Zum Inhalt springen

Willkommen in Zweisimmen (LSTZ)?


Gast Stefan75

Empfohlene Beiträge

Salü zusammen,

Nach langer Regenperiode wollten ich und mein Kollege am letzten Donnerstag einen Flug mit der Piper L-4 nach Zweisimmen machen. Alles im AIP geprüft und die VAC- Karte studiert, telefonierte ich auf PPR 1 nach Zweisimmen, um unsere Fluganmeldung zu machen. Irgendein Fluplatzdienstleiter meldete sich am Telefon. Freundlich gab ich meine Daten durch und dann kam die unerwartete Frage: Heit‘ er en Iwiesig in Zweisimmen? Ich antworte nein, aber ich gab dem Herr zu verstehen, das ein Fluglehrer mitfliegt, dann: Jo, hed dä en Iwiesig? Ich antworte mit nein: Dann kam die Antwort: Jo, den chöndere erscht am Wochenend uf Zweisimmen cho, den hemer Fluglehrer do, wo euch en Iwiesig gäh chönd…. Ich bedankte mich für das „nette“ Gespräch und das war das erste und letzte mal, dass ich diese Nummer wählte. Ich musste vor mich laut „her gröllen“ :D und sagte zu meinem Kollege“Es wird immer besser hier in der Schweiz!!…ablöscher puur.

Ich prüfte im AIP, ob ich irgendetwas übersehen habe. Habe ich nicht… Unter Punkt 10.5 steht AD im Gebirge: Einweisungsflug empfohlen. Ich dachte, habe ich etwas Missverstanden? Sprich kenne ich die Definition vom empfohlen nicht? Empfohlen heisst für mich ja nicht zwingend!

Jedenfalls als ich nach Hause kam, besuchte ich die Webseite und da sah ich die ganze Abhandlung inklusive Checkliste über die Einweisungsgeschichte in Zweisimmen.

Wie die an Ihre Kunden kommen wollen ist für mich fraglich, aber es ist ja analog zu Samedan. Wenigstens ist es im AIP bei Samedan unter Punkt 10.11 ausführlich beschrieben. Samedan ist bei mir leider schon länger keine Destination mehr, obwohl ich vor der „Überregulierung“ dort war.

 

 

Schöne Woche

Stefan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schade!

In Gstaad muss man ja auch ein Airport-Briefing einsenden, geschweige denn die Prozedur in Samedan. Ich halte es selbstverständlich für sehr wichtig, sich gründlich vorzubereiten, bevor man in die Berge fliegt. Das lernt man so in der Ausbildung! Einweisungen auf freiwilliger Basis sind sicher empfehlenswert, aber es spricht doch absolut nichts dagegen alleine, oder mit einem erfahrenen Piloten (bei dir FI), neue Plätze zu entdecken. Wenn für jeden Platz eine eigene Ausbildung nötig ist, dann stimmt etwas an der FCL-Regulierung nicht. Es scheint so, als hätten wir alle "restricted PPL".

Auf der LSTZ Homepage steht im Einweisungskonzept ebenfalls "(empfohlen)".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dass Du Dich über die Diskrepanz zwischen AIP und telefonischer Auskunft ärgerst, ist nachvollziehbar. Ob die telefonische Auskunft der offiziellen Haltung der Flugplatzgenossenschaft entsprach oder ob du einfach an einen «Bärner Gring» geraten bist, weiss ich nicht. Ich empfehle Dir aber, über Deinen Schatten zu springen und an einem schönen Sommertag trotzdem mal diese Einweisung zu machen. Ich garantiere Dir, dass Du viel lernen wirst und danach sogar ein gewisses Verständnis für die sture Haltung aufbringen wirst, auch wenn Du sie nicht notwendigerweise teilen musst. Zweisimmen ist der mit Abstand anspruchvollste Flugplatz der Schweiz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zweisimmen ist der mit Abstand anspruchvollste Flugplatz der Schweiz.

 

Aber Ambri z.B. ist doch auch nicht viel anspruchsloser? Dort gibt es doch auch keine Einweisungspflicht oder "Kann-Pflicht" oder irre ich?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Interessante an solchen Diskussionen ist, dass jene, die über solche Prozeduren am lautesten schimpfen und sich beschweren, sie in den allermeisten Fällen am allernötigsten hätten.

 

Freundliche Grüsse

 

Philipp

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei dieser Diskussion scheint es mir ja nicht drum zu gehen, ob es eine Einweisung braucht oder nicht, sondern wieso es nicht im AIP drin steht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

 

Danke für Eure Antworten und Kritik an meiner Person. Nun ja, da wurde gerade noch ein Unglück verhindert... Wenn Zweisimmen schon als so gefährlich klassifiziert wird, dann Frage ich mich warum die Einweisung nicht als obligatorisch klassifiziert wird. Für mich ist das was auf der Webseite steht widersprüchlich zum AIP Eintrag, weil eine Einweisung in Tat und Wahrheit obligatorisch ist.

Das AIP ist für mich als Pilot die Referenz nicht die Webseite.

Die Natel-Nummer die ich damals gewählt habe war dem Flugplatzchef seine, ob ich mit ihm persönlich gesprochen habe weiss ich nicht.

Für mich ist die Sache erledigt.

Ich wünsche trotzdem Zweisimmen viel Erfolg beim Aufbau des Flugplatzbetriebs.

 

Grüsse

Stefan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Erfahrung mit LSTZ:

Ich war letzten Sommer mit einer L4 (HB-OUS) am Fly-In in St. Stephan. Weil man dort nicht tanken konnte wurde ich durch freundliche Zweisimmener Piloten kurzerhand mit Tankschlüssel und Instruktion ausgerüstet und konnte bald in Zweisimmen mein Flieger tanken . Ohne Umweg flog ich dann weiter nach Grenchen.

 

Zugegeben, um von St. Stephan nach Zwiesimmen zu fliegen braucht es wohl keine Einweisung: Rotieren - steigen - sinken - landen in weniger als fünf Minuten mit einem langsamen Flieger!

 

Leider ist der HB-OUS (wegen Verkauf) nicht mehr in unserer Fluggruppe. Ich freue mich aber trotzem, bald wieder mal, einen Stop auf dem schönen Flugplatz Zweisimmen machen zu können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Anspruchsvollster Platz??? Kann ich in dieser absoluten Form nicht unterschreiben.

 

Ich bin vor Jahren in Zweisimmen auch schon gelandet (mit einheimischem Piloten als Copi). Alles normale Prozedur. Aber: wie auf anderen Plätzen auch (Gruyères, Ambri, Samedan, Saanen, ...) ist die jeweils aktuelle Wettersituation bestimmend wie anspruchsvoll ein Platz ist.

 

Gruss

Paul

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gut zu wissen, danke Stefan. Dort wollte ich demnächst auch mal hin, aber in diesem Fall kann ich ja nun auch die LSTZ Seiten beruhigt aus dem CH-AIP entfernen. Es wird immer dünner....:008:.

Zweisimmen ist der mit Abstand anspruchvollste Flugplatz der Schweiz.

Was soll denn daran so anspruchsvoll sein? Nur weil's rundherum ein paar Hügel hat? Es gibt in CH noch wesentlich "kunstvoller" konstruierte Platzrunden, als diejenige in LSTZ. Aber klar, bei 30°C und einer vollgetankten C172 mit 4 Personen besetzt, könnte es in LSTZ tatsächlich ziemlich "anspruchsvoll" werden :009:.

 

Das Interessante an solchen Diskussionen ist, dass jene, die über solche Prozeduren am lautesten schimpfen und sich beschweren, sie in den allermeisten Fällen am allernötigsten hätten.

Sorry, aber das ist etwas gar billig :001:. Ich weiss nicht ob ich es nötig hätte, aber mittlerweile bin ich nach 12 Jahren PPL und 4xx Flugstunden noch immer am Leben. Ich habe meinen Schein an einer angeblich seriösen Flugschule in der Schweiz gemacht, als 2 Alpeneinweisungen und Fliegen im Gebirge noch Pflicht waren. Wenn nun die Plätze zunehmend nur noch mit "Sondereinweisungen" und "Nachschulungen" anzufliegen sind, dann müsste m.E. der Inhalt der PPL Ausbildung in der Schweiz schnellstens überdacht werden, da er offenbar erhebliche Defizite aufweist.

 

Dieser grassierende Sicherheitswahn k..tz mich zunehmend an, hier in CH überhaupt noch herumzufliegen und der Zeitpunkt ist nicht mehr fern, wo ich meinen offensichtlich für viele CH Plätze untauglichen und lebensgefährlichen JAR/EASA Schein zerrissen ans BAZL zurücksende und stattdessen eine vollwertige FAA und/oder südafrikanische Lizenz erwerbe und fortan nur noch in diesen Ländern "mein Geld liegen lasse". Dort kommt das Wort "Eigenverantwortung" nämlich noch meilenweit vor "staatlich verordnetem Selbstschutz" und es steht jedem frei, sich auf irgendeinem beliebigen Platz umzubringen, wenn er glaubt, sich nicht an die elementarsten Dinge halten zu müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die vielen "Spezialeinweisungen" sind wahrscheinlich weniger für die Schweizer PPLianer gedacht als vielmehr die Flachlandpiloten aus dem Ausland, die hie und da bei uns abstürzen.

 

Dani

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"staatlich verordnetem Selbstschutz"

 

Das gibt es hier in der Schweiz leider noch in vielen anderen Lebenslagen, Tendenz zunehmend ! :004:

 

Man denke nur an die neuesten Strassenverkehrsgestze welche uns von Meister "Leuenb...." als Erbe hinterlassen wurden,

oder in den Firmen, da hab ich tatsächlich ..ist jetzt kein "Mist", einen Kurs "Sicheres Treppenlaufen" absolvieren müssen :eek:,

den Hallenkranfahrkurs (6 Knöpfli bedienen lernen) ist ja noch akzeptabel,

aber das "verordnete Treppenlaufen" .....huiiii die drehen doch allem langsam immer mehr am Rad .....

da gibt es nach meiner bescheidenen Meinung zuviele Bürojobs, wo man scheinbar alle Zeit der Welt hat,

um immer wieder neue Vorschriften und Gesetze erfinden zu können ! :mad:

 

Meine 5 Räppli zum Thema

 

Anyway beste Grüsse und nen schönen Abend

Andy :005:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die vielen "Spezialeinweisungen" sind wahrscheinlich weniger für die Schweizer PPLianer gedacht als vielmehr die Flachlandpiloten aus dem Ausland, die hie und da bei uns abstürzen.

 

Sorry Dani, du machst es dir mit dieser Aussage aber gewaltig einfach.

 

Ich finde die ganzen Spezialeinweisungen sinnlos und sehe mich wieder einmal darin bestätigt, in meiner EASA Lizenz keine SEP Privilegien eingetragen zu haben. So macht das ganze einfach keinen Spass.

 

Mit vollwertigem PPL sollte man schon ein wenig Eigenverantwortung übernehmen dürfen, und mit angemessener Flugplanung ist garantiert auch Samedan oder sonst ein Platz sicher anfliegbar, ohne die Einwohnerzahl vom sechsten Dorf westlich der Piste zu kennen.

Ansonsten kann man ja gleich die Hand voll Plätze mit in die Lizenz eintragen, wo man noch ohne Einweisung hin darf.

 

Gebirgsplätze gibt's auch in den USA en masse und "Flachlandpiloten" fliegen dort ebenfalls ohne reihenweise einzustecken. Diese Überregulierung ist der Sargnagel für die Privatfliegerei in Europa.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oh, du hast mich falsch verstanden. Ich habe niemanden in Schutz genommen. Ich habe nur versucht zu ergründen, weshalb unser Bazl und gewisse Flugplatzchefs auf solche Ideen kommen.

 

Wieso hast du kein SEP? Hattest du nie eines oder ist es verfallen? Hast du MPL gemacht?

 

Dani

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die vielen "Spezialeinweisungen" sind wahrscheinlich weniger für die Schweizer PPLianer gedacht als vielmehr die Flachlandpiloten aus dem Ausland, die hie und da bei uns abstürzen.

 

Wenn, dann tun sie das aber generell in den Bergen und nicht in Zweisimmen, Samedan, etc., für welche ja die neu geschaffenen Restriktionen gelten. Was SEP's betrifft, ist in Samedan seit 1980 gerade 1 (in Worten EIN) "Ausländer", Piper Tomahawk, D-EAZJ, vermutlich wegen "Hot&High" und Turbulenzen eingesteckt und das war im Sommer 1983, also vor knapp 30 Jahren...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die vielen "Spezialeinweisungen" sind wahrscheinlich weniger für die Schweizer PPLianer gedacht als vielmehr die Flachlandpiloten aus dem Ausland, die hie und da bei uns abstürzen.

 

Wenn die EASA will, dass man in den Alpen nur mit Einweisung fliegt, dann steht es ihr frei, ein verbindliches Alpen-Endorsement zu einzufuehren und in Europa Gebiete zu definieren, in denen man nur mit diesem Endorsement fliegen darf. Und wenn sie schon dabei ist, dann kann sie das gleiche fuer Kueste und Meer, dicht besiedelte Gebiete, ... machen. Tut sie aber nicht

 

Wenn die Schweiz der Meinung ist, dass die EASA durch zu wenig Regulierung fahrlaessig die Sicherheit gefaehrdet, dann steht es ihr frei, aus der EASA auszutreten und seine eigenen Regeln aufzustellen. Auch das tut sie nicht.

 

Schliesslich: Selbst wenn man Deiner Argumentation folgt, dann ist unverstaendlich, warum ich mit meinem "Flachland-PPL" durch jedes noch so enges Tal in der Schweiz ohne Einschraenkung durchfliegen darf (und nebenbei bemerkt auf jedem Acker eine Sicherheitslandung machen, wenn das noetig ist), aber auf den Flugplaetzen nicht landen.

 

Auch wenn ich wuenschte, dass es anders wird, bin ich leider sicher, dass es gar nicht so lange dauert: Irgendwann wird ein Flieger im Nebel gegen einen Berg fliegen, weil er glaubte, auf dem gerade passierten Platz mangels Einweisung nicht landen zu duerfen.

 

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du meinst, dass jedes EASA-Mitgliedsland die gleichen Regeln hat, dann irrst du dich: Jedes Land hat sogenannte Exemptions, und die sind mehrere Seiten lang. Sowohl für VFR als auch für IFR, für Piloten und für andere Berufsgruppen, für die Ausbildung und für die Ausführung eines Fluges.

 

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Gebirge eines der schwierigsten Gebiete sind wo man fliegen kann, vor allem mit Einmotorigen und im Sichtflug.

 

Deshalb steht es der Schweiz frei, solche Regeln einzuführen. Offensichtlich tut sie das aber immer weniger, denn scheinbar braucht es nicht mal mehr eine Alpeneinweisung (bzw. 2)? Aber das Bazl war schon immer dafür berühmt, die Regeln von Brüssel möglichst schnell und buchstabengetreu einzuführen.

 

Dani

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was soll denn daran so anspruchsvoll sein? Nur weil's rundherum ein paar Hügel hat?

Dafür, dass Du nach eigenen Angaben noch nie in Zweisimmen warst, spuckst Du recht grosse Töne.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wieso hast du kein SEP? Hattest du nie eines oder ist es verfallen? Hast du MPL gemacht?

 

SEP ist verfallen, die EASA Lizenz nutze ich rein beruflich.

Mein FAA Commercial (PP CP MEP IR) hingegen bleibt gültig.

Um legal zu fliegen braucht's lediglich ein Medical und das Bi-Annual Flight Review.

 

Dass VFR Slots, hohe Lande- und Parkgebühren, Einweisungspflicht und dergleichen einem die Freude an der Sache nehmen ist meiner Meinung nach einzusehen und (leider!) äusserst wirkungsvoll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du meinst, dass jedes EASA-Mitgliedsland die gleichen Regeln hat, dann irrst du dich: Jedes Land hat sogenannte Exemptions, und die sind mehrere Seiten lang.

....

Deshalb steht es der Schweiz frei, solche Regeln einzuführen.

 

Ich lern ja gerne dazu: Welche exeptions meinst Du? Die Flexibility-Exeptions nach Art. 14 der basic regulations? Die sind Alle temporaerer Natur.

 

Ich wuerde nur gern wissen, wo ich nachlesen kann, was ich mit meiner deuts hen PPL in Frankreich, Italien oder Schweden nicht darf. Wo finde ich denn die Lizenz-Exeptions?

 

Florian

 

P.S.: Warum hat Jeppesen eigentlich keine Anflugkarte von Zweisimmen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dafür, dass Du nach eigenen Angaben noch nie in Zweisimmen warst, spuckst Du recht grosse Töne.

Oh, vielen Dank für die Blumen:008:. Nein, in Zweisimmen nicht, zumindest nicht per Flugzeug, aber in St. Stephan - aber auch dort hat's Hügel :005: - und Du?

Aber anstatt draufzuhauen, erkläre doch einfach mal selbst, was LSTZ für Dich so anspruchsvoll macht und warum man das mit einer normalen PPL Ausbildung ohne Zusatzeinweisung (offensichtlich) nicht schaffen soll, während man z.B im Speck und in Langenthal in der Platzrunde teilweise deutlich engere Kurvenradien hat und dort auch kein 1.5 resp. 2.0 Km langer "fast" gerader Final zur Verfügung steht, wie in LSTZ.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber anstatt draufzuhauen, erkläre doch einfach mal selbst, ...

Bei dem von Dir angeschlagenen Ton: Nö, null Bock. Schau's Dir halt selber mal an, wenn's Dich wider Erwarten tatsächlich interessieren sollte. Oder noch besser, mach Deine «Drohung» wahr und zerreiss Deinen Schein, dann hat sich das Thema sowieso erledigt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei dem von Dir angeschlagenen Ton: Nö, null Bock. Schau's Dir halt selber mal an, wenn's Dich wider Erwarten tatsächlich interessieren sollte. Oder noch besser, mach Deine «Drohung» wahr und zerreiss Deinen Schein, dann hat sich das Thema sowieso erledigt.

Lies DU besser nochmal nach, WER diesen Ton angeschlagen hat und gleich persönlich wurde..., aber wenn einem die Argumente ausgehen :001:.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...