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Freelance Verträge als Fluglehrer


cello.ch

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

 

Aus aktuellem Anlass (den ich aber leider erst Ende Monat offiziell erwähnen darf) interessiere ich mich über Eure Erfahrungen als Freelance Fluglehrer:

 

- Wie arbeitet ihr mit Flugschulen zusammen?

- Welche Art Vertrag habt Ihr dabei (Freelance Vertrag, Teilzeitanstellung)?

- Wie seid Ihr während den Lektionen versichert?

 

Gerne nehme ich Eure Infos, falls Sie vertraulich sein sollen, auch über PN entgegen.

 

Merci viumau,

Cello

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Ein weites Feld!!!!

 

Bei Roland Müller, liz. Jur. HSG St. Gallen gibt es Musterverträge für diese Fälle (s. Internet).

 

Schau dir die Reglemente des Vereins / Schule gut an (Selbstbehalt etc.), Fluglehrertätigkeit gilt als Tätigkeit mit erhöhtem Risiko, dem wird zu unsern Gunsten meist Rechnung getragen.

 

Versicherung: gut ist, dass die zwei echt messbaren Punkte (Fuel und Öl) IMMER von Dir angeschaut werden, auch wenn es der Schüler selber grad gemacht hat. Denn: zuwenig Fuel / Öl ist fahrlässig oder gar grobfahrlässig. Da hilft kein noch so guter Winkeladvokat.

 

Fluglehrertätigkeit auf privater Basis (zwischendurch gibts das): AOPA bietet diese Vericherungslücke, die dort immer herrscht, an. Eine weitere Versicherungslücke wird dabei auch grad noch abgedeckt: Zwei ausgebildete und berechtigte Piloten machen zusammen einen Ausflug. Da kann es sein, dass der Pilotenkollege auf dem rechten Sitz schlechter versichert ist als ein PAX, da er Besatzung ist (es reicht, die Karte zu halten oder den Funk zu machen).

 

Dass ich jetzt da eine Welle lostrete, weiss ich im Voraus. Was ich auch weiss, ist, dass das mit den zwei Kollegin im Cockpit niemand so genau weiss!!!

 

Gruess Andreas

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Aussagen von anderen Events durch andere unbeteiligte Pilotenkollegen ("haben wir auch immer so gemacht, etc."). Dann gibt's noch Fingerabdrücke...

 

Denkt daran: Berichte über Unfälle werden von den Versicherungen verschlungen. Und da SUST-Berichte zur Sicherheitsanhebung dienen, also Fehler drin stehen, die ja dann in Zukunft vermieden werden sollten, gelten dann bei den Versicherungen diese verbesserbare Fehler eben als Fehler, die begangen wurden.

 

So ischt das Leben

 

Andreas

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