Walter Fischer Geschrieben 22. März 2013 Teilen Geschrieben 22. März 2013 Nochmals zum Thema "Sollbruchstellen": http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Hersteller-lassen-Produkte-bewusst-schnell--veralten-19110862 Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
josch Geschrieben 22. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 22. März 2013 Tja - viele dieser Aspekte sind nicht per Definition Fehler; wenn bei einem iPhone oder ibook der Akku kaputtgeht, muss man das Ding auch zu Apple tragen; fummelt man selber herum, erlischt sämtliche Garantie, oder die Nachfolger von Darth Vader schicken gleich die Sturmtruppen, weil man sich mit seinen sündigen Fingern vergangen hat ;) Auch der weiter oben von Ted verlinkte Artikel ist wirklich interessant. Habe mir nicht gedacht, dass das so läuft sondern hielt das alles eher für urban legends (quasi Gerüchte). Vorbei die Zeiten, wo japanische Konzerne gegen "made in Western Germany" angetreten sind und zumindest gleich oder gar länger haltbare Güter günstiger herstellen und verkaufen konnten. Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iwl Geschrieben 22. März 2013 Teilen Geschrieben 22. März 2013 Wenn noch Garantie ist ist ja nicht so das Problem, danach ja dann sowieso keine mehr. Das mit den 2 Jahren jetzt ist ja nach 6 Monaten auch nur wenn man beweisen kann der Fehler bestand von Anfang an sonst ist es mehr oder weniger Kulanz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
josch Geschrieben 22. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 22. März 2013 Hab' was durcheinandergebracht bzw. unsinnig gedacht; muss wohl ein Anfall von Apple-Bashing gewesen sein ;) Die Hersteller von Handys und anderen mobilen Geräten geben nur selten Garantie auf die Akkus ihrer Produkte. Selbst wenn diese fest eingebaut sind und nicht gewechselt werden können. Meist werden diese als so genannte Verschleißteile explizit von der Garantie ausgeschlossen. Im Gegensatz zur Garantie des Herstellers gilt die zweijährige gesetzliche Gewährleistung auch auf diese Verschleißteile (...). Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann diese mehr oder wenig frei gestalten und somit auch den Akku von der Garantieleistung ausschließen. Bei der Gewährleistung - auch Produkthaftung genannt - gelten klare gesetzliche Vorschriften. Diese schließen auch die Akkus von Notebooks, Smartphones oder Tablets ein. Quelle und mehr Info Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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