Dierk Geschrieben 7. September 2013 Geschrieben 7. September 2013 Hallo, Ich habe drei für mich interessante gebrauchte Flieger (E-Klasse SEP) gefunden. Einer ist ein N-reg und in Deutschland stationiert, ein anderer ebenfalls in Deutschland aber mit deutscher Zulassung, und dann habe ich noch ein niederländisches Homebuild gefunden, das von dem Erbauer in den Niederlanden zugelassen ist... Wenn ich nun eine internationale Eigentümergemeinschaft gründen würde, könnte dann die ausländische Registrierung beibehalten werden? Ist dazu ein bestimmter Prozentsatz (50%) notwendig, oder könnte ich z.B. auch einen 3/4 Anteil oder einen 5/6 oder einen 99/100 Anteil kaufen? Müsste dann nur die Luftfahrtrolle und die Versicherung angepasst werden? Ist es vom Anteil abhängig, ob die Homebase frei bestimmt werden, d.h. auch im Eu-Ausland belassen werden kann und wenn das Flugzeug vorübergehend für 3 Monate in der CH wäre und dann wieder ausgeflogen würde, wäre auch kein Zollmeldung nötig? Aufgrund des Mangels an Hangarplätzen in der Schweiz würde ich es ohnehin lieber im Ausland überwintern lassen... Grüsse, Dierk Zitieren
Chipart Geschrieben 7. September 2013 Geschrieben 7. September 2013 Prinzipiell kan ein Flieger natuerlich von einer auslaendischen Gesellschaft gehalten werden, an der Du Anteile haelst. Ein N-reg Flieger gehoert eh einem US-Trust. Einen D-Flieger darfst Du so weit ich weiss auch als Schweizer halten. Allerdings musst Du ihn natuerlich nach deutschen Vorschriften Warten, etc. Der PH-Homebuilt wird wahrscheinlich ein Annex-II Flieger sein. Dann snd die nationalen Behoerden zustaendig und Du braeuchtest ohnehin eine Genehmigung des BAZL um damit in der Schweiz fliegen zu duerfen. Keine Ahnung, ob das nicht genauso aufwaendig ist, wie ummelden. Was die Zollanmeldung betrifft, musst Du einen Schweizer Steuerexperten fragen. Florian Zitieren
Milhouse Geschrieben 7. September 2013 Geschrieben 7. September 2013 Um ein D-Flugzeug als Schweizer zu halten, brauchst du eine Postadresse in Deutschland weil das LBA nichts ins Ausland verschickt. Das kann aber durch eine CAMO oder durch einen 1/100 Anteil Halter oder irgendeinen Bekannten angeboten werden. Zitieren
cosy Geschrieben 7. September 2013 Geschrieben 7. September 2013 ...Der PH-Homebuilt wird wahrscheinlich ein Annex-II Flieger sein. Dann snd die nationalen Behoerden zustaendig und Du braeuchtest ohnehin eine Genehmigung des BAZL um damit in der Schweiz fliegen zu duerfen. Keine Ahnung, ob das nicht genauso aufwaendig ist, wie ummelden. Was die Zollanmeldung betrifft, musst Du einen Schweizer Steuerexperten fragen. Florian Ich war mehrere Saisons mit so einer Lösung "unterwegs" kannst mich anmailen.. Interessant ist ja nicht nur die Frage der vorueberg. Stationierung in CH mit ausl. Hoheitszeichen. Sondern die Frage, welche Hoheitszeichen unter welchen Bedingungen 'wandelbar' sind (z.B. bei Annex II Maschinen) HT jemand ErfAhrung? Zitieren
Dierk Geschrieben 7. September 2013 Autor Geschrieben 7. September 2013 Prinzipiell kan ein Flieger natuerlich von einer auslaendischen Gesellschaft gehalten werden, an der Du Anteile haelst.Ein N-reg Flieger gehoert eh einem US-Trust. Einen D-Flieger darfst Du so weit ich weiss auch als Schweizer halten. Allerdings musst Du ihn natuerlich nach deutschen Vorschriften Warten, etc. Der PH-Homebuilt wird wahrscheinlich ein Annex-II Flieger sein. Dann snd die nationalen Behoerden zustaendig und Du braeuchtest ohnehin eine Genehmigung des BAZL um damit in der Schweiz fliegen zu duerfen. Keine Ahnung, ob das nicht genauso aufwaendig ist, wie ummelden. Was die Zollanmeldung betrifft, musst Du einen Schweizer Steuerexperten fragen. Florian Hallo, Ok danke. Also ich möchte keine Firma gründen sondern nur mittels Kauf eines Anteils das Eigentum unter 2 Privatleuten teilen. Ok, bei dem N-reg geht das wohl nicht. Bezüglich im europäischem Wirtschaftsraum zugelassenen Homebuilds gibt es übrigens so eine ECAC-Empfehlung, siehe auch hier http://www.bazl.admin.ch/experten/luftfahrzeuge/03268/03271/index.html?lang=de (letzter Absatz) d.h. für VFR bräuchte ich wohl keinen Permit (kostet 150 CHF). Zitieren
Chipart Geschrieben 7. September 2013 Geschrieben 7. September 2013 Ok danke. Also ich möchte keine Firma gründen sondern nur mittels Kauf eines Anteils das Eigentum unter 2 Privatleuten teilen. Ok, bei dem N-reg geht das wohl nicht. Direktes gemeinsames Eigentum durch zwei natuerliche oder juristische Personen sehen die meisten europaeischen Rechtsordnungen nicht vor. In Deutschland z.B. haben die beiden Eigentuemer in Deinem Modell automatisch eine BGB-Gesellschaft. Beim gemeinsamen Kauf eines Flugzeugs bietet sich allerdings in der Regel an, eine andere Gesllschaftsform zu waehlen da Wert, laufende Kosten und moegliche Haftungsverpflichtungen nicht unerheblich sind und daher zwischen den Gesellschaftern geregelt werden musssen. Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass Du mit Deinem gesamten Privatvermoegen haften willst, wenn Dein Miteigentuemer mit dem Flieger besoffen einen Unfall verursacht. Auch kann man sich in der steuerlichen Gestaltung unterschiedlich aufstellen. Wie genau ihr diese Eigentuemergemeinschaft ausgestaltet solltet ihr mit einem im jeweiligen Land und mit solchen Gemeinschaften erfahrenen Rechtsanwalt klaeren. Da kann man viel falsch machen. Florian Zitieren
nick03 Geschrieben 8. September 2013 Geschrieben 8. September 2013 Also ich möchte keine Firma gründen sondern nur mittels Kauf eines Anteils das Eigentum unter 2 Privatleuten teilen. Ok, bei dem N-reg geht das wohl nicht. Wie kommst Du auf die Schlussfolgerng? Ihr könnt einen eigenen trust gründen der euch zu gleichen teilen gehört, alternativ beteiligt ihr euch zu gleichen teilen an einen besthenden trust der mehrere Flugzeuge hält. Wird alles in Verträgen geregelt. Steuerlich ist das ganze konstrukt nicht unkritisch. Wenn Du als Schweizer in einer N oder auch D Maschine zum Ramp check kommt und die Maschine sehr regelmässig an einem Schweizer Flughafen anzutreffen ist, kann es schnell als Steuervergehen geahndet werden. Mein Flieger ist z.B. in Europa, damals zum Glück noch über Dänemark, eingeführt und auch in de Schweiz versteuert worden. Als Staatsbürger der EU hätte ich ansonsten nach einem Rampcheck kräftig zahlen in einem EU Land zahlen müssen. Mit hoher Einfuhrsteuer, z.B. Frankreich, wäre es sehr teuer geworden. Ich hatte in den letzten vier Jahren drei checks (Frankreich, 2*D) und die Zöllner haben sich die EU Einfuhrpapiere zeigen lassen und mussten danach enttäuscht wieder gehen. Hört sich etwas unlogisch an, habe es selbst nicht glauben wollen, ist aber so. Also eine Grenzübeschreitene Haltergemeinschaft hat zur Folge das der Flieger in D und der Schweiz eingeführt werden muss, egal ob D oder N Registrierung. Nick Zitieren
Dierk Geschrieben 8. September 2013 Autor Geschrieben 8. September 2013 Also eine Grenzübeschreitene Haltergemeinschaft hat zur Folge das der Flieger in D und der Schweiz eingeführt werden muss, egal ob D oder N Registrierung. Nick Hallo Nick, Hm dann müsste ich also zum Schweizer Zoll und für meinen Anteil Einfuhrsteuer zahlen? Der Rest gehört mit ja nicht... ? Und wenn ich den ganzen Flieger kaufe, könnte er in der deutschen bzw niederländischen Luftfahrtrolle verbleiben, ich müsste aber eine deutsche oder niederländische Postadresse haben und den Kaufpreis in CH als Einfuhr versteuern? Zitieren
Chipart Geschrieben 8. September 2013 Geschrieben 8. September 2013 Hm dann müsste ich also zum Schweizer Zoll und für meinen Anteil Einfuhrsteuer zahlen? Der Rest gehört mit ja nicht... ? Wenn Du nur Deinen Anteil in die Schweiz einführst, dann musst Du auch nur dafür Zoll/Einfuhrsteuer bezahlen ;-) Im Ernst: Es geht um viel Geld! Such Dir einen Anwalt! Wie oben schon gesagt: Du kannst juristisch nicht einen Teil eines Flugzeuges besitzen. Du kannst "nur" einen Anteil an einer Gesellschaft halten, der wiederum das ganze Flugzeug gehört. In Deutschland wäre das im einfachsten Fall eine BGB-Gesellschaft, die auch ohne "aktiv gegründet werden zu müssen" automatisch dann entsteht, wenn Du mit jemand anderes den Flieger kaufst. Diese Gesellschaft schuldet dann z.B. Zoll, etc. Und wenn ich den ganzen Flieger kaufe, könnte er in der deutschen bzw niederländischen Luftfahrtrolle verbleiben, ich müsste aber eine deutsche oder niederländische Postadresse haben und den Kaufpreis in CH als Einfuhr versteuern? Postadressse ist das kleinste Problem. Verzollen/-steuern musst Du den Flieger immer dann, wenn er nicht nur vorübergehend in der Schweiz ist. Was "nicht nur vorübergehend" genau bedeutet, kann Dir der Zoll bzw. Dein Anwalt (den Du eh brauchst - siehe oben) erklären. Florian Zitieren
nick03 Geschrieben 8. September 2013 Geschrieben 8. September 2013 Den ersten Teil der Frage hat Chipart gut erklärt. Und wenn ich den ganzen Flieger kaufe, könnte er in der deutschen bzw niederländischen Luftfahrtrolle verbleiben, ich müsste aber eine deutsche oder niederländische Postadresse haben und den Kaufpreis in CH als Einfuhr versteuern? Ich gehe jetzt mal davon aus das Du in der Schweiz wohnst und regelmässig den Flieger hier hast. Ja, dann must Du verzollen, losgelöst ob irgendeine Europa Kennung oder N. Pilot-Lizentechnisch und eventuell Versicherungstechnisch ist es nicht ganz trivial die Maschine aus der Schweiz heraus zu operrieren. N ist soweit kein Problem, allerdings naht der April 2014 und wir wissen final nicht wie das Thema ausgeht. Zum Anwalt: Du benötigst einen Vertragsanwalt und einen Steueranwalt. Ich habe damals rund 6.000CHF in den Steueranwalt investiert mit dem Ergebnis in der EU und Schweiz zu verzollen/versteuern, war ein neuer Flieger aus USA. Keine Ahnung was der Flieger kosten soll, kleines Rechenbeispiel: CHF200.000 * 8% Einfuhrsteuer + 1000 Zoll (Beispiel) -> 17.000. Falls ihr den Flieger dann mal verkauft steht auch der Schweizer Markt offen. Übrigens müssen Reparaturen im Ausland auch versteuert werden! Ich habe in Genf einen N-owner kennen gelernt der seinen Flieger oft in der Schweiz pakiert hat - er musste nachzahlen mit einer dreifachen Strafe des eigentlichen Betrags. Meine Empfehlung: versteuere und verzolle den Flieger! Dies ist keine steurliche Beratung oder dergleichen, schreibe es nur aus Erfahrung! Nick Zitieren
Andi_S Geschrieben 8. September 2013 Geschrieben 8. September 2013 Hallo Dierk! Betreffend N-Reg. kann ich Dir ziemlich gut Auskunft geben, da ich selbst einen N-Reg. Flieger in der EU betreibe und mir die Situation für die Schweiz vor ca. 6 Monaten näher angeschaut habe. Wenn Du kein US-Staatsangehöriger bist, kannst Du auch kein N-Reg. Flugzeug besitzen. Offiziell "gehört" ein N-Reg. Flugzeug einer US-Person, -Firma oder einem -trust. In meinem Fall ist der Owner des Flugzeuges der US-Trust meines Vertrauens und ich bin sozusagen der Operator und Pilot. Betreffend EU und Steuer ist es ganz einfach: bist Du an einem N-Reg. Flugzeug interessiert, das bereits in der EU verzollt wurde, brauchst Du "nur" die ursprüngliche Zollerklärung (führe ich im Bordbuch mit). Wenn Du das Flugzeug als Privatperson kaufst, benötigst Du ebenfalls den Nachweis, dass die Mehrwertsteuer in einem EU-Land bereits bezahlt wurde. Wurde der N-Reg. Flieger von einer Firma eingeführt und die Mehrwertsteuer NICHT bezahlt, müsstest Du das nachholen. Wurden Zoll und Mehrwertsteuer in einem EU-Land bereits entrichtet, ist alles OK und Du kannst den Flieger in einem EU-Land problemlos stationieren. Jetzt zur Schweiz: da die Schweiz bekanntermassen nicht Teil der EU ist, darfst Du das Flugzeug drei Monate lang in der Schweiz betreiben, ohne ein Zollvergehen zu begehen. Diese Frist kannst Du per Antrag um weitere drei Monate verlängern. Danach ist Sense und das Flugzeug ist offiziell in die Schweiz einzuführen. Dabei fallen 8% Mehrwertsteuer + Zoll an (genaue Berechnungsgrundlagen bekommst Du beim Schweizer Zoll). Ein kurzfristiges ausser Landes bringen (ein paar Monate) schützt Dich nicht vor dem Verzollen. Steht Dein Flugzeug also überwiegend in der Schweiz, kannst Du durch Kunstgriffe wie "über den Winter ab nach D" kein Erbarmen seitens des Zolls erwarten und Du "darfst" nicht nur das Flugzeug verzollen sondern kriegst noch eine saftige Busse oben drauf. Die von Nick angeführte Höhe wurde mir als unteres Limit genannt. Das trifft allerdings auf alle Flugzeuge zu, die nicht CH-immatrikuliert sind, also auch auf D-, PH,- OE,-etc. To make a Long Story short: für N-Reg kann ich Dir ein paar Tipps geben aber egal wie Du's machst: non CH-Flieger in der Schweiz mehr als drei Monate zu betreiben ohne Zoll und Mehrwertsteuer zu zahlen geht nicht straffrei. Ach ja: solltest Du Dich für einen N-Reg entscheiden, brauchst Du auf alle Fälle noch eine US-Validation (oder vollwertigen US-PPL) und einen biannual checkride zusätzlich zu Deiner JAR-Lizenz um legal zu fliegen (ausser im Ausstellungsland Deiner JAR-Lizenz - da brauchst Du keine US-Lizenz). Ist aber auch kein grosses Problem, kann ich Dir auch ein paar Tipps geben. Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 8. September 2013 Geschrieben 8. September 2013 Hi Nick und Andy, nur dem Verständnis halber, habe keine derartigen Ambitionen :) Wie ist das wenn z.B. ein Schweizer-EU Doppelbürger eine HB-Maschine besitzt und inder Schweiz wohnhaft ist und dort versteuert. Läuft der auf Grund der Doppelbürgerschaft Gefahr, dass er jedes Mal wenn er im EU Ausland landet zur Kasse gebeten wird, da ja EU Bürger? Die 3 Monate sind eine Sache, aber da ja der Flieger von der Schweiz aus mehrheitlich ins EU Ausland operiert, ist er ja immer mal wieder in der EU anzutreffen. Zitieren
nick03 Geschrieben 8. September 2013 Geschrieben 8. September 2013 Hallo Urs, wie gesagt, habe damals einen N-Flieger gekauft und mir wurde gesagt da ich EU Bürger bin muss ich in der EU versteuern/verzollen. Ich habe allerdings (noch) keinen Schweizer Pass. Ich denke wenn Du deinen Schweizer Pass mitführst dürfte nichts passieren! Dies ist aber eine reine Vermutung und ohne Gewähr :006: Andy, die von mir genannten Faktor bezog sich auf eine Maschine die jenseits der Millionenschwelle lag, die Behörden waren laut Steueranwalt noch gnädig. Nach meinem wissen können bis zu Faktor 18 genommen werden, je nach Verstoss! Nick Zitieren
Dierk Geschrieben 8. September 2013 Autor Geschrieben 8. September 2013 Wie ist das wenn z.B. ein Schweizer-EU Doppelbürger eine HB-Maschine besitzt und inder Schweiz wohnhaft ist und dort versteuert. Läuft der auf Grund der Doppelbürgerschaft Gefahr, dass er jedes Mal wenn er im EU Ausland landet zur Kasse gebeten wird, da ja EU Bürger? Die 3 Monate sind eine Sache, aber da ja der Flieger von der Schweiz aus mehrheitlich ins EU Ausland operiert, ist er ja immer mal wieder in der EU anzutreffen. Ist da nicht der ständige Wohnsitz entscheidend? Ein Problem wäre es vielleicht, wenn noch in der EU Wohnungen unterhalten werden. Zitieren
nick03 Geschrieben 8. September 2013 Geschrieben 8. September 2013 Ist da nicht der ständige Wohnsitz entscheidend? Ein Problem wäre es vielleicht, wenn noch in der EU Wohnungen unterhalten werden. Ständiger Wohnsitz ist nebensächtlich, zunächst stehst Du als EU Bürger in der Schweiz unter Generalverdacht und musst beweisen wo Du wirklich wohnst. 180 Tage Regel etc. Heutzutage ist faktisch Dein gesamtes Jahr nachvollziehbar. Telefonrechnungen, Facebook, Landungen :009: zeigen Deinen Jahresablauf. Also, wenn Du in der Schweiz wohnst würde ICH immer verzollen, egal ob D oder N Registrierung. HB musst du ohnehin. Nick Zitieren
Dierk Geschrieben 11. September 2013 Autor Geschrieben 11. September 2013 Hallo, also US-PPL habe ich nicht und möchte mir im Moment den Stress damit auch nicht machen, fällt die N-reg also raus... Danke erstmal. Zitieren
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