fifo Geschrieben 21. August 2013 Teilen Geschrieben 21. August 2013 Hallo zusammen Dass es die "Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien" gibt ist wohl jedem seriösen Modellflugpiloten bekannt. Auch was da drin steht, ist meistens bekannt. Aber ein wenig beachteter und meiner Meinung nach unkalkulierbarer ist der Art 19 Die Kantone können für unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 30 kg Vorschriften zur Verminderung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde erlassen Also muss ich zusätzlich noch 26 weitere Gesetzeswerke konsultieren? Hab ich exemplarisch mal für den Kanton Bern gemacht. Die Gemeinden sind ermächtigt, für unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 30 Kilogramm, insbesondere für Modellluftfahrzeuge, Vorschriften zur Verminderung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde (im Sinne von Art. 2a Abs. 2 der Verordnung des Bundesrates vom 14. November 1973 über die Luftfahrt, Luftfahrtverordnung, LFV [sR 748.01] und Art. 19 der Verordnung des EVED vom 24. November 1994 über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien, VLK [sR 748.941]) zu erlassen. Also alle Gemeinden anschauen? Hab auch das exemplarisch für die Stadt Bern gemacht. Lärmige Modellflugzeuge, -automobile usw. dürfen nur an den von der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie bewilligten Orten und zu den festgelegten Zeiten in Betrieb gesetzt werden. Bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie bin ich online nicht fündig geworden. Und überhaupt, was sind "Lärmige Modellflugzeuge?" Wie handhabt ihr das in der Praxis? Kann ja nicht sein, dass man jeweils alle Polizeireglemente aller Gemeinden abklappern muss. Gruss, Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanw Geschrieben 21. August 2013 Teilen Geschrieben 21. August 2013 Kann ja nicht sein, dass man jeweils alle Polizeireglemente aller Gemeinden abklappern muss. Theoretisch schon - Unwissen schützt vor Strafe nicht. Aber praktisch wirst du ja nicht in jeder Gemeinde der Schweiz deine(n) Flieger steigen lassen sondern meistens nur in einer handhabbaren Anzahl (?) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
consti Geschrieben 21. August 2013 Teilen Geschrieben 21. August 2013 Wichtig noch: Innerhalb von 5km von einem Flugplatz ist das Modellfliegen ebenfalls VERBOTEN! Ausser mit einer Ausnahmebewilligung. (Grenchen zB...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fifo Geschrieben 21. August 2013 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2013 Merci consti, das weiss ich. Auch, dass man innerhalb einer Kontrollzonen (CTR) nur 150m hoch fliegen darf ist mir bekannt. Welcher Laie weiss aber wo eine CTR ist und vor allem was das ist? Na ja, für alle die hier mitlesen, guckst Du hier: dann auf der linken Seite Infrastruktur und Kommunikation / Verkehrsnetze / Luftfahrtkarte ICAO (das Häckchen setzen). Sind übrigens nur die Lufträume relevant, welche mit CTR und nicht diejenigen welche mit TMA beschriftet sind. Zurück zum Thema: kennt jemand eine Linksammlung, wo auf die kantonalen und ev auf die Gemeindevorschriften verwiesen wird? Das wär doch was! Grz, Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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