Aviaticus Geschrieben 4. April 2013 Geschrieben 4. April 2013 Das steht als Titel im Editorial des Aerokurier 4/2013. Gemeint ist, dass die als "Selbstkostenflüge" bekannten Flüge ab 8. April 2013 - gemäss neuer europäischer Regelung zur Lizenzierung von Luftfahrtpersonal - nicht mehr legal sind, wenn von PPL-Piloten durchgeführt - in Deutschland. Gilt das demnach auch für die Schweiz? Gruss Fritz Zitieren
Henning Huelsebusch Geschrieben 5. April 2013 Geschrieben 5. April 2013 Das steht als Titel im Editorial des Aerokurier 4/2013. Gemeint ist, dass die als "Selbstkostenflüge" bekannten Flüge ab 8. April 2013 - gemäss neuer europäischer Regelung zur Lizenzierung von Luftfahrtpersonal - nicht mehr legal sind, wenn von PPL-Piloten durchgeführt - in Deutschland. Gilt das demnach auch für die Schweiz?Gruss Fritz Schau mal hier: http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?t=92926 Gruß Henning Zitieren
frankito Geschrieben 3. Mai 2013 Geschrieben 3. Mai 2013 Gastfluege nun doch wieder moeglich! http://www.aerokurier.de/de//aviation/eilmeldung-gastfluege-jetzt-wieder-moeglich.112510.htm Zitieren
consti Geschrieben 3. Mai 2013 Geschrieben 3. Mai 2013 ...denn sie wissen nicht was sie tun... :005: Zitieren
Günter Reisner Geschrieben 3. Mai 2013 Geschrieben 3. Mai 2013 Servus! Aus dem fliegermagazin © online: In Germany: "Vorläufige Erleichterung bei Gastflügen Im Durcheinander um die Interpretation der neuen EU-Vorschriften bezüglich der Kostenteilung bei privaten Flügen und bei nicht-gewerblichen Rundflügen in Vereinen hat das Verkehrsministerium jetzt eine Rechtsauslegung vorgenommen. In einem Schreiben des Verkehrsministeriums (BMVBS) an die EASA bittet die deutsche Behörde nochmals um Klärung des Sachverhalts - denn eigentlich lesen sich die EU-Verordnungen so, dass sie sowohl eine Kostenteilung von Passagieren und Pilot bei privaten Flügen verbieten als auch die gängige Praxis, bei Rundflügen ohne gewerbliche Intention Geld einzunehmen, also etwa bei Rundflügen auf Vereinsfesten. Das BMVBS weist die EASA nachdrücklich auf den drohenden Schaden für die Fliegerei in Deutschland hin und legt dann das Recht wie folgt aus: "... Vorbehaltlich einer abschließenden Klärung durch die Kommission hat daher das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zunächst entschieden, dass bis zur endgültigen Klärung durch die Kommission Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen, Mitflüge bei gleichgerichteten Interessen im Sinne einer Fahr/Fluggemeinschaft, Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten, Absetzflüge von Fallschirmspringern, sofern diese nicht im Rahmen eines gewerblichen Unternehmens angeboten werden, nicht die Kriterien der Definition der gewerblichen Tätigkeit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 erfüllen. Diese Flüge sind hiermit bis auf Weiteres auch für Inhaber einer Privatpilotenlizenz gestattet. Ebenfalls erfüllen nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch Schleppflüge zum Start eines Segelflugzeuges nicht das Merkmal der gewerblichen Tätigkeit. Sie stellen keine Beförderung im eigentlichen Sinne dar, weil es sich hier um eine besondere Startart des Segelflugzeuges handelt, indem lediglich das Segelflugzeug auf die Auslösehöhe geschleppt wird. ..." Weiterhin bittet das Verkehrsministerium um Klärung des Sachverhalts. Auf Grund des föderalen Systems in der Bundesrepublik Deutschland gibt das Schreiben des BMVBS den letztendlich zuständigen Landesluftfahrtbehörden zwar eine Hilfestellung, es ist jedoch keine Weisung an die Landesbehörden. Dieses können selbst über die Auslegung der EU-Verordnung entscheiden - und es zeichnet sich leider bereits ab, dass einige die Vorschriften restriktiver interpretieren." Mal sehen, was die anderen Mitgliedsstaaten daraus machen. Herzlichst Günter :cool: PS: Weiteres Posting HIER Zitieren
bleuair Geschrieben 3. Mai 2013 Geschrieben 3. Mai 2013 Vorschlag an die Moderation: Thread mit dem hier zusammenführen: http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?t=93455 Titel anpassen und insbesondere darauf hinweisen, dass es um Deutschland geht. Zitieren
bleuair Geschrieben 3. Mai 2013 Geschrieben 3. Mai 2013 In einem Schreiben des Verkehrsministeriums (BMVBS) an die EASA bittet die deutsche Behörde nochmals um Klärung des Sachverhalts Es ist eine Bitte. In einem Schreiben des Verkehrsministeriums (BMVBS) an die EASA bittet die deutsche Behörde nochmals um Klärung des Sachverhalts. Damit würde ich, so ich denn betroffen wäre, noch etwas zuwarten mit der Euphorie. Dass Schleppflüge eine besondere Startart des Segelflugzeuges sind, das finde ich hingegen mal eine sachlich prima nachvollziehbare (weil praktisch gedachte) Interpretation. Im anderen Thread wird der Aerokurier zitiert. Der schreibt Das [...] (BMVBS) hat gestern in einem Schreiben an die Landesluftfahrtbehörden erklärt, dass Piloten mit einer Privatpilotenlizenz wieder Gäste mitnehmen dürfen. Nun ja, ich dachte, Passagiere mitnehmen sei immer erlaubt gewesen, nur einfach "for free" (also als "Gäste" ;) )... Sonst wären ja in vielen 4-Sitzern mindestens zwei Sitze obsolet geworden. Vorsicht beim Formulieren und beim Lesen. Zitieren
FalconJockey Geschrieben 3. Mai 2013 Geschrieben 3. Mai 2013 Vorschlag an die Moderation: Thread mit dem hier zusammenführen: http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?t=93455 Titel anpassen und insbesondere darauf hinweisen, dass es um Deutschland geht. Gute Idee und "done". Zitieren
Chipart Geschrieben 6. Mai 2013 Geschrieben 6. Mai 2013 Wichtig ist die Betonung des "vorläufig"! Das BMVBS hat eine sehr praxisnahe, kulante Übergangsregel geschaffen, die hilft, die Zeit zu überbrücken, bis die EASA sich zu einigen wichtigen Fragen geäussert hat. Das ist prima und zeugt davon, dass Behörden in Deutschland doch nicht im er so praxisfern sind, wie immer behauptet wird. Auf der anderen Seite muss man ganz neutral sehen, dass die FCL gerade für die Privilegierung von Vereinsflügen schon alleine deswegen keine Grundlage geben kann, da der Begriff "Verein" darin gar nicht vorkommt. Da gerade die Vereinsrechte in der Gemeinschaft noch recht unterschiedlich sind, waere es auch schwer, so eine Privilegierung zu schaffen. Daher ist zu befürchten, dass die entgültige Regelung nicht so vereinsfreundlich wird. Gruss, Florian P.S.: Was auch gerne vergessen wird: Einige Vereine haben ihren Flugzeugpark in eine (g)GmbH ausgelagert. Flüge mit solchen Flugzeugen sind dann nicht mehr unbedingt Vereinsflüge... Zitieren
ThomasBoehme Geschrieben 7. Oktober 2013 Geschrieben 7. Oktober 2013 Da ich bis heute keine befriedigende Antworten auf meine Fragen betr. Passagieren und Vergütung erhalten habe, habe ich Dr. Roland Müller (bei ihm hatte ich Luftrecht, einfach genial) kontaktiert. Er ist ein Experte für Luftrecht und ist Referent am CFAC-Forum diese Woche. Ich hatte meine Fragen per E-Mail gestellt und die Antworten heute erhalten - inkl. einiger Presentationen als PDF. Auf meine Frage, ob ich diese Fragen hier im Forum teilen darf, hat er geantwortet, er habe nichts dagegen, solange ich die Quelle angebe. Für alle, die es interessiert, hier also meine Fragen und seine Antworten: Frage: Darf ich als PPL Inhaber Passagiere mit meinem Flugzeug (gehört meiner Firma) mitnehmen? Antwort: Ja, das darfst Du, sofern die Firma zustimmt (was Du ja selbst beeinflussen kannst). In der Beilage überlasse ich Dir eine Übersicht über die Möglichkeiten von Privatflügen mit Firmenflugzeug. Frage: Falls ich Passagiere mitnehmen darf, welchen Preis darf ich pro Passagier oder pro Flug berechnen? Antwort: Der Preis hängt davon ab, ob Du Werbung machst oder nicht. Dies ist in Artikel 100 der Luftfahrtverordnung geregelt, welcher vom BAZL trotz der neuen EASA-Vorschriften noch immer unverändert angewendet wird. Deshalb überlasse ich Dir dazu auch meine entsprechende Publikation zur Gewerbsmässigkeit. Ohne Werbung kannst Du in der Schweiz grundsätzlich einen unbegrenzten Preis verlangen. Mit Werbung darf das Entgelt nicht höher sein als die Kosten für Flugzeugmiete, Flugsicherungs- und Landetaxen. Frage: Falls ich Passagiere mitnehmen darf und dafür einen Flugpreis pro Passagier entgegennehmen darf, gilt das ausser der Schweiz auch für andere Länder? Antwort: Die Definition der Gewerbsmässigkeit ist leider in Amerika und in der EU völlig unterschiedlich geregelt. Und auch zwischen der Schweiz und der EU besteht ein grosser Unterschied. In der Beilage findest Du eine Präsentation mit den entsprechenden Definitionen, einen Artikel aus dem Fliegermagazin zu Bussen in den USA, einen Artikel aus dem Aerokurier betr. Regelung und in Deutschland und schliesslich die Ankündigung des Ministeriums zur Änderung in der EU. Wenn Du auf der sicheren Seite bleiben willst, dann verlangst Du die Selbstkosten (wobei von einem Charterpreis zu Drittkonditionen auszugehen ist) aufgeteilt auf die Insassen (inkl. Passagier). Damit bist Du in allen Ländern auf der sicheren Seite. Bitte beachte aber, dass Du keine Kabotage-Flüge machen darfst (Aufnahme eines Passagiers im Ausland und Absetzen im gleichen Ausland). Sonst müsstest Du das Firmenflugzeug voll verzollen. EDIT: Da ich keine eigenen Beiträge verfassen kann oder einfach zu blöd bin das herauszufinden, habe ich keinen eigenen Thread eröffent. Gruss Thomas Zitieren
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