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Schulflugzeug plötzlich nur noch für Charter verfügbar


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Geschrieben

Hallo,

 

neulich habe ich in Süddeutschland eine C172 gesehen, die zur Schulung und zur Vercharterung zur Verfügung stand und auch für beide Zwecke gut ausgebucht und gewerblich zugelassen und versichert war. Nun plötzlich steht derselbe Flieger nicht mehr für die Schulung zur Verfügung, mit dem Verweis "Momentan nur für Charter".

 

Was könnten mögliche Gründe dafür sein? Ich überlege mir ob es mit der Versicherung zu tun haben könnte, aber wüsste keinen möglichen Grund dafür...

Geschrieben

Fluglehrer haben mit Schülern Scheisse gebaut?

Kein Fluglehrer mehr verfügbar?

CAMO, AOC oä verloren? (Glaube ich zwar in DE kaum)

Geschrieben

Das kann es eigentlich auch nicht sein, denn die anderen Flugzeuge der Flotte fliegen weiter im Schulbetrieb, auch die Schwestermaschine, nur dieser Flieger nicht. Kurzfristig wurden auch alle Schulflüge mt dem Flieger abgesagt. Ich steh echt auf dem Schlauch... Aber ist ja nur interessehalber...

Geschrieben

Irgendeine Veraenderung mit EASA kaeme mir ins Blaue in den Sinn...

Geschrieben

Nachfragen hilft oft.

 

Grüsse,

Fabian

Geschrieben

Für Flugzeuge, die in der Schulung eingesetzt werden, gelten m.W. engere Limits, die nicht zwangsläufig mit der Luftüchtigkeit korrelieren.

Wenn das Triebwerk des Fliegers die Standard-TBO von 2000 h überschritten hat, darf darauf nicht mehr geschult werden. Dagegen hat die Installation eines nagelneuen oder generalüberholten Motors keine diesbezüglichen Auswirkungen, obwohl angeblich die statistische Wahrscheinlichkeit auf einen Motorausfall während der ersten 50 Betriebsstunden am größten ist.

 

 

Gruß

Manfred

Geschrieben

Genauso wenn Motor oder Prop nach Kalenderzeit abgelaufen sind, nicht aber nach TBO. Dann darf auch nicht mehr geschult werden.

 

Florian

Geschrieben

In meiner Flugschule war es zumindest so, dass nach der Motorüberholung der Flieger für die ersten 50 Stunden nur für Überlandflüge > 1h und insbesondere nicht für Platzrunden zur Verfügung stand.

 

Gruß,

Florian

Geschrieben

Sowas waere denkbar.

Ansonsten gelten wie ich hoerte fuer kommerzielle Vercharterung die gleichen Stundenlimite wie fuer Schulung, nur fuer privat oder innerhalb eines Vereines (auch privater?) ist es nicht so streng, wie es dann mit Schulung im Verein ist weiß ich nicht.

Geschrieben

Danke Euch für die Antworten.

 

Für Flugzeuge, die in der Schulung eingesetzt werden, gelten m.W. engere Limits, die nicht zwangsläufig mit der Luftüchtigkeit korrelieren.

Wenn das Triebwerk des Fliegers die Standard-TBO von 2000 h überschritten hat, darf darauf nicht mehr geschult werden. Dagegen hat die Installation eines nagelneuen oder generalüberholten Motors keine diesbezüglichen Auswirkungen, obwohl angeblich die statistische Wahrscheinlichkeit auf einen Motorausfall während der ersten 50 Betriebsstunden am größten ist.

 

 

Das könnte passen, denn als ich sie zuletzt geflogen bin, war sie nah dran an den 2000h.

 

Ich werde hier berichten, was es letztendlich ist, wenn ich das nächste mal dort bin...

Geschrieben
In meiner Flugschule war es zumindest so, dass nach der Motorüberholung der Flieger für die ersten 50 Stunden nur für Überlandflüge > 1h und insbesondere nicht für Platzrunden zur Verfügung stand.

 

Gruß,

Florian

 

Das hat aber mit dem "Einfahren" neuer Kolbenringe zu tun (werden heute nur noch wenige wissen, daß man früher jeden Auto- und Moped-Motor über tausende KM einfahren mußte), wozu der Motor idealerweise immer konstant mit mindestens 75% Leistung betrieben werden sollte. Um die 75% einhalten zu können, dürfen die Flüge auch nicht in zu großer Höhe durchgeführt werden.

 

Gruß

Manfred

Geschrieben

Nun weiß ich den Grund: Das Flugzeug hat ein ganz neues Triebwerk erhalten und offenbar benötigt es dann eine neue Zulassung als Schulflugzeug, weshalb es bis diese vorliegt nicht unter einem AOC betrieben werden darf...

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