Silvio Geschrieben 9. Mai 2013 Geschrieben 9. Mai 2013 Ich habe mir bei einem USA Besuch vor drei Jahren ein FAA Certificate basierend auf meiner Schweizer Lizenz ausstellen lassen, mit all der notwendigen Vorbereitung via Internet (verification of authenticity of the foreign pilot license). ACHTUNG: Das ist nach dem Wechsel auf EASA FCL bereits wieder ungültig! Gestern habe ich via faa.gov Homepage angefragt, ob mein Certificate mit dem Text "ISSUED ON BASIS OF AND VALID ONLY WHEN ACCOMPANIED BY SWITZERLAND PILOT LICENSE NUMBER(S) CH-XXXXX/JAR" immer noch gültig sei, oder ob man mir ein neues Certificate mit dem Hinweis auf meine neue Lizenz "CH.FCL.XXXXX" (gleiche Nummer, aber anderes Präfix) ausstellen könne. Hier die Antwort: Your certificate is invalid and needs to be re-verified. The initial step in re-verifying your restricted certificate based on your foreign license is to submit a "Verification of Authenticity of Foreign License" to AFS-760 requesting Civil Aviation Authority in your country verify the validity of your foreign pilot license, ratings and medical certificate. This form is located on our website at http://registry.faa.gov choose "Airmen Certification", then under "Certificates" select "Verify the Authenticity of a Foreign License, Rating or Medical Certification". After your country has verified the authenticity of your foreign pilot license we will send the information to the Flight Standards District Office (FSDO) you have designated and a copy to you. You will then contact an Inspector at that FSDO and set up an appointment to complete the process. Airmen Certification Branch Also das ganze Theater noch einmal! Grüsse von eurem etwas frustrierten Silvio Zitieren
YvesM Geschrieben 9. Mai 2013 Geschrieben 9. Mai 2013 Ja, du musst für jede noch so kleine Änderung in der Lizenz eine Revalidierung beantragen. Früher ging das sogar soweit, dass die "based-on"-Lizenz bei einem Adresswechsel verfiel. Seit zwei Jahren oder so kann man immerhin die Adresse in einem Online-Formular selbst anpassen, ohne dass die Lizenz verfällt. Das Formular nochmals zu faxen und ein weiteres Mal bei einem FSDO vorstellig werden ist zugegebenermassen etwas mühsam. Aber es ist gratis und steht in keinem Vergleich zu den Freiheiten, die man durch das grüne FAA-Kärtchen gewinnt. Happy landings diesseits und jenseits des grossen Teichs Yves Zitieren
Silvio Geschrieben 9. Mai 2013 Autor Geschrieben 9. Mai 2013 Das Formular nochmals zu faxen und ein weiteres Mal bei einem FSDO vorstellig werden ist zugegebenermassen etwas mühsam. Ja, wor allem weil ich keine USA Reise geplant habe, bei der ich eine FSDO Stelle besuchen könnte. Ich hatte gehofft, auf einem N-registrierten Flugzeug hier in der Schweiz fliegen zu können! Gruss Silvio Zitieren
Brufi Geschrieben 9. Mai 2013 Geschrieben 9. Mai 2013 Tough luck Silvio! Trifft mich auch! Habe mich auch die ganze Zeit gefragt, wie das wohl sei? Ergo: Einmal shopping weekend in NYC einplanen! (oder Hummer essen in Bangor, Maine) :D Gruss Philipp Zitieren
Andreas M Geschrieben 9. Mai 2013 Geschrieben 9. Mai 2013 Und mir hat ein FAA Inspector in JFK gesagt (leider nicht geschrieben), dass die Behörde wisse, dass aus JAR nun EASA geworden sei und deshalb voll akzeptiert werde ohne Formalitäten! Aber hab schon gedacht, dass sich da jeder was Eigenes zusammenbraut und als Wahrheit verdampft! Andreas Zitieren
Andreas M Geschrieben 9. Mai 2013 Geschrieben 9. Mai 2013 Schau Schau: gefunden!!!!! Zuerst meine Anfrage, dann die Antwort!!! WER HAT RECHT? Im Zweifelsfalle ist das Richtige zu tun.... **************** Hi Harvey I have an other question: When I got my FAA-License based on Swiss license, I had a so called “JAR-License”. In the meanwhile, it was changed onto an “EASA-License”, without any change in rights and duties. BUT: Is my “based on SWISS” FAA license still valid??? Greetings Andreas Müller ****************** Andreas, we accept the EASA licence. There is nothing you need to do. Let me try to answer your other questions this week. From: Andreas Mueller <ammueller73@bluewin.ch> To: Harvey Siegel/AEA/FAA@FAA Date: 01/15/2013 01:17 PM Subject: Re: Certificate Questions ******************* Andreas M Zitieren
tomjnx Geschrieben 9. Mai 2013 Geschrieben 9. Mai 2013 Die FAA ist halt auch kein monolithischer Block... Ich habe selber beim Airmen Certification Branch in Oklahoma angefragt, zudem hat das BAZL über ihre Kanäle bei der FAA angefragt, beidesmal kam die Antwort, dass die Validierung neu gemacht werden muss. Ob die Meinung des Airmen Certification Branch, der für die Validierungen zuständig ist, oder die des "Inspector Harvey" relevanter ist, mag jeder für sich selber beurteilen... Thomas Zitieren
tomjnx Geschrieben 9. Mai 2013 Geschrieben 9. Mai 2013 Ich hatte gehofft, auf einem N-registrierten Flugzeug hier in der Schweiz fliegen zu können! In diesem Fall wäre ich an Deiner Stelle relativ entspannt. Zum einen brauchst Du dafür gar keine FAA Lizenz, die Schweizer Lizenz tuts auch. Siehe 14 CFR 61.3.a.1: "... However, when the aircraft is operated within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used" http://www.ecfr.gov/cgi-bin/text-idx?c=ecfr&rgn=div5&view=text&node=14:2.0.1.1.2&idno=14#14:2.0.1.1.2.1.1.3 Zum andern würde in der Schweiz nicht die FAA einen Ramp Check machen, sondern die FAA würde das ans BAZL delegieren, und nachdem uns das BAZL diesen Mist eingebrockt hat, sind sie hoffentlich nicht so dreist, dann genau das anzumeckern. Falls doch, wäre noch zu prüfen, ob das Verbot des überspitzten Formalismus hier nicht anwendbar wäre (aber IANAL). Ich würde noch prüfen, ob die Versicherung nicht noch Bedingungen stellt. Ansonsten kannst Du auf die erneute Validierung pfeifen, wenn Du nicht über die Grenze willst. Thomas Zitieren
Brufi Geschrieben 10. Mai 2013 Geschrieben 10. Mai 2013 Thomas, Das kannst Du knicken. Funktioniert nur bei Flügen innerhalb des Heimatlandes. Darum wird es aber mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht gehen, so wie ich Silvio kenne. Ramp Check ist eher nicht das Problem, sondern die Versicherung. Im Schadenfall wäre das für die Versicherung ein Geschenk des Himmels, wenn wegen eines formalen Mangels der Pilot keine gültige Lizenz hätte. Damit wäre dann der Flug de jure illegal gewesen und die Versicherung wäre fein raus. Nicht so der Pilot. Dieses Risiko will wohl niemand tragen, schon gar nicht, wenn es sich um einen PC-12 handelt. Andreas M: Jaja, schon gut! Du hast Harvey aber nicht mitgeteilt, dass die Ausweis-Nr, welche ja explizit auf der US Validierung draufsteht, geändert wurde. Gruss Philipp Zitieren
tomjnx Geschrieben 10. Mai 2013 Geschrieben 10. Mai 2013 Funktioniert nur bei Flügen innerhalb des Heimatlandes. Richtig. Silvio hat ja nur was von Fliegen in der Schweiz geschrieben... Die AOPA veranstaltet auch Validierungssessions in Zürich: http://www.aopa.ch/wcms/index.php?langId=1§ion=contact&cmd=49 Finanziell lohnt sich's eher nicht - für die 600 CHF kann man auch schon fast in die USA fliegen. Und falls es noch den IFR-Test braucht, muss man noch nach Paris reisen. Thomas Zitieren
Silvio Geschrieben 10. Mai 2013 Autor Geschrieben 10. Mai 2013 Ich hatte gehofft, auf einem N-registrierten Flugzeug hier in der Schweiz fliegen zu können! Damit meinte ich ein in der Schweiz stationiertes N-registriertes Flugzeug, aber nicht, dass ich mich nur innerhalb der Landesgrenzen bewegen möchte. Nein, Philipp, es ist (leider) keine PC-12. Herzliche Grüsse Silvio Zitieren
Silvio Geschrieben 1. Juli 2013 Autor Geschrieben 1. Juli 2013 Es scheint, dass eine Erleichterung möglich ist. Gemäss IAOPA Newsletter July 2013 kann man den Wechsel der Lizenznummer via nationale Behörde melden. Following a concerted campaign by IAOPA on both sides of the Atlantic, the US Federal Aviation Administration has agreed to allow holders of FAA Part 61.75 licences to have their licences renewed by national aviation authorities in Europe rather than having to travel to the US to get the job done.Part 61.75 licences are issued by the FAA to holders of comparable licences from other recognised aviation authorities, such as those in Europe, to allow holders to fly N-registered aircraft. No flight test is required as long as certain criteria are met, and the issuing process often takes only a few minutes. Thousands of European pilots hold Part 61.75 licences, which carry the number of the pilot’s licence issued by the home authority of the pilot. But under the change to EASA FCL, all licence numbers will be altered to include the letters ‘FCL’, rendering the Part 61.75 licences invalid. Under normal circumstances, holders would have to travel to a Flight Standards District Office in the United States to have their licence reissued. However, the FAA has agreed this is too much to ask, and has informed EASA that it will allow national authorities in Europe to reissue existing Part 61.75 licences, providing that the holders can prove their identity. National authorities need only provide the FAA with the pilot’s name, licence numbers (old and new), the FAA certificate number, the pilot’s mailing address, and a statement to confirm that the Part-FCL pilot licence is valid and is not suspended, revoked, or expired. The statement of positive identification will include an official photograph of the applicant and the applicant’s signature and residential address, if different from the mailing address. Craig Spence, Secretary General of IAOPA, said: “Recognising the impact that this issue was having for general aviation in Europe, IAOPA Europe began working with AOPA US to take the actions that were necessary on both sides of the Atlantic. Between the actions of the two organisations a logical, easy, no-cost policy was developed that will allow pilots to keep their FAA validations without the burden and costs of reapplying. This again demonstrates the power of a strong international organisation, working together.” Jetzt müssen wir nur noch herausfinden, wie das Vorgehen mit dem BAZL aussieht. Ich starte mal eine Anfrage und informiere wieder. Gruss Silvio Zitieren
upinthesky Geschrieben 31. Januar 2017 Geschrieben 31. Januar 2017 (bearbeitet) Es scheint, dass eine Erleichterung möglich ist. Gemäss IAOPA Newsletter July 2013 kann man den Wechsel der Lizenznummer via nationale Behörde melden. Jetzt müssen wir nur noch herausfinden, wie das Vorgehen mit dem BAZL aussieht. Ich starte mal eine Anfrage und informiere wieder. Gruss Silvio Hallo Silvio Das vereinfachte Verfahren gilt noch bis am 8. Oktober 2018. https://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/easa/ Hast du rausbekommen wie das beim BAZL geht? Danke im Voraus und Grüsse Rene Bearbeitet 31. Januar 2017 von upinthesky Zitieren
upinthesky Geschrieben 1. Februar 2017 Geschrieben 1. Februar 2017 Hallo Zusammen Ich habe das nun durchgespielt und es geht so ... Rechtliche Grundlage: https://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/easa/ Vorgehen: http://aopa.ch/public/informationen-ueber-lizenzen/us-validation Die Telefonnummer ist allerdings falsch und lautet wie folgt: 058 463 54 56 Man muss beim BAZL kurz vorbei. Eine Voranmeldung ist nötig da sie Dokumente vorbereiten müssen. Eine Kopie der vorherigen Lizenz (z.B. JAR) muss auch mitgebracht werden. Das ist allenfalls schwierig, weil diese ja nicht mehr gültig ist und man diese üblicherweise bereits entsorgt hat. Zitieren
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