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6.6.2013 | Segelflugzeug / Mooney | Schinznach | Zusammenstoss in der Luft


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Andreas,

 

oder man hat den Zweck des Berichts und der Schlussfolgerung nicht verstanden, wenn ich der SUST mal unterstelle, den Schluss "ungenügende Luftraumüberwachung" als Lehrstück für die Fachleser etwas provokativ und damit durchaus im Sinne von Annex 13 geschlossen zu haben. Luftraumüberwachung IST extrem wichtig, daran dass der Bericht dies einmal mehr betont, ist an sich nicht viel auszusetzen, ausser wenn dies nachher unreflektiert übernommen wird.

 

Du hast Recht, der Schluss ist per se ein Widerspruch zum Rest des Berichts. Genau darum stellt sich für mich die Frage, ob ein nicht fachkundiges Gericht überhaupt in der Lage ist, einen solchen Bericht korrekt zu interpretieren.

Geschrieben

Das Gericht hat den SUST-Bericht offenbar nicht aufmerksam genug oder nur stellenweise gelesen. Selbst als Blinder mit Krückstock erkennt man doch, dass die abschliessende Beurteilung ("Luftraum zu wenig aktiv überwacht") das totale Gegenteil der Untersuchungsergebnisse des Falls darstellen: Die gegnerische Maschine konnte aufgrund des Winkels, der Streben im Cockpit und weiterer Faktoren erst ca. 5 Sekunden vor dem Zusammenstoss erkannt werden.

 

Was soll das?

Das ist in der Tat die viel spannendere Frage. Der Untersuchungsbericht ist auch aus meiner Sicht in diesem Punkt "erklärungsbedürftig", wenn nicht widersprüchlich. 

Ich würde aber davon ausgehen, dass diese Frage vom Gericht erörtert wurde und hoffe, dass im Urteil (wenn es denn veröffentlicht wird) dazu Stellung genommen wird. Die Parteien werden das Gericht ja auf diesen Widerspruch hingewiesen haben...

 

Florian

Geschrieben

wenn ich der SUST mal unterstelle, den Schluss "ungenügende Luftraumüberwachung" als Lehrstück für die Fachleser etwas provokativ und damit durchaus im Sinne von Annex 13 geschlossen zu haben. 

 

Wieder ein Punkt, wo Du Annex 13 anders liest, als ich: Ein Unfallbericht soll nicht provozieren, sondern Fakten darstellen.

 

Hätten die Mitarbeiter im Sust so etwas bewusst gemacht, dann wäre das so unglaublich dumm, dass ich mir das echt nicht vorstellen kann. Außerdem gehören sie sofort gefeuert! 

 

Während ich mir hier im Forum noch erklären kann, warum eine gewisse "Naivität" im Umgang mit öffentlichen Untersuchungen zu herrschen scheint (noch verstärkt von einem romantisch verklärten Blick auf die Verhältnisse in den USA), muss ein Sust-Mitarbeiter wissen, dass alles was er im Untersuchungsbericht schreibt den Rang einer gutachterlichen Stellungnahme hat und die Aussage, ein Pilot habe den Luftraum ungenügend überwacht eben gerade nicht ein flapsiger Spruch ist, sondern (qed) gravierende Konsequenzen haben kann und muss.

 

Und da ich der Sust oder ihren Mitarbeitern niemals unterstellen würde, unglaublich dumm zu sein, gehe ich davon aus, dass sie schon sehr konkrete Anhaltspunkte hatten, dass die Luftraumbeobachtung wirklich vernachlässigt wurde. Nur sind diese nicht öffentlich bekannt.

 

Florian

Geschrieben

Das Urteil und dessen Begründung ist in der Sammlung des Bundesstrafgerichtes noch nicht aufgenommen.

Im Internet ist jedoch folgender Artikel abrufbar:

http://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/die-piloten-hatten-die-augen-zu-wenig-offen

Wovon der Titel dieses verlinkten Beitrages etwas provokativ wirkt.

 

Der Richter sah es als erwiesen an, dass die beiden Piloten pflichtwidrig und unsorgfältig gehandelt haben. Sie hätten beim Sichtflug an dem Tag den Luftraum «mangelhaft beziehungsweise ungenügend» überwacht, sagte der Richter am Donnerstag in seinem Urteil.

 

Grundsätzlich stimmt die Formulierung schon, wenn nämlich die Ueberwachung vollständig und erfolgreich gewesen wäre, wäre es nicht zum Zusammenstoss gekommen. Ob die Problematik "toter Winkel" hier beim Urteil bereits als strafmildernd berücksichtigt wurde, wissen wir nicht, das könnte erst im schriftlichen Urteil ersichtlich sein.

 

 

Geschrieben

Grundsätzlich stimmt die Formulierung schon, wenn nämlich die Ueberwachung vollständig und erfolgreich gewesen wäre, wäre es nicht zum Zusammenstoss gekommen.

 

Sehe ich nicht so - es gibt durchaus Situationen, in denen es trotz pflichtgemäßer Luftraumüberwachung zu einer Kollision kommen kann. Alleine die Tatsache, dass es zum Unfall kam ist für sich genommen noch kein hinreichender Beleg dafür, dass ein Pilot etwas falsch gemacht hat.

 

Florian

Geschrieben

Das Urteil und dessen Begründung ist in der Sammlung des Bundesstrafgerichtes noch nicht aufgenommen.

 

Allenfalls wird es gar keine schriftliche Urteilsbegründung geben. Das haben die Beteiligten selbst in der Hand.

Geschrieben

Das Gericht hat den SUST-Bericht offenbar nicht aufmerksam genug oder nur stellenweise gelesen. Selbst als Blinder mit Krückstock erkennt man doch, dass die abschliessende Beurteilung ("Luftraum zu wenig aktiv überwacht") das totale Gegenteil der Untersuchungsergebnisse des Falls darstellen: Die gegnerische Maschine konnte aufgrund des Winkels, der Streben im Cockpit und weiterer Faktoren erst ca. 5 Sekunden vor dem Zusammenstoss erkannt werden.

 

Was soll das?

Offenbar wird erwartet, dass man Sichteinschränkungen aufgrund von Streben usw. aktiv vermeidet, indem man z.B. den Kopf seitlich dreht. Für den Motorflieger hätten wohl 30 Grad Kopfdrehung gereicht. Macht man im Auto aufgrund der heutzutage extrem breiten (im Vergleich zu Fahrzeugen der 70er Jahre) A-Säule beim Einbiegen in Seitenstrassen auch so, sonst würde so manch ein übersehener querender Fussgänger das Blech verbiegen.

 

Zu stramm angezogene Gurte können im Flieger natürlich die Oberkörperbeweglichkeit verringern.

 

Wieso der Segelflieger bestraft wurde erschliesst sich mir allerdings nicht. Er hatte Vorrang und ausserdem war der Konflikt 60 Grad abseits der Flugrichtung.

Geschrieben
Und da ich der Sust oder ihren Mitarbeitern niemals unterstellen würde, unglaublich dumm zu sein, gehe ich davon aus, dass sie schon sehr konkrete Anhaltspunkte hatten, dass die Luftraumbeobachtung wirklich vernachlässigt wurde. Nur sind diese nicht öffentlich bekannt.

 

Wenn es solche konkreten Anhaltspunkte gab, dann haben sie auch im Bericht zu erscheinen.

 

Gruss,

Dominik

Geschrieben

Wenn es solche konkreten Anhaltspunkte gab, dann haben sie auch im Bericht zu erscheinen.

 

Eben gerade nicht! Wenn z.B. der Pilot aussagt, dass er während des Fluges Kreuzworträtsel gemacht hat, dann muss das nach Annex 13, 5.11 nicht so im Abschlussbericht stehen. Die rein neutrale Feststellung, dass die Luftraumbeobachtung vernachlässig wurde wäre in so einem fall das exakt richtige Vorgehen nach Annex 13.

 

Wohlgemerkt möchte ich hiermit nicht unterstellen, dass es im vorliegenden Fall so war, sondern nur aufzeigen, dass es nach Annex 13 eben genau Informationen der Unfalluntersucher geben kann, die nicht detailliert im Abschlussbericht stehen. Ein anderes Beispiel hierfür sind medizinische Gründe:  Wenn im Untersuchungsbericht steht, dass der Pilot aus medizinischen Gründen in dem Moment nicht in der Lage war, das Flugzeug zu führen, dann reicht das durchaus - es gibt keine Pflicht, die genaue Diagnose und die Quelle dieser Diagnose reinzuschreiben.

 

Florian

Geschrieben

Es gibt Juristen, die haben Bestseller geschrieben; John Grisham, Scott Turow, um die beiden zu nennen.

Juristen fliegen auch, bzw. sind selber Piloten.

 

Und dann gibt es noch Juristen, die selber fliegen UND schreiben - siehe diesen Thread - eine für mich (fliegerischen und juristischen) Laien erneut interessante und lehrreiche Lektüre hier im FF Forum.

 

Gruss

Richard

Geschrieben

Als AOPA Mitglied hat man ja eine Rechtsschutzversicherung eingeschlossen. Frage:

Würden in diesem konkreten Fall (fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs) die Rechtskosten dadurch gedeckt? 

Kevin

Geschrieben

Eben gerade nicht! Wenn z.B. der Pilot aussagt, dass er während des Fluges Kreuzworträtsel gemacht hat, dann muss das nach Annex 13, 5.11 nicht so im Abschlussbericht stehen. Die rein neutrale Feststellung, dass die Luftraumbeobachtung vernachlässig wurde wäre in so einem fall das exakt richtige Vorgehen nach Annex 13.

 

Danke ebenfalls für die Korrektur! Der Teil mit den medizinischen Gründen leuchtet ein: Wenn im Untersuchungsbericht steht, dass etwas aus medizinischen Gründen so passiert ist, kann man davon ausgehen, dass den Ermittlern entsprechende Informationen vorlagen und die genauen Hintergründe für den Unfall unerheblich sind.

 

Was bei diesem Bericht etwas befremdet, dass am Schluss plötzlich ein Vorwurf im Raum steht ("nicht ausreichende Luftraumbeobachtung"), der im restlichen Bericht nicht weiterbegründet wird. Wenn ich den entsprechenden Abschnitt im Annex 13 lese, gibt's dort allerdings eine Bemerkung, welche recht gut auf die hier im Thread geäusserten Befürchtungen passt:

 

5.12.1    These records shall be included in the final report or its appendices only when pertinent to the analysis of the

accident or incident. Parts of the records not relevant to the analysis shall not be disclosed.

 

Note.— Information contained in the records listed above, which includes information given voluntarily by persons

interviewed during the investigation of an accident or incident, could be utilized inappropriately for subsequent disciplinary,

civil, administrative and criminal proceedings. If such information is distributed, it may, in the future, no longer be openly

disclosed to investigators. Lack of access to such information would impede the investigation process and seriously affect flight

safety.

 

Gruss,

Dominik

Geschrieben

If such information is distributed, it may, in the future, no longer be openly disclosed to investigators. Lack of access to such information would impede the investigation process and seriously affect flight safety.

Ich lese wörtlich it MAY, in the future. Wird hier nicht nur eine Befürchtung geäussert? Also keine bindende Regelung, sondern nur etwas Fülltext mit leicht drohendem Unterton?

Ein gewichtiges Element in der Kette dieses und anderer SUST Fiaskos liegt meiner Meinung nach in der wertungslosen Aufzählung der Faktoren welche zum Unfall/Zwischenfall beigetragen habe. Dass da jedes Detail aufgezählt wird, dagegen ist nichts einzuwenden. Doch danach kann sich jeder, ganz ungeachtet seiner Fachkenntnisse, aus dieser Aufzählung bedienen und diese nach seinem Gusto gewichten. Je nach Interessenlage kommt am Schluss dann immer etwas anderes heraus. Der oben gelinkte Artikel in der Presse zeigt deutlich wo das hinführt wenn eine von Fachkenntnis völlig befreite Person die Sache aufgreift. Das Urteil scheint mir genau so entstanden zu sein.

Die Frage, warum denn auch gleich der Segelflugpilot zur Kasse gebeten wurde, trotz Vortritt, stelle ich mir (als Rechtslaie) auch. Ist es denn so, dass wenn ich mit dem Auto von einem anderen aus der Nebenstrasse abgeschossen werde auch mit einer Verurteilung zu rechnen habe?

Kevin

Ps.
Die Auskünfte der rechtsbewanderten Teilnehmer hier finde ich echt wertvoll.



 

Geschrieben

Die Frage, warum denn auch gleich der Segelflugpilot zur Kasse gebeten wurde, trotz Vortritt, stelle ich mir (als Rechtslaie) auch. Ist es denn so, dass wenn ich mit dem Auto von einem anderen aus der Nebenstrasse abgeschossen werde auch mit einer Verurteilung zu rechnen habe?

 

In der Tat ist das eine interessante Frage - aber wahrscheinlich ohne genauere Kenntnis des Sachverhaltes nicht zu klären. Ich würde aber schon davon ausgehen, dass die Frage des Vorflugrechtes in der Verhandlung diskutiert wurde.

 

Prinzipiell ist das (zumindest in Deutschland, zur Schweiz kann ich nichts sagen) im Autoverkehr schon auch denkbar: Auch die Tatsache, dass Du Vorfahrt hast, berechtigt Dich noch nicht dazu, einfach so drauf los zu fahren. Wenn Du an eine Kreuzung kommst, musst Du schon nach dem Verkehr schauen - selbst dann, wenn Du "nur Vorfahrt haben kannst", weil Du z.B. rechts abbiegen willst. Wenn Du dann einfach ohne zu schauen mit 50 auf die Kreuzung bretterst, wirst Du in der Regel nicht nur zivilrechtlich eine Mitschuld bekommen, sondern auch eine Busse. Allerdings sind die Anforderungen an die anzuwendende Vorsicht für den Vorfahrtsberechtigten natürlich deutlich geringer...

 

Florian

Geschrieben (bearbeitet)

Grundsätzlich stimmt die Formulierung schon, wenn nämlich die Ueberwachung vollständig und erfolgreich gewesen wäre, wäre es nicht zum Zusammenstoss gekommen.

 

Einspruch, und zwar ganz entschieden. Sowas kann nur jemand schreiben, der entweder nicht selber fliegt oder sich der Problematik des Erkennens eines Kollisionspartners in der Luft ueberhaupt nicht im klaren ist. Wenn beide Flugzeuge geradeaus fliegen, ist fuer beide Piloten das jeweils andere Flugzeug sehr sehr lange praktisch unsichtbar. Es ist ein winziger Punkt, der sich NICHT bewegt. Dieser Punkt blueht unmittelbar und nur wenige Sekunden vor der Kollision sehr schnell auf. Erst jetzt ist der Flieger wirklich zu sehen. Wenn man nun nicht zufaellig auch diesen Quadranten abscannt und nicht gerade in einer anderen Richtung scannt (oder auch nur auf die Karte schaut, eine neue Frequenz eindreht, etc pp), dann hat man schlichtweg ueberhaupt keine Chance!

 

Selbst ein Segler, der im Bart kurbelt, ist oft nur fuer einen kurzen Moment ueberhaupt sichtbar, dann wieder lange praktisch nicht, dann wieder mal kurz usw. Schaut man wiederholt im "falschen" Moment in diesen Bereich, dann war es das eben und man muss auf die geringe Kollisionswahrscheinlichkeit bauen, damit nichts passiert.

 

Oder aber man baut sich ein Power-FLARM ein, das habe ich gemacht, nachdem ich 2 near miss hatte, wo es wirklich arschknapp war.

 

 

Chris

Bearbeitet von Pioneer300
Geschrieben (bearbeitet)

Die Frage, warum denn auch gleich der Segelflugpilot zur Kasse gebeten wurde, trotz Vortritt, stelle ich mir (als Rechtslaie) auch. Ist es denn so, dass wenn ich mit dem Auto von einem anderen aus der Nebenstrasse abgeschossen werde auch mit einer Verurteilung zu rechnen habe?

Das bestätigt noch, dass der Richter sich wohl fast ausschliesslich auf den einen Satz zur Unfallursache gestützt hat, ohne die Umstände umfassend zu würdigen. Dieser Satz lautet eben: "weil die beiden Besatzungen den Luftraum zu wenig aktiv überwachten". Aus der Perspektive ist es nur folgerichtig, beide Besatzungen zu bestrafen.

 

Die Frage ist: Muss ich, obwohl ich ein Vorflugrecht habe, Manöver zum Ausweichen einleiten? Wer das rein aus einer Analogie zum Strassenverkehr betrachtet, würde die Frage bejahen. Wer aus dem Luftrecht kommt fragt sich, welchen praktischen Wert die Vortrittsregeln dann überhaupt noch hätten (keinen). Piloten wissen eben auch, dass man nicht wie beim Auto einfach auf die Bremse treten kann, und mit abrupten Manövern im schlimmsten Fall alles sogar noch schlimmer machen kann.

 

Ich finde den Artikel des SRF gar nicht schlecht, denn er gibt noch einen Einblick in den Prozess selber. Diese zwei Absätze bestätigen nämlich die hier geäusserten, schlimmsten Befürchtungen:

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hatte den Fall ebenfalls untersucht und war im März letzten Jahres zu der Einschätzung gelangt, dass die Besatzungen den Luftraum zu wenig aktiv überwacht hatten.

 
Die Angeklagten und ihre Anwälte hatten sich bereits zum Prozessauftakt gegen diese Analyse gewehrt. Beide Anwälte hatten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Der Strafbefehl basiere nicht auf einem nach strafrechtlichen Regeln abgeklärten Sachverhalt, sondern sei «tel quel» aus dem SUST-Bericht übernommen, so einer der Verteidiger.
Offenbar hat auch der Richter sich nicht die Mühe gemacht, den ganzen Bericht zu lesen. Der Nächste bitte!
Bearbeitet von F-LSZH
Geschrieben

Die Frage ist: Muss ich, obwohl ich ein Vorflugrecht habe, Manöver zum Ausweichen einleiten? 

 

Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Natürlich! Genau wie im Strassenverkehr darf auch der Vorflugberechtigte nicht stur auf sein Vorflugrecht bestehen. Aber das ist eigentlich klar.

 

Was systematisch auch wichtig ist: Die Piloten sind ja nicht für die eigentliche Kollision verurteil worden, sondern wegen der Gefährdung. Für diese ist es eigentlich unerheblich, dass es tatsächlich zur Kollision gekommen ist - auch wenn es ohne Kollision natürlich niemand mitbekommen hätte und deswegen auch nix zu verfolgen gewesen wäre...

 

Florian

Geschrieben

der Vorflugberechtigte nicht stur auf sein Vorflugrecht bestehen. Aber das ist eigentlich klar.

Sonnenklar. Aber offensichtlich nicht allen. Da ist ein Fall hängig, wo ein Leichtflug-Gleitgerät mit einem Motorflugzeug vorsätzlich auf Kollisionskurs blieb, erst im letzten Moment ausgewichen ist, und danach einen Near Miss gemeldet hat.

Es darf mit Spannung auf diesen Ausgang gewartet werden.

 

Back to topic

 

Kevin

Geschrieben (bearbeitet)

Es wäre schön, wenn auch du, wie alle anderen hier, auf der sachlichen Ebene bleiben würdest und nicht persönlich argumentierst:

Einspruch, und zwar ganz entschieden. Sowas kann nur jemand schreiben, der entweder nicht selber fliegt oder sich der Problematik des Erkennens eines Kollisionspartners in der Luft ueberhaupt nicht im klaren ist.

...


Chris

Ich glaube mit gegen 700 unfallfreien Flugstunden und dem ehemaligen „BB-Brevet“ durchaus über genügend eigene Erfahrungen zu verfügen um hier mitdiskutieren zu können.

 

Wenn ich in einem früheren Post  geschrieben habe:

Grundsätzlich stimmt die Formulierung schon, wenn nämlich die Ueberwachung vollständig und erfolgreich gewesen wäre, wäre es nicht zum Zusammenstoss gekommen.

 

Wenn es zum Crash kommt, dann ist die Ueberwachung weder vollständig noch erfolgreich gewesen, obwohl man sich dabei durchaus alle Mühe gegeben hatte. Pflichtgemäss heisst leider noch lange nicht erfolgreich.

 

Ob der veröffentlichte Bericht der SUST mit demjenigen welcher dem Gericht vorlag identisch war, wissen wir hier im Forum nicht. Zumindest in einem Fall aus früheren Jahren weiss ich, dass der veröffentlichte Bericht nicht identisch war, mit demjenigen, welcher in der Gerichtsverhandlung verwertet wurde. Dabei hatte das Gericht allerdings, vom Vorläufer der SUST, ergänzende Angaben gefordert. In einem anderen Falle musste der veröffentlichte Bericht, um keine Rückschlüsse auf die Person (Persönlichkeitsschutz) zu ermöglichen, stark anonymisiert werden.

Bearbeitet von Walter_W
Geschrieben

Wenn es zum Crash kommt, dann ist die Ueberwachung weder vollständig noch erfolgreich gewesen, obwohl man sich dabei durchaus alle Mühe gegeben hatte.

Eine vollständige Überwachung ist mit konventionellen Kleinflugzeugen gar nicht möglich. Da bräuchte es eine "Flying Fortress" mit Heckausguck ;-)

 

Zwei auf identischem Kurs aber unterschiedlicher Flughöhe fliegende Kleinflugzeuge können crashen, wenn die untere steigt und die obere sinkt. Trotz intensivster Luftraumbeobachtung. Zum Glück ist die Wahrscheinlichkeit für ein solches Szenario nahe Null.

Geschrieben

Lieber Dominik,

 

Es ist schon gut und richtig ICAO Annex 13 zu erwähnen, und ihn zu hier im Forum zu zitieren (siehe das Zitat von 5.12.).

 

Nur haben wir in der Schweiz das Problem dass unsere Behörden ein wichtige Abweichung/Deviation von Annex 13 nach Montreal (ICAO) gemeldet haben:

 

ANNEX 13

CHAPTER 5

 

"5.12. Swiss legislation requires that all documents be made available to judicial authorities and aviation authorities" 

 

Klarer geht es nicht. Dies ist nun mal so - ob wir's lieben, oder nicht!

Ich finde es auch sehr schade.

 

Meines Wissens bekommen die Behörden (sprich die jeweiligen Staatsanwälte) unaufgefordert und systematisch IMMER eine Papier-Kopie der jeweiligen SUST-Schlussberichte zugestellt. Ob dann etwas unternommen wird - oder nicht - hängt dann ganz von den Staatsanwälten ab.

Was für Schlussfolgerungen sie aus der Lektüre ziehen (URSACHEN).......

 

LG Chris

 

Geschrieben

Offenbar wird erwartet, dass man Sichteinschränkungen aufgrund von Streben usw. aktiv vermeidet, indem man z.B. den Kopf seitlich dreht. Für den Motorflieger hätten wohl 30 Grad Kopfdrehung gereicht. Macht man im Auto aufgrund der heutzutage extrem breiten (im Vergleich zu Fahrzeugen der 70er Jahre) A-Säule beim Einbiegen in Seitenstrassen auch so, sonst würde so manch ein übersehener querender Fussgänger das Blech verbiegen.

 

Zu stramm angezogene Gurte können im Flieger natürlich die Oberkörperbeweglichkeit verringern.

 

Wieso der Segelflieger bestraft wurde erschliesst sich mir allerdings nicht. Er hatte Vorrang und ausserdem war der Konflikt 60 Grad abseits der Flugrichtung.

Na ja, wenn man solche Erwartungen zugrunde legt, dann müssen sie auch zur allgemeinen Anwendung geeignet sein. Ein Pilot in typischer VFR-Höhe unterwegs, hat fest angeschnallt zu sein, und sollte sich nicht verrenken müssen,  bis ihm vor Drehschwindel schlecht wird .  Oder wie sollte es beispielsweise eine B-747-Besatzung anstellen (ja, auch die müßte dann rausschauen zwecks see-and-avoid, trotz kontrolliertem Luftraum) ?

 

Gruß

Manfred

Geschrieben

................

Die Frage ist: Muss ich, obwohl ich ein Vorflugrecht habe, Manöver zum Ausweichen einleiten? Wer das rein aus einer Analogie zum Strassenverkehr betrachtet, würde die Frage bejahen. Wer aus dem Luftrecht kommt fragt sich, welchen praktischen Wert die Vortrittsregeln dann überhaupt noch hätten (keinen).

...................

Wenn der "praktische Wert" die Kollisionsvermeidung ist, sollte das eigentlich schon genügen .

Und "Vorflugrecht" haben - sofern es ein solches überhaupt gibt*) -  bedeutet ja nicht zwangsläufig, den Verstand ausschalten zu müssen.

 

*) Hat nicht sogar in diesem thread einer gepostet, es gäbe gar kein Vorflugrecht, sondern eine Ausweichpflicht? Mir würde das durchaus einleuchten.

 

Piloten wissen eben auch, dass man nicht wie beim Auto einfach auf die Bremse treten kann, und mit abrupten Manövern im schlimmsten Fall alles sogar noch schlimmer machen kann.

Ich kann mir. ehrlich gesagt, im Flugzeug nur wenig vorstellen, was schlimmer als eine Kollision sein kann.

 

Gruß

Manfred

Geschrieben

Eine vollständige Überwachung ist mit konventionellen Kleinflugzeugen gar nicht möglich. Da bräuchte es eine "Flying Fortress" mit Heckausguck ;-)

 

Zwei auf identischem Kurs aber unterschiedlicher Flughöhe fliegende Kleinflugzeuge können crashen, wenn die untere steigt und die obere sinkt. Trotz intensivster Luftraumbeobachtung. Zum Glück ist die Wahrscheinlichkeit für ein solches Szenario nahe Null.

Aber leider nicht nahe genug bei Null, wie uns das wirkliche Leben immer wieder auf tragische Weise beweist.

 

Gruß

Manfred

Geschrieben (bearbeitet)
Abweichung/Deviation von Annex 13 nach Montreal (ICAO) gemeldet haben:

 

ANNEX 13

CHAPTER 5

 

"5.12. Swiss legislation requires that all documents be made available to judicial authorities and aviation authorities"

Vielen Dank Chris, das ist ein absolut zentrales Element. War ja nun wirklich Zeit dass das jemand so deutlich aufzeigen kann. Damit ist belegt dass die SUST nichts anderes als der verlängerte Arm der Justiz ist.

 

Die Ausführungen der SUST, Zitat

"Hingegen sollen die Ergebnisse einer solchen Sicherheitsuntersuchung nicht der Klärung von  Schuld- und Haftungsfragen dienen." verkommen damit zur Lächerlichkeit.

 

Dieser Verweis ist ab sofort auf meinem Natel gespeichert um damit im Ernstfall Druckversuchen jeglicher Art zu begegnen.

 

Kevin

Bearbeitet von FlyKevin

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