Bleriot Geschrieben 29. April 2013 Geschrieben 29. April 2013 Den Streit persönlich zu werden, bringt die Diskussion nicht weiter, gehen wir also zurück zum Ausgangspunkt des Threads: Das AIP ist die behördlich als verbindlich für die Flugvorbereitung deklarierierte Grundlage. Darin steht für Zweisimmen: Einweisung empfohlen. Die Platz-Webseite und die von Themenstarter Stefan gemachte Erfahrung sagen etwas ganz anderes. Eine derart unklare Kommunikation der Platzbetreiber ist unsäglich. Das ist das Thema. Gruss Paul Zitieren
Tobias Geschrieben 30. April 2013 Geschrieben 30. April 2013 Das Interessante an solchen Diskussionen ist, dass jene, die über solche Prozeduren am lautesten schimpfen und sich beschweren, sie in den allermeisten Fällen am allernötigsten hätten. Freundliche Grüsse Philipp Was für ein Niveau und völlig unangemessen. Schnell jemandem ans Bein pinkeln, welcher eine interessante Diskussion lanciert. Schlicht daneben und unnötig. :003: Zitieren
Tobias Geschrieben 30. April 2013 Geschrieben 30. April 2013 Mit dem Bestehen des Skill Tests und dem Erlangen des PPL-Scheines habe ich meine Fähigkeiten bewiesen, das Fliegerhandwerk im Rahmen des PPL's ausreichend zu beherrschen, inkl. seriöse Alpeneinweisung. Es ist keine restricted PPL!! Somit bin ich auch befähigt, natürlich mit der nötigen Vorsicht und ausreichendem persönlichen Briefing, die Plätze in der Schweiz anzufliegen, welche für die GA zugelassen sind. Es ist eine Frechheit, dass man nun zunehmend durch aufgezwungene Einweisungsflüge etc. entmündigt wird und einem diese gelernte und bewiesene Fähigkeit abgesprochen wird. Und ja, ich war im letzten Jahr einmal mit einer Piper in Zweisimmen. Seriös vorbereitet, interessanter und durchaus anspruchsvoller Platz, aber weder gefährlich, noch dramatisch noch sonst was. Hörts doch endlich mit diesem Dramatisieren und mit dieser idiotischen Schikaniererei auf! Zitieren
P-Widmer Geschrieben 30. April 2013 Geschrieben 30. April 2013 Im Sinne von PPR muss eine Landebewilligung eingeholt werden. Besteht heute überhaupt ein verbrieftes Anrecht, dass diese Bewilligung immer erteilt wird? Wenn ja, wäre PPR obsolet. Zu meiner aktiven Fliegerzeit wurden des öfteren solche Bewilligungen ohne Angabe von Gründen verweigert, der Flugplatzhalter legte die Regeln individuell fest. Ob diese Regeln heute im AIP festgeschrieben werden müssten, ist meines Erachtens nebensächlich. Der Entscheid liegt auch heute abschliessend beim Flugplatzbetreiber. Hier hat einer Nein gesagt, bzw. Bedingungen gestellt und damit ist's erledigt. Das hat mit Entmündigungen rein gar nichts zu tun. Der Eigentümer, bzw. der Halter legt die Regeln fest für seinen Platz. Zitieren
Bleriot Geschrieben 30. April 2013 Geschrieben 30. April 2013 Lieber Peter Du argumentierst wie die meisten in diesem Thread an der Fragestellung vorbei. PPR ist nicht zur Diskussion gestellt. Der Platzbetreiber kann Dir aus vielen Gründen die Landung abweisen (zu nasse Piste, Bauern die gerade Gras mähen, Windsituation, Temperatur, usw.) - aber darum geht es nicht. Es geht hier einzig darum, ob im AIP "Einweisung empfohlen" eine leere Worthülse ist oder nicht. Wenn es eine blosse Floskel ist und den Tatsachen nicht entspricht, muss der AIP-Text geändert werden. Gruss Paul Zitieren
Danix Geschrieben 30. April 2013 Geschrieben 30. April 2013 Ich lern ja gerne dazu: Welche exeptions meinst Du? Die Flexibility-Exeptions nach Art. 14 der basic regulations? Die sind Alle temporaerer Natur. Ich wuerde nur gern wissen, wo ich nachlesen kann, was ich mit meiner deuts hen PPL in Frankreich, Italien oder Schweden nicht darf. Wo finde ich denn die Lizenz-Exeptions? Nein, bei den Lizenzen gibt es keine Liste, sondern jedes Land hat seine eigenen Richtlinien. Das passiert mir regelmässig, dass ich in der Schweiz für einen Check andere Anforderungen erfüllen muss als meine Kollegen aus anderen Ländern (mir wurde schon mehrmals eine Lizenz verweigert deswegen). Da haben wir zwar für alle das EASA-Regelwerk, jedes Land legt es aber anders aus. Du meinst jedoch was anderes, nämlich wenn einer in einem anderen Land eine Lizenz macht. Mit dieser Lizenz darfst du natürlich alles machen was auch ein Lizenzhalter aus dem "einheimischen" Land machen darf. Die anderen Exemptions findest du in den Länder-AIPs und den Länder-Kapiteln von Jeppesen. Diese (also das AIP) sind rechtlich bindend. Dani Zitieren
iwl Geschrieben 30. April 2013 Geschrieben 30. April 2013 Es geht hier einzig darum, ob im AIP "Einweisung empfohlen" eine leere Worthülse ist oder nicht. verglichen mit "erforderlich" oder aehnlich vermutlich schon Zitieren
Chipart Geschrieben 30. April 2013 Geschrieben 30. April 2013 Du argumentierst wie die meisten in diesem Thread an der Fragestellung vorbei. PPR ist nicht zur Diskussion gestellt. Der Platzbetreiber kann Dir aus vielen Gründen die Landung abweisen (zu nasse Piste, Bauern die gerade Gras mähen, Windsituation, Temperatur, usw.) - aber darum geht es nicht. Doch, genau darum geht es. Die Frage ist, ob "Du hast keine Einweisung gemacht" ein zulaessiger Grund ist, um eine PP zu verweigern. Da in der AIP (und die ist verbindlich) nix von einer Einweisungs-PFLICHT steht, waere die PPR-Regelung die einzige Handhabe des Platzbetreibers, eine solche hintenrum doch umzusetzen - und das an PPR-Plaetzen uebrigens voellig legal und ohne dass man die AIP aendern muesste. Florian Zitieren
P-Widmer Geschrieben 30. April 2013 Geschrieben 30. April 2013 ...Es geht hier einzig darum, ob im AIP "Einweisung empfohlen" eine leere Worthülse ist oder nicht. Wenn es eine blosse Floskel ist und den Tatsachen nicht entspricht, muss der AIP-Text geändert werden. Gruss Paul Diese Angabe ist tatsächlich etwas unklar, steht doch im Einweisungskonzept eindeutig "Für MF-Piloten: Wer eingewiesen ist, darf unseren Flugplatz im Rahmen der Vorschriften benützen." Also ohne Einweisung keine Benützung des Platzes. Florian: An deiner Theorie könnte was dran sein. Ob eine Einweisungspflicht tatsächlich nötig ist, ist eine andere Baustelle Zitieren
fm70 Geschrieben 30. April 2013 Geschrieben 30. April 2013 Es geht hier einzig darum, ob im AIP "Einweisung empfohlen" eine leere Worthülse ist oder nicht. Ja, ist es. Auch in den internen Regelungen (soweit ich sie kenne) werden das Wort «empfehlen» und Formulierungen, die auf eine Pflicht hindeuten, wild durcheinandergemischt. So what? Man kann die beleidigte Leberwurst markieren und sich aus verletztem Pilotenstolz selbst um den Spass bringen. Man kann auch mit den Schultern zucken, die Einweisung absolvieren und sich seinen Teil denken. Wenn ich alles boykottieren würde, was mir auf die Eier geht oder wer mich irgendwann mal beleidigt hat, dann müsste ich am Morgen gar nicht mehr aufstehen. (Womit ich nichts gegen Boykotte dort, wo sie wirklich sinnvoll sind, gesagt haben will.) Und wer es nicht einfach stillschweigend runterschlucken will, für den wäre es am sinnvollsten, einfach mal Hansruedi Schläppi anzurufen und ganz ruhig, so von Erwachsenem zu Erwachsenem, zu fragen, was denn nun Sache ist und warum, und ihn darauf hinzuweisen, dass man den Status quo unbefriedigend findet. Übrigens finde ich die Regelung fair, dass man für die Einweisung höchstens 2 Landetaxen zahlen muss. Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 30. April 2013 Geschrieben 30. April 2013 Denke auf der rechtlichen Seite ist das einfach: - Der Airport scheint gemäss Webseite beschlossen zu haben, ohne Einweisung geht nix und nimmt das zum Anlass, PPR zu verweigern wenn keine Einweisung nachgewiesen werden kann. Die Verweigerung des PPR ist auf solchen Plätzen das Recht der Betreiber. - Sicher wäre es sinnvoll, wenn im AIP das entsprechend nachgereicht wird, heisst der Betreiber beim BAZL seine Policy bekannt gibt, damit diese im AIP auch publiziert werden kann und keine Unklarheiten entstehen. Die Frage ob dem "wieso braucht es das" ist wieder eine völlig andere. Allerdings eine, die seitens der Piloten und Verbände Aufmerksamkeit erregen sollte. Denn wenn die Praxis immer mehr einreisst, ist das ein weiterer Hemmschuh gegen die Flexibilität, die die GA eigentlich auszeichnet. Ich sehe dies als eine weitere Konsequenz der kontinuierlichen "Cover my Ass" Politik der Luftfahrtbehörden und Infrastrukturbetreiber, die schlicht und ergreifend prophylaktisch Massnahmen ergreifen, damit es ihnen danach nicht so geht wie in Samedan, wo wegen ein paar Incidents und Accidents von der Behörde her dann eine solche erlassen wurde, bzw Samedan zu sowas verpflichtet wurde. Nun hören andere Flugplätze auch schon mal hin und sagen sich, lieber machen wir was bevor es uns aufgezwungen wird, denn sonst sind wir rechtlich bei einem Unfall in der schlechten Seite? Nur, das ist eine verheerende Entwicklung. Denn, um die "einfache" Lösung zu bemühen, ein Flugplatz kann nur dann eine Zero Rate in Unfällen garantieren, wenn er dicht gemacht wird. Er kann gefühlt seine Sicherheitsbilanz verbessern, in dem er hergeht und Einweisungen verhängt, Platzverbote für Auswärtige e.t.c, was sicher die Unfallzahlen senkt aber gleichzeitig den Zweck des Platzes in Frage stellt. Sicher, es gibt Plätze, die korrekterweise und sinnvollerweise mit solchen Einschränkungen operiert werden. Courchevel, Megève, Lukla und andere derartige sind Beispiele, wo das Sinn macht, auf Grund der Lage, Pistenlänge, Höhe e.t.c. Wer aber nicht fähig ist, einen Platz wie Zweisimmen oder Samedan mit einer SEP anzufliegen, wer dazu Einweisungen braucht, der gehört schlicht nicht in ein Cockpit! Wird den Piloten diese Befähigung flächendeckend abgesprochen, dann haben wir ein Grundsatzproblem mit Ausbildung und Fähigkeiten. Wer ein PPL und ein SEP Rating sein Eigen nennt, der MUSS fähig sein, auf den für sein Flugzeug zugelassenen und offenen Flugplätzen operieren zu können. Wer das nicht kann, dem fehlt was. Daher sehe ich in dieser zunehmenden Einweisungspflicht eine Gefahr. Erstens wird daduch die Flexibilität unterlaufen, die die GA eben attraktiv macht, nämlich kurzfristig an kleinen Plätzen operieren zu können. Zweitens wird dadurch eine Drohkulisse aufgebaut, die nun jede Platzleitung animiert, ihrerseits ihre 800 m Beton mit einer Einweisungspflicht zuzudecken, um nur sicher zu sein, dass im Falle eines Falles..... Drittens wird mit solchen Dingen die Berechtigung eines PPL/A immer weiter in Frage gestellt. Es kann wohl nicht das Ziel sein, dass in Zukunft jeder noch auf seinem Heimatplatz Volten und Rundflüge dreht, weil er sonst überall jeden Flug den er machen will zuerst mittels FI und Einweisung vorüben muss? Sowas ist schlicht Unsinn und wäre Anlass dazu, die komplette Pilotenlizenzierung in Frage zu stellen. Nicht einmal Airlines tun sowas. Zitieren
Walter Herrmann Geschrieben 1. Mai 2013 Geschrieben 1. Mai 2013 Wer aber nicht fähig ist, einen Platz wie Zweisimmen oder Samedan mit einer SEP anzufliegen, wer dazu Einweisungen braucht, der gehört schlicht nicht in ein Cockpit! Wird den Piloten diese Befähigung flächendeckend abgesprochen, dann haben wir ein Grundsatzproblem mit Ausbildung und Fähigkeiten. Wer ein PPL und ein SEP Rating sein Eigen nennt, der MUSS fähig sein, auf den für sein Flugzeug zugelassenen und offenen Flugplätzen operieren zu können. Wer das nicht kann, dem fehlt was. Ich denke nicht, dass der Flugplatz drankommt, wenn es einmal schief geht. Verlangt der Flugplatz allerdings eine Einweisung und setzt das nicht konsequent um, lückenlos und mit Wissen, dann kann es allerdings sein, dass er in einem solchen Fall vor den Richter gebeten wird! Ebenso wird es den Einweisern ergehen, denn wenn es kracht könnte es dann wieder heissen, die Einweisung war nicht gründlich und fundiert! Es wären drei, vier Anflüge nötig gewesen und nicht nur zwei usw. usw. Anderseits steht im AIP Einweisung empfohlen und ein Pilot macht diese nicht, kann das die Versicherung wieder zum Anlass nehmen und Regresse erheben. Ihr seht also, je weiter wir und regulieren, je weiter versinken wir im Sumpf der Gummiparagrafen!!!!!!!! Urs, Dein Zitat oben trifft voll zu. Zweisimmer kehrt zur Vernunft zurück. Gruss Walter Zitieren
bleuair Geschrieben 1. Mai 2013 Geschrieben 1. Mai 2013 Vielen Dank Urs für die träfen und treffenden Worte. Zweisimmer kehrt zur Vernunft zurück. +1 Zitieren
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