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Regierungspräsidium Freiburg untersagt Selbstkostenrundflüge bei Flugplatzfest Rheinf


horst1

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Da verstehe ich nichts mehr, auf der einen Seite wurde eine Lösung im DAEC und AOPA veröffentlicht, auf der anderen Seite lese ich heute morgen in der Badischen Zeitung von der Untersagung durch die Behörde:http://www.bwlv.de/fileadmin/BWLV/downloads/news/Schreiben_-_BMVBS_-_16.07.2013.pdf

 

Hier der Bericht der Badischen Zeitung: http://www.badische-zeitung.de/behoerde-verbietet-rundfluege-flugplatzfest-in-herten-faellt-aus

 

Da verstehe ich gar nichte mehr.

 

LUFTSPORTGRUPPE SÜDWEST

 

Behörde verbietet Rundflüge – Flugplatzfest in Herten fällt aus

Sie waren die Attraktion des Flugplatzfestes in Rheinfelden-Herten: Rundflüge, bei denen Vereinsmitglieder Passagiere mitnahmen. Diese sind nun verboten worden – mit Folgen.

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Ich verstehe den Sachverhalt so, dass der Verein mit den Rundflügen Gewinn machen sollte.

 

Das verlinkte Schreiben des deutschen Bundesministeriums hält demgegenüber klar fest, dass der PPL auch seinen Teil der Flugkosten tragen muss, damit der Flug als nicht gewerblich gilt. Somit gilt im EASA-Raum die bereits anderweitig im Forum vorgestellte "Schweizer"-Lösung. Sobald Gewinn gemacht werden soll braucht es eine CPL.

 

Gruss,

Adrian

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Das hätte man schlauer lösen können, indem der jeweilige Rundflugpilot seinen Teil der Kosten trägt und diese später als Spesen für die Mithilfe beim Fest zurückerstattet kriegt.

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Ohne den Verkauf von Rundfluggutscheinen fehlt eine wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung der Anlage.

Ui...

 

Würde jeder Pilot von anfang an seinen Teil übernehmen, wäre das a) juristisch kein Problem und b) wären die Preise tiefer --> mehr Nachfrage, mehr Leute, mehr Flüge.

 

Der Flieger ist also nur da, seine Kosten zu decken. Dann sollte man ergo das Fest durch andere Quellen finanzieren, zB durch den Werbematerialverkauf, Essen, Werbung.

 

Die "Anlage" (was auch immer das ist) sollte definitiv NICHT von einem solchen Tag abhängig sein, sonst gehört sie geschlossen aus wirtschaftlichen Gründen.

 

Nun, dann hoffen wir einfach, dass niemand die Geschichte aufrollt und eine Untersuchung einleitet.

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Ui...

 

Würde jeder Pilot von anfang an seinen Teil übernehmen, wäre das a) juristisch kein Problem und b) wären die Preise tiefer --> mehr Nachfrage, mehr Leute, mehr Flüge.

 

Und warum sollte jemand das tun?

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Das hätte man schlauer lösen können, indem der jeweilige Rundflugpilot seinen Teil der Kosten trägt und diese später als Spesen für die Mithilfe beim Fest zurückerstattet kriegt.

 

Ich verstehe das Problem nicht.

 

Der Pax bezahlt an der Vereinskasse 5 Euro für Pommes und Bratwurst und bekommt einen Gutschein für selbiges, welches er am Kochzelt von einem unbezahlten Vereinsmitglied gegen den Gutschein ausgehändigt bekommt. Deswegen ist der Bratwurstwender (oft sind es 10jährige Kinder, die unter Aufsicht helfen) kein professioneller, gewerblich tätiger Koch.

 

Beim Rundflug dasselbe: der Pax zahlt bei der Vereinskasse, bekommt einen Gutschein, und wenn 3 Paxe zusammen sind, nimmt ein unbezahlter Privatpilot sie ohne Entgeld zu verlangen auf eine 15 minütige, verlängerte Platzrunde mit. Profit entsteht dabei für den PPLer gar keiner und für den Verein ein nur geringer, der kaum mehr als die Selbstkosten für die Flugstunden hereinbringt, das Anbieten von Rundflügen erhöht jedoch die Attraktivität des Flugfestes und führt im Sinn von Werbung gelegentlich zu neuen Mitgliedern.

 

Daher ist die aktuelle Aktion sinnfreier Aktionismus, welcher der GA einmal mehr schadet.

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Das funktioniert aber mit der neuen Gesetzgebung nicht mehr, bzw. die verwirrten Damen und Herren im Freiburger Regierungspräsidium legen es dem Verein als "gewerblich" aus, um ihre Hinterteile juristisch auf der sicheren Seite zu haben. Es ist zum Kotzen.

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Das hätte man schlauer lösen können, indem der jeweilige Rundflugpilot seinen Teil der Kosten trägt und diese später als Spesen für die Mithilfe beim Fest zurückerstattet kriegt.
Ob das "schlauer" ist, hängt noch von ein paar mehr Details ab. Ich bin jetzt mit der letztgültigen Rechtslage noch nicht so vertraut, insbesondere gibt es noch keine Gerichtsurteile dazu. Aber bisher war es so, das man als Pilot tunlichst nicht in die Bezahlung des Fluges verstrickt sein sollte. Der Bevörderungsvertrag hat ausschlißlich zwischen Verein und Gast zustandezukommen, nur dann ist der Verein der Luftfrachtführer, die vereinseigene Passagierhaftpflicht deckt eventuelle Haftungen ab, und der Pilot haftet allenfalls bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Andernfalls kann der Pilot als Luftfrachtführer interpretiert werden, und die Passagierhaftpflichtversicherung des Vereins ist völlig aussen vor, der Pilot haftet in jedem Fall unbegrenzt. Bisher durfte nicht der Eindruck erweckt werden, der Pilot habe das Flugzeug (mit "seinem Teil der Kosten") vom Verein gechartert, und dann damit auf eigene Rechnung einen (u.U. für ihn Verluste versachenden) Beförderungsvertrag eingegangen. Für das zustandekommen eines Bevörderungsvertrages ist keine Kostendeckung notwendig (und keine Schriftform). So jedenfalls wurde bisher geurteilt.

 

Bedauerlicherweise versuchen unsere Verbände seit Jahrzehnten nur zu beschwichtigen und Probleme kleinzureden, anstatt mal vernünftig die Urteilslage zu beobachten und die Mitglieder über Details zu informieren. Aber das hat immer ein "päpstlicher als der Papst sein" Geschmäckle, und wir wollen doch niemanden verunsichern...

 

Gruß

Ralf

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Das Hauptproblem liegt wohl darin, dass wir uns durch juristische Spitzfindigkeiten und selbsgefällige Behördenvertreter einmal mehr gängeln lassen. Wann war es als wir jegliche Selbstbestimmung und den gesunden Menschenverstand an diese Gilde verschachert haben nur um dafür auch noch viel Geld zu zahlen?

 

Mit vernünftigen Mitteln oder der Faust im Sack ist diesem Filz schon lange nicht mehr beizukommen; was hülfe wäre kollektiver, ziviler Ungehorsam.

 

Markus

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