bodyonic Geschrieben 5. Juni 2013 Teilen Geschrieben 5. Juni 2013 Hallo Kann mir denn jemand bitte verraten, worum es in D geht bei dieser Drohnen-Debatte? Warum können die sowieso nicht zugelassen werden? :009::009: Die wollte doch hoffentlich keiner in D mit Raketen bestückt in den Himmel schicken, in der Hoffnung, ein paar Al-Kaida-Hampelmänner abzuschiessen?? Kapier ich nicht :009: Gruess Konrad Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AlexanderP Geschrieben 5. Juni 2013 Teilen Geschrieben 5. Juni 2013 Die wollte doch hoffentlich keiner in D mit Raketen bestückt in den Himmel schicken, in der Hoffnung, ein paar Al-Kaida-Hampelmänner abzuschiessen?? Dafür sind Kampfdrohnen da. Egal wo. Pazifisten können aber jederzeit mit Stock & Stein selber an die Front ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanw Geschrieben 5. Juni 2013 Teilen Geschrieben 5. Juni 2013 Die wollte doch hoffentlich keiner in D mit Raketen bestückt in den Himmel schicken, in der Hoffnung, ein paar Al-Kaida-Hampelmänner abzuschiessen?? Sie schicken auch mit Raketen bestückte F4, Eurofighter und Tornados in den Himmel. Weshalb also keine Drohnen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PeterH Geschrieben 5. Juni 2013 Teilen Geschrieben 5. Juni 2013 Da sitzt aber ein mehr oder weniger lebender Pilot drin, der zum Beispiel aus der Kanzel herausschaut und (hoffentlich) den Luftraum sorgfältig überwacht (wie's uns allen mal beigebracht wurde). Der "Euro-Hawk" hat kein *wirksames* System zur Kollisionsvermeidung und ist bei einigen Tests dazu noch längere Zeit ohne Navigationsdaten am Himmel herumgedüst. Bei der Vorstellung, daß so ein Apparat unkontrolliert auf mich zubrettert, wird's mir noch übler als bei Begegnungen mit bemannten Schnellfliegern. Der Laie ahnt nicht, wie schnell die Dinger sind - kaum gesehen, schon vorbei. Wie selbst erlebt: Praktisch keine Chance, auszuweichen, wenn sowas von vorne kommt. Viele Grüsse Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 5. Juni 2013 Teilen Geschrieben 5. Juni 2013 Kann mir denn jemand bitte verraten, worum es in D geht bei dieser Drohnen-Debatte? Gerne. Es geht in der oeffentlichen Debatte in Deutschland im Kern nicht um Drohnen, sondern um Verschwendung von Steuergeldern durch ein Ministerium (und das ist eher "zufaellig" das Verteidigungsministerium. Ebendieses hat ueber viele Jahre eine deutlich dreistelligen Millionen Euro Betrag in ein Projekt gesteckt, bei dem schon von ziemlich am Anfang klar war, dass es gar nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Haette man das Projekt in dem Moment gestoppt (oder zumindest angehalten um die Argumente zu pruefen) in dem echte Experten gesagt haben, dass die Drohne keinesfalls zulassungsfaehig ist, dann haette der deutsche Steuerzahler etwa 500 Mio. EUR gespart. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SimonXX Geschrieben 5. Juni 2013 Teilen Geschrieben 5. Juni 2013 [...] dass die Drohne keinesfalls zulassungsfaehig ist, dann haette der deutsche Steuerzahler etwa 500 Mio. EUR gespart. Florian Dann wären die 500 Mio. EUR halt irgendwo anders versenkt worden. Solange Politiker so frei über "unser" Geld ohne wirkliche Kontrolle verfügen dürfen, wird sich daran nie was ändern. Jeder Politiker braucht sein Denkmal: BER, Nürburgring (Freizeitpark), Kassel-Calden, ......... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fifo Geschrieben 6. Juni 2013 Teilen Geschrieben 6. Juni 2013 :rolleyes:Hallo zusammen Ich möchte hier mal auf die ursprüngliche Frage zurückkommen, warum das Flugzeug nicht zugelassen werden kann. Abschliessend können aussenstehende wie ich diese Frage nur unzureichend beantworten, weil nicht alle Informationen publiziert werden oder publiziert werden dürfen. Also sind meine Ausführungen auch nur Mutmassungen, welche ich nicht belegen kann. Sicher ist, dass der Euro Hawk nicht bewaffnet ist, das hat aber mit der Zulassung nichts zu tun. Auch andere Flugzeuge fliegen bewaffnet rum und da ist es nicht relevant, ob diese bemannt oder unbemannt sind. Der "Euro-Hawk" hat kein *wirksames* System zur Kollisionsvermeidung Ein wirksames System zur Kollisionsverhinderung ist nur ein Teil der Wahrheit, warum diese Drohne nicht zugelassen werden kann. Aus meiner Sicht jedoch ein eher unwesentlicher Teil, da solche Drohnen nur in kontrollierten Lufträumen unterwegs sind und die Kollisionsverhinderung durch den Kontroller am Boden wahrgenommen wird. Genau so verhält es sich bei IFR Traffic in IMC. Da diese Drohne nun weder einen Piloten an Bord hat (ist ja Sinn der Sache :rolleyes:), noch ein aktives Kollisionsverhinderungsgerät (Stichwort: Sense/See and Avoid) ist das UAV faktisch immer in IMC. Das ist der Punkt, an dem sich die Meinungen scheiden. Bei einem Flug in VMC unter IFR soll der Luftraum trotzdem überwacht werden (hab aber auf die Schnelle den Gesezesartikel nicht gefunden). Das tönt zumindest im Luftraum E logisch, wo auch unkontrollierter VFR Verkehr unterwegs ist. Im Luftraum C zB ist jedoch jeglicher (legaler) Traffic unter Führung eines Controllers und somit könnten da Drohnen auch ohne Kollisionsverhinderungsgerät operiert werden. Das umfassende Problem des Global Hawk ist der Nachweis, dass das Flugzeug die (zivilen) Standarts erfüllt und nach allgemein anerkannten Regeln operiert werden kann. Der Hersteller Northrop Grumman konnte und/oder durfte der Deutschen Regierung die zertifizierungsrelevanten Dokumente nicht zukommen lassen. Dies entweder weil sie von dem amerikanischen Department of Defense die Exportbewilligung dafür nicht erhalten haben oder weil diese Dokumente bei Northrop nicht vorhanden sind. Letzteres wäre ein Hinweis darauf, dass der Global Hawk, resp der Euro Hawk nicht nach entsprechenden Normen gebaut worden sei. Dies zu beheben, würde schnell mal eine halbe Milliarde kosten. @Peter: Bei der Vorstellung, daß so ein Apparat unkontrolliert auf mich zubrettert, wird's mir noch übler als bei Begegnungen mit bemannten Schnellfliegern. Ich glaube kaum, dass Du mit deinem UL auf FL600 unterwegs bist :p Grz, Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast theturbofantastic Geschrieben 6. Juni 2013 Teilen Geschrieben 6. Juni 2013 Im Luftraum C zB ist jedoch jeglicher (legaler) Traffic unter Führung eines Controllers und somit könnten da Drohnen auch ohne Kollisionsverhinderungsgerät operiert werden. So einfach ist das nicht. (3) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten, wenn1. er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder 2. die Gesamtmasse des Geräts mehr als 25 Kilogramm beträgt. Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist. Die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann in Gebieten mit Flugbeschränkungen nach § 11 und für den Fall des Betriebs, der nicht über den Flugplatzverkehr eines Landeplatzes hinaus erfolgt, Ausnahmen von dem Verbot nach Satz 1 zulassen, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. (4) Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 3 enthalten muss. Es kann nicht sichergestellt werden, dass das UAS alle in der Nähe befindlichen Luftfahrzeuge "sehen" und ihnen "ausweichen" kann (sense and avoid), weder selbständig noch unter der Kontrolle des Operators (ein eigenes sense and avoid ist (noch) nicht implementiert und die Verbindung zum Boden kann offenbar jederzeit abbrechen). Nach dem "pflichtgemäßen Ermessen" der zuständigen Behörde kann die GH/EH in aktueller Kofiguration nicht zugelassen werden. Grüße Jonas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PeterH Geschrieben 7. Juni 2013 Teilen Geschrieben 7. Juni 2013 :rolleyes:Hallo zusammen ... @Peter: Ich glaube kaum, dass Du mit deinem UL auf FL600 unterwegs bist :p Grz, Philipp Oh... ich wusste nicht, daß die Drohnen *immer* auf FL600 fliegen und nie in den unteren Lufträumen (z.B. E) zu finden sind... als bei uns Bereiche (auch in E) wegen Drohnentests gesperrt wurden, war das wohl nur bürokratischer Übereifer... :005: Dass Drohnen *nur* im kontrollierten Luftraum unterwegs sind, möchte ich dann doch anzweifeln (ausser natürlich bei Aufklärungseinsätzen in "Feindesland") :p Gruss Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 7. Juni 2013 Teilen Geschrieben 7. Juni 2013 Um es ganz platt auszudrücken: In Deutschland kann man nur zulassen, was das Deutsche Gesetz vorsieht. Dazu müssen dann die betreffenden Bauvorschriften eingehalten werden. Dafür wiederum, müssen eine Menge Unterlagen vorliegen. Ein Modellflugzeug muss innerhalb der Sichtweite des steuernden Piloten fliegen, also ist eine Drohne kein Modellflugzeug. Ein Verkehrsflugzeug mit Strahlantrieb hat die Mindestbesatzung von 1 Pilot, also ist eine Drohne kein Verkehrsflugzeug mit Strahlantrieb. Schon hat man das erste Problem. Drohnen kann man nicht zulassen, solage es sie nicht im Deutschen Luftrecht gibt. Deshalb existiert natürlich auch keine Bauvorschrift, als kann sie erstrecht nicht zugelassen werden. Wenn man dann noch ein fertiges Flugzeug kauft, und versucht es zuzulassen ohne die notwendigen Unterlagen (z.B. die Strukturberechnung) zu haben, hat man sowieso keine Chance es zuzulassen. Kauf mal ein Flugzeug in Amerika, bau neue Avionik ein, und versuch es dann als dein eigenes in Deuschland Musterzuzulassen, ohne jegliche Unterlagen. Viel Glück. Ach so, und wenn du dann die Musterzulassung hast, brauchst du natürlich auch noch eine Verkehrszulassung, und must im Betrieb alle entsprechenden Betriebsorschriften einhalten, die wiederum keine Drohnen kennen... All das hätte man vom ersten Augenblick an wissen können. Nun kann man natürlich nach dem Grundsatz handeln, wenn nur schon genug Geld ausgegeben wurde, dann wird der Steuerzahler auch noch dafür bezahlen mal eben ein paar Vorschriften zu erarbeiten (rückwärts, also genau das fordern was der EuroHawk hat) und Gesetze zu ändern. Fakten schaffen, und die Luftfahrtbehörde erpressen. Und wenn gar nichts geht, dann eben mit Sondergenehmigung fliegen, und hin und wieder mal den deutschen Luftraum sperren. Geht doch bei Papstbesuchen oder Fussballweltmeisterschaften auch. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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