Flocki Geschrieben 12. Juni 2013 Geschrieben 12. Juni 2013 Wegen schaulustiger Hobbypiloten über den Hochwassergebieten hat das Bundesverkehrsministerium den Flugverkehr eingeschränkt. Im Raum Deggendorf in Bayern sowie im Korridor Dresden/Hamburg seien nur noch Flüge der Einsatzkräfte zugelassen oder solche im öffentlichen Interesse wie beispielsweise für Luftaufnahmen zur Auswertung von Experten, sagte eine Sprecherin von Minister Peter Ramsauer (CSU) am Mittwoch. Die Schaulustigen hätten zu "massiven Störungen in den Einsatzgebieten" geführt. Die Beschränkungen im Luftverkehrstourismus gelten den Angaben zufolge seit Dienstag und sind vorerst bis Freitag, 24.00 Uhr, geplant. Quelle: NDR Liveticker Laut NOTAMS aber nur GND-2000 ft AGL, also da wo man ohne guten Grund eh nicht ist... Gruß, Florian Zitieren
MarkusP210 Geschrieben 13. Juni 2013 Geschrieben 13. Juni 2013 Traurig und blödsinnig dass immer wieder Hasardeure die Ämter zu solchen Schritten provozieren müssen und dem ganzen Stand Schaden zufügen. Markus Zitieren
CapDave Geschrieben 13. Juni 2013 Geschrieben 13. Juni 2013 War in der Schweiz im August 2005 auch schon so. Da war in der Region Brienz - Brünig - Sarnen ein Flugbeschränkungsgebiet vom Boden bis 7000ft/AMSL ausgeschrieben aus demselben Grund wie jetzt in Deggendorf... Gruess Dave Zitieren
FalconJockey Geschrieben 13. Juni 2013 Geschrieben 13. Juni 2013 Laut NOTAMS aber nur GND-2000 ft AGL, also da wo man ohne guten Grund eh nicht ist... Gruß, Florian Hast Du eine Quellenangabe? Bitte noch URLs einfügen. Zitieren
benih Geschrieben 13. Juni 2013 Geschrieben 13. Juni 2013 Hier habe ichs zumindest gelesen (siehe link "Bekanntmachung BMVBS") https://aopa.de/aktuell/notam-elbehochwasser.html Zitieren
Touni Geschrieben 13. Juni 2013 Geschrieben 13. Juni 2013 @Andreas Hier das betreffende NOTAM: E1820/13 NOTAMNQ) EDXX/QRTXX/IV/BO /W /000/020/5215N01140E115 A) EDMM EDWW B) 1306102200 C) 1306142200 E) TEMPORARY RESTRICTED AREA 'ELBE' ESTABLISHED DUE TO FLOODING OF RIVER ELBE: 532754N 0095039E - 533015N 0095427E - 533002N 0100001E - 533240N 0100912E - 533000N 0101123E - 532953N 0102759E - 532637N 0104639E - 531456N 0110602E - 530650N 0114209E - 525318N 0121041E - 522355N 0120851E - 521420N 0114932E - 520643N 0114854E - 520508N 0115813E - 515750N 0120645E - 515639N 0124501E - 515229N 0125712E - 514328N 0125952E - 513429N 0131222E - 513212N 0131250E - 511805N 0133157E - 510909N 0134122E - 510146N 0133115E - 511955N 0130548E - 513401N 0125216E - 514639N 0122633E - 514659N 0115603E - 515734N 0114641E - 515640N 0114246E - 520019N 0113436E - 520602N 0113140E - 522153N 0114022E - 522755N 0115048E - 524624N 0115359E - 525650N 0113211E - 530022N 0111345E - 530309N 0110928E - 530432N 0105942E - 530858N 0105115E - 532015N 0102031E - 531904N 0100955E - 532754N 0095039E . ALL VFR FLIGHTS ARE PROHIBITED IN THE AREA 'ELBE'. STATE FLIGHTS AND FLIGHTS ON RESCUE, DISASTER PREVENTION AND OBSERVATION MISSIONS ARE EXEMPTED FROM THE FLIGHT RESTRICTIONS. FLIGHTS OF PUBLIC INTEREST CAN BE EXEMPTED FROM THE RESTRICTIONS. GRANTED EXEMPTIONS FOR THE AREA 'ELBE' FROM BMVBS ARE STILL VALID. THE FEDERAL SUPERVISORY AUTHORITY FOR AIR NAVIGATION SERVICES (BAF) MAY GRANT EXEMPTIONS ON REQUEST BY EMAIL TO FLUGVERFAHREN(AT)BAF.BUND.DE. F) GND G) 2000FT AGL CREATED: 10 Jun 2013 18:31:00 Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 13. Juni 2013 Geschrieben 13. Juni 2013 Mich würde in diesem Zusammenhang schon interessieren, in wie weit diese Restriktion präventiv gemacht wurde oder ob es wirklich solche Gaffer gegeben hat, die diese provoziert haben. Auch ansonsten macht das durchaus Sinn im Hinblick darauf, dass in dem Gebiet der Katastrophenschutz und andere intensiv unterwegs sind. Auch ohne ¨Gaffer¨. Ich frage mich, ob hier u.u. eine sinnvolle Vorsichtsmassnahme von der Presse wieder mal kontra die GA Piloten ausgelegt wird. Zitieren
Stefan Kilo Geschrieben 13. Juni 2013 Geschrieben 13. Juni 2013 und über der Donau , Zitat : E1822/13 Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet Munich 10.06. 22:00 - 14.06. 22:00 EDMM: Zeitweiliges Flugbeschraenkungsgebiet Donau eingerichtet wegen der Hochwasserkatastrophe im Gebiet 10NM Radius um 485026N 0125726E. VFR Fluege sind verboten. Ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge und Fluege im Rettungs-/Katastrophenschutz- und Ueberwachungseinsatz. Fluege im oeffentlichen Interesse koennen auf Antrag von der Einschraenkung befreit werden via Email an: Flugverfahren(AT)baf.bund.de. Genehmigungen vom BMVBS bleiben gueltig. GND-2000ft AGL. 10.06.2200-14.06.2200. Macht Sinn, finde ich. Kurz nachdem das Thema Hochwasser akut wurde, sind die ersten Fernseh-Teams in aller Hektik aufgebrochen, um schnell Luftaufnahmen zu machen. Muss ja nicht sein, wenn die Anwohner mit dem Heli evakuiert werden müssen, daß dann noch der TV-Heli dazwischen rumknattert.... Zitieren
FalconJockey Geschrieben 13. Juni 2013 Geschrieben 13. Juni 2013 Ich dachte man müsste ausserhalb der Platzrunde in Deutschland auf 2000ft AGL oder höher fliegen? Somit ist das NOTAM irgendwie überflüssig. Zitieren
Stefan Kilo Geschrieben 13. Juni 2013 Geschrieben 13. Juni 2013 Grüß Dich Andreas ! Viele Heli-Unternehmen haben eine Genehmigung zum Unterschreiten der Mindestflughöhe (für Pipe/Powerline-Checks oder auch TV-Aufnahmen) - das NOTAM "hebelt" diese also aus. 2000 ft AGL gelten nur für Überlandflüge, Klugscheißmodus an : Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist. Brücken und ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen dürfen nicht unterflogen werden. Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen eine größere Höhe einzuhalten ist. ( § 6 ) LuftVO Zitieren
bleuair Geschrieben 13. Juni 2013 Geschrieben 13. Juni 2013 532754N 0095039E - 533015N 0095427E -[snip] 531904N 0100955E - 532754N 0095039E . Praktisch! Erinnert mich irgendwie an Zitieren
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