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Agressive gegen Drohne - Wie reagiere ich?


dariot123

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

Es gibt schon entliche Beiträge im Internet bezüglich Privatdrohnen und Datenschutz.

 

Bin heute Abend mit meiner Videodrohne über unbewohntem Gebiet geflogen um den Sonnenuntergang zu filmen.

 

Plötzlich kam eine Person (18-25 Jahre) auf mich zu und redete stark agressiv auf mich ein, ich würde ihn bewusst gefilmt haben.

Ich bat ihn meine Drohne landen zu dürfen, aber er redete trozdem noch stark auf mich ein.

 

Als ich die Drohne am Boden hatte, bat ich ihm an, in das Video Material einzusehen, welches er jedoch wütend ablehnte. Ich versicherte ihm nochmals, dass ich nur die Landschaft filmte und er sagte mir, wenn er mich noch einmal in seiner Nähe sieht rufe er die Polizei. Dann lief er weg.

 

Wie würdet ihr darauf reagieren? Während der Situation und nach der Situation?

 

Ausserdem wären mit den 24mm Brennweite aus 50 Meter Höhe nicht besonders viele Datails einer Persohn erkennbar.

 

Nun ja, es macht mich schon bald traurig, dass es überhaupt zu solchen Situatiuonen kommen muss...

 

Gruess

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Hi,

 

lass' Dich bitte von solchen Deppen nicht beeindrucken oder gar verunsichern. Du hast genau richtig reagiert und ihm Einsicht in das Material angeboten. Soll er doch beim nächsten Mal die Polizei rufen - da steht er dann blöd da.

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Hallo Dario (?)

 

Meines Erachtens hast Du nichts falsch gemacht.

 

Leider begegne ich auch hin und wieder Personen, die sich von anderen in einer Weise bedrängt, bedroht oder benachteiligt fühlt, die sich schwer nachvollziehen lässt. Leider fehlt vielen die Sozialkompetenz, das auch sachlich rüberzubringen und sich auch mal die Gegenseite anzuhören.

 

Du hast dich, laut Deiner Schilderung, im Gegensatz zu ihm sehr freundlich und kooperativ verhalten und ihm sogar angeboten, das gefilmte Material zu sichten. Hier kannst Du ihm nicht mehr entgegenkommen.

 

Falls er die Polizei holen möchte, sollte er dies das nächste Mal tun. Dabei darfst Du dann auch erwähnen, dass der Herr sich Dir gegenüber aggressiv verhalten hat.

 

Meistens reicht es jedoch völlig aus, solche Typen stehen zu lassen. Sollte er dann aber einen Gang hochschalten und handgreiflich werden, sollte sofort die Polizei her!

 

my 2 cents ...

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Danke für eure Antworten. :)

 

Werde in Zukunft (hoffe mal es gibt keine Wiederholung) wieder genau gleich reagieren.

 

Danke euch :rolleyes:

 

Gruess

Dario (!)

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Dario

 

du schuldest solch einer Person rein gar nichts, keine Auskunft, keine Rechtfertigung, einfach nichts. Du hast dein Modell steigen lassen, alles unter Kontrolle gehabt, mehr brauchst du nicht zu beachten. Solange seine Wasserbirne danach nicht im Net auf einem Filmli von dir auftaucht, kann er gegen dich rein gar nichts unternehmen. ( Ich nehme an, du standest nicht auf seinem Grundstück ).

 

Ich hätte dem Typen genauso unfreundlich geantwortet, er solle sich verpissen (wie ihr Jungen so zu sagen pflegt:D)

 

Mach weiter so.

 

Gruss ins Dorf meiner ersten Schulfreundin.

Heinz

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Hallo Heinz

 

So n quatsch. Solche Typen wollen die Konfrontation und mit dem von dir empfohlenen Verhalten lieferst du ihm die Angriffsfläche die er sucht.

 

Wenn's wirklich nicht anders geht muss man borstig werden aber vorher ist das Verhalten von Dario nur löblich.

 

Gruss Daniel

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Natürlich sollte man zunächst deeskalierend reagieren. Bei solchen Spinnern weiss man nie, ob sie handgreiflich oder mehr werden!

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Hallo Heinz,

Da er mir auch körperlich sehr überlegen war verhielt ich mich zurückhaltend.

 

Ich befand mich zur Zeit auf einem Öffentlichen Weg und flog über einem Feld.

 

Aber wie sieht die Rechtslage nun aus? Darf ich ihn filmen aber einfach nicht veröffentlichen oder nicht? Ist er auf dem Film drauf aber nichts ist erkennbar darf ich es dann veröffentlichen?

 

Fernsehteams welche in der Stadt ein Interview drehen bitten die Leute im Hintergrund auch nicht auf das Veröffentlichungsrecht. Ausserdem fliegen an vielen Events (Lauberhorn Abfahrt) ia auch Kamera Drohnen.

 

Muss ich ihm rechtlich gesehen überhaupt Einblick in das Videomaterial geben wenn er danach verlangen würde?

 

Gruess

Dario

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Habe mir den Beitrag von Tele Züri angeschaut.

 

So wie ich dies Interpretiere durfte der Fotograf mit seiner Drohne in private Umgebung hineinfliegen und fotografieren. Laut Bericht wurden von der Polizei nur diese Fotos gelöscht, auf welchen die Polizisten zu sehen waren.

 

Nun demnach dürfte ich sogar über fremde Gärten etc fliegen (was ich natürlich nicht im Sinne habe) dies entnehme ich auch den Informationen über Drohnen von Ready2fly.ch :

 

Gemäss Artikel 80 LFV sind Aufnahmen aus der Luft und die Verbreitung solcher Aufnahmen unter Vorbehalt der Gesetzgebung über den Schutz militärischer Anlagen erlaubt.

 

Es bedarf somit keiner Bewilligungen oder dergleichen; allerdings ist der Schutz der Privatsphäre bzw. die geltenden Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung (DSG, SR 235.1) zu beachten.

 

Neue bzw. zusätzliche Datenschutzregelungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen wurden nicht eingeführt.

 

Was jedoch das Beachten der geltenden Regeln heisst, weiss ich nicht.

 

Gruess

Dario

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Ausserdem, wie währe es, wenn ich mit der Drohne über fremdem Grundstück abstürzen würde & der Besitzer dieses Grundstückes kein Freund unseres Hobby's ist?

 

Gruess

Dario

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Nun demnach dürfte ich sogar über fremde Gärten etc fliegen (was ich natürlich nicht im Sinne habe) dies entnehme ich auch den Informationen über Drohnen von Ready2fly.ch :

 

Gruess

Dario

 

 

Nein, das darfst du eigtl. nicht.

Auch der sich über einem Grundstück befindliche Luftraum gehört zum Grundstück. Natürlich nicht unbegrenzt, aber doch zumindest in sofern, als dass man sich nicht über den Charakter des Privateigentums hinwegsetzen kann, in dem man sich im wahrsten Sinne des Wortes über die Grundstückgrenze "erhebt" und durch Beobachtung aus der Vogelperspektive den Schutzbereich der Privatsphäre eröffnet.

 

Juristisch ist das eine ganz heiße Nummer.

 

Nicht zuletzt durch die gerade prominenten Abhörskandale der NSA sind die Bürger, aus meiner persönlichen Meinung nach auch zurecht, spürbar sensibler und empfindlicher geworden. Wenn man deine Spielzeugdrohne betrachtet, mag die ein oder andere Reaktion überzogen wirken.

 

Ich finde man sollte trotzdem Bedenken, dass allein durch die eingebaute Kamera auch ein Spielzeug durchaus eine potentielle Aufklärungsplattform darstellen kann.

Ob sie zu einer solchen Plattform wird, entscheidet nicht die Drohne, sondern der Operator an der Fernsteuerung mit der Zielsetzung seines Tuns.

 

Und Hand auf´s Herz: Würdest du dich gut fühlen, wenn du an einem heißen Wochenende in deinem privaten Garten liegst, dich sonnst und plötzlich schwirrt ein solches Gerät um dich herum? :008:

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Und Hand auf´s Herz: Würdest du dich gut fühlen, wenn du an einem heißen Wochenende in deinem privaten Garten liegst, dich sonnst und plötzlich schwirrt ein solches Gerät um dich herum? :008:

 

Nein bestimmt nicht. Und in solch einem Falle würde ich auch den Piloten ansprechen.

 

Aber so wie ich es dem Beitrag von Tele Zürich entnommen habe, ist der Drohnen Fotograf in das Hochzeitsareal geflogen, oder zumindest

auf die Höhe um über den Zaun zu blicken.

 

Nun ia ob die Drohne nun 4Kg ist oder Nur 2Kg wie meine oder noch leichter.. als Spielzeug darf mann sie auf keinen Fall bezeichnen.

 

Gruess

Dario

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Nun demnach dürfte ich sogar über fremde Gärten etc fliegen

 

Das Thema hatten wir hier schonmal (mit Kameras ausgerüstete Modelle). Die Quintessenz war meiner Erinnerung zufolge:

Rechtlich gesehen darf ich fast überall fliegen, sobald es jedoch um Fotos der Privatsphäre des Nachbarn etc. geht (z.B. Fotos der Nachbarin im Garten oder die Geburtstagsparty der Kinder) wird es sehr heiss, sodass man auf jeden Fall die Finger davon lässt.

Wenn Du aber wie viele von uns mal eine Landschaftsaufnahme machst und dabei andere Menschen mitabbildest, ist das ok, sonst müssten noch einige Smartphone-Nutzer hinter Gitter.

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Das Thema hatten wir hier schonmal (mit Kameras ausgerüstete Modelle). Die Quintessenz war meiner Erinnerung zufolge:

Rechtlich gesehen darf ich fast überall fliegen, sobald es jedoch um Fotos der Privatsphäre des Nachbarn etc. geht (z.B. Fotos der Nachbarin im Garten oder die Geburtstagsparty der Kinder) wird es sehr heiss, sodass man auf jeden Fall die Finger davon lässt.

Wenn Du aber wie viele von uns mal eine Landschaftsaufnahme machst und dabei andere Menschen mitabbildest, müssten noch einige Smartphone-Nutzer hinter Gitter.

 

Hatten den Thread gsehen.. Danke für die kurze, dafür Informative zusammenfassung!

 

Dario

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Tja, das kann in der Tat noch heiter werden. Habe den Bericht eines Google-Glass Testers gelesen, der die Dinger am Ende nur noch zuhause tragen mochte, nachdem er fast zusammengeschlagen wurde, weil jemand das Gefühl hatte, er werde gefilmt.

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Ich habe vor Jahren mal in der Stadt aus einem Fenster meiner Wohnung heraus Bilder eines Gewitters gemacht. Prompt wurde ich von einer Passantin, auf die die Kamera nicht im geringsten gerichtet gewesen ist - schön war sie nicht - angepflaumt, dass ich aufhören solle, sie zu fotografieren. Viele Leute beziehen Dinge auf sich, kommen sich wichtig vor, machen sich wichtig. Ich habe selbstverständlich weiter meine Bilder gemacht...

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Sobald jemand handgreiflich wird, egal ob ich mich mit Drohne im Recht oder Unrecht befinde, würde ich Anzeige erstatten..

 

Erst recht bei einem wehrlosen 15 Jährigen Jungen :004:

 

Dario

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Die Rechtslage in Deutschland ist relativ klar:

 

- Verboten ist in jedem Fall die Veröffentlichung ohne Genehmigung von Bildern auf denen einzelne Personen zu erkennen sind (mit einigen Ausnahme wie z.B. bei Personen der Zeitgeschichte). Hierbei muss man beachten, dass heutzutage sehr schnell etwas veröffentlicht ist (Youtube, Facebook,...). Die Einwilligung kann allerdings auch konkludent erfolgen, z.B. dadurch, dass der Abgebildete eine Bezahlung annimmt oder ihm bei der freiwillig gemachten Aufnahme schon klar sein muss, dass das veröffentlicht wird (eben z.B. das Fernsehinterview auf der Strasse)

- Schon die Aufnahme ist verboten, wenn der "höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird", sich die Person also z.B. in einem "gegen Einblick besonders geschützten Bereich" befindet. Achtung! Schon ein mit blickdichter Hecke umgebener Garten ist so ein Bereich. Hier stellt schon das Aufnehmen der Bilder in Deutschland eine Straftat dar (§201a StGB). Wer also in Deutschland wie oben beschrieben "die Nachbarin im Garten" ohne Erlaubnis filmt, der kann schon deswegen vor Gericht landen.

 

Wer bei allgemeinen Aussenaufnahmen einen Spaziergänger gefilmt hat und diese Bilder nicht veröffentlicht ist also auf der sicheren Seite.

 

Gruss,

Florian

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Wer besagte Spaziergänger von so grosser Distanz aus aufnimmt, dass sie nur als Personen erkennbar, aber nicht identifizierbar sind, dürfte sich auch auf der sicheren Seite bewegen und kann das Material veröffentlichen. Es geht ja um Landschaftsaufnahmen, nicht um die Menschen, die sie durch ihre Anwesenheit verschandeln ;)

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Ich habe selbstverständlich weiter meine Bilder gemacht...

 

Soviel zum Thema 'Deeskalation' :p

 

@Dario

In Deinem Fall hätte ich wahrscheinlich ähnlich reagiert. Nach dem Landen der Drohne hätte ich aber einfach gar nichts gesagt, sondern einfach schweigend gewartet und der Person geradewegs in die Augen gekuckt. Mit diesem Vorgehen nimmst Du dem Gegenüber jeden Wind aus dem Segel und somit wird es uninteressant für denjenigen und er trollt sich. Ausserdem läufst Du mit dieser Methode nicht Gefahr dich für etwas zu rechtfertigen was du gar nicht musst (und schon gar keine Einsicht in Dein persönliches Filmmaterial gewähren).

 

Markus

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Nach dem Landen der Drohne hätte ich aber einfach gar nichts gesagt, sondern einfach schweigend gewartet und der Person geradewegs in die Augen gekuckt.

 

Als ich dies lies musste ich ein wenig schmunzeln :rolleyes: Aber eigentlich hast du föllig Recht und ich war schon fast "zu nett" denn ich müsste ihm das Videomaterial gar nicht zeigen.

 

Dario

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Hallo Dario

 

Wie schon erwähnt wurde, ist dies kein einfacher Bereich. Die Rechtslage ist einigermassen kompliziert und in der Schweiz teilweise auch ungeklärt. Ich versuche, einen kurzen Überblick zu geben (einiges wurde schon richtig gesagt).

 

In der Schweiz ist es grundsätzlich nicht strafbar, jemanden in der Öffentlichkeit aufzunehmen bzw. die Aufnahme davon zu veröffentlichen. Vorsicht beim Aufnehmen in der Öffentlichkeit ist dann geboten, wenn jemand eine "höchst private Lebensäusserung" tätigt (z.B. bei Trauer am Grabe eines Angehörigen oder einem Liebespaar, das sich in einer einsamen Ecke in der Natur sicher vor fremden Blicken fühlt). Ansonsten ist es aber nicht strafbar. Insbesondere ist es nicht verboten, jemanden bei einer Landschaftsaufnahme beim Spazieren mit aufzunehmen, selbst wenn dieser erkennbar ist. (Wäre dies auch wünschenswert? Dann würde sich ja jeder Tourist strafbar machen, der in Zürich das Grossmünster fotografiert während jemand fremdes auf dem Foto zu erkennen ist. Da hätte die Staatsanwaltschaft ordentlich was zu tun.)

 

Auf keinen Fall aufnehmen darfst du aber dort, wo du in eine fremde "Privatsphäre" eindringst. Das können Wohnräumlichkeiten sein. Aber auch der oben erwähnte Garten, der mit einer Hecke umschlossen ist, kann zum Privatbereich gehören. Mit anderen Worten ist mit einer Drohne insbesondere in der Nähe von Häusern, Schrebergärten, aber auch Werkarealen usw. Vorsicht geboten. Ausschlaggebend ist jedoch nicht, über welchem Grundstück du dich befindest. Es reicht, dass du in die fremde Privatsphäre mit einem aufnahmefähigen Gerät "einsiehst". (Übrigens: Voyeurismus mit nicht aufnahmefähigen Geräten wie Binokularen oder Spiegeln bleibt straflos.)

 

Ausserdem, wie währe es, wenn ich mit der Drohne über fremdem Grundstück abstürzen würde & der Besitzer dieses Grundstückes kein Freund unseres Hobby's ist?

 

Zuerst musst du beachten, dass du grundsätzlich nicht über fremde Grundstücke fliegen darfst (ausser mit Einwilligung des Berechtigten oder in einigermassen grosser Höhe). Wenn du aber im Garten eines andern abstürzt, dann bleibt die Drohne dein Eigentum und du kannst sie herausverlangen. Allenfalls musst du aber für einen Schaden aufkommen, den du damit verursachst (z.B. wenn das Ding die Frisur des Nachbarn rasiert oder sein Radieschenbeet umpflügt). Andererseits wäre aber auch der Hobbygärtner für den Schaden haftbar, wenn er aus Wut deine Drohne demoliert.

 

Man könnte die angesprochenen Problembereiche sicher noch viel mehr vertiefen und differenzieren. Das wäre dir aber wohl kaum dienlich. Mein Tipp wäre einfach, beim Drohnenfliegen insbesondere in der Nähe von Wohnhäusern und Gärten eine angemessene Distanz zu wahren. Vielleicht solltest du auch zur Erhaltung des Friedens dem Spaziergänger nicht gerade zwei Meter über dem Kopf rumschwirren. Es spricht aber nichts dagegen, dass du die Landschaft aufnimmst (und sogar veröffentlichst), auch mit dem Spaziergänger.

 

Ich finde, du hast den Konflikt gut zu lösen versucht – wenn der paranoide Choleriker keine Einsicht zeigt, bist du ihm aber weder rechtlich noch moralisch noch sonstwie etwas schuldig. Lass ihn auch ruhig die Polizei holen, wenn er das braucht. Es gibt immer Menschen, die gegen jegliche Aktivitäten etwas haben – das muss man halt manchmal schulterzuckend zur Kenntnis nehmen.

 

Beste Grüsse

 

Yves

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Wilko Wiedemann
Lass ihn auch ruhig die Polizei holen,

Obwohl die oft auch unwissend sind, wie in speziellen Fällen die Rechtslage ist und dann entsteht dir Ärger und Zeitverlust, auch wenn du am Ende Recht behältst.

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