mds Geschrieben 18. August 2013 Geschrieben 18. August 2013 «Während des Anfangsanfluges kam es im Luftraum C des Verkehrsflughafens Zürich-Kloten in 6 800 ft Höhe zu einer Annäherung zwischen einer AVRO RJ 100 und einem Gleitschirm. Nach Aussage der Besatzung der AVRO RJ 100 betrug der geringste Abstand ca. 50-100 Meter horizontal und 50-100 ft vertikal.» http://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Bulletins/2013/Bulletin2013-05.pdf?__blob=publicationFile Martin Zitieren
Walter Herrmann Geschrieben 18. August 2013 Geschrieben 18. August 2013 http://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Bulletins/2013/Bulletin2013-05.pdf?__blob=publicationFile Martin Unhygienisch, wo sich diese Gleiter überall rumtreiben. Man bedenke, den Abstand zum Gelände, den dieser AVRO noch hatte und im DELTA Luftraum war der sicher auch noch. Gruss Walter Zitieren
mds Geschrieben 18. August 2013 Autor Geschrieben 18. August 2013 Unhygienisch, wo sich diese Gleiter überall rumtreiben. Man bedenke, den Abstand zum Gelände, den dieser AVRO noch hatte und im DELTA Luftraum war der sicher auch noch.Luftraum C, siehe oben, vielleicht noch mit einem Blick auf die Luftraumraumstruktur rund um den Flughafen Zürich … normalerweise «treiben sich diese Gleiter» dort herum, wo sie es dürfen, aber leider kommt es wie überall in der Luftfahrt manchmal zu Fehlern, die bisweilen zu Vorfällen, aber glücklicherweise fast nie zu Unfällen führen. So oder so kann man aus den Berichten zu Vorfällen und Unfällen lernen und die entsprechenden Fehler damit in Zukunft vielleicht vermeiden. Martin Zitieren
cosy Geschrieben 19. August 2013 Geschrieben 19. August 2013 Luftraum C, siehe oben, vielleicht noch mit einem Blick auf die Luftraumraumstruktur rund um den Flughafen Zürich … normalerweise «treiben sich diese Gleiter» dort herum, wo sie es dürfen, aber leider kommt es wie überall in der Luftfahrt manchmal zu Fehlern, die bisweilen zu Vorfällen, aber glücklicherweise fast nie zu Unfällen führen. So oder so kann man aus den Berichten zu Vorfällen und Unfällen lernen und die entsprechenden Fehler damit in Zukunft vielleicht vermeiden. Martin Das Problem ist nicht, dass sich der Gleitschirmpilot im Luftraum Charly rumtrieb, sondern das Problem war, dass er keinen Funk und keinen Mode-S Transponder in der Hosentasche hatte (der mindestens mit 10 Watt sendet) Nein, VFR ohne Einflugbewilligung haben im Luftraum C nichts zu suchen, das gilt füt Alle-- inkl. Segelflieger, Ballone, Gleitschirmflieger aber auch Dronen!!!! Wo kommen wir denn da hin... Zitieren
paraglider Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 Nein, VFR ohne Einflugbewilligung haben im Luftraum C nichts zu suchen, das gilt füt Alle-- inkl. Segelflieger, Ballone, Gleitschirmflieger aber auch Dronen!!!!....und IFR und allen Tragflächenflugzeuge, kurzum alles was in der Luft ist. Mit der geplanten Herabsenkung des Luftraum E dürfte es künftig noch mehr Airprox mit Gleitschirmler geben: schlussendlich wird der betroffene Luftraum gänzlich für Gleitschirmflieger gesperrt werden, ist zumindest die gängige Praxis. Bezogen auf den Traffic der Zürich hat ist die TMA eigentlich nicht zu gross, bezogen auf die räumliche Ausdehnung in einem so kleinen Land wie die Schweiz ist die TMA Zürich überdimensioniert, da darf man sich nicht wundern wenn mal ein Gleitschirmler im C rumfliegt wo er zugegebenermassen ohne Ein/Durchflugbewilligung nichts verloren hat. Franc Zitieren
HRK Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 ....und IFR und allen Tragflächenflugzeuge, kurzum alles was in der Luft ist. Hä? Soll das ironisch sein oder wie? Zitieren
Wingman340 Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 .... da darf man sich nicht wundern wenn mal ein Gleitschirmler im C rumfliegt wo er zugegebenermassen ohne Ein/Durchflugbewilligung nichts verloren hat. Franc Hi Franc, und ob ich mich da wundern kann! Spätestens wenn ein Gleitschirmpilot in ein Triebwerk gerät. Auch wenn, wie Du erwähnst hast, die Lufträume in der Schweiz für die vielen Benutzer klein ist, gilt es, Regeln einzuhalten (möchte hier dem Gleitschirmpiloten keine Absicht unterstellen). Alleine der Versuch, gegen diese Regel mittels Gleitschirm im Luftraum C zu verstossen, endet mit einer Anklage (die Anklagepunkte sind je nach Ausgang der Annäherung unterschiedlich). Es gibt wenig Platz in der Schweiz. Nutzen wir ihn also so, wie er definiert ist. Gruss von einem, der in der Schweiz alle Lufträume benutzt (benutzen darf). Patrick Zitieren
Touni Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 was passiert, wenn 100 kg mit 250 kts auf ein Seitenruder einer Avro treffen? :eek: Zitieren
paraglider Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 Hä? Soll das ironisch sein oder wie?Konkret ist die Untergrenze der TMA gemeint, sofern die Thermik mitmacht übersteigt die man locker, und schon ist man im Luftraum C. Mich wundert das gar nicht wenn die Untergrenze dermassen tief ist. Alles in allem sind die Gleitschirmler diszipliniert genug um kontrollierte Lufträume zu meiden, und würde man diesselbe Haltung gegenüber den motorisierten Piloten einnehmen, na dann gut Nacht. Allerdings rechne ich mit einer Zunahme an Airprox, sowohl mit den Kolbenschütler als auch der Jet/Turboprop Fraktion sofern man wirklich den Luftraum E herabsetzt - oder glaubt wirklich jemand hier das eine noch niedrigere Untergrenze vom Luftraum C einen Gleitschirmler daran hindert ohne clearance darin zu fliegen? Wenn man erwischt wird dann wird man auch sanktioniert, die Bussen sind sehr hoch, einfach darum weil die schmale und kleine Silhoutte eines Gleitschirmlers, aus einer Entfernung aus der man noch ausweichen könnte, nicht wahrgenommen werden kann. Aus Sicht der Gleitschirmflieger sind die Wirbelschleppen der grösseren Maschinen dasselbe wie Extreme Turbulence, und wer damit Bekanntschaft gemacht hat, egal welches Brevet er hat, der verzichtet darauf wenn es nicht unbedingt sein muss. Franc Zitieren
liddl Geschrieben 21. August 2013 Geschrieben 21. August 2013 ...sofern man wirklich den Luftraum E herabsetzt - oder glaubt wirklich jemand hier das eine noch niedrigere Untergrenze vom Luftraum C einen Gleitschirmler daran hindert ohne clearance darin zu fliegen? Ja, das glaube ich wirklich, und hoffentlich, hoffentlich, hoffentlich bin ich damit nicht der einzige. Dass die Kenntnisse von Lufträumen in der Gleitschirm-Szene nicht so gut sind wie in der Motorfliegerei, kann ich nachvollziehen - schliesslich fliegen wir dort nicht regelmässig Crossings. Was allerdings noch lange nicht dafür legitimiert, unerlaubt in kontrollierten Lufträumen rumzufliegen. Und noch viel weniger, wenn es wissentlich oder aus Nachlässigkeit ist. Zudem glaube ich, dass eher wenige Gleitschirmpiloten überhaupt damit in Berührung kommen, weil wir ja typischerweise eher inneralpin unterwegs sind und auch längst nicht alle auf Strecke gehen. Um irgendwo in Süddeutschland überhaupt bis auf TMA Höhe zu kommen, brauchts dann ja schon auch einen sehr guten Tag (Üezgi für CTR / TMA mal ausgenommen). Zitieren
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