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Kauf in der EU zugelassenes Flugzeug, Ferryflight und Zoll, was beachten?


Dierk

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Hallo,

 

wie ist das Prozedere bei der Überführung eines EU-Flugzeuges SEP ca. 750 kg (kein Ultraleicht) in die Schweiz, z.B. aus Deutschland oder Österreich?

 

Angenommen, das EU-Flugzeug sei zugelassen, versichert, im Flugbetrieb mit gültigem EU-Lufttauglichkeitszeugnis (z.B. Deutschland), keine unmittelbare Wartung erforderlich.

 

Muss man auf einem grösseren Zollflugplatz landen und den Flieger dort erstmal stehen lassen, bis der Zoll fertig ist (wie lange dauert das) oder kann man gleich weiter zum Heimatflugplatz in den Hangar? Wird das Lufttüchtigkeitszeugnis nach Prüfung der Unterlagen ohne weiteres anerkannt oder muss das Flugzeug komplett durchgescheckt und evtl. gleich zur 100-h-Kontrolle in die Werkstatt?

 

Kann die Einführung in den Flieger von einem beim Verkaufsort ansässigen (ausländischen) FI erfolgen oder muss das ein Schweizer FI sein?

 

Kann ich als Käufer den Flieger selbst in die Schweiz überführen (als Pilot) oder muss das aus versicherungstechnischen Gründen in Begleitung des Halters geschehen?

 

Angenommen, am Flieger müsste nichts gemacht werden (abgesehen von Umlackieren) und auch die Avionik entpräche den aktuellen Standards, wie lange dauert es etwa, bis man dann mit HB-Kennzeichen fliegen kann?

 

Was kosten etwa die Formalitäten, die auf den Kaufpreis noch aufzurechnen sind, bis die Zulassung fertig ist?

 

Grüsse,

Dierk

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Am besten rufst Du einfach mal beim BAZL an (musst Du ja sowieso). Die können und werden es Dir in allen Einzelheiten erklären.

 

Grundsätzlich ist es keine Hexerei und die meisten schaffen das ganz ohne professionellen Agenten. (Ich hab's zwar selbst noch nie gemacht, aber im Verein schon mehrmals miterlebt.) Wichtig ist, dass der Verkäufer das Flugzeug in seinem Land abmeldet und sich ein Export-Lufttüchtigkeitszeugnis ausstellen lässt.

 

In manchen Ländern (konkret weiss ich es von Italien) gibt es eine potentielle eigentumsrechtliche Falle. Die genauen rechtlichen Grundlagen und Abläufe kenne ich nicht, also bitte nicht auf mir rumhacken, wenn das folgende nicht exakt ist (aber gerne korrigieren), aber so in etwa ist der potentielle Haken der: In Italien (z.B.) muss ein Flugzeugverkauf vom das Finanzamt (oder so) abgesegnet werden. Dazu muss der Verkäufer nachweisen, dass er (und damit das Flugzeug) nicht irgendwie schuldenbelastet ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, wird das Flugzeug nicht aus dem Register abgemeldet, und kann somit in der Schweiz auch nicht angemeldet werden. Problematisch wird das bei Maschinen, bei denen die Besitzverhältnisse über mehrere "Generationen" "stillschweigend" geändert wurden, was gerade in Italien offenbar gang und gäbe ist, um den administrativen Aufwand zu umgehen. Das kann soweit gehen, dass der eingetragene Eigentümer nicht mehr auffindbar ist oder nur noch eine Erbengemeinschaft existiert. Für so ein Flugzeug ist es dann praktisch unmöglich, es korrekt abzumelden und ein Export-Lufttüchtigkeitszeugnis zu erhalten. Da hat sich schon mehrmals ein vermeintliches Schnäppchen in teures Lehrgeld verwandelt. Aber wenn das Flugzeug aus dem Register ausgetragen ist und ein Export-Lufttüchtigkeitszeugnis vorliegt, sollte es eigentlich "sauber" sein.

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Hi Dierk

 

das umlackieren würde ich mir gut überlegen. Lass mal Versicherungsofferten für HB und welche für D machen und informiere dich welche Gebühren beim BAZL und welche beim LBA anfallen...

 

Auch wenn das ARC noch gültig ist, macht das BAZL eine Prüfung. Zu den anderen Fragen kann ich nichts sagen da ich bis jetzt nur Erfahrung mit Einführung von Flugzeugen auf dem Landweg habe.

 

Gruess

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Wegen dem Umlackieren noch:

 

Normalerweise muss man ja alle 10 Jahre eine Wägung durchführen... Ändert jedoch jetzt so viel es mir ist auf alle 4 jahre... Kannst ja bis zur nächsten Wägung damit warten, dann kannst Du es zusammen nehmen. Allenfalls auch mit grösseren Inspections verbinden. Kleinvieh macht auch Mist und gibt immer gleich wieder viel Papier... ;)

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Wenn im AMM ein Wägungsintervall definiert ist, dann gilt dieses. Falls keines definiert ist oder es länger als 10 Jahre ist, gelten die 10 Jahre gemäss aktueller TM des BAZL.

 

Eine Neulackierung eines Kennzeichens erzwingt keine Neuwägung.

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Wenn im AMM ein Wägungsintervall definiert ist, dann gilt dieses. Falls keines definiert ist oder es länger als 10 Jahre ist, gelten die 10 Jahre gemäss aktueller TM des BAZL.

 

Eine Neulackierung eines Kennzeichens erzwingt keine Neuwägung.

 

Ah, nur Kennzeichen, ich dachte den kompleten flieger ^^

Mir sagte das BAZL beim letzten CAMO Audit vor ein paar wochen, dass der Wägungsinterval ändert... vielleicht auch mit der neuen OPS dann... Oder ich vermische was... auch möglich :p

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Möchtest Du für all diese Fragen nicht schlicht jemanden beauftragen (und bezahlen), der vom Fach ist?

 

Martin

 

Nein, zur Zeit nicht, da es noch nicht konkret genug ist. Mein Ziel ist sowieso ein gebrauchter Flieger, Zwei- oder Dreiplätzer < 30 000 CHF, da würde eine Beauftragung erhebliche zusätzliche Kosten verschlingen. Hängt insgesamt von vielen Sachen ab... insbesondere habe ich mich noch nicht für ein konkretes Objekt entschieden. Problem: wenn ich denn mal was Passendes finde, sollte es schnell gehen können, sonst ist es weg. Hatte schon mal ein paar interessante Flieger ausgeguckt, die kurze Zeit später weg waren. Auch andere Fragen, wie Annex-II-Flugzeug ja/nein, Motorsegler ja/nein, bzw. die Möglichkeit, selbst eine 50-H-Kontrolle durchzuführen usw. sind noch zu klären. Auch, inwieweit Halter und Pilot identisch sein muss, bzw. was das für Vor- und Nachteile hat... werde mich etwas in die Thematik einlesen. Im Moment sind noch zu viele Fragen offen, bevor ich das konkret angehen kann. Der Wunsch ist zwar da, aber so eilig habe ich es nicht...

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Muss man auf einem grösseren Zollflugplatz landen und den Flieger dort erstmal stehen lassen, bis der Zoll fertig ist (wie lange dauert das) oder kann man gleich weiter zum Heimatflugplatz in den Hangar?

 

Ein Zollflugplatz genügt. Verzollung kostet CFH 0.20 / 100 kg, mindestens aber CHF 20.00. Kannst Du in den nächsten drei Tagen mit dem Zoll erledigen. Nicht zu vergessen die Mwst.

 

Wird das Lufttüchtigkeitszeugnis nach Prüfung der Unterlagen ohne weiteres anerkannt oder muss das Flugzeug komplett durchgescheckt und evtl. gleich zur 100-h-Kontrolle in die Werkstatt?

 

Das CoA des deutschen LBA wird anerkannt (da EASA muss es anerkannt werden). Nichts desto trotz machen die 'freundlichen' Herren vom BAZL einen Besuch und unterziehen das Flugzeug einer sog. Übernahmeprüfung. Daraus resultieren so oder so Pendenzen, da man beim BAZL der Meinung ist dass eine leere Pendenzenliste nicht sein kann. Die Pendenzen sind in Kat 1 (schwer, nix fliegen) und Kat 2 (Fliegen, Behebung innert einer Frist) eingeteilt.

 

 

Kann die Einführung in den Flieger von einem beim Verkaufsort ansässigen (ausländischen) FI erfolgen oder muss das ein Schweizer FI sein?

 

Wenn Du die über die notwendigen Berechtigungen verfügst (class rating, VAR, RET usw.) brauchst Du keine Einführung (nach meiner Meinung --> Korrekturen erwünscht)

 

Kann ich als Käufer den Flieger selbst in die Schweiz überführen (als Pilot) oder muss das aus versicherungstechnischen Gründen in Begleitung des Halters geschehen?

 

Kein Problem, sofern der Vorbesitzer seine Versicherung entsprechend informiert darf das Luftfahrzeug an seinen Bestimmungsort unter Deckung der bisherigen Versicherung überführt werden. Voraussetzung für Dich: entsprechende ratings vorhanden.

 

Angenommen, am Flieger müsste nichts gemacht werden

 

Es muss, dieser Illusion solltest Du Dich nicht hingeben.

 

(abgesehen von Umlackieren) und auch die Avionik entpräche den aktuellen Standards, wie lange dauert es etwa, bis man dann mit HB-Kennzeichen fliegen kann?

 

Nach Abschluss der Übernahmeprüfung ohne Kat 1 Pendenzen kriegst Du eine provisorische, befristete Lufttüchtigkeitsbescheinigung direkt durch den Prüfer und kannst unmittelbar danach fliegen. Die definitife Lufttüchtigkeitsbescheinigung erhältst Du innerhalb von ca. zwei Tagen mit der entsprechenden Kostenverfügung.

 

Was kosten etwa die Formalitäten, die auf den Kaufpreis noch aufzurechnen sind, bis die Zulassung fertig ist?

 

Gem. Gebührenverordnung des BAZL, Art. 15 CHF 360.00 bis 8'000.00. Im von Dir genannten Fall werden diese wohl um die CHF 600.00 liegen. Hinzu kommt die (illegale) Jahrespauschalgebühr ('Kosten für laufende Aufsichtstätigkeit') von CHF 300.00 sowie die Kosten für die Eintragung ins Register von CHF 400.00 und die Ausstellung des Lufttüchtigkeitszeugnisses von CHF 110.00.

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... Und beim Import muss wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 8% fällig. Wenn die MWSt des Auslands (DE=19% AT =20%) dann zahlst Du die CH MWSt auf den Betrag, der MWSt frei ist.

 

Musste ich auch als ich meinen Flieger aus N in die CH importierte.

 

Mache in jedem Fall einen Kaufvertrag.

 

Gruss

Thomas

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