Zum Inhalt springen

Entgeltlichen Privatflüge: Neuerungen in Aussicht


Philip

Empfohlene Beiträge

Gemäss einem aktuellen Schreiben des Deutschen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 16. Juli 2013 habe die EU-Kommission eine Klarstellung in Art. 6 der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 und Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vorgestellt. Die Änderungen sollen die gewünschte Präzisierung bei der Frage nach der Zulässigkeit von entgeltlichen Privatflügen bringen.

 

Unter folgendem Link habe ich die Neuerungen gemäss obigem Schreiben kurz zusammengefasst und erläutert, wie sie sich auf die Rechtslage in der Schweiz auswirken könnten:

 

http://baertschi-legal.ch/news

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was den nicht gewerbsmässigen Rundflugbetrieb anbetrifft könnte die Lösung sein, dass die durchführenden Piloten eine Berufspilotenlizenz (CPL) haben müssen. Leider gibt es in der Schweiz das sog. "BB", d. h. den beschränkten Führerausweis für Berufspiloten nicht mehr. Denkbar aber ist, dass das BAZL langjährigen BB-Piloten diesen Status im Sinne einer Besitzstandswahrung noch für eine gewisse Zeit erlaubt.

Gruss Fritz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was den nicht gewerbsmässigen Rundflugbetrieb anbetrifft könnte die Lösung sein, dass die durchführenden Piloten eine Berufspilotenlizenz (CPL) haben müssen.

 

Das mag für Vereine im Zürcher-Raum eine "Lösung" sein, wo ohnehin viele LH-Piloten drin sind und die daher überhaupt keine Probleme haben, für ihre Flugtage, etc. genug CPL/ATPL-Inhaber zu finden. In eher ländlichen Gebieten in denen ein CPL etwa so häufig ist, wie ein Lottogewinn, hilft das den Vereinen leider gar nix.

 

Gruss,

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...