrter Herr...

 

Danke für Ihre Anfrage.

 

Es ist richtig, dass Experimental Flugzeuge nicht in der Schweiz eingetragen werden können, wenn Sie nicht schon in der Schweiz waren oder hier gebaut wurden.

 

Betreffend der Versicherung ist mir so etwas nicht bekannt. Zwischenzeitlich ist es einem Schweizer Halter sogar möglich einen Ausländischen Versicherer zu wählen. Da werde ich aus der Antwort Ihrer Versicherung nicht richtig schlau.

 

Freundliche Grüsse

XXX

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Imperia-Formular]

Gesendet: Montag, 9. Dezember 2013 12:29

An: _BAZL-Info

Betreff: Kontaktformular Portal für Fachleute BAZL

 

Guten Tag,

 

ich kaufe gerade ein in den Niederlanden registriertes Experimental-Flugzeug und möchte es (nach Verzollung) in der Schweiz hangarieren. Die Niederländische Registrierung soll bzw. muss beibehalten werden, da ein ausländisches Experimental in der Schweiz mit ausländischer Registrierung zwar betrieben, aber nicht deregistriert und in der Schweiz registriert und zugelassen werden kann (so hat man es mir zumindest gesagt). Aktuell suche ich nach einer Versicherung für das Flugzeug.

 

Nun hat mir eine Versicherung folgendes zurückgeschrieben:

 

"Guten Morgen Herr Dierk,

 

Vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage.

 

Leider dürfen wir Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in der Schweiz und Luftfahrzeugen mit Base in der Schweiz keinen Versicherungsschutz bieten. Unabhängig davon, wo das Flugzeug registriert ist.

 

Nach unseren Recherchen und Erfahrungen aus der Vergangenheit müssen Sie einen Versicherer in der Schweiz wählen.

 

Mit freundlichem Gruß aus Kopenhagen"

 

Gibt es eine Vorschrift seitens des BAZL, das ein in der Schweiz hangariertes Flugzeug, welches von einem in der Schweiz wohnhaften Piloten geflogen wird, über einen Schweizer Versicherer versichert werden muss?

 

Vielen Dank

 

Freundliche Grüsse,

Dierk

 

---------

 

 

From: XXX

 

Sent: Monday, December 09, 2013 11:27 AM

 

To: 'Dierk'

 

Subject: RE: request for free general aviation offer (german)

 

 

Guten Morgen Herr ...

 

Vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage.

 

Leider dürfen wir Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in der Schweiz und Luftfahrzeugen mit Base in der Schweiz keinen Versicherungsschutz bieten. Unabhängig davon, wo das Flugzeug registriert ist.

 

Nach unseren Recherchen und Erfahrungen aus der Vergangenheit müssen Sie einen Versicherer in der Schweiz wählen.

 

Mit freundlichem Gruß aus Kopenhagen

 

Geschrieben

Natürlich dürfen nur solche Versicherungsunternehmen in der Schweiz Dein Flugzeug versichern, die eine Schweizer Versicherungslizenz haben. Das hat aber mit Flugzeugen nix zu tun, sondern gilt für alle Versicherungen!

 

Ich kann Dir leider keinen direkten Tipp geben, da mein Flugzeug in Deutschland versichert ist, aber googeln nach "Luftfahrtversicherung Schweiz" bringt bei mir ein paar Resultate, die nicht blöd ausschauen...

 

Florian

Geschrieben
Natürlich dürfen nur solche Versicherungsunternehmen in der Schweiz Dein Flugzeug versichern, die eine Schweizer Versicherungslizenz haben. Das hat aber mit Flugzeugen nix zu tun, sondern gilt für alle Versicherungen!

 

Ich kann Dir leider keinen direkten Tipp geben, da mein Flugzeug in Deutschland versichert ist, aber googeln nach "Luftfahrtversicherung Schweiz" bringt bei mir ein paar Resultate, die nicht blöd ausschauen...

 

Florian

 

Hallo Florian,

 

naja, und was ist, wenn die ausländische Versicherung eine ausländische Versicherungslizenz hat? Zum Beispiel habe ich jetzt ein günstiges Angebot von einer Versicherung mit Sitz London, welche das Flugzeug früher einmal versichert hatte. Das heisst, weil ich in der Schweiz lebe dürfte ich dieses Angebot nicht annehmen? Würde ich mich denn dadurch strafbar machen :confused: ?

 

EDIT: habe gerade nachgesehen, mein Angebot kommt von einem Broker in London, das Flugzeug wäre aber letztlich über eine Firma versichert, welche (auch) eine Zweigniederlassung in der Schweiz hat und auf der obigen FINMA-Liste aufgeführt ist. Die Generalagentur ist rein formal-administrativ, alle Anfragen an die Schweizer Agentur werden sowieso an Broker in England weitergereicht. Damit sehe ich das Problem erstmal als entschärft an.

 

Ich würde 438 Franken/Jahr zahlen, was ich noch als fairen Preis ansehe für:

Hull £ Not Covered

Liability £ 1,000,000 Third Party Liability

£ 250,000 Passenger Liability

Plus Crown, German & Danish Compulsory Liability Limits

 

Gültig für: U.K, Andorra, Austria, Belgium, Bulgaria, Canary Islands, Madeira, Croatia, Cyprus, Czech Republic, Denmark, Estonia, Faroe Islands, Finland, France, Germany, Gibraltar, Greece, Hungary, Iceland, Ireland, Italy, Latvia, Liechtenstein, Lithuania, Luxembourg, Malta, the Netherlands, Norway, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden, Switzerland, the United Kingdom, North Africa, North of 30 degrees North, West of 30 degrees East, the Canary Islands and transit airspace thereto.

 

PS: was sind übliche Preise sonst so?

Geschrieben

Übrigens habe ich von der FINMA eine Antwort bekommen, die ich auszugsweise zitiere:

 

Weder natürlichen noch juristischen Versicherungsnehmern mit Domizil in der Schweiz ist untersagt mit ausländischen Versicherern einen Vertrag abzuschliessen. Es sind die ausländischen Versicherer, die Ihre Bewilligungspflicht in der Schweiz gemäss dem schweizerischen Aufsichtsrecht bei der FINMA abklären müssen.

 

Was die Deckung von Luftfahrtrisiken anbelangt, gilt es die Ausnahmebestimmung in Art. 1 Abs. 2 lit. a AVO zu beachten: Demnach unterstehen Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in der Schweiz der schweizerischen Versicherungsaufsicht nicht, wenn sie in der Schweiz ausschliesslich die in Abs. 2 genannten Versicherungsgeschäfte tätigen, darunter u.a. auch die Deckung von Versicherungsrisiken im Zusammenhang mit der Luftfahrt.

 

Siehe auch hier:

 

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20051132/index.html

Geschrieben
mein Angebot kommt von einem Broker in London
Nach sowas würde ich auch vermehrt Ausschau halten, nach Brokern/Maklern, nicht nach Versicherungsunternehmen. Große Unternehmen haben sowas wie dir überhaupt kein Interesse, viel Arbeit, wenig Gewinn. Und oft haben die Sachbearbeiter mit denen du zu tun hast nicht mal Ahnung.

Ohne hier Werbung machen zu wollen, ich habe bisher beste Erfahrungen mit Grümmer gemacht, wenn es darum ging Exoten zu versichern (insbesondere Einzelstücke und Prototypen Kaskoversicherung, bei schwerlich definierbarem Wert und unabsehbaren Reparaturkosten aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen oder Materialien), sogar im Schadensfall ! (ohne Schadensfall sehen so manche Versicherungen gut aus...) Der lebt davon, Probleme wie deine zu lösen. Es gibt am Pilotenstammtisch sogar das geflügelte Wort "Ist der Schaden noch so schwer, Grümmer versicherts hinterher" :009:

Also um hier wirklich nicht in den Verdacht von Schleichwerbung zu kommen, es gibt eine ganze Anzahl von auf Luftfahrt spezialisierten Maklern, orientier dich mal in die Richtung. Es lohnt sich manchmal mit Profis zu arbeiten.

 

Gruß

Ralf

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