Roger L Geschrieben 25. Juni 2013 Geschrieben 25. Juni 2013 Hallo Nehmen wir an ich fliege von der Schweiz aus nach Kroatien und mache einen Tankstop in Italien oder Österreich. Es kommen keine neuen Paxe hinzu und niemand verlässt das Flughafenareal - also ein "technical Landing": Ist auch in dieser Situation ein REQ CUST im Flugplan nötig oder nicht? Roger Zitieren
Luftibus Geschrieben 25. Juni 2013 Geschrieben 25. Juni 2013 Hallo Roger, falls Du nur einen Tankstopp (technical stop) machst (und weder Menschen noch Waren ein oder auslädst), ist kein Zoll notwendig, da Du in ein Drittland (nicht Mitglied der EU-Zoll Union) weiterfliegst. Zitieren
Roger L Geschrieben 25. Juni 2013 Autor Geschrieben 25. Juni 2013 Hallo Luk Herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort! Muss ich den technical Stop irgendwie im Flugplan vermerken (also als RMK), wenn ich nicht will dass ich von grimmig dreinschauenden Herren in Uniform in Empfang genommen werde? Ich mache ja zwei verschiedene Flugpläne für die beiden Legs, d.h. es ist (im ersten Flugplan) nicht offensichtlich, dass ich nach dem Tanken wieder weiterfliege. Roger Zitieren
True Course Geschrieben 26. Juni 2013 Geschrieben 26. Juni 2013 JA Hoi zäme. Das RMK Feld ist doch genau für solche Erklärungen. Schreib halt einfach rein:RMK/ only technical landing no costum service Dann bist du auf der sicheren Seite. Viele Grüsse Renee Zitieren
Roger L Geschrieben 26. Juni 2013 Autor Geschrieben 26. Juni 2013 Die Aussage von True Course wurde mir vom Skyguide AIS bestätigt: RMK/TECHNICAL STOP LOWI NO CUST REQ Neben den netten Usern hier im FF muss ich unbedingt auch mal den Mitarbeitern von Skyguide ein Kränzchen winden. Egal wie doof ich mich anstelle, bis jetzt wurde mir immer freundlich, kompetent und geduldig geholfen. I like! Zitieren
Günter Reisner Geschrieben 26. Juni 2013 Geschrieben 26. Juni 2013 Servus! Bitte aufpassen. Das mag für kontrollierte Plätze in Ö gelten, aber nicht für die Flugfelder. Es gilt die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die zulässigen Ein- und Ausflüge nach und von Flugfeldern (Flugfelder-Grenzüberflugsverordnung 1996 - F-GÜV 1996), die eine Meldung des "Flugplatzhalters" an die Zollbehörden verlangt und diese ist völlig unabhängig vom Flugplan, den die meisten Flugfelder ja auch nicht bekommen. Auf dieser Meldung an das zuständige Zollamt kann ja vermerkt werden, dass nur zum Tanken gelandet wird. Ob der Zoll dann kommt oder nicht, entscheiden die Damen und Herren dieser Behörde selbst. Wenn sie zum gemeldeten Zeitpunkt nicht erscheinen, dann kann man weiter. Personenkontrolle (nicht Zoll, also Ein- und Ausfuhr von Waren) obliegt der Polizei, diese muss bei Flügen aus der CH eigentlich nicht mehr verständigt werden. LG von neben der Airpower13 Günter Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.