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Flugplatz Birrfeld / Posse um 12 neue Parkplätze und eine Hecke


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Geschrieben

Eine Posse um zwölf neue Parkplätze am Flugplatz Birrfeld, die nicht erstellt werden konnten wegen einer geschützten Hecke, die mittlerweile nur noch eine lose Baumreihe ist (mit Hervorhebungen durch mich) …

 

1. «Mit Schreiben vom 23. März 2012 reichte der Aeroclub […] (Gesuchsteller), dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zuhanden UVEK ein Gesuch für die Errichtung von 12 Parkplätzen ein.»

 

2. «Mit Schreiben vom 22. Juni 2012 reichte der Kanton [Aargau] seine Stellungnahme zusammen mit der Stellungnahme der Gemeinde Lupfig beim BAZL ein. Sowohl der Kanton als auch die Gemeinde äusserten sich negativ zum Vorhaben und beantragten die Nichtgenehmigung des Projekts. Als Begründung wurde eine schützenswerte Hecke am Standort der zu errichtenden Parkplätze angeführt.»

 

3. «Mit Schreiben vom 16. August 2012 […] beantragte [der Gesuchsteller] weiterhin die Genehmigung des Projekts. Nach Aufforderung durch das BAZL nahm der Kanton mit Schreiben vom 29. November 2012 nochmals Stellung zum Vorhaben. Im Grundsatz lehnte der Kanton das Vorhaben weiterhin ab und beantragte die Erhaltung respektive falls notwendig die Wiederherstellung der Baumhecke, ausser der Ge- suchsteller könne höherwertige Interessen geltend machen. Dieser Haltung schloss sich das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in seinem Schreiben vom 28. Januar 2013 an.»

 

4. «In der Folge wurden sowohl vom Gesuchsteller als auch vom Kanton Alternativstandorte für eine Heckenbepflanzung vorgeschlagen. Eine Einigung für einen Alternativstandort konnte in der Folge jedoch nicht erzielt werden.»

 

5. «Mit Schreiben vom 18. Juni 2013 zog der Gesuchsteller sein Gesuch für die Errichtung der Parkplätze zurück und hielt weiter fest, dass er auf der fraglichen Fläche vier Bäume pflanze und die Fläche begrünen werde.»

 

6. «Im Schreiben vom 16. August 2012 führt der Gesuchsteller aus, dass er erstaunt sei, dass auf dem Flughafenareal geschützte Hecken existieren sollen von deren Existenz er keine Kenntnis habe. Die auf der fraglichen Parzelle angelegte Baumreihe könne jedenfalls nicht als Hecke bezeichnet werden. Entlang der Strasse würden nur einzelne Bäume stehen. Die Baumreihe sei zudem vom dunklen Goldafter befallen gewesen und so habe man im Winter 2011/2012 die Bäume stark zurückschneiden oder sogar fällen müssen.

 

Der Kanton und die Gemeinde hingegen halten in ihren Eingaben wiederholt fest, dass es sich um eine geschützte Hecke handle. Der Schutz der Hecke ergebe sich aus § 20 der Bau- und Nutzungsordnung von 1998 der Gemeinde Lupfig.

 

[…] Die Aussage des Gesuchstellers – er habe von der geschützten Hecke keine Kenntnis gehabt – kann somit nicht widerlegt werden. Wie der Zustand der Hecke vor dem Befall des dunklen Goldafters war kann heute nicht mehr eruiert werden. Die Aussagen hierzu sind widersprüchlich, klare Beweise fehlen gänzlich. Anhand aktueller Bilder kann jedoch festgestellt werden, dass der Zustand heute nicht mehr einer Hecke entspricht sondern eher einer losen Baumreihe.

 

Aufgrund der gesamten Umstände ist die Wiederherstellung einer Hecke nicht verhältnismässig. Der Kanton hat mit E-Mail vom 8. März 2013 vorgeschlagen, auf der Parzelle nebst den Parkfeldern vier hochstämmige, grosswachsende, einheimische und standortgerechte Laubbäume zu pflanzen. Der Gesuchsteller hat diesen Vorschlag in seiner Eingabe vom 19. März 2013 akzeptiert. Auch wenn nun die Parkfelder nicht realisiert werden erscheint der Vorschlag des Kantons sinnvoll und er wird entsprechend in das Dispositiv aufgenommen.»

 

7. «[…] Der aufgelaufene Aufwand […] beläuft sich auf Fr. 2‘400.– (15 Stunden à Fr. 160.–). Diese Gebühr wird […] mit einer separaten Gebührenverfügung erhoben.»

 

Quelle (PDF): http://www.bazl.admin.ch/themen/infrastruktur/00300/01254/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDfIJ3g2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

 

Martin

Geschrieben

Frage interessehalber (weil das ein Unterschied zu Deutschland zu sein scheint): Ist in der Schweiz für alle Bauten in der Umgebung von Flugplätzen das BAZL zuständig?

 

In Deutschland sind die Luftfahrtbehörden nur für die Flugbetrieblichen Anlagen zuständig. Für Parkplätze vor dem Flugplatz wäre in Deutschland unmittelbar die zuständige Baubehörde (hier wahrscheinlich Gemeinde oder Kreis je nachdem ob ein Bebauungsplan existiert) zuständig. Das würde das Kommentierungsverfahren deutlich vereinfachen.

 

Florian

Geschrieben
Frage interessehalber (weil das ein Unterschied zu Deutschland zu sein scheint): Ist in der Schweiz für alle Bauten in der Umgebung von Flugplätzen das BAZL zuständig?
Ja, gemäss Art. 37 LFG (bei Flughäfen wie Birrfeld das UVEK, bei Flugfeldern das BAZL).

 

Gruss, Martin

Geschrieben
vier hochstämmige, grosswachsende, einheimische und standortgerechte Laubbäume

 

Ich hoffe diese Bäume werden nicht grad in den Final gepflanzt. :005:

Walter Fischer
Geschrieben

Aber klar doch, diese Hecke ist doch die Ur-Hecke, welche den weit über den deutschen Sprachkreis hinaus bekannten Begriff des

 

Heckenschützen hervorgebracht hat!

 

Ebenso geschützt, wie die Murtener Linde, oder der Brunnen vor dem Tore, Ihr Toren !

 

Gruss Walti

Geschrieben
Aber klar doch, diese Hecke ist doch die Ur-Hecke, welche den weit über den deutschen Sprachkreis hinaus bekannten Begriff des Heckenschützen hervorgebracht hat!

 

Womöglich handelt es sich gar um jene Hecke, welche zum Sieg der Eidgenossen über die Habsburgerischen verhalf... :005:

 

Noch ein Hinweis für meine Landsleute: Der Ursprung des Mannesstamms des Geschlechts der Habsburger liegt im heutigen Kanton Aargau - also in der Schweiz. Do sogst nix mea! ;)

 

Gruss

Johannes

Geschrieben
Ja, gemäss Art. 37 LFG

 

Martin, als Nichtjurist entgeht mir die im genannten Artikel offenbar vorhandene stringente Begründung, wieso ein Automobilparkplatz

ganz oder überwiegend dem Betrieb eines Flugplatzes dienen

soll. Ebenfalls sehe ich noch nicht genau, wieso Parkplätze als

mit der Anlage und dem Betrieb zusammenhängenden Erschliessungsanlagen und Installationsplätze
gelten.

 

Die bereits vorhandenen (und bewilligten) Parkplätze reichen ganz offensichtlich für den Betrieb aus - die neuen Parkplätze müssten dann ja zwingend einen messbaren Einfluss auf den Betrieb haben (wie zB mehr Flugbewegungen, Paxe). Das würde ich in Frage stellen.

 

Die Erschliessung erfolgt über Strassen, nicht über Parkplätze (und eben, von letztern hats genug). Ferner kann ein Platz sogar ohne Erschliessung funktionieren, typischerweise dient ein Flugplatz dem Luftverkehr und ist nicht primär von einer Zufahrt abhängig.

 

Die (nicht nur sprachliche) Herleitung, wieso ein Parkplatz (ruhend, keine Aktivität) jetzt als "Installationsplatz" gilt (aktiv, Installation findet statt), schafft vielleicht der Amtsschimmel, ich jedenfalls nicht.

 

Hm. Nun könnte man sagen, diese Parkplätze seien für Kunden des Restaurants. Ich würde das sogar behaupten. Oder für Zuschauer oder Naherholer - die auch nichts mit dem Betrieb zu tun haben. Dann bräuchte es keine Bewilligung vom BAZL/UVEK. Das alternative Vorgehen wird jedoch hier nicht adressiert. Die Behörden sahen ein gefundenes Fressen, dem Birrfeld eines auszuwischen. Stattdessen hätte man auch einfach Nichteintreten verfügen können und den Fall weiterreichen ans Gemeindebaudepartement zur Bewilligung von Parkplätzen vor einem Restaurant.

 

Proscht!

Geschrieben

Solche Seldwyla-Geschichten häufen sich leider, nicht nur in der Fliegerei, aber da gehäuft in den letzten 10 Jahren...

 

Dabei geht es schon lange nicht mehr um die Sache sondern um politische Ideologie, quasireligiösen Eifer und viele kleine Vietnamkriege...

Nebenbei noch ein paar Bürokraten und Juristen welche sich selber beschäftigen und ernähren.

 

Resultat ist Blockade, Stillstand und Unkosten, und Verantwortung dafür übernehmen will natürlich auch niemand. Entweder dreht bald einmal der Wind oder es vergeht der Spass...

 

Konkret wird leider auch im Birrfeld alles etwas mühsamer, nachdem ein "Audit" das bis anhin weitgehend unfallfreie Fahren und Parkieren innerhalb des Geländes verboten hat. Zugegeben, die Fläche dafür wurde durch neuen Hangar, TCS Container etc... auch immer kleiner, aber wer reingefahren ist, hatte einen guten Grund / Platz zum Abstellen...

 

Da sind also diese Parkplätze das Minimum als Kompensation.

 

Übrigens kann ich mich an diese S...hecke erinnern, das Gestrüpp hatte zuletzt mehrere Flugzeuge übel verdreckt und starke Ekzeme / Hautprobleme bei Passanten/Piloten ausgelöst inkl. meinen Händen/Armen (flog damals noch auf einem in dem Ecken parkierten Mietflugzeug)

Darum wurde dann auch schön gerodet, ganz unabhängig von der Parkplatzproblematik. So ca 2010 lange vor der ganzen Posse.

 

lg Bernie

Geschrieben

Der Kanton, Gemeinde, UVEK & BAZL aspirieren vermutlich alle gleichzeitig auf der rostigen Paragraphen;)

Marco

Geschrieben
Die bereits vorhandenen (und bewilligten) Parkplätze reichen ganz offensichtlich für den Betrieb aus - die neuen Parkplätze müssten dann ja zwingend einen messbaren Einfluss auf den Betrieb haben (wie zB mehr Flugbewegungen, Paxe). Das würde ich in Frage stellen.

 

Die Erschliessung erfolgt über Strassen, nicht über Parkplätze (und eben, von letztern hats genug). Ferner kann ein Platz sogar ohne Erschliessung funktionieren, typischerweise dient ein Flugplatz dem Luftverkehr und ist nicht primär von einer Zufahrt abhängig.

 

Hoi Mirko

 

Ich finde, die Einordnung unter die von Martin genannte Bestimmung geht in Ordnung.

 

Es geht nicht darum, dass die Parkplätze für den Betrieb absolut notwendig sein müssen. Es genügt, wenn sie dem Betrieb dienen – und die Menschen, die den Betrieb ausmachen, werden oftmals mit dem PKW zum Flugplatz kommen und wollen diesen ja auch dort stehen lassen. Bei den meisten Flugplätzen sind die öffentlichen Verkehrsbedingungen ja auch nicht so gut, als dass man sagen könnte, dass Parkplätze völlig unnötig sind. Somit kann man schon sagen, dass die Parkplätze indirekt dem Betrieb dienen.

 

Bezüglich der Erschliessung hast du sicher recht, dass Parkplätze nicht zu den klassischen Minimalanforderungen der Erschliessung gehören (d.h. hinreichende Zufahrt, ausreichende Wasser- und Energieversorgung, einwandfreie Beseitigung von Abwässern und Abfallstoffen). In der Praxis wird die genannte Bestimmung einfach so verstanden, dass sie alle Flugplatz-"Ausstattungen" erfasst (ist ja eigentlich auch sinnvoll, dass dieselbe Behörde alle Bewilligungen über Ausstattungsobjekte eines Flugplatzes spricht, nicht?).

 

Übrigens muss eine Erschliessung so oder so gegeben sein, d.h. auch ein Flugplatz kann nicht "autark" existieren. So müssen z.B. Sanitätsfahrzeuge Zugang zum Flugplatz haben (Sicherheit), die Abwässer müssen sauber abgeleitet werden (Hygiene), usw.

 

Gruess

 

Yves

Geschrieben
Aber klar doch, diese Hecke ist doch die Ur-Hecke, welche den weit über den deutschen Sprachkreis hinaus bekannten Begriff des

 

Heckenschützen hervorgebracht hat!

 

Und die Hecken werden dann mit Produkten der Marke Heckler & Koch beschützt?

Geschrieben
Womöglich handelt es sich gar um jene Hecke, welche zum Sieg der Eidgenossen über die Habsburgerischen verhalf... :005:

 

Noch ein Hinweis für meine Landsleute: Der Ursprung des Mannesstamms des Geschlechts der Habsburger liegt im heutigen Kanton Aargau - also in der Schweiz. Do sogst nix mea! ;)

 

Gruss

Johannes

 

Und da gibt es auf der Höhe die Habsburg und unter der Habsburg gibt es einen Tunnel, und der heisst Habsburgtunnel.

 

Und wenn man auf der Autobahn weiter Richtung Bern/Zürich fährt, kommt der erwähnte Flugplatz Birrfeld. (Für deine Landsleute:005:)

 

Gruss

Geschrieben
Solche Seldwyla-Geschichten häufen sich leider, nicht nur in der Fliegerei, aber da gehäuft in den letzten 10 Jahren...

 

Dabei geht es schon lange nicht mehr um die Sache sondern um politische Ideologie, quasireligiösen Eifer und viele kleine Vietnamkriege...

Nebenbei noch ein paar Bürokraten und Juristen welche sich selber beschäftigen und ernähren.

 

Resultat ist Blockade, Stillstand und Unkosten, und Verantwortung dafür übernehmen will natürlich auch niemand. Entweder dreht bald einmal der Wind oder es vergeht der Spass...

 

Konkret wird leider auch im Birrfeld alles etwas mühsamer, nachdem ein "Audit" das bis anhin weitgehend unfallfreie Fahren und Parkieren innerhalb des Geländes verboten hat. Zugegeben, die Fläche dafür wurde durch neuen Hangar, TCS Container etc... auch immer kleiner, aber wer reingefahren ist, hatte einen guten Grund / Platz zum Abstellen...

 

Da sind also diese Parkplätze das Minimum als Kompensation.

 

Übrigens kann ich mich an diese S...hecke erinnern, das Gestrüpp hatte zuletzt mehrere Flugzeuge übel verdreckt und starke Ekzeme / Hautprobleme bei Passanten/Piloten ausgelöst inkl. meinen Händen/Armen (flog damals noch auf einem in dem Ecken parkierten Mietflugzeug)

Darum wurde dann auch schön gerodet, ganz unabhängig von der Parkplatzproblematik. So ca 2010 lange vor der ganzen Posse.

 

lg Bernie

 

Dann sind das diese Bäume der Strasse entlang, die die darunter parkierten Flugzeuge verkleben und verdrecken. Ist das nicht gefährlich? So ein heruntergefallenes Aestchen könnte doch ein Ruder blockieren?

 

Aber im Ernst: oder darf man das gar nicht ernst nehmen? Welche andere öffentliche Einrichtung macht für den Umweltschutz so viel wie der Flugplatz Birrfeld? Mit Biotop, Solaranlage, Magerwiesen, ... Ist das dann der Dank dafür? Oder haben gewisse Leute in gewissen Ämtern einfach jeden gesunden Menschenverstand verloren? Wenn sie ihn überhaupt mal hatten....

 

Im Ernst zum 2.: Wieso versetzt man den Zaun nicht um Autolänge in das Areal und stellt dann (neben den Bäumen) einen Auto-/Flugzeugunterstand auf? So hätten im Areal wieder 6 Flugzeuge einen Unterstand und auf der äusseren Seite des Zaunes 18 Fahrzeuge einen gedeckten Parkplatz. Nachteil: drei Flugzeugabstellplätze gingen verloren.

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