horst1 Geschrieben 24. August 2013 Teilen Geschrieben 24. August 2013 In den nächsten Jahren wird die nationale Segelfluglizenz ungültig, und dafür bekommt jeder auf dieser Grundlage eine EASA Lizenz. Mir ist unklar, wie die EASA Lizenz und die deutsche ZÜP Zuverlässigkeitsüberprüfung bei TMG Segelflug, auch Motorflug, gehandhabt werden soll? In der EU soll Gleichheit in der Lizenzvoraussetzungen gelten. Das gibt es aber nicht, wenn nur deutsche Privatpiloten eine ZÜP machen müssen. Was wird aus den etwa 100 Deutschen mit tschechischer Segelfluglizenz und TMG Eintrag? Muss bei deutschem Hauptwohnsitz dann die deutsche EASA Lizenz beantragt werden-mit Folge deutscher ZÜP-, oder kann die tschechische nationale Lizenz in eine tschechische EASA Lizenz umgewandelt werden? Wer hat nähere Kenntnisse? ZÜP bedeutet Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz gemäss deutscher Gesetzgebung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 26. August 2013 Teilen Geschrieben 26. August 2013 Prinzipiell kann man auch weiterhin seine EASA-Lizenz in jedem Beliebigen JAR -Land fuehren. Allerdings kann bei begruendeten Zweifeln an der Zuverlaessigkeit das LBA nach JAR-FCL 1.010 © (2) eine solche ZÜP verlangen, wenn die Rechte der Lizenz in Deutschland ausgeuebt werden. Gruss, Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.